Man führt die Namen der 34 Angeklagten auf, bemerkenswert ist die Angabe der Klassenzugehörigkeit eines jeden Angeklagten, unter den 34 Angeklagten befinden sich 29 Personen, die bürgerlichen Verhältnissen entstammen, Hochschulbildung genossen, in der Marine oder im Heer des Zaren gedient haben; einige Personen sind vom Adel, der Angeklagte Utgoff ist der Sohn eines Gendarmerieoffiziers, bei Gotz wird ausdrücklich vermerkt: Kaufmannssohn, Donskoi, Hendelmann sind die Söhne von Ärzten, Semjonow ist der Sohn eines Beamten, L. Konoplewa stammt aus einer Lehrerfamilie. Pelewin ist Bauer, nur Usow, Kozlow und Subkow sind Arbeiter. Der bürgerliche Charakter der S.R. Partei wird auf diese Weise noch einmal besonders grell hervorgehoben. Die Arbeiter und Bauern, für die vielleicht die S.R. Partei durch ihre Tradition noch immer von einem Schimmer heroischer revolutionärer Tapferkeit umstrahlt war, sollten wissen, aus welchen Kreisen diese Führer stammten; das Ziel war Entlarvung der S.R. Partei als einer bürgerlichen Partei, die die Arbeiterbewegung ins Schlepptau zu nehmen sucht. Immer wieder findet man mit allem Nachdruck hervorgehoben: die Bewegung richtete sich gegen die Arbeiter.

Das Urteil gibt zunächst eine längere marxistische Analyse der revolutionären Bewegung. In den Vordergrund wird der Kampf um den Staatsapparat gestellt, dessen sich das Proletariat im Oktober 1917 bemächtigte. Ihre Vollmacht erhielt die proletarische Regierung vom 2. Allrussischen Rätekongreß der Arbeiter- und Bauerndelegierten, er bestätigte am 27. Oktober die durch den Aufstand zur Macht gelangte Arbeiter- und Bauernregierung. Als ihre erste Aufgabe erblickte sie die Vernichtung des Widerstandes der Bourgeoisie, das Ziel war: die Vernichtung der Klassenunterschiede durch Änderung der ökonomischen Verhältnisse. Die Entscheidungsfrage lautete: Mit der Bourgeoisie oder gegen sie? Kampf für oder gegen die Sowjetmacht?

Die S.R. boten alles auf, um die Sowjetmacht zu stürzen. So arbeiteten sie im Interesse der Bourgeoisie, und im Bunde mit ihr. Das Urteil geht auf die einzelnen Aktionen ausführlich ein, die sich gegen den Staat, der zugleich den Vertreter der Interesse der Arbeiter und Bauern repräsentierte, richteten.

Schon einen Tag nach der Bestätigung der Sowjetregierung durch den Rätekongreß marschiert der S.R. Kerenski im Bunde mit dem General Krasnow gegen Petrograd. In der Stadt selbst erheben sich die Junker unter Führung eines Stabes, dem der S.R. Gotz angehört, der persönlich wieder mit Krasnow in Verbindung steht. Krasnow und die Junker werden geschlagen. Nach ihrer ersten Niederlage versuchen die S.R. einen technischen Apparat zu organisieren. Für den Tag der Eröffnung der Konstituante wird der Aufstand geplant, der als Farce endet. Das Gericht sieht als erwiesen an, daß die S.R. in verschiedenen Regimentern arbeiteten. Aber die Massen waren nicht zu gewinnen. Das Zentralkomitee gab seinen Plan auf. Zweiter Mißerfolg. Nach der Auflösung der Konstituante beginnt die geheime, die konspirative Tätigkeit der S.R. Eine militärische Organisation arbeitet unter den Soldaten der Roten Armee. Das Z.K. selbst nimmt Verbindung mit bürgerlichen Verbänden auf und erhält von ihnen Gelder; man scheut sich sogar nicht mit einer Organisation Fühlung zu nehmen, die Fäden zum deutschen Hauptquartier-Ost gesponnen hat. Ein Mitglied der S.R., der Oberst Postnikow, soll sogar ins deutsche Hauptquartier fahren, um mit dem Vertreter Ludendorffs zu verhandeln. In Moskau bestehen engste Beziehungen zu Bürgerwehren und Verbänden der Bischöfe. Die Spionagetätigkeit in der Armee wurde fortgesetzt, die betreffenden Organisationen ausgebaut; dabei wurde auf den Oberst Machin hingewiesen, der als Mitglied der S.R. Partei und im Auftrag des Z.K. einen hohen Posten in der Roten Armee bekleidete und im Kampf mit der Ufaregierung zum Feinde überging.

Der 8. Parteitag im Mai 1918 beschließt den Kampf mit der Sowjetregierung auf allen Fronten und mit allen Mitteln aufzunehmen. Im Wolgagebiet, in Archangelsk und Wologda kommt es zu erbitterten Kämpfen. In Verbindung mit der französischen Mission gewinnt die S.R. die tschechoslowakische Legion, die unter Führung französischer Offiziere offenen Krieg mit den Sowjets führt. Die Tschechoslowaken werden die Elitetruppe der Regierung von Samara, die sich unter Führung der S.R. bildet. An der Regierung beteiligen sich Vertreter des Großgrundbesitzes und der Industrie. In Archangelsk operieren die S.R. in engster Fühlung mit den Ententetruppen und der russischen Bourgeoisie. In diesen Kämpfen fiel den S.R. die entscheidende politisch organisatorische Rolle zu, während die militärische Führung in den Händen der Ententegenerale und russischer Weißgardisten lag.

In der Ukraine, in Kuban und am Don bestanden Verbindungen zwischen den S.R. und den dortigen sowjetfeindlichen Regierungsorganen. In der bürgerlichen ukrainischen Rada sanktionierte die S.R. Fraktion die Okkupation der Ukraine durch den deutschen und österreichischen Imperialismus. Direkt oder indirekt erhielt die Partei finanzielle Unterstützung von den Missionen der Verbündeten. Ferner bestand eine direkte organisatorisch-persönliche Verbindung des Z.K. mit Vertretern der Entente. Außerdem bestand eine enge Verbindung mit bürgerlichen Organisationen; genannt werden die Organisation Filonenko, Iwanow und der „Verband der Wiedergeburt“, dem Kadetten und weiter rechtsstehende Vertreter angehören. Es kam zur Bildung einer zukünftigen russischen Regierung, dem „Allrussischen Direktorium“, in dem Führer der S.R. saßen.

