Nidda, Fol. 47b: “Das drei Jahre und einen Tag alte Mädchen wird durch Begattung verlobt (ein Mädchen von 3 Jahren und l Tag ist zum Beischlaf geeignet; (s. Kethuboth 6a, 9a, Jabmuth 57a, 60a, Kidduschin 10a, b, Aboda zara 37a.), wenn es aber unter drei Jahren ist, so ist der Beischlaf gerade so viel als wenn jemand mit dem Finger das Auge berührt, d. i., es beschädigt nicht die Jungfräulichkeit, weil der Stempel zurückwächst.”
Fol. 64b: “Schemuel aus Nehardea hat gesagt: Ich kann beliebig viele Beischläfe ohne Blut (d. i., ohne Beschädigung des Hymens) ausüben.” (s. Kethuboth Fol. 6b.)
Aboda zara, Fol. 16b: “… Es wird von R. Eleazar ben Duredia gelehrt, daß er keine Hure in der Stadt zurückließ, die er nicht beschlafen hätte. Einst hörte er, daß es eine Hure in einem über-seeischen Land gebe, die einen Beutel voll Denarien als Lohn nimmt.
Da nahm er einen Beutel voll Denarien und reiste durch sieben Flüsse.
Beim Vollzug des Beischlafes hatte sie eine Blähung. Da sprach sie: Wie wenig diese Blähung an ihre Stelle zurückkehren wird, so wenig wird man Eleazar ben Duredia durch Buße wieder aufnehmen.”
Schebuoth, Fol. 17b: “R. Osaja sagte: Ich möchte etwas sagen, nur fürchte ich mich vor den Kollegen. Wenn jemand in das Haus eines Aussätzigen rückwärts eintritt, so ist er, selbst wenn er sich in diesem vollständig befindet, nur nicht mit der Nase, rein. Wenn jemand den Beischlaf mit einer reinen Frau vollzieht und sie zu ihm spricht, sie sei (während des Beischlafes) unrein geworden, d. h., sie bekam ihre Menstruation, und er sich sofort zurückzieht, so ist 59
er schuldig, denn das Herausziehen gewährt ihm einen ebensolchen Genuß wie das Hineinbringen. Abajje sagte, man sei zweifach schuldig: einmal wegen des Hineinbringens und einmal wegen des Herausziehens. Raba wandte dagegen ein: In welchem Fall, wollte man sagen, nahe ihrer Menstruation, und zwar handle es von einem Schriftgelehrten, so sollte er allerdings wegen des Hineinbringens schuldig sein, da er glauben konnte, er werde mit dem Beischlaf fertig werden; weshalb aber sollte er wegen des Zurückziehens schuldig sein, er tat es vorsätzlich? Wenn aber nicht nahe ihrer Menstruation und es handelt von einem Schriftgelehrten, so sollte er nicht einmal schuldig sein, denn beim Hineinbringen war es ein Zwangsfall und beim Herausziehen war es ein Vorsatz; wenn es aber von einem Manne aus dem gemeinen Volk handelt, so mußte er ja nur einmal schuldig sein, wegen des Herausziehens? Später erklärte Raba: Tatsächlich nahe ihrer Menstruation; und zwar handelt es von einem Schriftgelehrten, jedoch wenn er nur das eine wußte, nicht aber das andere. Raba sagte: Beides haben wir gelernt; wir haben dies vom Hineinbringen gelernt und wir haben dies vom Herausziehen gelernt.
