9. NOTDURFT UND ABORTREGELN IM TALMUD

Bekrakhoth, Fol. 23a: “Wer in den Abort geht, lege in einer Entfernung von 4 Ellen seine Tephillin ab und trete ein, auch wenn er nur um Wasser zu lassen hineingeht, weil er könnte darin auch Blähungen haben oder seine Notdurft verrichten. Es ereignete sich mit einem Jünger, daß er seine Tephillin in eine nach der Straße gelegene Luke legte; da kam eine Hure, nahm sie fort, ging in das Lehrhaus und sagte: Sehet, was mir jener als Belohnung gegeben hat. Als jener

Jünger dies hörte, stieg er auf die Spitze des Daches, stürzte sich herab und starb.

Die Rabbinen lehrten: Anfangs pflegten sie die Tephillin in nach dem Aborte gelegene Löcher zu legen; da aber Mäuse kamen und sie fortschleppten, ordneten sie an, daß man sie in nach der Straße gelegene Fensteröffnungen lege, nun kamen aber die Vorüber-72

gehenden und nahmen sie fort, da ordneten sie an, daß man sie in der Hand halte und eintrete.” (Über dies wird auf vier Seiten disputiert.) Fol. 61b: “Die Rabbinen lehrten: Wer in Judäa seine Notdurft verrichtet, tue dies (das Entblößen des Hinterteils) nicht (in der Richtung) nach Osten oder Westen, sondern nach Norden oder Süden; in Galiläa aber nach Osten oder Westen. R. Akiba erzählte: Einst folgte ich Jehoschua in den Abort, da lernte ich von ihm drei Dinge: daß man sich nicht entleere in der Richtung zwischen Osten und Westen, sondern zwischen Norden und Süden; daß man sich nicht stehend entblöße, sondern sitzend; daß man sich nicht mit der Rechten abwischt, sondern mit der Linken. Dies ist ja die Lehre und ich wollte es lernen. Ben Azaj erzählte: Einst folgte ich R. Jehoschua in den Abort” etc. wie oben.

“Wer sich im Abort züchtig benimmt, wird vor drei Dingen bewahrt: vor Schlangen, vor Skorpionen und vor Gespenstern. In Tiberias war ein Abort, in welchem man beschädigt wurde, auch wenn man zu zweien am Tage hineinging. R. Ami und R. Aschi gingen in denselben einzeln hinein und sie wurden nicht beschädigt … Für Abajje zog (seine Mutter) ein Lamm groß, das ihn in den Abort begleite.

R. Ula sagte: Hinter einem Zaun reinige man sich sofort, auf einem freien Platze entferne man sich, bis daß ein Nächster seine Blähungen nicht höre. Ein Trauerredner trat vor R. Nachman und sprach: Jener war züchtig in seinem Wandel. Da sprach R. Nachman zu ihm: Bist du mit ihm etwa in den Abort gefolgt, daß du weißt, ob er züchtig war oder nicht? Es wird ja gelehrt: Keinen anderen nennt man züchtig als den, der im Abort züchtig ist. Die Rabbinen lehrten: Züchtig ist derjenige, der seine Notdurft nachts am selben Orte verrichtet, wo er dies tags tut. Ben Azaj sagte: Mache dich früh auf und gehe hinaus, warte abends spät und gehe hinaus, damit du dich nicht zu entfernen 73

brauchest; betaste (Schabb. Fol. 82a.) dich und setze dich hin, nicht aber sollst du dich zuerst hinsetzen und dann betasten, denn wer sich zuerst hinsetzt und dann betastet, dem schadet Zauberei, selbst wenn sie in Spanien wider dich getrieben wird. Einst war R. Saphra in den Abort hineingegangen und als R. Abba kam und sich an der Tür räusperte, rief jener: Möge der Meister eintreten! Als er herauskam, sprach dieser zu ihm: Bis jetzt hast du den Bock nicht hineingebracht, und nun hast du die Weise des Bockes (d. i., das unanständige Benehmen im Abort) gelernt. Wir haben ja folgendes gelernt: Eine Flamme war dort (im Tempelhof) und ein Abort der Ehrbarkeit. Seine

Ehrbarkeit bestand darin: fand man ihn zu, so wußte man, daß jemand darin ist; fand man ihn offen, so wußte man, daß niemand darin ist.