Nach dem Siege der Roten Armee 1919 vollzog sich ein Umschwung. Einige Mitglieder der Konstituante von Samara gaben eine Erklärung ab, in der sie auf den bewaffneten Kampf gegen die Sowjetmacht verzichteten. Aber das Plenum des Z.K. spricht sich gegen jede Versöhnung mit den Sowjets aus und veranlaßt sogar eine Untersuchung gegen die versöhnlichen Mitglieder des Z.K. Diese Wendung hat den Austritt verschiedener Mitglieder zur Folge. Um so entschiedener wird die Haltung der Unversöhnlichen. Eine Resolution des Z.K., von Gotz, Helene Ratner und Timofejew unterzeichnet, erklärt:

„Die S.R. Partei darf ihre alten Positionen nicht verlassen und nicht für einen einzigen Moment auf den bewaffneten Angriff verzichten. Wenn die Bewegung ... gegen die Bolschewiki im gegebenen Augenblick nicht erneuert werden kann, so wird die Aufgabe unserer Partei in der weiteren Vorbereitung der Massen und Zusammenfassung der Elemente der Demokratie bestehen, dort, wo diese Elemente sich noch erhalten haben.“

Am 13. Mai 1920 erläßt das Z.K. ein Rundschreiben, das einen bestimmten Arbeitsplan der S.R. auf dem flachen Lande enthält: 1. Befestigung der organisatorischen Position der S.R. Partei unter den sowjetfeindlichen Elementen des Dorfes; 2. Provozierung bewaffneter Zusammenstöße der Bauern mit der Sowjetmacht.

Eine Folge dieses Zirkulars sieht das Urteil in der Bauernrebellion in Tambow unter Führung des Banditen Antonow. 1921 versuchten die S.R. eine ähnliche Bewegung in Sibirien zu organisieren. Für die Teilnahme der S.R. an Unruhen in den Küstengebieten des Schwarzen Meeres wird ein Aufsatz des Oberst Machin herangezogen; ferner gilt als Beweis ein Aufsatz Tschernows, in dem die Taktik der S.R. gerühmt wird, endlich Akten des „Administrativen Zentrums“. Der Oberst Woronowitsch wurde zu den Aufständigen entsandt.

Das „Administrative Zentrum“ beauftragt Woronowitsch in einem Briefe vom 19. August 1921, gezeichnet vom Sekretär der S.R. Partei, Fabrikant, „mit der Bauernorganisation am Schwarzen Meer, mit dem Obersten Stab der Bauernwehr usw. Verbindungen herzustellen.“

Die Septemberkonferenz der S.R. im Jahre 1920 beschloß in einer Resolution den „bewaffneten Sturz der bolschewistischen Diktatur“. Darauf senden die in Haft befindlichen Mitglieder der S.R. Partei Gotz, Hendelmann, Wedenjapin, Donskoj, Lichatsch, Morosow, Rakow, H. Ratner, Timofejew und Zeitlin anläßlich jener Resolution einen Brief an das neugewählte Z.K., in dem es heißt: „Mit Freude erfuhren wir den günstigen Ausgang der 10. Konferenz. Die 10. Konferenz erkennt vollkommen richtig, daß die Hauptaufgabe der Partei in der Liquidierung der Diktatur der gegenwärtig herrschenden Regierung besteht.“

Der Kronstadter Aufstand im Jahre 1921 ist von den S.R. gefördert worden. Hinweise auf Telegramme und Artikel Tschernows, Akten des „Administrativen Zentrums“.

Einen breiten Raum nehmen im Urteil die Feststellungen des Obersten Tribunals hinsichtlich der terroristischen Akte, Expropriationen und Sprengungen ein.

1. Wird auf eine Erklärung der S.R. Gotz, Ratner und Tschernow hingewiesen, in der terroristische Akte gebilligt wurden. Dieser Erklärung wurde nicht widersprochen.

2. Im Februar 1918 fand eine Aussprache über den Terror im Z.K. statt. Das Urteil stellt folgendes fest: Bei der Erwägung der Frage im Z.K. kamen zwei Ansichten zum Ausdruck. Es gelang dem Gerichte nicht, den Text des Z.K.-Beschlusses festzustellen. Es wurde nur festgestellt, daß in der Motivierung die Mitglieder des Z.K. nicht einig waren. Eine Motivierung wurde nicht angenommen, der Berichtigungsantrag des Z.K.-Mitgliedes Zuntin (eines Gegners des Terrors) wurde abgelehnt; die Resolution Tschernows (Anhänger des Terrors) wurde angenommen. Zuntin trat aus dem Z.K. aus. Der Beschluß des Z.K. wurde nicht nur nicht in weiteren Kreisen veröffentlicht, sondern war nicht einmal den verantwortlichen Parteifunktionären bekannt, wie z. B. dem Leiter der Militärkommission beim Z.K., Daschewski. Als Tschernow auf die Enthüllungen Semjonows und Konopljewas hin die terroristische Tätigkeit der S.R. Partei in Abrede stellte, hat er nicht ein einziges Mal diesen Beschluß erwähnt.

3. Hinweis auf die Terrorgruppe Semjonow, die von Z.K.-Mitgliedern Aufträge erhielt.

4. Als erwiesen wird angesehen, daß diese Gruppe von den Z.K.-Mitgliedern Gotz und Donskoi Weisungen erhielt und auf Befehl des Z.K. oder einer Gruppe von Z.K.-Mitgliedern handelte.

5. Die Z.K.-Mitglieder Gotz, Donskoj, Gerstejn und der Bevollmächtigte des Z.K. Rabinowitsch nahmen an der Organisation terroristischer Aktionen, Expropriationen und Sprengungen teil. Die Z.K.-Mitglieder Timofejew, Iwanow, H. Ratner und Wedenjapin hatten wenigstens teilweise von dieser Tätigkeit Kenntnis.