Vom Herausziehen, denn es wird gelehrt, daß, wenn jemand den Beischlaf mit einer reinen Frau vollzieht und sie zu ihm spricht, sie sei unrein geworden und er sich sofort zurückzieht, er schuldig sei. Vom Hineinbringen, denn es wird gelehrt, daß, wenn das Menstrualblut sich auf seinem Tuch befindet, mit welchem er sich nach dem Beischlaf abwischt, beide unrein sind und ein Opfer darbringen müssen; wahrscheinlich doch nahe ihrer Menstruation und zwar wegen des Hineinbringens. R. Ada ben Mathan sprach zu Raba: Tatsächlich kann ich dir erwidern, nicht nahe ihrer Menstruation und zwar wegen des Herausziehens, wenn du aber einwendest, vom Herausziehen sei dies ja nicht zu lehren nötig, da dies bereits gelehrt wurde, so lehrt er uns hauptsächlich folgendes: Findet das Menstrualblut sich auf ihrem Tuch, so sind sie des Zweifels wegen unrein, jedoch frei von einem Opfer; und da er den Fall lehrt, wenn das Menstrualblut sich auf einem Tuch befindet, so lehrt er auch den Fall, wenn er sich auf 60
seinem Tuch befindet. Rabina entgegnete R. Ada: Wieso kannst du sagen: nicht nahe ihrer Menstruation, und zwar handle es vom Herausziehen, es heißt ja: Findet sich, und darunter ist ja zu verstehen: nachher, wenn man vom Herausziehen von vornherein wusste, so hatte er ja Kenntnis? Raba sprach zu ihm: Gehorche, wie dir dein
Meister sagt. Der Meister sagte: Und wenn er sich sofort zurückzieht, so ist er schuldig. Wie mache er es nun? R. Chona erwiderte im Namen Rabas: Er stemme seine zehn Fingerspitzen gegen den Boden, bis das Glied schlaff wird, und es ist gut. Raba sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß, wenn jemand einen als Inzest verbotenen Beischlaf mit schlaffem Glied vollzieht, er sei straffrei; denn wenn man sagen wollte, er sei schuldig in unserem Fall, sei er nur deshalb frei, weil dies ein Zwangsfall ist: so müßte er doch aus diesem Grund frei sein, auch wenn er sich sofort zurückzieht. Abajje entgegenete ihm: Tatsächlich kann man sagen, daß, wenn man einen als Inzest verbotenen Beischlaf mit schlaffem Glied vollzieht, so ist man schuldig; und in unserem Fall ist man deshalb frei, weil dies ein Zwangsfall ist; wenn du aber einwendest, weshalb er denn schuldig sei, wenn er sich sofort zurückzieht, weil er sich bei einem kleineren Genuß zurückziehen sollte und sich beim größeren Genuß zurückgezogen hat. Rabba ben Chama sprach zu Abajje: Demnach gibt es ja den Unterschied zwischen lang und kurz (Genuß) auch bei der Menstruation, während wir dies nur bezüglich des Heiligtums gelernt haben? Es ist ja nicht gleich; lang in diesem Fall ist kurz in jenem Fall (bei der Menstruierenden muß man die Zurückziehung möglichst in die Länge ziehen, bei der Unreinheit muß man sie beschleunigen). R. Chona, Sohn R. Nathans, wandte ein: Kann denn Abajje erklärt haben: weil dies ein Zwangsfall ist, wonach es von einem Fall nicht nahe ihrer Periode handeln müßte. Abajje selbst sagt ja, er sei zweifach schuldig, demnach handelt es sich ja von einem Fall nahe ihrer Periode? Die Auslegung Abajjes bezieht sich auf eine andere Lehre. Es heißt (3. Mos. 18, 19): ‘Du sollst dich in der Unreinheit ihrer Menstruation nicht nahen.’ Wie lange? Rabba erwiderte:
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Einen Halbtag. R. Jochanan sagte im Namen des R. Schimon ben Jochaj: Wenn jemand sich von seinem Weib nahe ihrer Periode nicht zurückzieht, so sterben ihm seine Söhne, selbst wenn sie den Söhnen Aarons gleichen. R. Chija ben Aba sagte im Namen R. Jochanans: Wenn jemand sich von seinem Weib nahe ihrer Periode zurückzieht, so bekommt er männliche Kinder.”
Jabmuth, Fol. 53b: “Wer seiner Schwägerin-beiwohnt, ob ver-sehentlich oder vorsätzlich, bezwungen oder willig, ob nur angeschmiegt oder die Beiwohnung vollendend, eignet sie sich an, auch ist zwischen (natürlicher) Beiwohnung und (widernatürlicher) Beiwohnung kein Unterschied.
Raba sagte: Es gibt ja keinen erzwungenen Beischlaf, weil die Erektion nur bei Absicht erfolgt. - Vielmehr im Schlafe. - Vielmehr, wenn er mit eregiertem Gliede von einem Dache auf die auf der Erde liegende Schwägerin gefallen und so in ihr stecken geblieben ist.
Wenn er in der Absicht, gegen die Wand zu stoßen, gegen die Schwägerin gestoßen hat, so ist sie ihm nicht angeeignet.”