Demnach ist dies (das Sprechen im Abort) nicht anständig! Jener aber dachte, dies (das Zurückhalten der Notdurft) ist gefährlich. Es wird nämlich gelehrt: R. Schimon ben Gamliel sagte: Die zurückgehaltene Säule bringt den Menschen zur Wassersucht, und der zurückgehaltene Strahl bringt den Menschen zur Gelbsucht.

R. Eleazar trat in einen Abort ein, und ein Römer kam und stieß ihn fort; da stand R. Eleazar auf und ging hinaus. Hierauf kam ein Drache und riß jenem den Mastdarm heraus.” Da war gewiß der Wunsch der Vater des Gedankens.

Schabbath, Fol. 81 a: “Die Rabbanen lehrten: Drei eckige Steine darf man am Schabbath auf den Abort tragen. In welcher Größe? R. Meir sagt: in der einer Nuß R. Jehuda sagte: in der eines Eies etc.

Rabba sagte: Man darf sich am Schabbath (im Abort) nicht mit einer Scholle abwischen, wie man dies am Wochentage tut … Wenn man mit einer Scholle, die sein Nächster benutzt hat, abwischt, so bekommt man Unterleibsschmerzen, ausgenommen, wenn Regen daraufgekommen ist und den Schmutz abgespült hat.”

Fol. 81b: “Resch Lakisch sagte: Es ist erlaubt, sich mit einer 74

Scholle abzuwischen, an der sich Gras befindet.

R. Jochanan sagte: Es ist verboten, sich am Schabbath mit einer Scherbe abzuwischen.”

“R. Chisda und Rabba ben Hona reisten einst auf einem Schiff und eine Matrone sprach zu ihnen: Lasset mich neben euch sitzen. Sie ließen sie aber nicht. Da sprach sie etwas und bannte das Schiff fest.

Darauf sprachen sie etwas und lösten das Schiff. Hierauf sprach sie zu ihnen: Ich kann gegen euch nichts tun, da ihr euch nicht mit einer Scherbe abwischt und nicht ein Ungeziefer auf den Kleidern tötet.”

Fol. 82a: “R. Hona sprach zu seinem Sohne Rabba: Wer auf den Abort geht, setze sich nicht schnell und drücke nicht zu sehr. > Hat jemand vor sich eine Scholle, so wische er sich ab, wie R. Hona sagt, mit der Scholle und nicht mit der Scherbe und wie R. Chisda sagt, mit der Scherbe und nicht mit der Scholle. Man wandte ein: Hat jemand vor sich eine Scholle und eine Scherbe liegen, so wische er sich mit der Scherbe ab und nicht mit der Scholle. Dies gilt aber nur von (glatten) Griffen und Gefäßen. Hat jemand vor sich eine Scholle und Gras, so besteht hierfür ein Streit zwischen R. Chisda und Hammuna; einer sagt, er wische sich ab mit der Scholle und nicht mit dem Grase, und der andere sagt, er wische sich ab mit dem Grase und nicht mit der Scholle. Man wandte ein: Wenn sich jemand mit einem Gegenstand abwischt, über den das Feuer Gewalt hat, so lösen sich ihm die Zotten des Mastdarms. Das ist kein Einwand; das eine gilt von feuchtem und das andere von trockenem. Über den Fall, daß jemand seine Notdurft zu verrichten nötig hat, und es unterläßt, streiten R. Chisda und

Rabina: einer sagt: er wird vom üblen Gerüche heimgesucht.

Übereinstimmend mit demjenigen, welcher sagt: er wird vom Schmutzgeruch heimgesucht, wird auch gelehrt: Ißt jemand, während er seine Notdurft zu verrichten nötig hat, so ist dies, als hätte man einen Ofen auf der Asche geheizt; dies ist der Beginn des Schmutzgeruches.

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R. Chisda sagte: Wenn jemand seine Notdurft verrichten will, es aber nicht kann, so soll er sich aufrichten und niedersetzen, aufrichten und niedersetzen. R. Chanan sagt: Er wende sich seitwärts. R. Hammuna sagt: Er betaste die betreffende Stelle mit einer Scholle. R. Jirmeja erzählte: Ich sah einen Araber, der sich so lange aufgerichtet und niedergesetzt hat, bis er sich wie ein Topf entleert hat.”