6. Die Ermordung des Genossen Wolodarski, das Attentat auf den Genossen Lenin, das Attentat auf den Eisenbahnzug des Genossen Trotzki wurde durch die Kampforganisation der Partei organisiert. Der Mörder des Genossen Wolodarski, Sergejew und die Attentäterin auf den Genossen Lenin, F. Kaplan, waren Mitglieder dieser Organisation und der S.R. Partei.

7. Diese Kampforganisation beging eine Reihe von Expropriationen, das auf der Station Buij von Angestellten des Ernährungskommissariats entnommene Geld im Betrage von ungefähr einer Million Rubel wurde auf Beschluß des Z.K. in seine Kasse eingezahlt.

8. Der Agent der französischen Mission für Sprengungen, Henry Virtimon, stand mit dem Z.K. und mit Timofejew in enger Verbindung und erwies der Sprengungsgruppe des Z.K. eine materielle Unterstützung. Timofejew hielt die Annahme dieser Unterstützung für unbedenklich.

9. Die Teilnahme aller Mitglieder des Z.K. an dieser verbrecherischen Tätigkeit ist bewiesen worden. Die Teilnahme der Z.K.-Mitglieder und anderer Parteimitglieder an den terroristischen Aktionen, Expropriationen und an der Sprengungsarbeit wird in bezug auf jeden Angeklagten einzeln festgestellt.

Das Tribunal kam für die einzelnen Angeklagten zu folgenden Feststellungen:

Gotz, Wedenjapin, Hendelmann, Donskoi, Gerstein, Lichatsch, Iwanow, Ratner-Elkind, Rakow, Federowitsch, Timofejew waren Mitglieder des Z.K. der S.R. Partei, deren Ziel der Sturz der Arbeiter- und Bauernregierung war, die Hochverrat im Bunde mit fremden Mächten beging, Verträge verletzte, die die Sowjetrepublik abgeschlossen hatte, und Gebiete von der Republik abzutrennen suchte. Gotz, Donskoi und Gerstein leiteten die Tätigkeit terroristischer Terrorgruppen, die Attentate auf Lenin und Trotzki planten und Wolodarski töteten. Timofjejew, Iwanow, H. Ratner, Wedenjapin sind als Mitwisser zu verurteilen; ferner empfingen sie Gelder, die in einem staatlichen Büro geraubt waren. Donskoi war Anstifter dieses Raubes. Endlich unterhielten sie Beziehungen zu ausländischen Staaten, die sich mit der Sowjetrepublik im Kriegszustand befanden! Sie leiteten Sprengungsarbeiten.

Artemjew, Morosow und G. Ratner waren Mitglieder des Moskauer Büros der Z.K. und führten mit einigen Mitgliedern des Z.K. die ganze Tätigkeit der Partei auf dem Gebiete der Arbeiter- und Bauernregierung. Sie haben von der Existenz der Semjonowschen Kampfgruppe Kenntnis gehabt.

Agapow, Altowski, Liberow, Gorkow, Lwow, Berg, Slobin, H. Iwanowa und Utgoff waren Mitglieder verschiedener führender Organe der S.R. Partei und vollzogen die Direktiven ihres Zentralkomitees; außerdem leitete Agapow die Sprengungsgruppe des Z.K., die für Sprengungen, Brandstiftungen und Zerstörung der Verkehrswege zu gegenrevolutionären Zwecken organisiert wurde.

Semjonow, Konopljewa, H. Iwanowa, Ussow, Subkow, Fedorow-Koslow, Jefimow, Pelewin nahmen an der Tätigkeit der Kampfgruppe des Z.K. teil, die terroristische Aktionen gegen die Führer der proletarischen Revolution, bewaffnete Überfälle und bewaffnete Plünderungen zugunsten der S.R. Partei ausführte, wobei Semjonow der Führer dieser Gruppe war, und Semjonow, Konopljewa und Iwanowa für ihre Verbindung mit dem Z.K. sorgten. Stawskaja trat später in die erwähnte Gruppe ein, nahm aber an ihrer Tätigkeit keinen tatsächlichen Anteil.

Daschewski leitete die militärische Organisation der S.R. Partei, wofür er amnestiert wurde; außerdem aber half er der Ausführerin des Attentates auf Genossen Lenin, dem Mitglied der S.R. Partei, Fanny Kaplan, bei ihrem Eintritt in die Semjonowsche Kampfgruppe und hatte von der Existenz dieser Gruppe Kenntnis.

Ignatjew war Mitglied des Z.K. der Volkssozialistischen Partei und handelte in unmittelbarer Verbindung mit den Mitgliedern des Z.K. der S.R. Partei; nahm bis zu seiner Verhaftung an der gegenrevolutionären Tätigkeit zum Sturze der Sowjetmacht teil, trat dem Komitee zur „Rettung des Vaterlandes und der Revolution“ bei, beteiligte sich an der Tätigkeit dieser Organisation gegen die Sowjetmacht, setzte sich mit den gegenrevolutionären Organisationen Filonenkos und Iwanows und mit der militärischen Kommission der S.R. Partei in Verbindung, trat in den Kriegsstab des Verbandes der Wiedergeburt ein, wohnte den Sitzungen des politischen Zentrums des Verbandes der Wiedergeburt bei und leitete die gegenrevolutionären Aktionen in Wologda. Er setzte sich außerdem mit den Vertretern der verbündeten Missionen und weißgardistischen Organisationen in Verbindung, um die Sowjetmacht zu stürzen.

Demzufolge verfügt das Tribunal:

1. G. M. Ratner freizusprechen.

2. J. W. Moratschewski wegen Mangel an Beweisen freizusprechen.

3. Die Schuld der Angeklagten F. J. Stawskaja gemäß Paragraph 213 des Strafgesetzbuches (Kriegsspionage) als unbewiesen zu betrachten.

