Alle Bantu sind große Anhänger von Musik und Tanz (Abb. 405 und 407). Die Musikinstrumente sind keine musikalischen in unserem Sinne, insofern sie, mehr für das Taktmäßige der Tänze zugeschnitten, das rhythmische Element vor dem melodischen betonen. Die Tänze bestehen in einem taktmäßigen Gestampfe der Füße mit langsamer Vorwärtsbewegung im Kreise und entsprechenden Bewegungen der oberen Gliedmaßen, unter eintönigem Lärm des Tamtam, einer primitiven Flöte und des einsaitigen Musikbogens. Auch Schellen an den Füßen werden zur Steigerung der musikalischen Wirkung getragen (Abb. 405). Dabei werden die Schilde oder Stöcke wie Speere im Takt mit den Tanzbewegungen über dem Kopfe geschwungen. Die gleichmäßigen, kraftvollen und geschmeidigen Bewegungen der Tanzenden gewähren einen ästhetisch schönen Anblick. Die Basuto bevorzugen für ihre Tänze die Vollmondnächte und begehen auf solche Weise das Fest einer guten Ernte. Die Barotse tragen bei ihren Tänzen Masken (Abb. 407), denen aber keine religiöse Bedeutung zukommt. — Bei allen Festlichkeiten spielt der Biergenuß eine große Rolle. Männer, Frauen und Kinder pflegen dieses Genußmittel, das von dem weiblichen Geschlecht aus dem Kaffernkorn hergestellt wird (Abb. 387), oft in großen Mengen zu sich zu nehmen; wenn dann der Alkohol die Sinne benebelt hat, arten diese Tänze nicht selten in wilde Orgien aus.
Die Geburt eines Sohnes wird von den südafrikanischen Bantu nicht so freudig wie die eines Mädchens begrüßt, wohl weil letzteres als zukünftige Arbeitskraft einen wertvolleren Familienzuwachs bedeutet. Der Vater hält sich während der Entbindung außerhalb der Hütte auf. Die Boten, die ihm die Nachricht melden, prügeln ihn durch, wenn das Neugeborene ein Knabe ist an Stelle des sehnlich erwünschten Mädchens, begießen ihn aber mit Wasser, wenn sein Wunsch nach einer Tochter in Erfüllung gegangen ist, damit ihm die übergroße Freude nicht schade.
Das Neugeborene wird vielfach nicht gebadet, sondern am ganzen Körper mit Fett oder Öl abgerieben; bei den Awenda bekommt es Salz in den Mund gesteckt. Der Vater macht sogleich den Nachbarn von dem freudigen Ereignis Mitteilung mit den Worten „Wa-kanando“, das heißt „er ist für die Hacke“, womit er einen Sohn, oder „Wa-mpero“, das heißt „sie ist für die Mühle“, womit er eine Tochter bezeichnen will. Darauf kommen die Freundinnen der Frau und begrüßen sie mit „Samalale mukwai“, das heißt Glückwünsche. — Sehr besorgt ist man, böse Einflüsse von dem Kinde fernzuhalten. So stecken die Kaffern es mehrere Wochen lang täglich in den beißenden Rauch von schwelenden wohlriechenden Hölzern, um dadurch die Hexen zu verscheuchen, andere Stämme graben es bis an den Hals in die Erde ein. Sie legen dem Neugeborenen als gesundheitfördernd ein Amulett aus Ziegenriemen um den Hals und später ein solches aus dem Schweife eines Rindes. Kann das Kind auf allen vieren umherkriechen, dann schlachtet der Vater eine Ziege und befestigt deren Gallenblase um das Handgelenk des Kindes. — Wird eine Basutofrau zum erstenmal Mutter, dann legt sie ihren bisherigen Namen ab und nennt sich „Mutter des X“, nämlich ihres Erstgeborenen. Der Name des Vaters bleibt meistens von dieser Tatsache unberührt, kann sich aber auch in dem gleichen Sinne ändern. Spätere Kinder beeinflussen den Namen der Eltern nicht mehr.
