Die Führer versuchten sich durch solche Methoden des Ausweichens zu retten, aber gerade diese Taktik wurde ihnen zum Verhängnis, um so kräftiger stieß das Tribunal nach und plötzlich entlarvte sich eine Partei, die gar kein festes Gefüge, keine straffe Organisation war, sondern eher wirkte wie ein Schwarm zusammengelaufener ratloser, verärgerter Menschen. Wie imposant richtete sich im Gegensatz dazu das eherne Gebäude der bolschewistischen Partei auf!

 

Die Haltung der S.R. zu den terroristischen Akten offenbarte ihre ganze Schwäche als Partei, die sich vor Gericht zugleich als ihre Stärke erwies. Niemand hat gezweifelt, und niemand konnte Einspruch erheben, daß die Attentate auf Lenin, Trotzki und Wolodarski von Mitgliedern der Partei vorbereitet und ausgeführt waren. Fanny Kaplan, die Lenin schwer verwundet hatte, war eine Sozialrevolutionärin; Semjonow und die Mitglieder seiner Kampforganisationen gehörten zur Partei. Der Prozeß rollte nicht die Frage der Täterschaft auf; sie war längst entschieden. Dem Tribunal kam es vielmehr darauf an, in den Hintergrund einzudringen, die Zusammenhänge zwischen den Offizieren und Soldaten festzustellen, das Z.K. als eine Mordzentrale zu entlarven, die Partei zu überführen, daß sie zu Attentaten auf Arbeiterführer angestiftet hätte. Bewiesen war längst, daß die Ententemissionen Attentate auf bolschewistische Führer moralisch billigten; bewiesen konnte aber nicht werden, daß zwischen den Missionen und dem Z.K. Verabredungen für bestimmte Attentate bestanden haben. Möglich ist es schon; gelegen war den Missionen an solchen Attentaten. Die Führer des Z.K. konnten nicht bestreiten, daß sie um die Absichten von Attentaten gewußt haben; Semjonow hat sowohl Gotz wie Donskoi von seinen Plänen benachrichtigt; beide konnten dieser Aussage nicht widersprechen, sie bestritten energisch, Semjonow ermuntert zu haben, Gotz will ausdrücklich Semjonow geraten haben „er möchte noch mit der Ausführung warten.“ Aber ein striktes Verbot des individuellen Terrors seitens der Partei ist nie ergangen, nach vollbrachter Tat rückte das Z.K. öffentlich von den Tätern ab, aber in Gebieten, wo die Bolschewiki nicht die Macht besaßen, jubelte die Presse der S.R. auf. Eine moralische Verurteilung der Täter seitens der Partei ist nie erfolgt, geschweige daß man die Täter etwa ausgeschlossen hätte. Als Wolodarski ermordet wurde, spielte sich folgende merkwürdige Szene ab, die Tschernow in einer Emigrantenzeitung geschildert hat:

„Das Mitglied der Partei der Sozialrevolutionäre S. M. Postnikow hat mir über diesen Fall wörtlich folgendes mitgeteilt:

„Der Mord an Wolodarski erfolgte in der Hitze der Wahlkampagne zum Petrograder Sowjet. Plötzlich kommt die unerwartete Nachricht: Wolodarski durch einen Schuß getötet. Natürlich nutzten die Bolschewisten dies sofort aus, um die Zeitung zu schließen und durch die schärfsten Repressalien unsere ganzen Wahlerfolge zu annullieren. Ich lief sofort zu Gotz und fragte ihn, was los sei. Er antwortete: ein Arbeiter, seiner Überzeugung nach Sozialrevolutionär, der einen ernsten Parteiauftrag hatte, war Zeuge, wie das Automobil Wolodarskis eine Panne erlitt; er konnte sich nicht zurückhalten und schoß auf ihn, da er ihn für den Urheber der in Petrograd unter dem Regime Sinowjews begangenen Grausamkeiten hielt. „Wissen Sie, wenn wir in einer anderen Lage wären – fügte Gotz hinzu, – wie wir dann nach unseren Traditionen verfahren müßten? Wie man solches eigenmächtiges Handeln an einem Mitglied, das auf einem ihm anvertrauten revolutionären Posten steht, bestrafen müßte?“

Diese Erklärung Tschernows spielte vor Gericht eine große Rolle. Man fragte Gotz vergebens, welchen „ernsthaften Parteiauftrag“ hatte dieser S.R.? Merkwürdig, daß er sich gerade jetzt „nicht zurückhalten“ konnte, merkwürdig, daß Gotz an der Handlung nur auszusetzen hatte, daß sie „eigenmächtig“ erfolgte! Und wie seltsam kontrastierte zu diesem Gespräch die Weisung Gotz’ an Semjonow, man sollte noch warten. Und was wußte Tschernow zu Semjonows Angaben zu sagen? Sie sind eine ... „verräterische Denunziation.“ Lydia Konoplewa hat in einem öffentlichen Brief an Tschernow eine Frage gerichtet, ohne je eine Antwort erhalten zu haben:

„Sie stützen sich auf die Erzählung S. P. Postnikows über seine Unterhaltung mit Gotz nach der Ermordung Wolodarskis: „Ich lief sofort zu A. R. Gotz und fragte ihn, was los sei. Er antwortete: ein Arbeiter, Sozialrevolutionär seiner Überzeugung nach, der einen wichtigen Parteiauftrag hatte, war Zeuge, wie das Automobil Wolodarskis eine Panne erlitt –, er konnte sich nicht zurückhalten und schoß auf ihn ...“

Halten Sie es nicht für möglich, Viktor Michailowitsch, daß Gotz die Wahrheit vor Postnikow verbarg, wie sie den meisten Mitgliedern der Partei der Sozialrevolutionäre verborgen blieb? – Postnikow hatte, wie Sie selbst wissen müssen, nicht die geringste Beziehung zur militärischen Arbeit und der Kampfarbeit in der damaligen Zeit.

Doch selbst diese so zweifelhafte „Zeugenaussage“ brauchen Sie nicht vorsichtig genug.

Was ist das für ein „ernster Parteiauftrag“, den Sergejew hatte? – Es ist etwas seltsam, daß das mit „einem ernsten Parteiauftrag“ versehene Mitglied der Partei der Sozialrevolutionäre sich gerade in diesem günstigen Augenblick in der Nähe Wolodarskis befand und überdies noch mit einem Revolver und einer Handgranate in der Hand.“

Im Prozeß wiederholte Semjonow sein Bekenntnis in der Broschüre: er habe sich Mitte Mai 1918 an Donskoi gewandt und ihm den Vorschlag gemacht, zu terroristischen Aktionen überzugehen. Donskoi freute sich über diesen Vorschlag sehr. Bald darauf traf Semjonow auch mit Gotz zusammen, mit dem er eine Unterredung über die Organisierung terroristischer Aktionen hatte. Gotz wies darauf hin, daß in erster Linie gegen Sinowjew und Wolodarski Attentate verübt werden müßten. Nachdem er die Zustimmung des Zentralkomitees erhalten hatte, begann Semjonow mit der Organisierung einer „Kampfabteilung“, die die geplanten Attentate verüben sollte. Die Beobachtung Sinowjews und Wolodarskis wurde der Iwanowa übertragen. Sie stellte fest, daß es am leichtesten wäre, auf Wolodarski ein Attentat zu verüben, der häufig Meetings zu besuchen pflegte. Als Tatort wurde der zu der Obuchowschen Fabrik führende Weg, den Wolodarski mit dem Auto öfters passierte, ausersehen. Als die Vorbereitungen zur Ermordung Wolodarskis getroffen waren, erstattete Semjonow dann Gotz Bericht. Gotz gab jedoch Semjonow den Rat, mit der Ausführung seines Vorhabens zu warten. Dies fand Semjonow sehr merkwürdig, da sich das Zentralkomitee der Partei der S.R. doch bereits prinzipiell mit dem Attentat auf Wolodarski einverstanden erklärt hatte. Am nächsten Tage begab sich Sergejew an den Tatort, um sich zu überzeugen, wie dieser von dem Auto Wolodarskis passiert werde. Von seinem Wagen aus fragte Sergejew den Semjonow noch, wie er sich zu verhalten habe, wenn die Gelegenheit günstig sei, um auf Wolodarski zu schießen. Semjonow antwortete, daß in solchem Falle eben gehandelt werden müsse. Zufällig blieb das Auto Wolodarskis nicht weit von dem als Tatort ausersehenen Platze stehen. Wolodarski verließ sein Automobil und ging Sergejew entgegen, der mehrere Schüsse auf Wolodarski abgab und ihn tötete. Es gelang Sergejew zu entfliehen. Am Abend des gleichen Tages begab er sich in die Wohnung Semjonows, wo er Unterkunft fand. 2 bis 3 Tage blieb Sergejew in Petersburg, dann wurde er von Semjonow nach Moskau geschafft. Am Tage nach der Ermordung Wolodarskis erschien eine Erklärung des Zentralkomitees der Partei der S.R., die Partei der S.R. habe mit diesem Morde nichts zu schaffen. Semjonow betonte, daß diese Erklärung für ihn und die anderen Mitglieder der Kampforganisation ein furchtbarer Schlag gewesen wäre. Bald darauf erschien der Bevollmächtigte des Zentralkomitees, Rabinowitsch, der Semjonow erklärte, er habe kein Recht gehabt, das Attentat zu verüben, er hätte vielmehr die Einwilligung Gotz’ abwarten müssen. Eine Weile später machte Rabinowitsch Semjonow den Vorschlag, mit ihm ein Meeting zu besuchen, und um alle Zweifel Semjonows zu zerstreuen, sagte er ihm, daß die Sache der Terroraktionen gut stehe, und alle Spuren verwischt seien, so daß Semjonow ruhig zu dem Meeting gehen könne.