Das Tribunal verurteilt:

4. P. W. Slobin, in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges seiner gegenrevolutionären Tätigkeit, seiner Nichtteilnahme an der illegalen Tätigkeit der S.R. Partei während der letzten Zeit, seiner gutgesinnten Arbeit in den Sowjetbehörden, auf Grund des Paragraphen 60 des Strafgesetzbuches mit Anwendung des Paragraphen 28 zu zwei Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

5. G. R. Gorkow-Dobrolubow, in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges seiner gegenrevolutionären Tätigkeit und seiner prinzipiell ablehnenden Haltung zum bewaffneten Kampfe, auf Grund des Paragraphen 60 mit Anwendung des Paragraphen 28 zu drei Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft, Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

6. W. R. Utgoff-Deruschinski, J. S. Berg und M. L. Lwow auf Grund des Paragraphen 16, aber in Anbetracht des unbedeutenden Umfanges ihrer gegenrevolutionären Handlungen, zu fünf Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

7. P. N. Pelewin auf Grund der Paragraphen 76 und 68 zu drei Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

8. K. A. Usow, F. W. Subkow und F. F. Federow-Koslow auf Grund der Paragraphen 64, 76 und 68, Subkow außerdem auch auf Grund des Paragraphen 65, in Anbetracht der Größe ihres Verbrechens, aber mit Rücksicht darauf, daß sie keine führende Rolle gespielt haben und mit Rücksicht auf ihre proletarische Abstammung zu fünf Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

9. P. T. Jefimow auf Grund der Paragraphen 64, 76 und 68 zu zehn Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

10. A. W. Liberow und N. I. Artemjew auf Grund des Paragraphen 60 zu zehn Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit, unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

11. D. F. Rakow, F. F. Federowitsch und M. A. Wedenjapin auf Grund der Paragraphen 57, 58, 60, 62 und 65, ungeachtet dessen, daß sie Mitglieder des Z.K. sind, mit Rücksicht auf ihr Schlußwort, zu zehn Jahren Kerkerstrafe bei strenger Einzelhaft und Zwangsarbeit unter Anrechnung der Untersuchungshaft.

12. A. R. Gotz, D. D. Donskoj, B. J. Gerstejn, M. J. Hendelmann-Grabowski, M. A. Lichatsch, N. N. Iwanow, E. M. Ratner-Elkind, E. M. Timofejew, S. W. Morosow, W. W. Agapow, A. I. Altowski, W. I. Ignatjew, G. I. Semenow, L. W. Konopljewa, E. A. Iwanowa-Iwanowa – zum Tode durch Erschießen.

In Anbetracht dessen jedoch, daß Ignatjew sich von seiner gegenrevolutionären Vergangenheit unwiderruflich lossagte, der Sowjetmacht dient und als sozial-ungefährliches Element zu betrachten ist, wendet sich das Tribunal auf Grund des Punktes 3 des Paragraphen 330 der Strafprozeßordnung an das Präsidium des Allrussischen Zentral-Exekutivkomitees mit dem Ersuchen, Ignatjew von der Strafe zu befreien.

Bezüglich Semjonow, Konopljewa, Jefimow, Usow, Subkow, Federow-Koslow, Pelewin, Stawskaja und Daschewski stellt das Tribunal fest: diese Angeklagten haben sich beim Begehen ihrer schweren Verbrechen wohlmeinend irreführen lassen und nahmen an, daß sie im Interesse der Revolution kämpften; als sie aber die gegenrevolutionäre Rolle der S.R. Partei begriffen, traten sie aus der Partei und verließen das Lager der Feinde der Arbeiterklasse, in das sie durch einen tragischen Zufall geraten sind. Die genannten Angeklagten haben den ganzen Umfang der Ungeheuerlichkeit ihrer Verbrechen erkannt. Das Tribunal ist überzeugt, daß sie in den Reihen der Arbeiterklasse mannhaft und selbstlos für die Sowjetmacht gegen alle ihre Feinde kämpfen werden, und ersucht auf Grund des Punktes 3 des Paragraphen 330 der Strafprozeßordnung das Präsidium des Zentral-Exekutivkomitees um volles Erlassen ihrer Strafe.

Auf Grund des Paragraphen 42 des Strafgesetzbuches verurteilt das Tribunal außerdem die Angeklagten Artemjew, Wedenjapin, Gorkow, Slobin, Lwow, Rokow, Federowitsch, Utgow, Liberow, Berg zum Verlust ihrer bürgerlichen Rechte, und zwar auf Grund der Punkte a, b und c des Paragraphen 40 des Strafgesetzbuches, auf die Dauer von fünf Jahren.

Das Tribunal ordnet die Verhaftung der Angeklagten Ignatjew, Konopljewa, Stawskaja, Semjonow und Usow an.

Die Beweisgegenstände und Dokumente sind dem Archiv der Oktoberrevolution zu übergeben. Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens trägt die Staatskasse.

Der Vorsitzende des Tribunals: G. P. Pjatakow.
Mitglieder: O. Karklin, A. Galkin.

Noch am gleichen Tage erscheint eine Verfügung des Allrussischen Zentral-Exekutivkomitees, in der es heißt:

1. Das Urteil des Obersten Tribunals bezüglich der Angeklagten Gotz, Donskoj, Gerstein, Hendelmann-Grabowski, Lichatsch, H. Iwanow, E. Ratner-Elkind, Timofejew, Morosow, Agapow, Altowsky und E. Iwanow-Iwanowa wird bestätigt, der Vollzug der Strafe ist jedoch aufzuschieben.

Wenn die Partei der Sozialrevolutionäre ihre unterirdisch-verschwörerische, terroristische, aufständische und Kriegsspionage-Tätigkeit gegen die Sowjetmacht auch in der Tat einstellt, wird sie dadurch auch jene ihre führenden Mitglieder von der Todesstrafe befreien, die in der Vergangenheit diese Tätigkeit leiteten und selbst am Prozeß die Absicht aussprachen, diese Tätigkeit auch in der Zukunft fortzusetzen.

Die Anwendung der Methoden des bewaffneten Kampfes gegen die Arbeiter und Bauernmacht durch die Partei der Sozialrevolutionäre hingegen wird das unvermeidliche Erschießen der verurteilten Aufwiegler und Organisatoren gegenrevolutionärer Terroraktionen und Aufstände nach sich ziehen.

