Die Ansichten der ostafrikanischen Völker über das moralische Leben der jungen Leute sind sehr geteilt; während man auf der einen Seite die Jungfräulichkeit hoch einschätzt und einen vorehelichen Geschlechtsgenuß mißbilligt, legt man auf der anderen wieder auf Reinheit vor der Ehe kein weiteres Gewicht. Zur letzten Gruppe gehören unter anderen die Masai. Hier haben sich die jungen Krieger (Abb. 473) eines Bezirkes zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen, die einen bestimmten Kral bewohnt; die Verheirateten leben in einem besonderen Kral (Abb. 469). Ein Kriegerkral beherbergt etwa fünfzig bis hundert junge Leute und fast die doppelte Anzahl junger Mädchen, die, abgesehen von den notwendigen Hausarbeiten, wie im besonderen dem Melken des Viehs, in erster Linie zur Unterhaltung jener dienen. Jeder Krieger besitzt ein Lieblingsmädchen, das beständig bei ihm wohnt und, solange er sich im Kral aufhält, ihm auch Treue halten soll. Wenn er aber abwesend ist, sucht sich das junge Mädchen einen anderen Liebhaber. Diesem ihrem Wunsche gibt sie beim Tanz dadurch Ausdruck, daß sie am Schluß desselben auf einen ihr gefallenden Krieger in kurzen Hochsprüngen zueilt. Damit will sie andeuten, daß sie ihn abends zum Schäferstündchen erwartet. Hüpft er in gleicher Weise in die Höhe, dann liegt darin eine zusagende Antwort.
Als Grund, warum die jungen Männer die Mädchen nicht heiraten, geben sie an, daß sie im Fall eines Krieges leichteren Herzens auszögen, wenn sie nicht gebunden seien durch die Sorge um Weib und Kind. In Friedenszeiten vergnügen sich die Krieger durch Gelage, Spiel und Tanz.
Erst wenn sie aus dem Kriegerstande austreten, das ist um das achtundzwanzigste bis dreißigste Jahr herum, denken die Masaijünglinge an die Ehe. Ist der Bräutigam mit seiner Auserwählten einig, dann begibt sich sein Vater zu ihrer Mutter und wirbt in seines Sohnes Namen. Ist ihm die Zusage erteilt worden, dann wird dem jungen Mädchen der Kopf mit Fett eingerieben zum Zeichen, daß es versprochen ist. Die gute Sitte erfordert es, daß der Bräutigam während der ganzen Verlobungszeit mit seiner Braut nicht in Berührung kommt. Er lebt als Krieger in seinem Kral, sie mit ihren Freundinnen in einem anderen. Kommt es trotzdem zu einer Schwangerschaft zwischen den jungen Leuten, so sieht man dies als Verstoß gegen die guten Sitten an, und die Verlobung wird aufgehoben. Vor der Hochzeit ist der Rest des Heiratsgutes zu entrichten, das bereits bei der Verlobung angezahlt wurde und in Vieh sowie in einigen Töpfen Honig besteht. Besondere Schönheit des Mädchens sowie vornehmer Stand und Einfluß der Eltern werden höher bewertet. Die Hochzeitsfeier besteht in einem Festessen, Trinkgelage und Tanz. Beim Festschmaus sitzen alle Anwesenden in einem Kreise zusammen, auf der einen Seite der Bräutigam mit den Männern, auf der anderen die Braut mit den Weibern. Nach dem Mahle zieht sich das junge Ehepaar in seine neu erbaute Hütte zurück; hier setzt die Mutter des Mannes der jungen Frau ein kleines Kind auf den Schoß, die ihm sodann Milch zu trinken gibt. Hierdurch soll ein günstiger Einfluß auf die Fruchtbarkeit der jungen Ehe ausgeübt werden. Es ist bei den Masai allgemein üblich, daß der junge Ehemann einem oder zweien seiner alten Kampfgenossen das Jus primae noctis, das heißt die Berechtigung des ersten Beilagers mit seiner Frau, gewährt, sofern sie es fordern; eine Abweisung ist nicht statthaft. — Bei den Wahima läßt sich ein verlobtes Mädchen eine etwa handbreite Stelle ausrasieren, die quer über den Kopf von einem Ende zum anderen verläuft, an seinem Hochzeitstage aber den Kopf ganz kahl rasieren und vergräbt die abrasierten Haare in der Hütte; später läßt es sich die Haare für immer wieder lang wachsen. Als Hochzeitsgeschenk erhält die junge Frau von ihrem Gatten zahlreiche dünne, gedrehte, eiserne Ringe um die Knöchel, die bis zur Wade hinaufreichen.