Kurz nach der Ermordung Wolodarskis hatte Gotz eine Zusammenkunft mit Semjonow, in deren Verlauf Gotz erklärt haben will, er sei zu seiner großen Überraschung vor eine vollendete Tatsache gestellt worden. Vielleicht entspricht diese Angabe von Gotz der Wahrheit; aber fest steht, daß man Semjonow nicht in die Arme fiel, als er weitere Attentate organisierte. Gotz gab offen zu, die Ermordung Wolodarskis habe das Z.K. moralisch gebilligt; man habe nie in Erwägung gezogen, den Attentätern ihre Parteirechte zu entziehen. So kann man ohne Zweifel resultieren, daß das Z.K. durch Gotz ausweichende Bescheide gab, die Tat geschehen wissen, aber sie nicht inspiriert haben wollte. Und als man sah, welche tiefe Erregung in den breiten Massen der Tod Wolodarskis auslöste, schreckte man erst recht zurück und veranlaßte die Übersiedlung der Kampforganisation Semjonow von Petrograd nach Moskau.

In Moskau hat die Gruppe sofort wieder ihre Tätigkeit aufgenommen. Diesmal wollte man Lenin selbst treffen. Semjonow hat der Fanny Kaplan Munition und Gift verschafft, Donskoi wurde von Semjonow informiert; die Angeklagte Stawskaja bekundet, Donskoi sei über die Vorbereitungen zu dem Attentat auf Lenin genau unterrichtet gewesen, das Mitglied der Z.K. Timofjejew machte als Einwand gegen terroristische Akte nur geltend, man dürfe die Bolschewiki nicht zu Märtyrern machen. Aber hat nicht die Angeklagte Eugenie Ratner bereits erklärt, die Partei lasse sehr wohl Terrorakte gegen die Bolschewiki gelten? und stand Eugenie Ratner dem Z.K. nicht sehr nahe? Und war nicht außer jenem Attentat der Fanny Kaplan noch ein zweites Attentat auf Lenin geplant gewesen, in das Lydia Konoplewa verwickelt war, die im Februar 1918 B. N. Rabinowitsch den Vorschlag machte, W. I. Lenin zu töten. „Ich schlug vor, dies in Form eines individuellen Aktes auszuführen, um die Partei keinen Repressalien auszusetzen, hielt es jedoch für notwendig, die prinzipielle Stellung des Zentralkomitees zu dieser Frage festzustellen. Aus diesem Anlaß führte ich Unterhandlungen mit dem Mitglied des Zentralkomitees A. R. Gotz. – Gotz pflichtete mir bei und holte die Meinung des Büros des Zentralkomitees ein, das sich damals in Moskau befand. Speziell zu diesem Zweck fuhr Rabinowitsch nach Moskau. Die Sanktion des Büros des Zentralkomitees für den individuellen Akt wurde erteilt. Außerdem gab uns das Büro als Führer der terroristischen Gruppe das Mitglied des Zentralkomitees W. Richter bei.“

Aus dem Attentat wurde nichts; Gotz hat selbst später die Vorbereitungen inhibiert.

 

Ein Attentatsversuch gegen Trotzki mißlang, weil Trotzkis Zug von einem anderen Bahnhof abfuhr. Die Teilnehmer erzählen von einer merkwürdigen Nachtwanderung am Eisenbahndamm, und während sämtliche Beteiligte ihr Vorhaben eingestehen, behauptet die Angeklagte Iwanowa, sie habe die Bombe in jener Nacht nur mit sich herumgeschleppt, um sie auf die Wachtmannschaften, nicht aber auf Trotzki zu werfen ...

„Die S.R. Partei hatte prinzipiell nichts gegen die Attentate einzuwenden,“ gestand Timofejew. Er erzählt, daß Semjonow, von Gewissensbissen getrieben, bei ihm erschienen wäre und das Anerbieten stellte, Koltschak und Denikin zu töten. Und Timofjejew willigte in das Attentat gegen Koltschak ein. Das Attentat gegen Denikin verbot er, da Denikin die Konstituante nicht auseinandergejagt hätte und auf dem Territorium seiner Herrschaft die S.R. Organisationen nicht auflösen ließ.

Im Saale herrschte eine tiefe furchtbare Stille, als Timofjejew diese Aussage machte.

„Welche Gewissensbisse haben Semjonow zu diesem Entschluß veranlaßt?“ fragt Krylenko.

„Semjonow hatte das Gefühl, daß er sich mit der Organisation von Attentaten gegen die Revolution versündigt hat. Semenow fühlte damals Reue über seine blutigen Taten, die er gegen die Revolution verbrochen hat,“ antwortete Timofjejew.

„Welche Taten meinen Sie?“ fragt Krylenko.

Jene terroristischen Akte im Jahre 1918,“ lautet die Antwort Timofjejews.

Sie hatten also Kenntnis von diesen?“ fragt Krylenko.

Ich hatte von ihnen Kenntnis,“ antwortet Timofjejew.

Aber hat es im Z.K. der S.R. eine einheitliche Stellung zum individuellen Terror gegeben? Die Frage ist nicht geklärt worden. Zwei ehemalige S.R. sagten als Zeugen über eine Sitzung des Z.K. aus, in der man sich über die Frage des individuellen Terrors schlüssig werden wollte. Tschernow und ein großer Teil der Anwesenden habe für den Terror gestimmt, ein ebenso großer Teil habe ihn verworfen – und zuletzt sei man auseinandergegangen, ohne einen endgültigen Beschluß gefaßt zu haben. In diesem ausweichenden, unentschiedenen Verhalten enthüllt sich der ganze schwankende Charakter der S.R. Fühlten sie eine gewisse Scham, die Hand gegen Arbeiterführer zu erheben? Wollten sie keine Märtyrer machen? Mußten sie nicht noch vielmehr jetzt im Prozeß alle Rednerkünste aufbieten, um die Hintergründe zu verschleiern und sich nicht vor einem Arbeiterpublikum, im Arbeiterrußland als Arbeitermörder zu bekennen?! Es spielte sich ein erbitterter Kampf um die Hintergründe, um die Feststellung der wahren Antreiber zu Meuchelmorden ab. Die S.R. Partei war empfindlich getroffen, wenn der klare Beweis geführt werden konnte, daß es eine Mörderzentrale im Z.K. gab. Der klare Beweis ist nicht erbracht worden. Festgestellt wurden nur die Uneinigkeit im Zentralkomitee und seine Mitwisserschaft; festgestellt wurden die moralische Billigung und der Versuch, die Terrorgruppen zu schützen. Und durch die Aussagen Pascals konnte der Beweis geführt werden, daß die Mordtaten der S.R. im Lager der Entente Gefühle hoher Befriedigung auslösten. Man hat nie feststellen können, wie sich die Verhandlungen zwischen den S.R. und der Ententemissionen in Details abspielten. Den Unterredungen hat niemand beigewohnt, es existiert kein Stenogramm, kein Dokument. Aber als Lenin schwer verwundet aufs Lager hingestreckt wurde, jubelte die S.R. Presse, atmete man in den Missionen auf, und der französische Offizier Laurent grübelte mit seinen Kumpanen nach: Wie töten wir Trotzki? ... Draußen vor den Toren Moskaus stand an einer Eisenbahnbrücke eine hohe weibliche Gestalt: Iwanowa. Das Umschlagtuch barg eine Bombe. Und die brennenden Augen bohrten sich fiebernd in die schwüle Nacht: blinkten noch immer nicht die Lichter von Trotzkis Zug?

 

Die Expropriationen und Sprengungen hat man zugegeben. Darüber wurde nicht lange gestritten. Man gestand, Material von den Franzosen erhalten zu haben, um Eisenbahnzüge zum Entgleisen zu bringen, Brücken zu sprengen. Donskoi hat keine Ausflüchte gemacht. Das waren „Kriegsoperationen“ der Front der Konstituante. Auch die Expropriationen, die Bestechungen von Beamten, die Einbrüche ins Post- und Telegraphenamt an der Ecke Twerskaja-Kammerherrengasse, in staatliche Lebensmittellager gab man zu. Von dem Tode des reichen Kaufmannes wußte das Z.K. nichts; diese Tat hat Semjonow nicht berichtet. Es berührt schon merkwürdig, daß man sich nicht über diese Einbrüche und Diebstähle erregte – es waren Bagatellen – nachdem man als Mörder entlarvt war.

 