Sowohl die zum Tode Verurteilten, wie auch die zu langfristiger Kerkerstrafe Verurteilten verbleiben in strenger Haft.

2. Bezüglich Semjonow, Konopljewa, Jefimow, Usow, Fedorow-Koslow, Pelewin, Stawskaja, Daschewski und Ignatjew beschloß das Präsidium des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees, dem Ersuchen des Obersten Tribunals über das völlige Erlassen ihrer Strafe stattzugeben.

Moskau, den 8. August 1922.

Vorsitzender des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees:
Gez. M. Kalinin.

Sekretär des Allrussischen Zentral-Exekutiv-Komitees:
Gez. A. Enukidze.

Wenige Monate später wird das Todesurteil überhaupt zurückgezogen, als Strafe fünfzehnjährige Haft festgesetzt. 1924 wurde das Urteil endgültig auf 5 Jahre Haft beschränkt. Im Jahre 1927 sind sämtliche Angeklagten in Freiheit, wenn nicht zuvor ein internationaler Austausch der politischen Gefangenen erfolgt ist. Es hängt von den westeuropäischen Regierungen ab, ob diese Aktion durchgeführt wird!

 

Dies Urteil ist ein Friedensvertrag heutiger Zeit. Mit seiner Ratifikation schließt eine große Periode russischer Geschichte ab, die jedoch nicht nur die Geschichte der revolutionären Bewegung des Proletariats geworden ist, sondern zugleich auch die Geschichte der Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat. Erst seit diesem Prozeß ist ein einheitliches proletarisches Rußland geschaffen; die S.R. Partei hat nach diesem Prozeß in Rußland jeden Boden verloren und ihre illegale konspirative Tätigkeit eingestellt. Außenpolitisch haben die Interventionsversuche vorläufig einen Abschluß gefunden. Soweit bekannt geworden ist, beschränkt sich die S.R.-Presse der Emigranten auf den Papierkrieg gegen Sowjetrußland. Der russischen Arbeiterregierung blieb eine Atempause, in der sie ihren Staat ausbauen konnte.

So war dieser Prozeß mehr als ein politischer Prozeß kriminellen Charakters. Nur so läßt sich auch die tiefe Erregung erklären, die seine Verhandlungen in Europa auslösten. Noch einmal standen sich die Mächte der Vergangenheit und Gegenwart gegenüber, allerdings mit ungleichen Waffen. Nie ist so klar geschieden worden: Vertreter des Proletariats – Verführer des Proletariats. Der S.R.-Prozeß war der Abschluß einer großen historischen Epoche, aber er war zugleich eine erste große öffentliche gerichtliche Abrechnung jener Vertreter des Proletariats, die die Souveränität des Proletariats forderten, die Klassenkampfauffassung bis in ihre letzten Konsequenzen verfochten, während die S.R. eine Volksgemeinschaft nach westeuropäischen Prinzipien verlangten, in der die Klassengegensätze verwischt werden. Der neue Staat schloß diese Männer aus seiner Gemeinschaft aus, für ihn waren sie Außenseiter, für jene aber wie für die bürgerliche Welt waren die Vertreter jenes Staatsprinzips Außenseiter. So bekämpften sich zwei Welten. Die Tragik der S.R. ruht in ihrer Halbheit, ihrem Schwanken.

Wir müssen noch einmal auf den Terror zu sprechen kommen. Das Gericht gewann die Überzeugung, daß die Partei einen gemeinsamen Beschluß nicht gefaßt hat, es gab Strömungen für und wider den Terror. Aber selbst wenn man annehmen wollte, das Gericht hätte sich geirrt und Gotz oder Donskoi hätten wirklich nicht ihre Sanktion gegeben, oder sie nur als Privatpersonen erteilt, bleibt immer wieder die Frage offen: aber weshalb rückte das Z.K. nicht von der Terrorgruppe ab, weshalb erfolgte keine Mißbilligung dieser Taten, weshalb gab man nur öffentlich die Erklärung ab, die Partei sei an den Taten nicht beteiligt?! Wie anders verhielten sich die S.R. in der Zarenzeit! Da verteilte man Flugblätter und verkündete das Todesurteil öffentlich, da ging man vor Gericht und zur Hinrichtung wie ein Märtyrer, ein Bote der Freiheit. Weshalb jetzt diese Unklarheiten, diese Unaufrichtigkeit, dies Leugnen, diese Widersprüche? Weil man mit sich selbst im Hader lag und nicht mehr an seinen Sieg glaubte. Gotz konnte kein vernichtenderes Geständnis machen, als er das Resumé der Tätigkeit seiner Partei zog: „Wir hatten die Massen nicht hinter uns!“

 

Es ist immer gesagt worden, die Sowjetrepublik hatte nicht das Recht, über die S.R. zu Gericht zu sitzen; sie hatte durch die „Neue ökonomische Politik“ das Recht verwirkt, über Konterrevolutionäre zu richten. Der Prozeß fand in einem Zeitpunkt statt, in dem der Kriegskommunismus aufgegeben und zu einer Art Staatssozialismus übergegangen wurde. Aber gerade in dieser Zeit war die Sowjetrepublik verpflichtet, die Grenzen zwischen sich selbst und den Vertretern der Demokratie scharf zu ziehen. Und bis zum heutigen Tage sieht die kapitalistische Welt im Außenhandelsmonopol das schwerste Hindernis ihrer Expansions- und Kolonisationsbestrebungen in Rußland, ein Hindernis, das Austen Chamberlain nicht anders als durch einen neuen „Heiligen Krieg“ überwinden zu können glaubt. Die Republik hatte kein Recht, sich gegen eine Partei zu wehren, die bis zum Tage der Verhandlungseröffnung alle Hebel in Bewegung setzte, um die Republik zu stürzen und dem europäischen Proletariat, das immer stärker in die Defensive gedrängt wurde, den letzten Rückhalt zu rauben?! Der Staat sollte sich nicht gegen seine erbittertsten Feinde wehren, deren Schlußwort noch vor dem Tribunal lautete: „Wir werden euch mit allen Mitteln bekämpfen!“?