Zwillinge werden im allgemeinen nicht mit Freuden begrüßt, ebensowenig betrauert, wenn einer von ihnen sterben sollte. Nach dem Aberglauben der Kaffern besitzt der eine von den Zwillingen die Natur eines wilden Tieres; er genießt daher auch nicht die Stammesrechte, auch wird bei seiner Hochzeit nicht getanzt. Die Basuto töten meistens den einen Zwilling, andere Stämme sogar beide. Man wirft das dem Tode geweihte Kind in ein Erdloch, schüttet trockenen Kuhmist darüber und läßt diesen durch Tiere festtreten, um die Stelle unkenntlich zu machen; die Zauberer gehen nämlich darauf aus, Kinderleichen wieder auszugraben, um sie als Medizin zu verwerten. Die Makalaka lassen den Wahrsager durch Wurfhölzer darüber entscheiden, welcher Zwilling aus der Welt zu schaffen ist, und setzen diesen in einem Topfe als Beute für die Hyänen aus. Ganz anders verhalten sich bei der Geburt von Zwillingen die Herero, die in ihren Gebräuchen, wie wir schon oben sahen, auch anderweitig von den Bantu abweichen. Von ihnen wird eine solche Geburt als ein ausnehmend großes Glück betrachtet, weswegen die Kinder sowohl wie ihr Vater besondere Rechte und Vorzüge genießen. Besondere Feierlichkeiten und Zeremonien werden unter Beteiligung aller Dorfbewohner vollzogen und die Eltern für heilig erklärt. — Die Bantumutter pflegt ihre Kinder stets selbst zu stillen und dies meistens mehrere Jahre hindurch. Sie trägt sie, in ein Tuch oder ein Fell eingehüllt, bei ihren Arbeiten immer mit sich herum, entweder auf dem Rücken oder auf ihrer linken Hüfte reitend.
Die Basuto lassen nach der Geburt eines Kindes den Wahrsager kommen und durch dessen Zauberwürfel zunächst sein Lebensschicksal vorausbestimmen, sodann ihm den Kopf bis auf einen kleinen Büschel rasieren, der auf dem Scheitel stehen bleibt. Als Honorar dafür erhält er einen Ziegenbock und reichlich Bier. Überall bei den Bantu werden die Geburt eines Kindes und die damit zusammenhängenden Zeremonien durch einen Festschmaus gefeiert.
Bei Eintritt der Reife müssen sowohl Knaben wie Mädchen sich bestimmten Vorschriften unterziehen. Bei den Kaffern ziehen sich die Knaben in einem bestimmten Alter für längere Zeit in eine Hütte in der Wildnis unter Aufsicht eines älteren Mannes zurück, malen sich weiß an und werden unter gewissen Feierlichkeiten beschnitten. Jeder Knabe hat die ihm abgeschnittene Vorhaut an irgendeiner Stelle heimlich zu vergraben, damit niemand mit ihr Sympathiezauber treiben kann. Sie haben sich auch gewissen Peinigungen zu unterziehen, so zum Beispiel stellen sie sich in einer Reihe auf und erhalten von den älteren Leuten, die vor ihnen tanzen, unter bestimmten Fragen Rutenschläge ausgeteilt, gegen die sie sich mit Sandalen, die sie in den Händen halten, zu schützen suchen, wenn auch nur in beschränktem Maße, so daß sie manche Wunde davontragen. Haben sie diese und andere Mutproben bestanden, dann gelten sie für Männer, und dies nicht nur in den Augen ihrer männlichen Genossen, sondern auch in denen der jungen Mädchen, die ohne einen solchen Beweis ihrer Tapferkeit keinen von ihnen ehelichen würden. Zum Zeichen, daß sie nun Männer geworden und der Obhut ihrer Mütter entwachsen sind, empfangen die Jünglinge diese, wenn sie sie abholen wollen, mit Stockschlägen. — Bei den Basuto findet eine ähnliche Absonderung der Knaben statt; der Platz, auf dem sie in Hütten untergebracht werden, wird ängstlich durch Dornengebüsch vor den Unberufenen behütet. Jeder Jüngling muß eine Beichte über sich ergehen lassen und wird für jedes Vergehen, das er eingesteht, mit Ruten gezüchtigt. Darauf hat er aus einem herumgehenden Topfe eine Zaubermedizin zu trinken, wodurch festgestellt werden soll, ob er die Wahrheit bekannt hat; wer gelogen hat, empfindet nach ihrem Genuß furchtbare Schmerzen und kann sogar sterben. Hieran schließt sich die Beschneidung und die Aufnahme unter die Erwachsenen. Damit sind aber auch wieder allerlei Peinigungen verbunden; man peitscht die Knaben, hält sie über Feuer und anderes mehr. Jeder Erwachsene hat nämlich das Recht, die jungen Leute mit Ruten zu schlagen, was sich mancher zunutze macht, um sein Mütchen an ihnen zu kühlen; aber auch gegenseitig dürfen sich die Jünglinge durchpeitschen. Nicht selten geschieht es, daß ihr Rücken tatsächlich blutig geschlagen wird, und sogar der eine oder der andere daran stirbt. Wenn später die Mütter ihre Kinder in Empfang nehmen wollen, sagt man ihnen, die Koma, das heißt die Mannbarkeitserklärung habe sie gefressen. Natürlich spielt sich der ganze Vorgang, wie anderwärts, unter großem Trommellärm, Gesang und Tanz ab, und ein Festessen darf nicht fehlen. Gegen Ende des ersten Monats erhalten die jungen Leute noch in der Götterlehre und den Stammesmysterien, sowie in der Verwaltung und Politik, auch im Tanzen Unterricht.