Die Aufstände in Archangelsk, im Murmangebiet, die Errichtung der Wolgaregierung, der Aufruhr in der Ukraine und alle diese offenen Kampfhandlungen der S.R. gegen die Sowjets haben nicht so sehr im Mittelpunkt des Interesses gestanden, wie jene terroristischen Handlungen. Die Bolschewiki haben den individuellen Terror nie gebilligt und ihn schon zur Zarenzeit verurteilt. Sie waren dank ihrer marxistischen Schulung überzeugt, daß der Erfolg der Revolution nur einer Massenbewegung zu verdanken ist. Und immer hatte sich schon im Gegensatz zwischen individuellem und Massenterror am auffälligsten der Unterschied zwischen den beiden Parteien enthüllt. Der individuelle Terror entsprang nicht nur einer völlig verzweifelten Stimmung und einer ausgesprochenen persönlichen Einstellung; er konnte nur in Kreisen zum Prinzip erhoben werden, in denen man davon überzeugt war, daß Menschen, einzelne Personen die Geschichte machen. Die Bolschewiki wußten, daß jeder revolutionäre Fortschritt einer Umwälzung der Verhältnisse, der Produktionsmethoden entspringen muß. Nur Massenbewegungen konnten nach Ansicht der Bolschewiken zur Eroberung der Macht führen. Die Geschichte hat ihnen Recht gegeben. Die Oktoberrevolution 1917 ist eine solche unwiderstehliche Massenbewegung gewesen, der die bolschewistische Partei Richtung und Ziel gewiesen hat. Und die verzweifelten Aktionen der S.R. nach der Oktoberrevolution beweisen, wie sehr ihnen die Leitung der Massen entglitten war. Und wie ungeheuerlich erschienen dem russischen Arbeiter die terroristischen Akte gegen seine Führer, die niemandem frommten als dem Großgrundbesitz und dem Großkapital, hinter denen die Entente als Antreiberin stand. Unzweifelhaft haben nationale Elemente eine gewisse Rolle gespielt – die bolschewistische Revolution war eine Umwälzung der ökonomischen Besitzverhältnisse, aber die proletarische Revolutionsidee verschmolz zugleich mit einem starken nationalen Selbstbewußtsein – der Arbeiter empfand zum ersten Male, daß er ein Vaterland hatte – ein Begriff, der für die Vertreter des Kapitals niemals mehr als eine Kulisse gewesen ist, die man je nach der Konjunktur hin- und herschob. Die Tätigkeit der S.R. erschien deshalb in einem noch schlimmeren Lichte, als gegen Ende des Prozesses sich auf den Tischen des Tribunals Berge von Dokumenten häuften, durch die der Partei nachgewiesen wurde, daß sie bis tief in die jüngste Zeit hinein sich mit dem Ausland verbunden hatte, um die Sowjets zu stürzen. Man muß sich in jene Tage zurückversetzen, in denen Sowjetrußland erst von wenigen Staaten anerkannt war, von der gesamten Bourgeoisie geächtet war, und Flutwellen der Verleumdung sich über das Gesicht Rußland ergossen. Auch Rußland hatte gegen eine Welt von Feinden gekämpft und geblutet, an allen Fronten des Reiches hatten die Heere der Arbeiter und Bauern die von den Westmächten, Deutschland und Amerika ausgerüsteten weißen Armeen aufgehalten; im Innern hatten die S.R. durch ihre terroristischen Akte die Moral und Widerstandskraft zu schwächen gesucht, Hunger, Not, Entbehrungen, Kälte, Epidemien suchten das ungeheure Reich heim, das der imperialistische Krieg schon genug mitgenommen hatte. Die Heere der Arbeiter und Bauern hatten den Feind nicht nur aufgehalten, sondern besiegt; der Freiheitskampf dieses Volkes wird vielleicht in seiner ganzen gewaltigen heroischen Größe erst späteren Geschlechtern offenbar werden; vielleicht wird man ihm Genugtuung widerfahren lassen. Die Heere der Fremden und Weißen wurden von expropriierten Kapitalisten vorwärts gejagt, von den Bankherren der City und Wallstreet, die keine Möglichkeit mehr sahen, ihre Kapitalien in russischen Industrieunternehmungen anzulegen – und sehr günstig bei den niedrigen Löhnen und der relativen Bedürfnislosigkeit der russischen Arbeiter, die von den Kosaken des Zaren jahrzehntelang immer wieder trotz tapferer Gegenwehr zur Arbeit getrieben waren. Die Herrschaft des Proletariats in Rußland bedeutete für das ausländische Kapital die Versperrung von Ausbeutungsmöglichkeiten, bedeutete den Ausfall Rußlands als Kolonie. Und da sich dem Expansionsdrang des Kapitals bis zum heutigen Tage in Rußland unüberwindbare Widerstände entgegensetzen, das Kapital aber auf Rußland angewiesen ist, erscheint dieser Konflikt unlösbar, so lange der proletarische Staat besteht. Aus solchem Gegensatz erwächst der Weltkonflikt der nächsten Jahrzehnte.

An einem der letzten Prozeßtage wurde dem Angeklagten Timofjejew ein Dokument mit der Frage: „Kennen Sie diese Unterschrift?“ überreicht. „Sensinow?“ – „Ja.“ „Und erkennen Sie diese Unterschrift als echt an?“ Der Angeklagte zögerte eine Weile und sagte dann: „Ja!“ Und diesem Dokument folgten unzählige andere Schriftstücke, aus denen hervorging, daß die Partei der S.R. in engster Abhängigkeit von ausländischen Regierungen stand. Sensinow, ein alter Sozialrevolutionär, hatte in der Regierung der Konstituante von Samara gesessen, war nach dem Zusammenbruch der Front ins Ausland geflohen und hatte in Frankreich ein „Administratives Zentrum“ gebildet, dem die bekanntesten Führer der S.R. beigetreten waren: Kerenski, Awxentijew, Bruschwit, Tschernow, Machin und einige andere! Das Pariser Geheimarchiv dieser ausländischen Geheimorganisation war in die Hände der Sowjetregierung gefallen, das Material belastete die S.R. aufs Schwerste. Unter den Dokumenten befanden sich Briefe, aus denen hervorging, daß die Partei im Jahre 1921 von der französischen und tschechoslowakischen Regierung, ferner von Weißgardisten Gelder empfangen hatte, um Aufstände in Rußland zu organisieren. In einem Briefe Sensinows an das Mitglied des „Administrativen Zentrums“, Rogowski, heißt es:

Gestern hatte ich eine Unterredung mit Benesch, die 50 Minuten dauerte. Er war wie immer liebenswürdig und entgegenkommend; ich denke, er ist auch aufrichtig. Ich berührte im Gespräch unsere Möglichkeiten und unsere tatsächliche Lage. Ich schilderte ihm das Bild des Ganzen. ‚Wir halten eure Arbeit für nützlich und notwendig, sowohl für Rußland, wie auch für uns. Wir werden es daher nicht dazu kommen lassen, daß eure Arbeit aufgegeben wird; vom Januar an werdet ihr wöchentlich 50000 Kronen bekommen, ich (Benesch) werde persönlich dafür Sorge tragen, daß dieser Betrag auf 60000-65000 Kronen erhöht wird‘.“ (Benesch ist der Premierminister der Tschechoslowakei.) Am 21. Dezember berichtet Sensinow an Rogowski: „Vor vier Tagen erhielt ich 80000 Kronen; dieses Geld wurde uns ohne jede Mahnung von unserer Seite ausgezahlt.

Als nächster Geldgeber erscheint der ehemalige russische Botschafter Bachmetjew, in dessen Händen sich auch heute noch bedeutende Summen aus dem russischen Staatsschatz befinden. Am 12. April 1921 sendet Kerenski an Bachmetjew über die tschechoslowakische Gesandtschaft in Paris folgendes chiffrierte Telegramm: „Ich erhielt aus Rußland die Bitte um eine äußerste Kräfteanstrengung. Das von Ihnen geschickte Geld gewährte eine wirkliche Hilfe am Bestimmungsorte. Es ist notwendig, die Hilfe ohne Verzug sofort fortzusetzen. Die unaufschiebbare Geldnot verlangt meine schleunige Abreise nach Amerika.“ Im Brief vom 13. März teilt Sensinow an Kerenski mit: „Gestern erhielten wir von Ihnen aus Paris eine Anweisung auf 50000 Francs und von Bachmetjew telegraphisch 25000 Dollars.“

Als Geldgeber fungiert ferner der weiße General Bitscherachow. Die S.R. erhielten von ihm während der Jahre 1918/19 20000 Francs und im Jahre 1920 einige hundert Pfund Sterling. Woher stammen diese Gelder? Darüber schreibt am 21. März 1921 der S.R. Ter-Pogosian an den S.R. Minor: „Die Gelder im Besitze L. Bitscherachows stammen aus zwei Quellen. Nach der Auflösung der persischen Front durch die Bolschewiki organisierte Bitscherachow eine Freischärlerabteilung. Die Engländer zahlten ihm monatlich einen bestimmten Betrag für die Unterhaltung dieser Truppe. Die englischen Subsidien überstiegen die Ausgaben, so daß bei Bitscherachow Reste blieben. Außerdem hatte er noch Gelder aus jenen Beträgen, die nach dem Umsturz und der Beseitigung der bolschewistischen Regierung in Baku und Petrowsk in den Besitz der Bakuschen weißen Diktatur kamen. Hauptsächlich die Gelder der Staatsbahnen, folglich also Staatsgelder ... In Anbetracht dessen hatten wir Grund, diese Summen nicht als Bitscherachow persönlich gehörig aufzufassen, ihre Bereitstellung für soziale und politische Zwecke erscheint als völlig gerechtfertigt.“

Endlich gaben die russischen Industriellen selbst große Summen. Zur Zeit des Kronstadter Aufstandes öffneten sie ihre Portefeuilles.

Ein Teil der Dokumente beleuchtete die engen Beziehungen zwischen den S.R. und der französischen Regierung. Kerenski hat verschiedene Male mit Berthelot, dem Direktor des französischen Außenministeriums, und mit Briand selbst korrespondiert und mündlich verhandelt.

Im Besitz solcher Mittel und Beziehungen legten die S.R. ein Spionagenetz an, das von Konstantinopel bis Reval reichte, sie schickten Sendboten ins Innere des Landes, trieben militärische Spionage und sondierten die Kommandeure der Roten Armee. Ein Oberst Machin ist der Leiter dieses militärischen Spionagedienstes; aus einem Briefe geht hervor, daß Machin sich in Reval mit französischen Offizieren in Verbindung zu setzen hatte. Kerenski entsandte einen Oberst nach Konstantinopel und gab ihm einen Brief an den französischen Militärvertreter mit, den General Pellet. Die Minister der Randstaaten empfingen die Boten der S.R., und wenn den S.R. der Empfang zu kühl schien, versuchten sie durch englische Vermittlung einen Druck ausüben zu lassen. In allen Hauptstädten Europas entfalteten die S.R. eine fieberhafte Tätigkeit; sie hielten verschiedene Zeitungen, bauten ihren Apparat aus, saßen in den Vorzimmern der Minister und Bankiers, versuchten die Errichtung einer großen weißen Front, schüchterten die Kleinstaaten durch die Großmächte ein, nutzten sämtliche Verbindungen aus, verbreiteten Märchen über Rußland und ließen kein Mittel unversucht, um dem neuen Staate zu schaden. Dies alles vollzog sich mit der Skrupellosigkeit, dem Raffinement, der Hartnäckigkeit und dem Haß des Unterlegenen und Verdrängten, dessen Zeit vorüber ist, und der eine rastlose Tätigkeit zu entfalten sucht, um sich zu betäuben und der Welt zugleich seine Brauchbarkeit zu beweisen.