 

Auch die deutsche Republik hat Prozesse gegen ihre Feinde führen müssen. Wir brauchen hier nicht auseinanderzusetzen, wie der Prozeß gegen Hitler, wie er gegen die sogenannte Tscheka geführt wurde. Zwischen Extremen schwankt die deutsche Justiz, nach Willkür, nach Zeit; sie scheint subjektiv. In denselben Tagen, in denen Rathenau ermordet wurde, verhandelte man in Moskau gegen die S.R. Im Rathenau-Prozeß wurde an die Drahtzieher nicht gerührt, nie wurde versucht, die Geldgeber festzustellen, nie wurde das Netz von Verschwörercliquen zerstört, nie wagte man sich an die wahren Auftraggeber heran. Im S.R.-Prozeß spielten die Attentäter die geringere Rolle – man drang in die Hinterzimmer vor, man stieg in die Abgründe und entdeckte die Auftraggeber in den Kabinetten der Ententemissionen, in den geheimnisvollen Absteigequartieren der Mitglieder des Z.K. der S.R. Im Hitler-Prozeß sind nie gewisse Verbindungen zwischen Parteiführern und Hitler enthüllt worden, die Geldgeber blieben diskret hinter dem Vorhang – Geld spielt in der bürgerlichen Welt eine diskrete Rolle. Wie anders im S.R.-Prozeß! Die ganze Front der Gegenrevolution wird entlarvt, geheime Verbindungen werden ans Licht gezogen, illegale Organisationen festgestellt – es gab kein Geheimnis, vor dessen Enträtselung man zurückschreckte, nirgends ein Vertuschungsmanöver, nirgends ein Versuch zu verschweigen, zu beschönigen. Die Republik hatte ihre Feinde erkannt, entlarvt, sie wollte sie vernichten.

Das Oberste Tribunal war ein Klassengericht. Daraus wurde kein Hehl gemacht. Der Staatsgerichtshof der Deutschen Republik tat sich etwas zugute auf seine Objektivität und fällte seine Urteile im Interesse der mächtigsten Klasse. Das Oberste Tribunal hatte die Interessen der Schichten im Auge, die der Staat repräsentierte. Der Staatsgerichtshof entschied im Interesse der Mächte, die den Staatsapparat wieder fest in ihre Hand zu gewinnen suchten. Das Oberste Tribunal wollte ein Klassengericht sein, der Staatsgerichtshof ist es. Man braucht nicht immer erst zu bekennen, was man ist. Man ist, was man ist. Das Wesen der Staatsform deckt sich nicht immer mit den Interessen der stärksten Mächte im Staate, in einer Demokratie, der biegsamsten Form, nun schon gar nicht, ja sie gerade liefert heterogensten Machtgruppen je nach den Umständen die besten Werkzeuge, so lange man nicht wagt an den ökonomischen Grundlagen zu rütteln. Die Bolschewiki haben diese Grundlagen revolutioniert und eine Einheit zwischen Staatsform und Klasseninteresse geschaffen, die sich nicht je nach den Umständen maskieren läßt.

 

„Anfangs trat Mitjä dicht an Aljoscha heran, und plötzlich küßte er ihn. Seine Augen brannten.

..., Aljoscha, ich habe in diesen zwei letzten Monaten einen neuen Menschen in mir entdeckt ... Dieser Mensch war immer in mir verborgen, doch es wäre mir nie zum Bewußtsein gekommen, daß ich ihn in mir trug, wenn Gott nicht dieses Gewitter geschickt. Unheimlich ist das Leben! ... Man kann auch dort in den Erzgruben Sibiriens neben sich in genau solch einem Zwangsarbeiter und Mörder ein menschliches Herz finden ... Und ihrer gibt es so viele dort unter der Erde, Hunderte, und wir alle haben schuld an ihnen! ... Denn alle sind für alle schuldig ... Und so gehe ich denn für alle, denn irgend jemand muß doch für alle gehen! Ich habe meinen Vater nicht erschlagen, aber ich muß hingehen. Ich nehme es auf mich!“

 

Gotz und Donskoi und Timofejew und die anderen haben Wolodarski erschlagen lassen, sie wollten die Revolution töten, aber sie nahmen es nicht auf sich. Ihre Freunde im Ausland schlossen sich zu konspirativen Umtrieben zusammen, und als vor Gericht den Angeklagten die Dokumente unterbreitet wurden, nahmen sie es wieder nicht auf sich. Aus falscher Solidarität, mehr noch vielleicht aus Unvermögen, einen furchtbaren Konflikt lösen zu können. „Sind die Dokumente echt?“ fragten zweifelnd, zögernd die Gotz und Timofejew. Lag nicht in dieser Frage schon ein Geständnis? rückten sie nicht mit ihr schon von den Auslandsdelegierten ihrer Partei ab? Und dennoch zögerten sie, ein entscheidendes Wort zu sagen. Die bürgerliche Meinung hätte ihnen zugeschrien: Feiglinge, Verräter. Vielleicht war diese Zwangslage für die Angeklagten der ersten Gruppe der furchtbarste seelische Konflikt. Das Material belastete die Partei vor den russischen Arbeitern und Bauern am stärksten. Nun stand ihre Partei so offensichtlich als die Partei der Interventionsmethoden da – im Bunde mit dem Ausland, den Mächten des Versailler Vertrags, den erbittertsten Feinden der Sowjetrepublik. Wer dachte nicht noch schaudernd der Bürgerkriege, der gräßlichen Kämpfe mit den Weißen auf allen Fronten; und hatte nicht gerade dieser siegreiche Kampf gegen Entente und Weiße die Masse des Volkes geeint? Und nun war diese S.R. Partei im Begriff, das Verbrechen wider die Nation zu erneuern? und diese Angeklagten rückten nicht von solchen Methoden ab?! „Wir sind nicht für diese Umtriebe verantwortlich, wir sitzen seit Jahr und Tag in Haft.“ „Doch, ihr seid verantwortlich nach den Grundsätzen der Kollektivität, nach der Auffassung, daß die Geschichte der Menschheit eine Geschichte der Klassenkämpfe ist. Steht ihr diesseits oder jenseits der Barrikade?“

Und im bitteren Konflikt entschieden sich die Angeklagten für ihren Untergang – vielleicht waren sie dann „moralisch“ gerettet, hatten sie moralisch gesiegt. So nahmen sie es nicht auf sich.