Megilla, Fol. 28b: “R. Jehuda sagte: Man darf innerhalb vier Ellen, in denen das Gebet verrichtet wurde, kein Wasser abschlagen. -Wer das verrichtet hat, entferne sich vier Ellen und uriniere; wer uriniert hat, entferne sich vier Ellen und verrichte das Gebet. Vom Kot entferne man sich vier Ellen. Der Wasser abgeschlagen hat, warte so lange, als man vier Ellen gehen kann.”

Baba kamma, Fol. 81b: “Man darf hinter einem Zaun seine Notdurft verrichten, selbst auf einem Feld von Safran. R. Acha sagte: Dies besagt, daß man von diesem eine Scholle zum Auswischen nehmen dürfe. R. Chisda sagte: selbst am Schabbath. Mär Zuthra der Fromme nahm eine Scholle und gab es zurück. Auch sagte er zu seinem Diener, daß er am folgenden Tag hingehe und jene Stelle glattstreiche.”

Makkoth, Fol. 16b: “R. Achaj sagte: Wer seinen Stuhlgang zurückhält, übertritt das Verbot (5. Mos. 14, 19): ‘Macht euch nicht abscheulich.’”

Bekhoroth, Fol. 44b: “Es ist gelehrt worden: Man darf das Wasser vor vielen abschlagen, aber man darf nicht vor vielen trinken. Es begab sich einmal, daß jemand sein Wasser abschlagen wollte und er tat es nicht, da schwoll ihm sein Leib. Schemuel mußte einmal an einem Schabbath vor dem Feste, wo er vortrug, sein Wasser abschlagen, da breitete man ihm einen Mantel aus

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(damit man ihn vor den Hörern verdecke). Mär bar Rab Asche mußte bei einer Brücke sein Wasser abschlagen; da sprach man zu ihm: Deine Schwiegermutter kommt! Er aber antwortete: Wenn ich keinen anderen Ort gehabt hätte, so würde ich in ihr Ohr Wasser abgeschlagen haben! - Zwei Öffnungen sind im Menschen; aus der einen geht das Wasser (der Urin) heraus und aus der anderen der Same und die Scheidewand zwischen beiden beträgt nur soviel, wie die

Knoblauchschale. Wenn der Mensch sein Wasser abschlagen muß und dieses in jenes sich bohrt, so wird er unfruchtbar.”

Sotah, Fol. 42b: “… Es heißt (2. Sam. 2, 16): ‘Alle sind Helden.1 Das heißt, wenn sie ihre Notdurft verrichteten, warfen sie ganze Haufen Kot.”

Berakhoth, Fol. 60b: “Wer in den Abort tritt, spreche (zu den Engeln): Gehabt euch, ihr Geehrten, Heiligen, Diener des Allerhöchsten; gebet Ehre dem Gott Jisraels und verlasset mich, bis ich eingetreten bin, mein Vorhaben vollbracht habe und zu euch wieder komme. Abajje sagte: Der Mensch spreche nicht so; sie könnten ihn wirklich verlassen und fortgehen. Er sage vielmehr: Bewachet mich, helfet mir, stützet mich, wartet auf mich, bis ich hineingegangen und herausgekommen bin, denn dies ist einmal die Art der Menschenkinder. Wenn er herauskommt, spreche er: Gepriesen sei er, der in Weisheit den Menschen gebildet und ihm Öffnung an Öffnung, Höhlung an Höhlung erschaffen hat.”

Fol. 40a: “Raba ben Schemuel sagte: Der Urin darf nicht anders entleert werden, als im Sitzen. Rabbi Kahana sagte: Auf lockere Erde auch stehend. Wo keine lockere Erde da ist, stehe man auf einem hohen Orte und uriniere auf einen abschüssigen Ort.”

Schabbath, Fol. 41 a: “R. Zera erzählte: Ich sah, daß R. Abahu die 77

Hände gegen seine Scham gelegt hat, ich weiß aber nicht, ob er sie berührt hat oder nicht. R. Eliezer sagte: Wenn jemand beim Harn-lassen das Zeugungsglied anfaßt, so ist es, als hätte er eine Sintflut auf die Welt gebracht, R. Abba sagte: Wenn jemand seine Hände gegen seine Scham legt: so ist es, als hätte er das Bündnis Vater Abrahams verleugnet.”

Menachoth, Fol. 100a: “Im Tempel galt folgende Bestimmung. Wer seine Notdurft verrichtete, mußte ein Tauchbad nehmen, und wer Wasser abschlug, mußte Hände und Füße waschen.”