Im Januar 1921 schien der Same aufzugehen. In Kronstadt brach eine Meuterei aus; über das Eis der Newa drangen die Truppen der Sowjets und nahmen mit stürmender Hand die Seefestung. Der Aufruhr ist unzweifelhaft von den S.R. entfacht worden. Damals weilte Tschernow in Reval und schickte Telegramme nach Kronstadt; andere bemühten sich um Proviant und Munition für die aufständige Festung. In einem Flugblatt des „Revolutionären Rußland“ schreibt Tschernow:

„Kronstadt hat sich erhoben. Durch sein heroisches, aufopferndes Beispiel ruft es ganz Rußland zu dem langersehnten Befreiungswerke. Petrograd hat den Generalstreik erklärt. Ihr aber, Tyrannen und Despoten, laßt es Euch gesagt sein, daß die Tage Eurer, dem gesamten Volke verhaßt gewordenen Herrschaft gezählt sind. Wenn Ihr um Euer Leben bangt, wenn Ihr am Leben hängt, verschwindet aus dem Wege. Das Volk kommt, es wird Euch richten.“

Im Laufe des Jahres versuchte man im Kaukasus eine Bewegung zu entfachen; das „Administrative Zentrum“ hielt verschiedene Sitzungen ab, in denen die Vorbereitungen zu Aufständen beraten wurden. Es existiert das Protokoll einer solchen Sitzung, in der Machin die finanzielle und ökonomische Vorbereitung „zum Aufstande und Sturze der Bolschewisten“ verlangt. Bruschwit spricht von der Notwendigkeit, „Militärkaders vorzubereiten und eine starke, leistungsfähige militärpolitische Organisation zu haben.“ Kerenski erklärt: Wir haben unsere Fachleute und unsere Leiter in den bestehenden Organisationen in Rußland und verlangen ihre Unterschrift als Garantie ihres politischen und militärischen Lebenswandels.

Im November 1921 wird sogar schon wieder eine „terroristische Kampfgruppe“ gegründet. Ihre Haupttätigkeit aber entfalten jetzt die S.R. im Kaukasus, man gründet im Inneren Geheimorganisationen, erbittet und erhält von den Franzosen materielle Unterstützung und erklärt sich bereit im Falle eines Fehlschlages die eingegangenen Schulden durch Übermittlung von Nachrichten an die französische Konterspionage abzutragen.

Bis ins Jahr 1922 hinein reichten die schriftlichen Beweise dieser konspirativen Tätigkeit der S.R. Die Angeklagten in Moskau waren an diesen Unternehmungen aktiv nicht beteiligt. Man legte ihnen sämtliche Dokumente vor. Man stellte ihnen die Frage: billigt ihr diese Methoden der Auslandsdelegation eurer Partei, im Bunde mit der großen und kleinen Entente neue Interventionskriege herbeizuführen, dank materieller Unterstützung der Westmächte das Land mit einem Netz von Geheimorganisationen zu überziehen und Rußland in neues unsagbares Elend zu stürzen. Die Angeklagten wichen aus. Die Methoden ihrer Kameraden im Auslande schienen ihnen verwerflich; aber im Angesicht ihres eigenen Todes weigerten sie sich, von ihren Parteigenossen abzurücken. „Also billigt ihr, was jene tun?“ „Wir sind, wie am ersten Tage eurer Herrschaft, gegen euch und werden euch mit allen Mitteln bekämpfen.“

 

Nach fünfzig Sitzungstagen, nach einer Vernehmung von etwa 100 Zeugen und der Verlesung einer Fülle von Dokumenten begannen die Plaidoyers. Die Vertreter des Arbeiter- und Bauernrußlands erhielten zuerst das Wort; dann sprachen die Vertreter der III. Internationale: Klara Zetkin, der Tscheche Mune, der Ungar Bokanyi. Auf die Angeklagten hat die Rede Klara Zetkins einen niederschmetternden Eindruck gemacht. Der Name dieser tapferen, unermüdlich im Dienste der Sache des Proletariats tätigen Frau, die immer in der vordersten Front stand, noch als Greisin in die Kerker des deutschen Kaiserreiches wanderte, war auch für die S.R. ein – man muß schon sagen – heiliger Name. Sie wußten, daß diese Frau die letzte war, die sich beeinflussen ließ. Diese Frau erhob ihre Anklage ganz gewiß aus eigenster innerster Überzeugung, die Reinheit ihres Willens und Denkens war unantastbar. Erhob sich auch diese Frau gegen sie, so fühlten sie sich in ihrem Innersten schuldig. Es ist verbürgt, daß das Auftreten der Klara Zetkin die Angeklagten außer Fassung brachte, sie haben es selbst gestanden.

Klara Zetkin hielt den S.R. vor, es handele sich nicht um die Wege und Mittel, deren sich eine Partei bediene, es handele sich vielmehr um die Ziele, in deren Interesse diese Mittel angewendet wurden. Die S.R. wollten das Proletariat wieder der Bourgeoisie unterwerfen, deren Joch es durch den heldenhaften Kampf der russischen Arbeiter und Bauern abgeschüttelt hatte. Die S.R.P. habe alles getan, um die Revolution zu untergraben: „Ein Verbrechen, mit dem man nicht einmal den Mord von Hunderten, den Mord von Tausenden, den Mord von Millionen vergleichen kann.“ Die S.R. stehen vor dem Gericht der russischen Arbeiter und Bauern, vor dem Gericht des proletarischen Staates. Es ist wahr, daß sie vor einem Klassengericht stehen. Aber wo gibt es ein Gericht, das über den Klassen steht? Es gibt zwei Arten von Klassengerichten: das bürgerliche und das proletarische Klassengericht. Das revolutionäre Gericht der Arbeiter ist eine mächtige Waffe in den Händen des Proletariats im Kampfe gegen die Bourgeoisie.

Die russischen Arbeiter begannen die Weltrevolution. Die S.R. haben alles getan, um ihren Weg aufzuhalten, sie behaupten, daß sie gegen Usurpatoren kämpfen, aber es gibt keine Usurpatoren, die ohne Massen die Macht behaupten können. Die S.R. sind das beste Beispiel: sie ergriffen die Macht, ohne Massen hinter sich zu haben – mit Hilfe des Auslandes.

Die S.R. berufen sich auf ihre revolutionäre Vergangenheit – ja, sie haben den Zarismus tapfer bekämpft. Aber als sie selbst an der Macht waren, stellten sie sich, statt die Revolution im Bunde mit dem Proletariat fortzusetzen, auf die Seite der Bourgeoisie; in ihrer äußeren Politik waren sie abhängig von der internationalen Bourgeoisie, in ihrer inneren von der russischen Bourgeoisie. Die S.R. nannten sich eine Bauernpartei, aber sie haben auf dem Lande mit den Waffen in der Hand den Kampf der Bauern gegen die Gutsbesitzer unterdrückt. In der äußeren Politik haben sie den imperialistischen Krieg fortgeführt.

Die S.R. haben durch ihren Kampf gegen die Sowjets den Wiederaufbau des russischen Wirtschaftslebens verhindert; sie haben in diesem Kampfe gegen die Sowjetmacht alle möglichen Mittel angewendet: Bündnis mit dem Ausland, Bündnis mit der Reaktion, den Terror.

Klara Zetkin setzte sich dann für die geständigen, reuigen Angeklagten der II. Gruppe ein, die geglaubt hatten, für die Revolution zu kämpfen, aber später erkannten, daß sie gegen die Revolution gekämpft hatten. Sie gerieten in einen tragischen Konflikt, und standen vor der Frage: Wie können wir unsere Verbrechen sühnen? Sie fanden nur den einen Weg: Offenes Geständnis. So sühnten sie ihre Schuld. „Die Arbeiter, Bauern und das Oberste Tribunal sind sich dieser Beichte bewußt und werden Milde walten lassen. Aber die Stimme des Gewissen wird sie bis zum Tod wegen ihrer Verbrechen am Proletariat verfolgen. Und das ist für sie Strafe genug!“

Die Verteidiger, die aus dem Auslande den S.R. zu Hilfe eilten, haben nie daran gedacht, Arbeiter in ihren eigenen Ländern zu verteidigen. Vandervelde war als Justizminister Seiner Majestät der höchste Richter in jenen Prozessen, die von der belgischen Bourgeoisie gegen die flämischen Autonomisten und Anarchisten geführt wurden. 1500 Menschen wurden in die Zuchthäuser gesteckt, viele wurden zum Tode verurteilt. Und niemals haben die Vertreter der 2. und 2½. Internationale zu protestieren gewagt, nur jetzt erscheinen sie plötzlich auf dem Plan. Klara Zetkin verweist auf die Justiz in Deutschland, in dessen Kerkern 6000 politische Gefangene schmachten, für die kein Vertreter der II. Internationale seine Stimme erhoben hat.

„Im Namen der III. Internationale gebe ich der Überzeugung Ausdruck, daß das Gericht es verstehen wird, die Errungenschaften des Proletariats zu schützen und die notwendigen Mittel zu finden!“

Der Ungar Bokanyi, der Volkskommissar der ungarischen Räterepublik, erinnert an seine eigene Kerkerzeit nach dem Sieg der Horthys: „Damals kam uns Vandervelde nicht zu Hilfe!“ Er vergleicht die weiße und die rote Justiz, er spricht aus eigensten Erfahrungen und schließt: „Das Oberste Tribunal kann auf seine Unparteiischkeit und Objektivität stolz sein. Das Oberste Tribunal wird ein Urteil fällen, das den Interessen des Proletariats entspricht!“

Der Tscheche Muna hatte zweimal in den Kerkern der tschechischen Republik gesessen, im Weltkrieg war er in russische Gefangenschaft geraten, aber er hatte sich nicht jenen tschechischen Legionen angeschlossen, die unter Führung von Ententeoffizieren und im Bunde mit den S.R. den Kampf gegen das Rote Moskau geführt hatten. Muna schildert die Lage der tschechischen Legion, ihren Kampf im Interesse der besitzenden Klasse, er schildert das reaktionäre tschechische Offizierkorps, weist auf Zeugnisse tschechischer Offiziere hin, aus denen klar hervorgeht, daß sie die Verbindung mit den S.R. suchten und gemeinsam mit weißen Offizieren arbeiteten. Er führt die belastenden Aussagen der Prozeßzeugen Pascal, Mariski und Dworschets an. Der Zeuge Dworschets hatte bekundet, daß die S.R. nur mit Hilfe der Tschechoslowaken in Samara ihre Macht behaupten konnten. Die S.R. Partei war mit Hilfe der Tschechoslowaken der Kernpunkt, um den sich die ganze russische Gegenrevolution sammelte. Infolgedessen trägt die S.R. Partei die volle Verantwortung für alle Opfer des Bürgerkrieges; für das Blut der Arbeiter und Bauern, für das Blut der Rotarmisten, das an allen Fronten des Bürgerkrieges vergossen wurde. Die gegenrevolutionäre Haltung der S.R. Partei nützten auch die Sozialpatrioten der westeuropäischen Staaten aus, und nur mit ihrer Hilfe gelang es der Bourgeoisie Westeuropas, die durch den Krieg erschütterte kapitalistische Ordnung vorübergehend zu befestigen.