 

Es gibt noch eine Stelle in den „Brüdern Karamasoff“. Aljoscha verläßt Mitjä und sucht Iwan auf, der es auf sich nahm und sich als Mörder fühlte.

„Iwan Fedorowitsch blieb plötzlich stehen.

‚Wer ist denn deiner Meinung nach der Mörder?‘ fragte er kalt, und es klang ein hochmütiger Ton in seiner Frage.

‚Du weißt es selbst, wer,‘ entgegnete Aljoscha leise und ruhig ...

Aljoscha fühlte, wie er plötzlich am ganzen Körper zitterte.

‚Du weißt es selbst, wer,‘ kam es kraftlos aus ihm heraus. Er konnte kaum atmen.

‚Aber wer denn, wer?‘ schrie ihn Iwan wild auffahrend an. Seine ganze Zurückhaltung war plötzlich verschwunden.

‚Ich weiß nur das eine,‘ sagte Aljoscha immer noch im selben kraftlosen betäubten Flüsterton: ‚– nicht du hast den Vater erschlagen.‘

‚Nicht du!‘ Was heißt das, ‚nicht du?‘ Iwan stand wie erstarrt vor seinem Bruder.

‚Nicht du hast den Vater erschlagen, nicht du, nicht du!‘ wiederholte Aljoscha fest.

Sie schwiegen. Lange dauerte das Schweigen.

‚Ich weiß es doch selbst, daß nicht ich es getan habe, redest du im Fieber?‘ sprach schließlich Iwan, und er lächelte ein bleiches, verzerrtes Lächeln.

Er hatte sich mit den Blicken gleichsam festgesogen an den Bruder. Sie standen sich beide wieder bei einer Straßenlaterne gegenüber.

‚Nein, Iwan, du hast dir selbst wiederholt gesagt, daß du der Mörder seiest!‘

‚Wann habe ich es gesagt? ... Ich war in Moskau ... Wann habe ich es gesagt?!‘ stotterte Iwan mit abirrendem Blick ...

... ‚Du hast dich beschuldigt und hast dir gesagt, daß der Mörder kein anderer sein könne als du. Aber nicht du hast ihn erschlagen ...‘“

 

Der andere tragische Konflikt entspann sich im Kampf zwischen den Angeklagten der ersten und zweiten Gruppe. Die erste Gruppe repräsentierte die Partei, wollte sie retten, mußte sie retten, stand für sie. Um die Partei ging der Kampf, um diese geschlagene, sterbende, ja schon verwesende Partei. Deshalb scheues Zurückziehen ins Zwielicht von Höhlen, deshalb Zagen, Schwanken, Widersprüche. Es ging im Grunde nie um Personen, immer um Parteien. Die anderen fühlten sich verraten, geopfert, mißbraucht, irregeleitet. Sie waren überfahren worden und wollten wieder aufstehen. Sie waren immer die Aktiveren, Entschlosseneren gewesen, ja sie hatten die Partei vorwärts gedrängt, ihr Impulse ins Blut gejagt, sie waren der eigentliche handelnde Körper, dessen Seele zermürbt und hoffnungslos war. Ihre Einstellung gegen die Sowjets war vor allem durch den Abschluß des Brester Friedens bestimmt, der ja selbst in den Reihen der Bolschewiki eine tiefgehende Krisis gezeitigt hatte, die nur die Parteidisziplin wieder überwand. Wir wissen, wie die Demütigung der Nation die Gemüter bedrückt und verwirrt. Der Brester Vertrag mußte doppelt schwer empfunden werden: denn er war nicht nur die Demütigung einer Nation durch die andere; er war die Demütigung einer Klasse durch die Klasse, die man eben im eigenen Lande erst besiegt hatte – zum ersten Male in der ganzen Geschichte der Menschheit – so entscheidend, so wuchtig. Und nun stürzte man wieder in den Abgrund.

So läßt sich begreifen, weshalb alte Parteigenossen sich von der Parole des Z.K. locken ließen. Aber als immer deutlicher wurde, in welche Abhängigkeit das Z.K. von der Entente geriet, welche Ziele die Entente vor allem in Rußland selbst verfolgte, gingen jene „Einfachen“ mit sich zu Rate und verließen ihre Partei: Diese Krisen und Wandlungen lassen sich nicht mit „Gesinnungswechsel“ bezeichnen. Die Russen stehen nicht so rasch auf dem Boden der Tatsachen. Die europäische Flinkheit und demokratische Geschäftigkeit ist für den Russen unbegreiflich. Wer mit der Macht der Finsternis ringt, kämpft lange mit sich selbst, bevor der neue Mensch aus dem Chaos heraustritt. Im Grunde tauchen alle Probleme der russischen Literatur auf, wenn wir an diesen Wandlungsprozeß der Angeklagten der zweiten Gruppe denken. Sie fallen in Zweifel, sie hadern mit sich selbst, sie beichten und werden „neue Menschen“. Der Kampf zwischen den Angeklagtengruppen nahm oft erbitterte Formen an, aber nicht ein Mal ist dieser Kampf zur Gemeinheit entartet; man würde im Westen sofort bei ähnlichen Fällen beobachten, wie man versuchen würde, die Schuld abzuwälzen, sich nur als den Verführten hinzustellen und im Gassenjungentone zu schreien: „Ich bin es nicht gewesen“ – vielleicht würde man sofort eine Dolchstoßlegende erfinden.

Die Angeklagten der zweiten Gruppe haben nie ihre eigene Schuld in Abrede gestellt: Wir haben gefehlt, wir haben getötet, wir haben uns an der Revolution versündigt, straft uns.

