12. TALMUDISCHE VERBOTE

Schabbath, Fol. 55b. u. 56a: Der VI. Abschnitt handelt davon, womit eine Frau am Schabbath ausgehen dürfe. Eine Frau darf nicht mit wollenen, linnenen oder ledernen Schnüren am Kopfe ausgehen; sie darf damit kein Reinigungsbad nehmen, ohne sie gelöst zu haben.

Ferner nicht mit einem Stirnschmucke oder Kopfschmucke, wenn sie nicht angenäht sind; auf öffentliches Gebiet auch nicht mit einer Kopfbinde. Ferner mit einer “goldenen Stadt” (Kranz?), mit einer Halskette, mit Ringen, mit einem Fingerringe ohne Petschaft und mit einer ungeöhrten Nadel. Ist sie mit diesen ausgegangen, so ist sie kein Sündopfer schuldig.

Fol. 60a: “Ein Mann darf nicht mit genagelten Sandalen ausgehen, 80

ferner nicht mit Tephillin, noch mit einem Amulett, noch mit einem Panzer.”

Chagigah, Fol. l a: “Jeder ist zum Erscheinen (im Tempel zu Jerusalem) verpflichtet, ausgenommen ein Tauber, ein Blödsinniger, ein Minderjähriger, ein Geschlechtsloser, ein Zwitter, die Frauen, die unbefreiten Sklaven, ein Lahmer, ein Blinder, ein Kranker, ein Altersschwacher und wer zu Fuß nicht so weit gehen kann.”

Berakhoth, Fol. 25b: “… R. Achaj beschäftigte sich im Hause des R.

Jizchak ben Schemuel. Er führte ihn in die Brautkammer, aber diesem gelang die Sache nicht. Als jener zu ihm nachsehen kam und eine Thorarolle liegen fand, sprach er zu ihm: In einem Räume, in dem eine Thorarolle oder eine Tephillin sich befinden, darf man die Bettpflicht nicht ausüben.”

Erubin, Fol. 21b: “… Rabbi Papa bar Acha bar Ada hat gesagt: Jeder, der die Worte des Weisen ausspottet, wird durch siedenden Kot gerichtet.”

Joma, Fol. 29b: “R. Ami sagte: Es ist verboten, mit Urintropfen auf den Füßen auszugehen, weil diese den Anschein erwecken, ihm sei die Harnröhre abgeschnitten, wodurch seine Kinder in den Ruf kommen

könnten, sie seien Bastarde. R. Papa sagte: Hat man Kot an dem hinteren Teil, so darf man das Schema nicht lesen. Wenn jemand seine Hand in den Abort hält, darf er das Schema nicht lesen. Wenn man hinausgeht, um Wasser abzuschlagen, so wasche man nur die eine Hand und trete zurück.”

Aboda zara, Fol. 20a: “Man darf den Fremden nichts am Boden Haftendes verkaufen, wohl aber darf man es ihnen verkaufen, wenn es abgehauen ist. Denn es heißt (5. M( s 7, 2): ‘Du sollst sie 81

nicht begnaden.’ Du sollst ihnen keine Niederlassung gewähren.”

Pesachim, Fol. 49a: “… Ein Mensch aus dem gemeinen Volk darf kein Fleisch essen. Man darf sich nicht zu einem Menschen aus dem gemeinen Volk auf der Reise gesellen. Einen Menschen aus dem gemeinen Volk darf man wie einen Fisch zerreißen. (Vom Rücken aus.)

Wenn jemand seine Tochter an einen Menschen aus dem gemeinen Volk verheiratet, so ist es ebenso, als würde er sie binden und vor einen Löwen hinlegen. Er schlägt sie und vollzieht den Beischlaf ohne Scham zu besitzen.”

Rösch - Haschanah, Fol. 22a: “Folgende sind als Zeugen unzulässig: Würfelspieler, Wucherer, Taubensport-Buchmacher, die mit Siebentjahrfrüchten handeln und Sklaven. Ein Räuber ist nach rabbinischem Gesetz in Eheangelegenheiten als Zeuge zulässig.”

Kethuboth, Fol. 28a: “R. Jehoschua sagte: Es ist dem Israelit verboten, seinen Sklaven die Thora zu lesen.”

Sanhedrin, Fol. 17b: “In einer Stadt, in welcher folgende zehn Dinge fehlen, darf kein Schriftgelehrter wohnen: ein Gericht, welches auf Geißelhiebe und Strafe erkennt, eine Armenkasse, deren Beträge durch zwei Personen eingezogen und drei verteilt werden, ein Bethaus, ein Badehaus, ein Abort, ein Arzt, ein Bader, ein Schreiber, ein Schlächter und ein Kinderlehrer.”

Taanith, Fol. 11 a: “Es ist dem Menschen verboten, in den Jahren des Hungers den Beischlaf auszuüben. Die Kinderlosen dürfen es.”

Baba bathra, Fol. 12b: “… Fünf Verbote verletzte Esau am Todestag seines Vaters; er beschlief eine verlobte Jungfrau, er beging einen Mord, er leugnete die Gottheit, er leugnete die Aufer-82

stehung der Toten und verachtete die Erstgeburt.”

Schabbath, Fol. 13a: “… Wenn Ula aus dem Lehrhaus heimkehrte,

pflegte er seinen Schwestern auf die Brust (manchen auf die Hand) zu küssen. Es ist ein Widerspruch, denn Ula sagte: Jede Art der Annäherung sei verboten, denn man pflegt zu sagen: Wie-ter, weiter, Naziräer (Heiliger), herum, herum, nähere dich dem Weinberge nicht!”