Ich werde mich nicht auf irgendeinen Gesetzesparagraphen berufen, indem ich die Bestrafung der Angeklagten fordere, da ja die Arbeiterklasse Rußlands und das revolutionäre Proletariat Europas bereits sein Urteil fällte, ohne das Urteil des Obersten Revolutionären Tribunals abzuwarten.

Das Urteil des revolutionären Proletariats lautet: „Vollständiger politischer Tod der S.R. Partei!“ Wie immer das Urteil des Obersten Tribunals ausfallen sollte, es kann nicht so streng werden, als das bereits gefällte Urteil des revolutionären Proletariats aller Länder.

Die S.R. Partei hat sich mit ihren Handlungen ein tiefes Grab geschaufelt. Das internationale Proletariat stößt sie mit seinem Urteil in dieses Grab, und dem Obersten Tribunal bleibt nichts übrig, als über dem Leichnam der S.R. Partei das Grabmal zu errichten.

Am nächsten Tage begründet Krylenko als „Oberster Ankläger“ in einer ununterbrochenen zehnstündigen Rede sämtliche Anklagepunkte: Das proletarische Gericht hat die Aufgabe, den Arbeiterstaat gegen verbrecherische und gefährliche Handlungen zu verteidigen. Dieser Prozeß ist nicht da, um Rache zu üben, sondern um Verbrechen zu sühnen, zu unterbinden, zu verhüten. Einige Angeklagte haben selbst erklärt, daß sie auf das Recht, Aufstände gegen die Sowjetmacht zu organisieren, nicht verzichten werden. Vom Standpunkte des revolutionären Rechtes aus hätte das Gericht nach dieser Erklärung sofort den Prozeß abbrechen und die Frage umgehender Anwendung sozialer Schutzmaßregeln in Erwägung ziehen können.

Krylenko hält es für bewiesen, daß die S.R. schon in den ersten Tagen der Oktoberrevolution in den vordersten Reihen der bürgerlichen Bataillone standen; er hält es für bewiesen, daß die S.R. Gelder von der Entente erhielten, und beruft sich auf das Geständnis des Angeklagten Lichatsch, er hält ihnen die konspirative Verbindung mit bürgerlichen Verbänden vor, die Zersetzungsversuche in der Roten Armee und ruft erregt aus: „Die Arbeiter und Bauern Rußlands werden Ihnen schon ihre Rechnung vorlegen! Wir werden mit Ihnen nicht scherzen! Es handelt sich um den Schutz und die Verteidigung des proletarischen Staates, für den so viel Blut geflossen ist, und für den wir alle unser Leben eingesetzt haben!“

Die Verbindung mit der Entente erstrebte den Sturz des neuen Staates; die S.R. stellten mit Vertretern der Entente gemeinsame Programme auf: Die Entente sendet Offiziere und Techniker und liefert Sprengmittel. Die S.R. sprengen Brücken, Eisenbahnen; organisieren den Terror. Krylenko schildert die Aufstände der S.R. in Samara, Archangelsk und in der Ukraine, im Don- und Kubangebiet, er verweist auf die Dokumente des „Administrativen Zentrums,“ aus denen hervorgeht, daß die Partei bis in die letzte Zeit hinein am Sturz der Sowjetmacht gearbeitet hat.

„Ich stelle jetzt die Fragen, ob die Angeklagten eine für die Sowjetrepublik gefährliche Tätigkeit ausgeübt haben oder nicht, und ob ihnen gegenüber die Maßnahmen angewendet werden sollen, die gegen Personen, die die Sicherheit des Staates bedrohen, vorgesehen sind.“

Beide Fragen beantwortet Krylenko mit Ja.

Er geht dann zur terroristischen Tätigkeit der Partei der S.R. über, und stellt an Hand von Dokumenten und Zeugenaussagen fest, daß die Mitglieder des Zentralkomitees der Partei der S.R. für die terroristische Tätigkeit der Partei voll verantwortlich sind.

Für die Angeklagten der ersten Gruppe – mit Ausnahme von drei Angeklagten – fordert Krylenko die Anwendung des höchsten Strafausmaßes. „Das Revolutionstribunal ist ein Organ des Klassenkampfes der Arbeiterklasse, das gegen die Feinde des Proletariats gerichtet ist, und aus diesem Grunde kann es für die Angeklagten der ersten Gruppe, mit Ausnahme jener, die ich schon genannt habe, nur eine Strafe geben: den Tod durch Erschießen. Für alles Blut, alle Schrecken, alle Leiden, die wir in Laufe von fünf Jahren erdulden mußten, und die von ihnen wissentlich verursacht wurden. Die Angeklagten haben hier erklärt, daß sie auch in Zukunft alle ihre Kräfte darauf richten wollen, jenes Werk, für das wir nun schon fünf Jahre lang kämpfen, zu vernichten. Wir haben das Recht auf Selbstschutz und Selbstverteidigung.“

 

Die Angeklagten erheben sich zum letzten Waffengang. Fast ein jeder ergeht sich in stundenlangen, sehr eingehenden Ausführungen; vielleicht zum letzten Male bietet sich ihnen Gelegenheit, in aller Öffentlichkeit mit ihren Feinden abzurechnen, im Saale sitzen Verwandte und Freunde, sie haben ein kleines Publikum, das mit ihnen sympathisiert und ihr Testament weiterverkünden wird. Sie verteidigen noch einmal ihre Positionen, die von ihnen in der Februarrevolution so leicht erobert wurden, wie sie ihnen wieder verloren gingen. Sie vermeiden es, sich allzu sehr in Einzelheiten zu verlieren und schieben den Kampf mit ihren Gegnern auf die Plattform der großen Auseinandersetzung zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Klassenausgleich und Klassenkampf. Sie leugnen nie, daß sie Feinde dieses Staates sind, vor dessen Gericht sie stehen müssen, und dem sie nur Rede stehen, weil sie ihrer Partei dienen zu können glauben.

Hendelmann, ehedem Rechtsanwalt, der im Prozeß Anklägern und Tribunal oft Schwierigkeiten bereitet hatte, erhebt nochmals prozessuale Einwände, schützt das Zentralkomitee vor der Anklage, daß es den Terror sanktioniert habe – im Gegenteil: die Partei habe stets den Massenaufstand propagiert, das geplante Attentat auf den Zug Trotzkis wäre eine „bloße Demonstration“ gewesen, mit der Organisierung eines Attentats auf Lenin hätte sich die Konoplewa nur wichtig machen wollen, Wolodarskis Ermordung sei ein rein individueller Akt der Kampforganisation Semjonow gewesen; in der Frage der Expropriationen kann Hendelmann nichts bestreiten, er versucht den Eindruck nur abzuschwächen: es habe sich nur um ... simulierte Expropriationen gehandelt; den Einbruch ins Postamt habe man mißbilligt ... Krylenko unterbricht Hendelmann mit der Frage: „Weshalb habt ihr das Verbot des Terrors und der Expropriationen nicht in aller Öffentlichkeit kundgegeben, weshalb habt ihr Semjonows Gruppe nicht aufgelöst?“ Und Hendelmann weicht aus.

„Ich ersuche das Tribunal, über sämtliche Mitglieder der ersten Gruppe dasselbe Urteil zu fällen, denn keiner wünscht den anderen zu überleben!“

Der Angeklagte Lichatsch, Organisator des Aufstandes im Gebiet von Archangelsk, verzichtet aufs Wort.

Timofejew eröffnet seine Rede mit einer Erklärung:

„Ich erkläre kategorisch, daß Ihr von uns weder Reue noch Versöhnung noch Lossagung von unserer Vergangenheit erwarten sollt. Krylenko bezeichnete uns als Rückfällige. Ja, wir sind rückfällig von Eurem Gesichtspunkte. Wir bestehen auf unserem früheren Standpunkte, und in dieser Hinsicht sind wir reuelose Rückfällige.“

Die Verhandlungen mit Ententevertretern gibt er zu, den Empfang von Geldern bestreitet er. Aber: „Die Landung der Verbündeten in Archangelsk war uns willkommen! Denn ihr Ziel war die Fortsetzung des Krieges gegen Deutschland, und nur aus diesem Grunde traten wir mit der Entente in Verbindung. Wir haben nichts zu bereuen, wir leugnen unsere Vergangenheit nicht.“

Gotz gibt einen historischen Abriß der russischen Revolution und beleuchtet von Fall zu Fall die Niederlage der S.R. Die Verteidigungsrede von Gotz schildert das Fiasko der ganzen Partei: Wir hatten keine Kräfte in entscheidenden Augenblicken, das Militär war nicht für uns, die Massen waren nicht auf unserer Seite. „Wir haben eine richtige Politik geführt, und künftig werden wir ebenso arbeiten wie bisher ...“

Eugenie Ratner versucht die Partei von dem Vorwurf des Kleinbürgertums zu befreien, Rakow wehrt sich gegen die Behauptung, die Partei habe die Interessen der Großbourgeoisie wahrgenommen, er rühmt die Haltung der Partei gegen Koltschak und bestreitet die Verbindung mit dem Banditenführer Antonow im Gouvernement Tambow.

 

Als erster Verteidiger erscheint der junge Advokat Tschlenow, Verteidiger der Konoplewa und Daschewkis, die zur zweiten Gruppe der Angeklagten gehörten.

Seine Aufgabe bestehe darin, seine Klienten vom Vorwurf der Provokateure und Verräter zu befreien.

Die erste Gruppe stellt eine kollektive Einheit dar, repräsentiert das Z.K. der Partei. Dies Z.K. veröffentlichte in den Zeitungen, daß keine einheitliche Parteiorganisation zu den terroristischen Akten Beziehungen hatte. Kann man unter solchen Umständen Aussagen erwarten, durch die sie feststellen würden, daß das Z.K. lügt? In dieser Frage sind sie alle gebunden und werden die Wahrheit um so weniger sagen, da sie das Tribunal als ihre Feinde betrachten.

Sie selbst machten vor dem Prozeß keine Aussagen, und hier handeln sie geschlossen nach den Direktiven des Z.K.; deshalb ist es selbstverständlich, daß in ihren eigenen Aussagen keine Widersprüche erscheinen können. Um so schlimmer, wenn man einige Widersprüche in ihren Aussagen findet.