Werbung und Heirat sind bei den ostafrikanischen Stämmen im großen und ganzen dieselben. Meistens hält der junge Mann bei seinem zukünftigen Schwiegervater um dessen Tochter an, gelegentlich machen aber auch die beiderseitigen Väter die Sache untereinander aus. Bei den Waganda geht das Mädchen auf die Freite; wenn die jungen Leute einig geworden sind, führt die Verlobte ihren Auserwählten zu ihrer Tante, diese ihn wieder zu dem Bruder des Mädchens und dieser endlich zum Vater. Der Bruder setzt aber den Brautpreis fest. Die Wagandamädchen dürfen sogar Reisen unternehmen, um sich einen Mann zu suchen; zum Zeichen dessen tragen sie eine Unmasse Armringe. Bei den Latuka und Wasoga geht das junge Paar, wenn es einig geworden ist, einfach durch; Vater oder Bruder kommen dann und fordern das Hochzeitsgeschenk ein. Hat bei den ersteren der Schwiegersohn nicht so viel, um zu bezahlen, dann hat der Vater der jungen Frau das Anrecht auf das erste Kind. — Der Preis für heiratsfähige Mädchen schwankt sehr; bei den Lenda geht er bis zu sechzehn Kühen und hundert Ziegen. Für gewöhnlich erhält der Vater das ausbedungene Hochzeitsgeschenk oder, falls er bereits verstorben sein sollte, der Bruder des Mädchens. Bei den Wasukuma muß der junge Ehemann für seinen Schwiegervater die ersten zwei Jahre seiner Ehe arbeiten, erst dann darf er mit der Frau in sein Dorf zurückkehren. — Einige Stämme verloben ihre Töchter bereits im Alter von etwa acht Jahren. Von diesem Zeitpunkt an macht der zukünftige Schwiegersohn von Zeit zu Zeit dem Vater Geschenke. Haben sich, wenn das Mädchen heiratsfähig geworden ist, genügend Geschenke angesammelt, ungefähr vierzig Hacken, zwanzig Ziegen und eine Kuh, dann findet die Hochzeit statt. Der Ehemann hat dann aber auch den ersten Anspruch auf alle Schwestern seiner Frau, sowie sie heiratsfähig geworden sind. Stirbt ihm die Frau ohne Kind, so muß der Vater den Brautpreis zurückerstatten. Besonders bei den Wagaia geht der Ehe eine lange Verlobungszeit voraus, denn die jungen Mädchen werden hier schon mit sechs bis sieben Jahren verlobt, aber erst nach eingetretener Reife ihrem Gatten überlassen. Dieser holt sie dann aus dem elterlichen Hause ab; der Schwiegervater schlachtet einen Ochsen und sorgt für das erforderliche Hochzeitsbier. Großen Wert legt der junge Ehemann darauf, daß seine junge Frau noch unberührt ist. Ist das nicht der Fall, dann schickt er sie mit großem Schimpf zu ihren Eltern zurück; der Schwiegervater ist daraufhin verpflichtet, ihm nicht nur den ganzen Brautpreis zurückzuzahlen, sondern wegen der Schande, die die ungeratene Tochter über den Gatten brachte, noch eine Entschädigungsumme zuzuzahlen.
Vielweiberei ist unter den ostafrikanischen Stämmen sehr verbreitet. Der Masai pflegt sogar außer seinen Ehefrauen sich noch Nebenfrauen zu halten, je nach seinen Vermögensverhältnissen. Die zuerst angeheiratete Gattin ist indessen die Hauptgattin und steht über den späteren Frauen. — Zwischen Schwiegereltern und Schwiegersohn bestehen unzählige Gepflogenheiten. Bei den Lendu darf der Schwiegervater seinen Schwiegersohn nicht besuchen, bei den Batoro ihn nicht einmal mehr sehen. Der Unyoroschwiegersohn hat niederzuknien, wenn er seiner Schwiegermutter begegnet, und anderes mehr.
Eheliche Treue ist bei manchen Stämmen, vor allen bei den Masai, ein unbekannter Begriff, und zwar sowohl für den Mann wie für die Frau. Läuft eine Frau ihrem Manne weg und kehrt sie zu ihren Eltern zurück, so haben diese, falls sie ihre Tochter wieder ins Haus nehmen, den Brautpreis zurückzuerstatten. Es kommt aber auch vor, daß der Mann sich seine Frau wieder holt, dann nimmt er aber für gewöhnlich ein kleines Geschenk mit.