Gittin, Fol. 70a: “… Wer aus dem Abort kommt, vollziehe den Beischlaf erst, wenn die Dauer eines halben Mill verstrichen ist, denn das Gespenst des Aborts begleitet ihn; hat er den Beischlaf vollzogen, so bekomme er epileptische Kinder. Wer den Beischlaf stehend vollzieht, der wird von Krämpfen befallen; wenn sitzend, so wird er Gähnkrämpfe bekommen; wenn sie oben und er unten, so wird er von Delirium befallen. Wer für den Beischlaf nicht kräftig ist, nehme l 1/2
Uncien Mistsafran, zerreibe ihn in Wein und trinke ihn. R. Jochanan sagte: Er ist es, der mir meine Jugend wiedergab! Drei Dinge schwächen die Kraft des Menschen: Furcht, Weg und Schuld. Drei Dinge entkräften den Körper des Menschen: stehend zu essen, stehend zu trinken und stehend den Beischlaf vollziehen. Fünf Dinge nähern den Menschen dem Tode mehr als dem Leben: nach dem Essen oder Trinken und nach dem
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Aderlassen und nach dem Beischlaf sofort aufzustehen. Acht Dinge vermindern den Samen: Salz, Hunger, Ausschlag, Weinen, Schlafen auf der Erde, Honigklee, Gurken (zur Unzeit) und doppelt so viel der Aderlaß unterhalb der Hoden.”
Sotah, Fol. 36b: “Es steht geschrieben (1. Mos. 39, 11): ‘Da geschah es eines Tages, daß Joseph in das Gemach kam, seine Arbeit zu verrichten.’ R. Jochanan hat gesagt: Daraus geht es hervor, daß beide (Joseph und das Weib Potiphars) eine Sünde beabsichtigt hatten. Nach Schemuel ging er zu Potiphars Weib, um seine Bedürfhisse (den geschlechtlichen Verkehr mit dem Weibe Potiphars) zu verrichten.
‘Und sie faßte ihn bei seinem Kleide und sprach: Lege dich zu mir!’
Nach einer Überlieferung geht daraus hervor, daß sie beide nackt in das Bett stiegen. In diesem Augenblicke erschien ihm im Fenster die Gestalt seines Vaters und rief zu ihm: Joseph! - R. Jochanan sagte: Sofort ging sein männliches Glied zurück, er stemmte die Hände gegen den Boden, daß ihm der Same zwischen den Nägeln seiner Hände hervorkam. - In der Stunde, wann der Pareo (Pharao) zu Joseph sprach: ‘Ohne dich soll niemand seine Hand heben’ - sprachen die Astrologen …”
Bekhoroth, Fol. 8a: “Der, dessen Zeugungsglied äußerlich ist, gebiert, und der, dessen Zeugungsglied innerlich ist, legt Eier. Der, welcher den Beischlaf nur am Tage ausübt, gebiert am Tage und der, welcher den Beischlaf bald bei Tag, bald bei Nacht ausübt, gebiert bald bei Tag und bald bei Nacht. Der, welcher den Beischlaf nur am Tage ausübt, das ist der Hahn und der, welcher den Beischlaf nur bei Nacht ausübt, das ist die Fledermaus, und der, welcher den Beischlaf bald bei Tag und bald bei Nacht ausübt, das ist der Mensch und alles, was ihm ähnlich ist. Die Hühner gebären nach 21 Tagen, entsprechend dem Haselnußbaum; der Hund gebiert nach 50 Tagen, entsprechend dem Feigenbaum; die Katze gebiert nach 52 Tagen, entsprechend dem Maulbeerbaum; das Schwein gebiert nach 60 Tagen, entsprechend dem Apfelbaum; der
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Fuchs und alle Arten des Geschmeißes gebären nach 6 Monaten, entsprechend dem Getreide; kleine Tiere, welche rein sind, gebären nach 5 Monaten, entsprechend dem Weinstock; große Tiere, welche rein sind, gebären nach 9 Monaten, entsprechend dem Ölbaum; große Tiere, welche nicht rein sind, gebären nach 12 Monaten, entsprechend der Dattelpalme. Der Löwe, der Wolf, der Bär, der Pardel, der Panther, der Elefant, der Affe und die Meerkatze gebären nach drei Jahren, entsprechend dem weißen Feigenbaum; die Otter gebiert nach 70 Jahren, entsprechend dem Johannisbrotbaum; die Schlange gebiert nach 7 Jahren und zu diesem Frevler finden wir keinen Genossen.”
Jabmuth, Fol. 57b: “Ein Mädchen mit drei Jahren und einem Tage wird durch Beiwohnung angetraut; es macht den ihm Beiwohnenden unrein, so daß er das untere gleich dem oberen Polster verunreinigt.”
Fol. 59a: “R. Jehuda sagte: Ist sie (die Jungfrau) auf widernatürliche Weise beschlafen worden, so ist sie für den Priester untauglich. Nach Eleazar braucht ja die Defloration nicht hervorgehoben zu werden, es genügt ja der Umstand, daß sie eine Hure ist. R. Dimi erzählte: Einst ereignete sich in Hitlo, daß ein Dorfhund ein Mädchen beim Fegen der Stube von hinten beschlief und Rabbi erklärte sie tauglich für den Priester. Schemuel sagte: für einen Hohepriester.”