So kann man sich auf E. Iwanowa berufen. Sie benahm sich recht lächerlich, aber sie benahm sich so, weil es die Interessen der Partei erfordern. Sie hat schon einmal eine Aussage vor der Tscheka abgegeben. Was hat sie dort ausgesagt? Parteizugehörigkeit: Sie gehöre keiner Partei an. Ferner: Bitte mich nicht zu verhören, da ich nicht normal bin. Endlich: Ich bin eine Anhängerin der Sowjetmacht, aber habe in manchen Beziehungen andere Ansichten, als die Kommunisten.

So muß angenommen werden, daß die Angeklagten als Parteimitglieder alle Tatsachen ableugnen, die ihnen unangenehm sind. Daher stammt die Theorie: Wer ein anständiges Parteimitglied sein will, der darf keine unangenehmen Aussagen machen; wer aber solche Aussagen macht, ist ein Verräter. „In diesem Falle dürfen Sie aber nicht verlangen, daß das Tribunal Ihnen Glauben schenken soll. Und wenn sich einige in Ihrer Partei enttäuscht fühlten und zu den Kommunisten übergingen, wie sollten sie Unwahres aussagen, wenn sie damit beginnen, daß sie die schwersten Verbrechen auf sich nehmen.“

Angenommen aber, daß Semjonow und Konoplewa nicht die Wahrheit gesagt hätten, könnte Hendelmann auch in diesem Falle nicht behaupten, daß die terroristischen Akte ohne Billigung des Z.K. durchgeführt wurden.

Die kriegerischen Reden Tschernows und der Eugenia Ratner auf dem Vierten Parteikongreß und der dort veröffentlichte Brief Gotz’, in dem er für den Fall der Auflösung der Konstituante mit der Anwendung „der alterprobten Taktik“ droht, sind natürlich noch kein Beweis dafür, daß der Vierte Kongreß der Sowjetmacht den terroristischen Krieg erklärt hat. Aber diese Drohung mit dem Terror hatte in den Reihen der Parteimitglieder eine terroristische Stimmung hervorgerufen. Es waren keine Beschlüsse über den Terror da, aber die einzelnen Mitglieder des Z.K. haben sich so benommen, daß in den aktivsten Elementen der Partei die tiefe Überzeugung erweckt wurde, der Terror wäre nützlich und vom Z.K. gebilligt.

In den Statuten der Kampforganisation heißt es: daß die Kampforganisation den bereits begonnenen terroristischen Akt auch gegen das Verbot des Z.K. durchführen könne, und daß der Führer sich nur mit einem Z.K.-Mitglied und nicht mit allen Z.K.-Mitgliedern ins Einverständnis zu setzen brauche. Deshalb war es nicht notwendig, daß Semjonow den Fall außer mit Gotz noch mit anderen besprach.

Die Untersuchung stellte fest, daß mehrere Z.K.-Mitglieder, wie Iwanow, Tschernow und Gotz, den Terror gegen die Vertreter der Sowjetmacht prinzipiell anerkannt haben.

Sehr interessant ist die Geschichte des Verbesserungsantrages Zumgins zur Resolution Tschernows über den Terror. Merkwürdigerweise erinnern sich dessen alle angeklagten Mitglieder des Z.K. nicht, obwohl dieser Fall durch Burewitschs Aussagen festgestellt wurde.

Nach Annahme der Tschernowschen Resolution wird sie nicht veröffentlicht. Und als man die Angeklagten über die Ursache dieser Verheimlichung fragte, antwortete Gotz, daß es auch Sachen gebe, die das Gericht nicht zu wissen brauchte. Hendelmann gab eine andere Antwort: Die Parteimitglieder waren nicht terroristisch gestimmt, deshalb lag kein Grund zur Veröffentlichung der Resolution vor. Wenn aber eine solche Resolution angenommen wurde, so beweist das doch, daß eine solche Stimmung vorhanden war.

Nehmen wir das erste Attentat auf Lenin. Da wurde nach Aussagen Jefimows und Rabinowitschs das Moskauer Büro des Z.K. befragt. Dieses Attentat versuchten die Angeklagten als eine Operette hinzustellen. Die Mitglieder des Z.K. erklären, daß sich sehr viele Parteimitglieder an sie wandten, mit dem Vorschlag, terroristische Aktionen zu organisieren.

Und wenn das Z.K. von einer solchen Stimmung nichts wußte, hätte es sich nach der Ermordung Wolodarskis und nach dem Attentat auf Lenin von ihrem Vorhandensein überzeugen können. Man schoß. Es gab Opfer. Kann man von Stimmungen sprechen? Es handelt sich um Tatsachen. Den Terror offen zu erklären, war nicht erwünscht, aber wenn jemand einen terroristischen Akt durchführte, mit dem das Z.K. sich nicht solidarisch zu erklären brauchte, so war das dem Z.K. sehr angenehm.

Aus dem Vergleich der Aussage Rabinowitschs mit den Aussagen Gotz und Semjonows geht klar hervor, daß die Ermordung Wolodarskis mit Kenntnis des Z.K. durchgeführt wurde, obwohl zu einer äußerst ungelegenen Zeit, da sie die Wahlkampagne der S.R. sehr ungünstig beeinträchtigte.

Auch das zweite Attentat auf Lenin wurde mit Kenntnis und Einverständnis des Z.K. unternommen. Usow, Fedorow, Kozlow, Subkow und anderen waren die Sanktionen des Z.K. bekannt. Und zwar nicht nur durch Semjonow, sondern auch durch E. Iwanowa. Besonders Iwanowa überredete Usow, daß er auf Lenin schießen solle. Dem Z.K. schien es besonders notwendig, das Attentat später als Symptom des Volkszornes hinstellen zu können. Die Angeklagten Gotz, Hendelmann und andere wundern sich, weshalb Semjonow die terroristischen Akte mit Donskoj und Gotz und nicht auch mit Timofejew besprochen habe. Das ist nicht verwunderlich. Nicht alle Mitglieder des Z.K. waren Anhänger des Terrors; nur einige. Und die Anhänger des Terrors verbargen ihre terroristischen Bestrebungen vor den übrigen Mitgliedern und handelten hinter ihrem Rücken. Timofejew war Gegner des Terrors. Deshalb hat man ihm die terroristischen Pläne nicht mitgeteilt. Deshalb hat man Semjonow nicht zu ihm gelassen. Semjonow war ein Werkzeug in den Händen derjenigen Mitglieder des Z.K., die für den Terror waren. Diese Mitglieder dachten: Gelingt es nicht, kann man es ableugnen, und der Partei wird kein Schaden erwachsen. Gelingt es aber – die Sieger verurteilt man nicht.

Auf die Uneinigkeit in den Reihen der S.R. weist der Verteidiger Semjonows, Schubin, hin. Auch er erklärt die Verdunkelungsversuche in der Terrorfrage ähnlich wie Tschlenow: Das Z.K. war in der Frage des Terrors nicht einig. Ein Teil war für, der andere gegen den Terror. Die Anhänger des Terrors handelten selbständig, ohne die Gegner des Terrors in ihre terroristischen Pläne einzuweihen.

Noch ein charakteristischer Umstand. Weshalb zog Timofejew Semjonow nicht zu den Sprengungsarbeiten heran, sondern organisierte die Spezialabteilung Davidows? Weil die Kampforganisation eigene Aufgaben – die terroristischen Aktionen – gehabt hat. Außerdem mußte die Sprengungsabteilung mit den Verbündeten in Verbindung treten, und Semenow war offensichtlich kein Anhänger der Beziehungen zu den Verbündeten, besonders war er kein Anhänger des Geldempfangens von ihnen. Die angeklagten Z.K.-Mitglieder berufen sich selbst auf das Buch Semjonows und anerkennen alles das, was man nicht mehr ableugnen kann. Sie gestehen die Expropriationen in Buja und die ganze Kriegstätigkeit. Aber das, was ihnen unangenehm ist, und was man ableugnen kann, verwerfen sie. Die objektive Logik der Dinge sagt uns aber, daß die angeklagten Z.K.-Mitglieder die Lossagung vom zweiten Teil der Semjonow-Broschüre nicht begründen können.

Hendelmann erklärte in seiner Verteidigungsrede, daß die in der Semjonowschen Broschüre angeführten Tatsachen der Sowjetmacht schon längst vor der Herausgabe der Broschüre bekannt waren, daß sie es aber nicht für möglich hielt, die Angaben Semjonows auszunützen, und gegen die S.R. Partei eine Gerichtsverhandlung zu eröffnen. Diese Erklärung Hendelmanns ist Unsinn. Es ist doch nicht denkbar, daß die Sowjetmacht, die über die Beteiligung bestimmter Personen an terroristischen Aktionen gegen Wolodarski, Lenin und Trotzki unterrichtet gewesen wäre, die Attentäter auf freiem Fuß gelassen hätte, ohne gegen sie gerichtlich einzuschreiten.

Weshalb schrieb Semjonow seine Broschüre? Er war im Auslande, er sah, wie das administrative Zentrum gegen die Sowjetmacht arbeitet, und welchen Schaden es der Revolution bereitet. Diese Tätigkeit wollte Semjonow durch seine Enthüllungen verhindern.

Vor dem Obersten Tribunal sitzt derselbe Semjonow, der Wolodarski ermordet, der auf Lenin geschossen hat. Wenn in ihm der alte Semjonow nicht vernichtet ist, dann muß der auf der Anklagebank sitzende Semjonow vernichtet werden. Wenn aber der alte Semjonow sich selbst vernichtet hat, und vor uns hier ein neuer Semjonow sitzt, dann muß diesem neuen Semjonow das Leben erhalten werden, da die Revolution dessen Leben bedarf.