Die neue Gemeinschaft nahm sie auf. Es ist eines ihrer schönsten und erhabensten Prinzipien, den ehrlich Reuigen aufzunehmen. Sie übte diesen Grundsatz vom ersten Tage ihrer Herrschaft. Der General Krasnow hat solches Vertrauen bitter enttäuscht. Semjonow, Ratner, Ignatiew, die Männer aus dem Volke nicht.

 

Dieser Prozeß war die große Abrechnung mit der Konterrevolution; er schied scharf zwischen den Strömen, die noch die heutige Menschheit durchfließen. Das Tribunal war ganz bewußt das Organ einer siegreichen Klasse. Der Prozeß erscheint deshalb so kompliziert, weil es sich um eine Partei handelte, die zwischen den Linien stand, und deren tragischer Auflösungsprozeß in Europa die Teilnahme aller Kreise und Parteien erregte, die mißtrauisch, furchtsam, unsicher und zermürbt nicht die Spannkraft besaßen, mit tausendjährigen Traditionen zu brechen, die sogar schon den Instinkt überwuchert und infiziert haben. Auch der Besitzlose unterliegt derselben Stimme der Verführung, die den Besitzenden immer aufs Neue lockt, zur Macht herausfordert und die wahre Gemeinschaft unmöglich macht. Wie einst die Jakobiner den Girondisten den Prozeß machten, weil sie Feudalismus und Bourgeoisie zu versöhnen suchten, standen sich jetzt Bolschewiki und Sozialrevolutionäre gegenüber. Parteien und Menschen, die sich um Ausgleiche bemühen, um den Weg nicht zu Ende gehen zu müssen, verstricken sich in alle Wirrnisse, die Verhältnisse dem Menschen bereiten können. So erzeugt das Bündnis von Neigung und Idee endlich sogar das kriminelle Verbrechen, weil Tradition, Fehlschläge und Minderwertigkeitsgefühle der Tat nicht mehr das reine Antlitz zu verleihen mögen. Die Bombe, die Alexander II. zerriß, wurde nicht vom Mann mit gleichem Bewußtsein geworfen, wie es jener besaß, der auf Wolodarski schoß. Der Held wird zum Verbrecher, die Partei ist gerichtet, und die Einheit der werktätigen Masse unter zielbewußter Führung ist geschaffen.

 

Alle Konflikte und Fragen, die seit 1914 die Welt bewegten und aus den Fugen brachten, wirbelte der Prozeß auf: die Tendenzen der imperialistischen Mächte, ihre Absichten, Rußland zur Kolonie zu machen – also das ganze Problem der Akkumulation des Kapitals. Lenins These, der Weltkrieg müsse unbedingt in die soziale Revolution umschlagen und mit der Eroberung des Staatsapparates durch das Proletariat enden. Die Frage: Demokratie oder Diktatur, Parlament oder Räte. Die Frage: Masse und Partei, Masse und Revolution. Die Haltung des Kleinbürgertums. Die lavierenden arbeiterfreundlichen Parteien. Die Legitimität einer revolutionären Regierung. Die Mittel und Methoden des revolutionären Kampfes: individueller oder Massenterror.

Es war bezeichnend: Die bürgerliche Gesellschaft empfand diesen Prozeß als eine Provokation und einen Schlag ins Gesicht. Sie sprach schon dem Staate des Proletariats jede Existenzberechtigung ab; da er nun existierte, nach fünf Jahren, trotz aller Interventionen und Verleumdungskampagnen immer noch existierte, während die revolutionäre Bewegung in den bürgerlichen Ländern vom Wellenkamm immer tiefer hinab fiel, versuchte man zähneknirschend die Rechtsformalitäten zu kritisieren und sprach dem Staate des Proletariats jede Berechtigung ab, sich nicht nur überhaupt zu verteidigen, sondern auch zu richten. Der alte warnende Satz, „Richtet nicht, auf daß ihr nicht gerichtet werdet!“ wurde wutschnaubend von der ohnmächtigen bürgerlichen Presse hervorgestoßen. So kam es, daß sachliche Meldungen über den Verhandlungsstoff als solchen überhaupt nicht in die bürgerliche Öffentlichkeit drangen. Man lehnte das Gericht ab, man fühlte sich mit den S.R. verbunden, sah in ihnen Bundesgenossen, Sachwalter, Märtyrer. Wie hätte man über ihre „Verbrechen“ sprechen können, die in den Augen der bürgerlichen Gesellschaft Heldentaten gewesen waren. Die bürgerliche Gesellschaft aber rechtfertigte durch ihre Sympathiebeweise nun erst recht die Strenge des Gerichts. Das Oberste Tribunal hat zuletzt nicht einmal so sehr die Mittel verurteilt, deren sich die S.R. in ihrem Kampf gegen die Sowjets bedient hatten. Es kam vielmehr auf das Ziel an. Und das Ziel der S.R. war die Erhaltung der bürgerlichen Gesellschaft, der elastischen demokratischen Staatsform, der kapitalistischen ökonomischen Verhältnisse; für die Bolschewiki aber galten noch jene Worte, die Wilhelm Liebknecht ein Jahr vor seinem Tode geschrieben hat: „Ein Sozialist, der in eine Bourgeoisieregierung eintritt, geht entweder zum Feind über oder er gibt sich in die Gewalt des Feindes. Er mag sich für einen Sozialisten halten, ist es aber nicht mehr; er kann von seiner Ehrlichkeit überzeugt sein, aber dann hat er nicht das Wesen des Klassenkampfes begriffen – nicht begriffen, daß der Sozialismus den Klassenkampf zur Grundlage hat.“ Gotz hatte in seiner letzten Rede vor dem Tribunal behauptet, im Oktober hätten Arbeiter auf beiden Seiten der Barrikade gekämpft. Wilhelm Liebknecht hätte ihm entgegengehalten: „Ich bin für die Einheit der Partei – aber es muß die Einheit des Sozialismus und der Sozialisten sein. Die Einheit mit Gegnern, mit Leuten, die andere Ziele und andere Interessen haben, ist keine sozialistische Einheit. Die Internationale Arbeiter-Assoziation hat deshalb den Arbeitern gepredigt: Die Befreiung der Arbeiterklasse kann nur das Werk der Arbeiter selbst sein.“