Ehebruch pflegt bei den Bantu mit einer Geldstrafe an den beleidigten Ehemann bestraft zu werden. Diese besteht manchmal nur in einer Ziege, manchmal auch wieder in der Höhe des ursprünglichen Preises der Frau. Die Masai und Nandi betrachten Ehebruch als kein schweres Vergehen, belegen ihn aber ab und zu doch auch mit einer Geldstrafe. Manche Stämme indessen ahnden solches Vergehen schwer und, wenn das Mädchen unverheiratet war, sogar mit dem Tode. Die Manyema, sowohl Mann wie Frau, führen wirklichen Kampf mit der Frau oder dem Manne, mit denen ihr Lebensgefährte Ehebruch beging. Kommt einer dabei ums Leben, dann müssen die Verwandten die Fehde aufnehmen.
Im allgemeinen gelten bei den Bantu Mord, Diebstahl, Ehebruch und Hexerei für die einzigen strafbaren Übertretungen. Mord, an einem Manne aus einem anderen Stamme begangen, wird für gewöhnlich nicht für ein Vergehen angesehen, oft auch der Mord an einer Ehefrau nicht weiter beachtet. Die Banyoro und Wahima bestrafen einen Mord mit dem Tode, die Masai nur mit einer Geldstrafe in schwankender Höhe. Die Wasukuma haben hundert Ziegen zu zahlen, wenn sie einen Mann, und halb so viel, wenn sie eine Frau ermordet haben. Das Todesurteil wird für gewöhnlich durch den Spieß vollstreckt, außer wenn es sich um einen Zauberer handelt; dieser wird oft totgeprügelt. — Die Nandi bestrafen Viehdiebstahl ebenfalls mit dem Tode, die Kamasia mit einer schweren Geldstrafe, nur wenn der Dieb sie zu bezahlen nicht imstande ist, ebenfalls mit dem Tode, die Masai auch nur mit einer Geldstrafe, die aber dreimal so hoch ausfällt, als der gestohlene Gegenstand Wert hat. In Uganda wurde früher Diebstahl nicht geahndet, außer etwa, wenn es sich um das Eigentum eines Häuptlings handelte. Bei den Lendu bleibt es einem Bestohlenen überlassen, den Dieb ausfindig zu machen und selbst zu bestrafen. Auf Hexerei steht fast immer die Todesstrafe.
Nach eingetretenem Tode ist es üblich, den Körper zu waschen, was für gewöhnlich die Ehefrauen des Verstorbenen oder die sonstigen Weiber des Haushalts besorgen. Die Suaheli legen die Leiche auf eine Bettstelle inmitten der Hütte und graben in den Boden darunter ein Loch, in welches das zum Waschen verwendete Wasser abläuft. Darauf wird die Leiche in ein großes Tuch aus Glanzkattun (Bafuta) gehüllt und auf einer Bahre zum Grabe getragen; hier begräbt man sie nach mohammedanischem Ritus. In Uganda berief früher beim Tode eines Kabaka oder Fürsten der erste Minister die Prinzen und fragte ihren Vormund, wer sich wohl von ihnen am besten zur Nachfolge eignen dürfte, worauf dieser einen berührte. Dieser wurde nun Kabaka und erhielt eine Rolle Rindentuch, in das er seinen verstorbenen Vater einzuhüllen hatte. Jetzt wählt der Rat der Eingeborenen, der Lukiku, ihren neuen Fürsten. Ein gewöhnlicher Untertan wurde einfach begraben, die Leiche eines Fürsten aber brachte man an einen besonderen Platz und legte sie hier auf eine erhöhte Plattform. Dann wurde der Unterkiefer abgeschnitten, in eine Holzschüssel getan und, mit Kaurimuscheln verziert, in einer eigenen, dicht bei dem Grabe erbauten Hütte untergebracht. Um die Leiche wurde hierauf ein großes Grabmal oder eine Hütte erbaut und deren Tür für immer verschlossen. Früher pflegte man noch Menschenopfer zu Hunderten darzubringen, deren Überreste vor der Tür der Hütte den Geiern zum Fraß überlassen wurden. Die ganze Stätte wurde schließlich mit einer Umfriedigung eingeschlossen, innerhalb deren noch Hütten für die Wächter und die Frauen des toten Königs errichtet wurden; ihre Pflicht war es, das Grab bis zu ihrem Lebensende zu bewachen; sodann traten andere Personen an ihre Stelle.