 

Stawskaja war die Tochter eines unteren Beamten, ein hübsches, schlankes Mädchen mit kleinem lieblichen Gesicht und schwarzen Haaren. Die Achtjährige muß schon ihr Brot selbst verdienen. Die Fünfzehnjährige ist Mitglied der S.R. Partei. Und mit 18 Jahren versucht sie den zaristischen Gouverneur von Jekaterinoslaw zu erschießen, man macht ihr den Prozeß, sperrt sie drei Jahre lang in den Kerker, „begnadigt“ sie zu zwanzigjähriger Zwangsarbeit. Erst die Februarrevolution schenkt ihr die Freiheit wieder, sie fährt in die Krim, folgt den Parolen der S.R., tritt aus Empörung über den Brester Vertrag in die Kampforganisation Semjonows, vollführt seine Befehle. Aber auf die Kunde des Verhaltens der S.R. Partei zu den terroristischen Anschlägen bekennt sie sich: Dies ist nicht mein Weg. Und da ist Usow, dessen Familie seit Jahren eng mit den S.R. verwachsen ist. Mit 16 Jahren ist er Mitglied der Partei, und außer der Partei hat für ihn nichts mehr existiert. Er war Arbeiter, von Mißtrauen gegen die Intellektuellen erfüllt, ihm wollte man den Revolver in die Hand drücken, um auf Lenin zu schießen – er konnte es nicht und brach zusammen – er, der Arbeiter, konnte nie und nimmer auf Lenin schießen, obschon es die Intellektuellen verlangten. Er verließ die Partei, kehrte unter die Masse zurück, arbeitete in der Fabrik und wollte büßen. Hernach ist er Rotarmist, Mitglied der R.K.P., aber erst nach der Publikation von Semjonows Broschüre macht er sein Geständnis. Er kann nicht schweigen.

Der alte polnische Sozialist Felix Kon, ein hagerer Hüne mit wallenden weißen Haaren und einer gewaltigen Stimme, verteidigt diese beiden Menschen, schilderte ihre Herkunft, ihre Tragik und forderte Freisprechung, denn „Ihr müßt ihnen durch Euer Urteil nicht nur das Leben, sondern auch ihre revolutionäre Ehre zurückgeben.“ Der Georgier Katanjan sprach für den Terroristen Jefimow, der vor langen Jahren mit Gotz in Zwangsarbeit gewesen war. Gotz kennt Jefimow sehr gut, er hält ihn für einen ehrlichen Menschen. Katanjan bemüht sich, den Beweis zu führen, daß Jefimow die Wahrheit gesagt hat. Er war Mitglied einer Terrorgruppe, aber als er die Richtung erkannte, in der sich die Politik der S.R. bewegte, trat er aus der Partei aus. Katanjan plädiert für Freispruch.

Nun der blonde, bewegliche Bucharin: klein von Gestalt, aber immer geladen mit Energien, so daß man zu glauben scheint, jeden Augenblick wird eine Bombe explodieren; immer im Angriff, verschwenderisch in seiner Satire, seiner Laune, seinem Hohn und seiner Boshaftigkeit. Er war der „Allgemeine Verteidiger“ der zweiten Gruppe der Angeklagten. In seiner Rede führte er in großen Zügen aus, was die S.R. und Bolschewiki unterscheidet, es ist ein Sondergericht über die ganze Politik der S.R. Partei, die nach Bucharin vom Ausbruche des Weltkrieges an durch Verrat gekennzeichnet ist. Ihm liegt daran, zu beweisen, auf welchen Stühlen vor Gericht die wahren Verräter sitzen.

„Es kam mir gelegen, daß Eugenia Ratner hier die Zimmerwalder und Kientaler Konferenzen erwähnt hat, denen auch Victor Tschernow beiwohnte. Auf der Zimmerwalder und Kientaler Konferenz wurden zwei Grundsätze angenommen: erstens keine Abstimmung für Kriegskredite und zweitens keine Teilnahme an einer bürgerlichen Regierung.

Die anwesenden Vertreter der S.R. Partei schlossen sich diesen Resolutionen an. Folglich: wenn eine Parteiorganisation sich sozialistisch nennt, und auf der Zimmerwalder Konferenz erklärt, daß sie an keiner bürgerlichen Regierung teilnehmen und in der Periode des imperialistischen Krieges für keine Kriegskredite stimmen wird – wenn eine solche Parteiorganisation dies später dennoch tut, so ist sie ein Verräter am Sozialismus.

Bürgerin Ratner! Sie müssen zugeben, daß Ihre Partei, kaum einige Monate nach der Zimmerwalder Konferenz, beide Punkte auf die beschämendste Weise verraten hat. Ihre Partei nahm bei der erstbesten Gelegenheit an einer Koalitionsregierung teil. Ihre Partei nahm an einer imperialistischen Regierung teil, deren imperialistischer Charakter von niemandem bestritten werden kann. Dadurch habt Ihr den einen Punkt der Resolution verraten.

Und wenn Ihr jetzt sagen wollt, daß Ihr keine formelle Erklärung, keine formelle Abstimmung bezüglich der Kriegskredite abgegeben habt, so wird dieser Umstand durch die Junioffensive aufgehoben, zu der Euch Mister Buchanan gezwungen hat. Wenn Ihr dabei nicht vom bösen Willen geleitet, sondern einfach gefoppt wurdet, so habt auch den Mut, das hier offen zu gestehen.“

Weshalb fühlen die S.R. sich der II. Internationale so sehr verbunden? Hat Tschernow nicht erklärt, die II. Internationale sei tot und werde nie wieder auferstehen? weshalb erklärt hier Timofejew, sie ist wieder auferstanden? Die II. Internationale hat Berge von Verbrechen an der Arbeiterklasse aufeinander getürmt. Vielleicht besteht Eurer Meinung nach die Korrektur der Stellungnahme der II. Internationale darin, daß ihr Vertreter, Bürger Vandervelde, den niederträchtigsten Friedensvertrag der Geschichte, den Versailler Vertrag unterzeichnet hat, bei dessen Anblick man vor Scham vergehen muß. Oder erblickt Ihr vielleicht den Glorienschein über dem Haupte der II. Internationale darin, daß die Regierung der deutschen Sozialdemokratie, eine der wichtigsten Organisationen der II. Internationale, Rosa Luxemburg ermordet hat?

Nein, es wird Euch nicht gelingen zu beweisen, daß die II. Internationale ihre Stellung auch nur um ein Haar geändert hat. Im Gegenteil, ihre Handlungen seit Kriegsende sind noch viel niederträchtiger, noch viel schmutziger, tausendmal verbrecherischer als ihr Verrat bei Kriegsausbruch.

Werfen wir jetzt einen Blick auf die inneren Verhältnisse der Partei. Eugenia Ratner hat uns den General Krasnow, diese schöne Figur der russischen Gegenrevolution geschildert: Ich kann sagen, daß die Welt einen solchen Terror gegen das Proletariat und hauptsächlich gegen das Bauerntum, wie es der Terror Krasnows in Rostow und Umgebung war, noch nie gesehen hat. Und jetzt bitte ich Euch, Genossen Richter, Euch dessen zu erinnern, daß es derselbe Krasnow war, mit dem Gotz seinen Feldzug zur Erwürgung der revolutionären Arbeiter Petrograds führen ließ. Bürger Gotz hat mit dem Krasnowschen Heer die größten und fortgeschrittensten revolutionären Kräfte angegriffen, die sich auf dem Gebiete des frühern russischen Imperiums befanden. Diese Aktion ist die beste Charakteristik der S.R. Partei.

Was die „äußere Politik“ – wir nennen sie einfach Spionage – der S.R. Partei betrifft, so sehen wir hier die S.R. Partei an einem Tische mit Dumas, mit Ehrlich und anderen Vertretern des französischen Imperialismus, die die S.R. Organisationen mit Geld und Sprengmaterial versorgt haben.

Als den S.R. hier vorgeschlagen wurde, die Tätigkeit des Administrativen Zentrums entweder anzuerkennen oder aber zu verurteilen, erklärte Gotz, daß sie sich unter Drohungen nicht lossagen können. Und der Angeklagte Hendelmann gab seinem Zweifel an der Echtheit der Dokumente Ausdruck und berief sich auf den Kölner Kommunistenprozeß. Dort erklärten aber die Kommunisten kategorisch, daß die Londoner Dokumente Fälschungen seien. Sie gaben nicht ablehnende und zweideutige Erklärungen ab. Dasselbe sollten auch die Angeklagten des Prozesses tun.

Es gibt hier nur drei Möglichkeiten: Entweder sind die Dokumente falsch, dann müssen es die Angeklagten gerade heraus, kategorisch erklären, um die Falschheit derselben zu beweisen. Wenn aber die Dokumente echt sind, dann müssen sie entweder ihre Solidarität mit diesen Dokumenten ehrlich erklären oder aber sich offen auf den Standpunkt stellen, daß sie mit den in diesen Dokumenten figurierenden Personen nichts gemein haben, daß daher also diese Personen als einfache Provokateure zu betrachten sind. Und wenn ein Teil der Dokumente echt, ein anderer Teil falsch ist, dann müssen die Angeklagten erklären, daß sie den echten Teil der Dokumente entweder anerkennen oder sich von ihm lossagen und beweisen, daß der andere Teil der Dokumente tatsächlich falsch sei.

Die Angeklagten aber haben weder das eine, noch das andere getan. Weder anerkannten sie die Dokumente, noch sagten sie sich von ihnen los. Anzuerkennen wagten sie diese Dokumente nicht, sich von ihnen lossagen konnten sie nicht, da sie noch bis heute mit dem Administrativen Zentrum in Verbindung stehen.

Es ist festgestellt worden, daß das Moskauer Zentralbüro der S.R. Partei mit dem Administrativen Zentrum in Verbindung steht und von ihm Geld erhält. Wenn sie sich also lossagen wollten, so hätten sie sich vom ganzen übrigen Teil der eigenen Partei lossagen müssen.

Von dem Standpunkte jenes Kriteriums, das der Zimmerwalder und Kientaler Konferenz zum Ausgangspunkt diente, hat sich die S.R. Partei sowohl in ihrer inneren, wie auch in ihrer äußeren Politik als systematische Verräterin der Interessen der Arbeiterklasse und des Sozialismus erwiesen. Und wenn sich in dieser Partei einige Leute befinden, die auf Grund ihrer sozialen Abstammung mit diesem systematischen Verrat eine Zeitlang sympathisierten, im Laufe ihrer weiteren Entwicklung aber die Verräter preisgaben, so haben sie ein nützliches Werk geleistet.

