Nedarim, Fol. 7b: “Wenn man jemanden in den Bann tut, so darf man ihn auch nur in seiner Gegenwart lossprechen. Zwischen dem.
Aussprechen des Bannes und dem Lossprechen braucht keine Zeit zu verstreichen. R. Gidel sagte: Ein Schriftgelehrter kann über sich selbst den Bann aussprechen und ihn selber auflösen.”
Fol. 8a: “R. Joseph sagte: Hat man einen im Traume in den Bann getan, so muß er ihn vor zehn gelehrten Personen auflösen. Sind keine anwesend, so setze er sich an einen Scheideweg und begrüße zehn Personen, bis er zehn trifft, die Halakhä gelernt haben.”