Die Banyoro entsetzen sich davor, in der Nacht zu sterben, da zu dieser Zeit die Geister sie holen könnten. Um dieser Gefahr vorzubeugen, soll es vorkommen, daß man sehr kranke Menschen manchmal lebendigen Leibes schon am Tage begräbt, sofern zu befürchten steht, daß es nachts doch mit ihnen zu Ende gehen werde. Die Leiche wird in Rindentuch oder bei großer Armut in Gras eingewickelt und in der Nähe der Hütte begraben. Einen Häuptling pflegt man mit an den Körper herangezogenen Beinen und unter den Kopf gelegten Händen in die Haut einer frisch geschlachteten Kuh zu nähen, ihn auf die linke Seite zu legen und so ins Grab zu senken, worauf man Rindenstoff hineinwirft und das Grab zuschaufelt. Der Mukuma oder König wurde in derselben Weise gewickelt und dann mit neun lebenden Männern in ein großes Grab gelegt; dieses aber wurde nicht zugeschüttet, sondern über seiner Öffnung eine Haut fest mit Pflöcken befestigt und eine Hütte oder ein Grabmal darüber errichtet. In dieser Hütte mußten der Oberbefehlshaber und die Diener des Königs das Grab bewachen. — Die Masai, Suk und Turkena erheben bei eingetretenem Todesfall ein Wehklagen und tragen die Leiche darauf in den Busch, wo sie sie einfach mit dem Gesicht gegen Westen, damit sie den Neumond sehe, hinlegen, zur Freude der Geier und Hyänen. Die Nandi, Kikuyu und Lumbwa begraben ebenfalls ihre Häuptlinge, während sie im übrigen die Leichen im Busch liegen lassen. Die Kamasia legen für ihre Häuptlinge im Viehkral das Grab an und pflanzen Sträucher darauf, alle anderen Leichen aber bringen sie in den Busch und legen Felle darüber. Die Kavirondo und Baziba begraben einen Häuptling in sitzender Stellung in seiner Hütte, lassen den Kopf aber aus der Erde heraussehen. Bei ersteren müssen die Frauen in der Hütte bleiben, bis das Fleisch vom Kopfe abfault, dann wird auch dieser begraben. Bei letzteren übernimmt ein bestimmter Wächter diese Pflicht. Nach zwei Monaten wird auch hier der Kopf unter die Erde geschoben und darauf ein neuer Häuptling gewählt. Die Wahima brechen ihren Toten, wenn sie erkaltet sind, die Gelenke und den Hals, wickeln sie in eine Matte und begraben sie unter einem Dunghaufen im Viehkral. Nach seinem Tode wird der Name des Verstorbenen nie mehr genannt; war sein Name etwa auch die Bezeichnung für irgendeinen Gegenstand, so verschwindet dieses Wort aus der Sprache, und ein neues wird für den betreffenden Gegenstand geschaffen. Ähnlich verfahren die Masai, die niemals mehr den Namen eines Verstorbenen in den Mund nehmen.
Nach einem Begräbnis oder wenigstens nach Ablauf der Trauer pflegt man einen großen Tanz und ein Biergelage abzuhalten. Die Madi markieren oft einen Kampf; ein jeder gerät in große Aufregung, und es ist daher nichts Ungewöhnliches, daß Männer bei Begräbnissen getötet oder zum mindesten schwer verletzt werden. Bei den Manyema ertönt nach Eintritt eines Todesfalls ein Signal, auf das hin die Freunde und Verwandten sehr zahlreich zusammenströmen und die Leiche hinwegbringen. Sie kochen sie darauf und essen sie zu Hause. Nahe Angehörige wie die Eltern essen nicht von dem Fleische, wohnen auch nicht der Beerdigung bei. — Der Sohn eines Baziba trägt um den Hals ein Band, an dem zwei Stückchen Holz befestigt sind, die Vater und Mutter vorstellen; stirbt eines von ihnen, dann wird das betreffende Hölzchen weggeworfen.
Die Witwen des Verstorbenen gehen häufig auf den ältesten Sohn oder Bruder über; jedoch haben die verschiedenen Stämme vielfach besondere Sitten. In der Regel dürfen die Witwen erst nach Ablauf einer bestimmten Trauerzeit wieder heiraten, und auch dann nur mit Zustimmung ihres Vormundes. Bei den Suaheli ist die Witwe gezwungen, drei Monate lang sich zurückzuziehen; sie darf während dieser Zeit nicht ausgehen, wohl aber Besuche ihrer Angehörigen empfangen.