Wenn eine bestimmte Gruppe, nachdem sie aus der S.R. Partei austrat, den Verrat enthüllte, veröffentlichte und ihre Führer an den Pranger stellte, so ist das ein historisches Verdienst. Vom Standpunkte der moralischen Rehabilitation könnt Ihr denken, was Ihr wollt. Uns interessiert nur, was vom Standpunkte der internationalen Revolution und der revolutionären Arbeiterklasse nützlich und richtig ist.

Seit der Oktoberrevolution wart Ihr unter dem Pseudonym „Komitee zur Rettung des Vaterlandes und der Revolution“, dann als „Verband der Wiedergeburt“ und schließlich als „Komitee der Konstituante“ tätig. Nach der Auflösung der Konstituante kam es so, daß jede zwei S.R., die zwei Tage lang Mitglied der Konstituante waren, hier und da eine Macht gründeten und sich für eine Staatsmacht hielten, für die die Partei keine Verantwortung trägt. Es ist ganz natürlich, daß, sobald in letzter Zeit die Möglichkeit unter fremdem Namen in Rußland aufzutreten schwand, Ihr Euch im Auslande ein Pseudonym schaffen mußtet und Ihr habt es Euch geschaffen. Es verblieb Euch die merkwürdige „Pariser Konstituante“ und das „Administrative Zentrum“.

Bei einer flüchtigen Analyse der S.R.-Spitzen muß eine besondere Tatsache in die Augen fallen: In keiner revolutionären oder pseudo-revolutionären Gruppierung kann man unter den führenden Kreisen soviel Millionäre finden wie in der S.R. Partei. Vandervelde ist auch ein Millionär und sprach hier vor dem Gericht im Namen seiner Millionen und nicht im Namen von Millionen Arbeitern. Was die S.R. Partei betrifft, so ist Gotz Inhaber einer Handels- und Industrie-Firma, Gunakow macht in Brillanten, Rabinowitsch war Inhaber einer Pelzfirma, während Semjonow Eigentümer großer Teeplantagen ist usw. usw. Der Kernbestand der S.R. Parteiführer geht nicht einfach aus den Familien der demokratischen Intelligenz, sondern aus den Familien des Großkapitals hervor. Der Umstand, daß in die S.R. Partei auch Arbeiter und Bauern eingetreten sind, bedeutet nichts anderes, als daß in einer bestimmten geschichtlichen Periode die Handels- und Industriebourgeoisie und andere bürgerliche Gruppierungen versuchen, mit den Massen in Verbindung zu treten. Während des Kampfes gegen den Zarismus versuchten diese Gruppierungen einerseits die Intelligenz auszunützen, andererseits sich auf das Bauerntum und teilweise auch auf die Arbeiterklasse zu stützen. Als Resultat entstand eine ihrem sozialen Bestande nach aus verschiedenen Elementen zusammengesetzte Gruppierung, die sich S.R. Partei nennt. Es war ganz richtig, als sie Bürger Vandervelde hier mit den Girondisten verglich, da ja die Girondisten eben eine großbürgerliche Gruppierung und nicht eine Kleinbürger- und Bauerngruppe waren. Unsere russischen Girondisten stützen sich auf dieselbe soziale Basis, und es war nur natürlich, daß sie während der proletarischen Revolution ihr eigenes Gesicht gezeigt haben.

Timofejew legt es den Kommunisten zur Last, daß sie als erste den Bürgerkrieg begonnen haben. Erinnert Ihr Euch, wie wir in die Revolution eingetreten sind? Ihr habt über den ganzen Apparat der Staatsmacht und über die ganze Armee verfügt, wir aber waren nur ein kleines Häuflein – wie Ihr Euch ausdrückt – deutscher Spione. Wenn man die Lage, von Eurem Gesichtspunkte, von dem Gesichtspunkte der freien Konkurrenz, der für die Massenorganisation kämpfenden Faktoren aus betrachtet, so waren alle Vorteile dieses Kampfes auf Eurer Seite. Trotzdem wurdet Ihr geschlagen. Und wenn wir dann, als wir an der Macht waren, die Euch verhaßte Tscheka gegründet haben, so geschah das erst später. In dieser ungeheueren Gärung hat nur diejenige Kraft das Recht zur geschichtlichen Existenz, die in der gegeebenen historischen Phase das Land organisieren, über das Land regieren kann. Weder Nikolaus II. noch Ihr, noch die Bourgeoisie konnten regieren.

Ich erlaube mir, einen Freispruch für die ganze zweite Gruppe zu fordern, schon aus dem Grunde, weil Ihr, Mitglieder des Revolutionären Tribunals, ja selbst erklärt habt, daß für Euch der Wille des organisierten Proletariats nicht gleichgültig ist. Und das zu fordern, beauftragte mich – wenn auch nicht formell – die Masse der organisierten Arbeiter. Die Demonstration vom 20. Juni gab mir dieses Mandat. Ich wandte mich damals an die Masse der demonstrierenden Arbeiter mit der Frage, ob sie es für richtig halte, daß wir diese und diese Leute verteidigen, und diese proletarische Riesenmasse antwortete: „Ja, Ihr seid verpflichtet, es zu tun.“

Und nun im Namen dieser Arbeitermassen, die unsere Stellungnahme billigen, fordere ich einen Freispruch für alle meine Klienten ohne Ausnahme.“

Nach einer kurzen Rede von Sadoul, der für ein mildes Urteil plädiert, folgt eine Replik des Staatsanklägers Lunatscharskis, in der er auf verschiedene Einwände der Angeklagten eingeht und besonders ausführlich auf den Vorwurf Gotz’ zu sprechen kommt, die Absicht wäre, durch diesen Prozeß die S.R. Partei zu vernichten: „Gotz sagt: Ihr wollt unsere Partei ermorden!“ Ja, ja, wir wollen es! Dieser Prozeß verfolgt dies Ziel. Wir werden die Partei vernichten! Denn sie ist schädlich, abscheulich und lächerlich, ihre Unreife und Unerfahrenheit, wie jede kleinbürgerliche Schichtung, wie jeder Zwerg, der gegen elementare Kräfte zu kämpfen gedenkt.

Krylenko hebt in seiner Replik den Unterschied zwischen alter und neuer Rechtsauffassung hervor:

„Hendelmann rollte hier die Frage der prinzipiellen, individuellen und kollektiven Verantwortlichkeit im strafrechtlichen Sinne auf. Hendelmann erwähnte das richtige Prinzip, daß in Strafsachen jeder nur für sich die Verantwortung tragen kann. Ein solches Prinzip war in den alten zaristischen Gesetzen tatsächlich durchgeführt worden. In unserer Strafgesetzgebung existiert aber dieses Prinzip nicht. Im gegenwärtigen Prozeß muß die Frage in folgender Weise gestellt werden: wenn eine gewisse führende Körperschaft, die die Tätigkeit aller lokalen Organisationen leitet, erklärt, daß sie für die Tätigkeit aller dieser Organisationen die Verantwortung trägt, so unterliegen ihre Mitglieder einer kollektiven Verantwortung.

Auf alle kategorischen Aussagen der zweiten Angeklagtengruppe antworten die Angeklagten der ersten Gruppe: „Davon ist nichts wahr, das habt Ihr alles nur erfunden.“ Ich frage Euch nun, aus welchem moralischen, logischen oder politischen Grunde könnt Ihr behaupten, daß sie lügen? ... Auf die Fragen, die Euch unangenehm sind, antwortet Ihr nicht.

Ich muß noch einmal auf die bereits in meiner ersten Rede behandelte Frage des Strafausmaßes zurückgreifen. Ich gehe ausschließlich vom Standpunkte der Nützlichkeit oder Gefährlichkeit der betreffenden Bürger aus. Mir scheint, daß diese Frage bereits klar vor uns stehen kann. Es liegen uns die Erklärungen Gotz, Hendelmanns und Timofejews vor. Gotz erklärte: „Wir sterben, aber wenn wir sterben, so sterben wir mutig, und wenn wir leben werden, so werden wir so handeln, wie wir bisher gehandelt haben.“ Timofejew sagte: „Weder Lossagung noch Reue werdet Ihr von diesen Bänken hören.“ Und Hendelmann schloß seine Rede mit der Erklärung, daß sie uns tot und lebendig gefährlich sein werden.

Wie sollen wir uns diesen Erklärungen gegenüber verhalten? müssen wir oder müssen wir nicht das höchste Strafausmaß anwenden? Kann denn diese Frage im Interesse der Staatszweckmäßigkeit anders gestellt werden? Nein! Wenn wir um uns blicken, was in der Vergangenheit geschah, so sehen wir: Petrograd – Junkeraufstand – Blut; Moskau – Oktoberaufstand – Blut. Bei allen Bewegungen in Petrograd wurde Blut vergossen. Ferner: die Epoche von Archangelsk, wo während eines ganzen Jahres die englischen Kapitalisten herrschten. Auch dort – Blut und Blut. Samara, Sibirien, Südrußland – Blut und Blut. Tambow – Blut und Blut. Kronstadt – wiederum nur Blut und Blut. Überall, wo die S.R. nur auftraten, war nichts anderes als Blut und Blut. Deshalb können wir hier mit einer vollständigen Seelenruhe sagen: „Damit in der Zukunft kein Blut oder weniger Blut fließe, muß hier Blut vergossen werden.

 

Die Angeklagten ergreifen – jeder Einzelne – nochmals das Wort zu längeren Ausführungen, die sich einen vollen Tag hinziehen; die Angeklagten der ersten Gruppe beharren auf ihrer gegnerischen Einstellung, bestreiten noch einmal die Sanktionierung des Terrors durch das Z.K., verklären die demokratische Idee und bekennen, den Kampf gegen die Sowjets nicht ruhen zu lassen. Die Angeklagten der zweiten Gruppe bekennen sich nochmals zu ihren Verbrechen an der Revolution und der Arbeiterschaft, gestehen ihre Reue und als letzter spricht Semjonow: „Meine Verbrechen lassen sich weder rechtfertigen noch wieder gutmachen. Mein revolutionäres Gewissen hat mich bereits verurteilt.“

 

Nach fünftägiger Beratung wird am 8. August 1922 das Urteil des Obersten Tribunals des Allrussischen Zentralexekutivkomitees, bestehend aus dem Vorsitzenden, Genossen G. L. Pjatakow und den Mitgliedern, Genossen O. J. Karklin und A. W. Galkin verlesen.