Fol. 60b: “R. Schimon ben Jochai sagte: Eine Proselytin unter drei Jahren und einem Tage ist für Priester tauglich, denn es heißt (4. Mos.
31, 18): ‘Und alle Kinder unter den Weibern, die den Beischlaf eines Mannes nicht erkannt, lasset für euch leben.1 Woher wußten die Rabbinen dies (welche den Beischlaf noch nicht erfahren hatten)? R.
Ghana ben Bizna erwiderte: Man führte sie vor das Stirnblatt (welches der Hohepriester auf der Stirn trug) und wenn ihr Gesicht grüngelb wurde, so wußten sie, daß sie für den
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Beischlaf geeignet war, wenn es aber nicht grüngelb wurde, daß sie noch nicht geeignet war. So heißt es (Rieh. 21, 12): ‘Und sie fanden unter den Einwohnern von Jabesch Gilead 400 jungfräuliche Mädchen, die durch Beischlaf noch keinen Mann erkannt haben.’
Woher wußten sie das? R. Kahana erwiderte: Man setzte sie auf die Mündung eines Weinfasses; bei den Beschlafenen verbreitete dasselbe einen Duft, dagegen bei einer Jungfrau verbreitete es keinen Duft.”
Fol. 63a: “Ferner sagte Eleazar: Es heißt (1. Mos. 2, 23): ‘Es ist Knochen von meinem Knochen und Fleisch von meinem Fleisch.’
Dies lehrt, daß Adam jedem Vieh und jedem Tier beiwohnte, und erst als er Chava (Eva) beiwohnte, war er zufrieden.”
Fol. 103a: “Sieben Beischlafe vollzog dieser Frevler (Sisra mit Jael)
an jenem Tage, denn es heißt (Rieh. 5, 27): ‘Zwischen ihren Füßen kniete er, fiel hin und lag da; zwischen ihren Füßen kniete er und fiel um, wo er niederkniete, fiel er erschlagen um.1 ” (Die Ausdrücke “knien”, “fallen” und “liegen” werden siebenmal gebraucht, also Sisra hat den Beischlaf auf Wunsch Jaels siebenmal ausgeübt.) “Als die Schlange der Chava (Eva) beiwohnte, impfte sie ihr einen Schmutz (Unrat) ein. ” (s. Schabb. 146a., Aboda zara 22b.) Sotah, Fol. 9b. u. 10a: “Schimschon (Samson) folgte seinen Augen, daher stachen ihm die Pelischtim (Philister) die Augen aus. Delila schwächte seine Kraft; bei Beendigung des Beischlafs, bei der höchsten Steigerung der Wollust, entwand sie sich ihm. Zwischen den beiden Schultern Schimschons war eine Entfernung von 60 Ellen. Gott segnete ihn und sein Glied; sein Glied glich dem aller anderen Menschen, und sein Same war wie ein reißender Strom. Es heißt (Rieh. 16, 21): ‘Und er mußte im Gefängnis mahlen.’ R. Jochanan sagte: Unter ‘mahlen’ ist die fleischliche Sünde zu verstehen. Dies lehrt, daß jeder sein Weib zu ihm ins Gefängnis brachte, damit sie von ihm geschwängert werden und
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ebensolche kräftige Kinder bekommen.”
Aboda zara, Fol. 44a: “Rab Joseph lehrte: Maachan, die Mutter Königs As (1. Kö. 15, 13) ließ sich ein Priap (Mannesglied) verfertigen und ließ sich täglich von ihm beschlafen.”
Sanhedrin, Fol. 105b: “Bileam war auf einem Fuß lahm, dann auf einem Auge blind. Er trieb Zauberei mit seinen Genitalien. Er beschlief seine Eselin. Die Eselin selber hat zu ihm gesagt: Ich bin ja tags deine Eselin, ich diene dir nachts als Weib.” (s. Aboda zara Fol.
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Kethuboth, Fol. 61b: “Wenn sich jemand den Beischlaf seiner Frau angelobt hat, so muß sie sich dies gefallen lassen wie die Schule Schammajs sagt, zwei Wochen, und wie die Schule Hillels sagt, eine Woche lang. Zur Leistung der Bettpflicht sind die Leute ohne Beschäftigung täglich verbunden, Arbeiter wöchentlich zweimal, Eseltreiber wöchentlich einmal, Kameltreiber einmal in dreißig Tagen, Schiffer einmal in sechs Monaten.”