VORWORT
Dieses Buch, die wehrlose Frucht harter Erfahrungen, lege ich auf dem Altar der Rechtswissenschaft nieder, einer Wissenschaft, der ich über vierzig Jahre gedient habe. Ich kann nicht voraussehen, wer sich meiner Opfergabe bemächtigen wird, sei es ein denkender Mensch, sei es ein praktischer Verwerter, sei es ein Zerstö rer und Vernichter, der das Asyl miß achtet. Die Schicksale eines Buches stehen nicht in der Hand des Autors, so wenig wie sein persö nliches Schicksal, das daran hängt.
In der Sache kö nnte das Buch zwei Verse Goethes aus dem Juli 1812 als Motto tragen: Das Kleinliche ist alles weggeronnen, nur Meer und Erde haben hier Gewicht.
Denn es ist hier von festem Land und freiem Meer die Rede, von Landnahmen und Seenahmen, von Ordnung und Ortung. Aber so groß artig das Motto wäre, es würde doch eine Gefahr in sich enthalten. Die beiden erstaunlichen Verse lenken die Aufmerksamkeit zu sehr von dem vö lkerrechtlichen Thema weg und ziehen sie entweder in eine geographisch naturwissenschaftliche oder in eine elementarisch-mythologische Betrachtung hinein. Das würde dem mit groß er Mühe erarbeiteten, eigentlich rechtswissenschaftlichen Grundgedanken des Buches nicht gerecht. Ich bin den Geographen, an erster Stelle Mackinder, zu groß em Dank verpflichtet. Trotzdem bleibt die juristische Denkarbeit etwas anderes als Geographie. Die Juristen haben ihr Wissen von Ding und Boden, von Realität und Territorialität nicht von den Geographen erlernt. Der Begriff der Seenahme ist von einem Juristen geprägt und nicht von einem Geopolitiker. In dem Selbstbewuß tsein des Juristen weiß ich mich mit einem bedeutenden Vö lkerrechtslehrer der Gegenwart, mit Camilo Barcia Trelles einig, der das Thema Land und Meer ebenfalls behandelt hat.
Viel tiefer als mit der Geographie geht die Verbindung mit den mythischen Quellen rechtsgeschichtlichen Wissens. Sie sind uns durch Johann Jakob Bachofen erschlossen worden, wobei wir viele Anregungen des genialen Jules Michelet nicht vergessen wollen. Bachofen ist der legitime Erbe Savignys. Er hat das, was der Begründer der historischen Rechtsschule unter Geschichtlichkeit verstand, weitergeführt und unendlich fruchtbar gemacht. Das ist etwas anderes als Archäologie und Museum. Es betrifft die Existenzfrage der Rechtswissenschaft selbst, die heute zwischen Theologie und Technik zerrieben wird, wenn sie nicht in einer richtig erkannten und fruchtbar gewordenen Geschichtlichkeit den Boden ihres eigenen Daseins behauptet.
Dadurch wird die Frage der Darstellung zu einem besonders schwierigen Problem.
Hemmungen und Hindernisse aller Art gehö ren zu unserer heutigen Lage. Auch einem beziehungslosen Kritiker wird es nicht schwer werden, bibliographische und andere Mängel zu entdecken. Es kommt hinzu, daß ich mich vor jeder Aktualität hüte und an manchen Punkten (S.
255, 285) abbreche, um nicht in einen falschen Verdacht zu geraten. Alle Sachverständigen klagen ja über die babylonische Sprachverwirrung unserer Zeit, über die Roheit des ideologischen Kampfes und über die Zersetzung und Vergiftung selbst der gängigsten und geläufigsten Begriffe unserer heutigen Ö ffentlichkeit. Da bleibt nichts übrig, als das gewaltige Material zu sichten, den neuen Gedanken sachlich darzulegen, unnützen Streit zu vermeiden und die Grö ß e des Themas nicht zu verfehlen. Denn beides, das Thema selbst und seine gegenwärtige Situation, ist überwältigend.
Die bisherige, europazentrische Ordnung des Vö lkerrechts geht heute unter. Mit ihr versinkt der alte Nomos der Erde. Er war aus der märchenhaften, unerwarteten Entdeckung einer Neuen Welt hervorgegangen, aus einem unwieder-holbaren geschichtlichen Ereignis. Eine moderne Wiederholung kö nnte man sich nur in phantastischen Parallelen denken, etwa so, daß Menschen auf dem Wege zum Mond einen neuen, bisher vö llig unbekannten Weltkö rper entdeckten, den sie frei ausbeuten und zur Entlastung ihres Erdenstreites benutzen kö nnten. Die Frage eines neuen Nomos der Erde ist mit solchen Phantasien nicht beantwortet. Ebensowenig wird sie durch weitere naturwissenschaftliche Erfindungen gelö st werden. Das Denken der Menschen muß sich wieder auf die elementaren Ordnungen ihres terrestrischen Daseins richten. Wir suchen das Sinnreich der Erde. Das ist das Wagnis dieses Buches und das Vorgebot unserer Arbeit.
Es sind die Friedfertigen, denen das Erdreich versprochen ist. Auch der Gedanke eines neuen Nomos der Erde wird sich nur ihnen erschließ en.
Sommer 1950
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