Die heranwachsenden Mädchen der Bantu haben gleichfalls, bevor sie als heiratsfähig in den Stamm aufgenommen werden, eine längere Abschließung und eine strenge Unterweisung über ihre Frauenpflichten durch eine Matrone durchzumachen. Bei den Betschuanen bemalen sie sich zum Zeichen dessen mit weißer Farbe und kleiden sich in eine Art phantastischen Kostüms, indem sie sich die Lenden, den Hals, die Schultern und selbst den Kopf mit Röhrichtstreifen behängen und sich dazu noch mit aufgereihten Kürbiskernen schmücken. Einem männlichen Wesen ist es streng verboten, sich solchen Mädchen, die sich durch ein eigentümliches Rasseln ihrer Kleidung schon auf weite Entfernung bemerkbar machen, zu nähern; wer es dennoch tut, muß gewärtigen, mit Stockhieben von ihnen empfangen zu werden. Von der Matrone werden die Kandidatinnen in die Geheimnisse des Geschlechtslebens und in die Pflichten der zukünftigen Hausfrau und Mutter eingeweiht. Nach Abschluß dieser ihrer Prüfungszeit, während deren sie hier und da auch besondere Peinigungen durchzumachen haben, legen die Mädchen ihre Röhrichtkleidung ab und werfen sie auf einen Haufen zusammen, den sie anzünden und mit lautem Toben und wüstem Singen zusammen mit ihren Müttern umtanzen. Die Bewegungen dieser Tänze sollen manchmal recht unanständig sein. Am anderen Morgen reinigen sich die Mädchen, bemalen sich mit rotem Ocker und Fett und reiben sich Fett und Glimmer ins Kopfhaar. Dadurch kennzeichnen sie sich als heiratsfähig. — In ziemlich ähnlicher Weise spielen sich die Pubertätsfeste bei den übrigen Stämmen ab. Bei den Makalaka tatauieren ältere Frauen außerdem die Mädchen; unter großen Schmerzen erhalten sie etwa viertausend kleine Hautschnitte, in die man darauf eine ätzende, durch Kohlenpulver geschwärzte Salbe reibt. Bei den Basuto muß ein Mädchen, das ein Kind geboren hat, bevor es die Komazeremonie durchmachte, ebenso ein Mann, der, ohne sich ihr unterzogen zu haben, schon ein Kind gezeugt hat, dies mit dem Tode büßen.
Die ersten Schritte zur Verlobung werden meistens von den jungen Männern unternommen; nur bei den Kaffern kommt es manchmal vor, daß die Angehörigen des Mädchens die Angelegenheit in die Wege leiten. Man pflegt meistens durch Vermittler vorsichtig auszukundschaften, ob Aussicht auf Heirat besteht, natürlich unter Darbringung von Geschenken. Erst wenn die Bereitwilligkeit bekannt geworden ist, werden direkte Verhandlungen angeknüpft, die sich in erster Linie um die Festsetzung des Brautpreises drehen, wobei nach Möglichkeit geschachert wird. Mitunter werden sehr weitschweifige Zeremonien bei der Werbung beobachtet. Bei den Basuto macht der Vater des Jünglings dem Vater der von diesem Auserwählten einen Besuch — nebenbei bemerkt sind einzelne Stämme sehr förmlich bei ihrer Begrüßung (Abb. 406) —, spricht zunächst über gleichgültige Sachen und kommt dann mit seinem Anliegen heraus, das er in die Worte kleidet: „Ich bin gekommen, ein Hündchen von euch zu erbitten.“ Nach langer Pause und scheinbar langem Nachdenken erwidert der Angeredete: „Wir sind arm, wir haben kein Vieh; hast du Vieh?“ Darauf beginnt der Werbende über die schlechten Zeiten zu klagen und erreicht schließlich nach langem Feilschen eine Einigung über den Kaufpreis in Vieh, womit er seine Aufgabe erfüllt hat. Darauf wird ein zweiter Bote in den Kral des Mädchens entsandt, der sich mit den Worten einfindet: „Ich bin gekommen, um Schnupftabak zu erbitten.“ Die alten Frauen füllen ihm reichlich davon in eine Kalabasse und übersenden sie dem Bräutigam. Zu Hause wird von diesem die ganze Sippe versammelt, der Mann der ältesten Schwester des Bräutigams öffnet die Schnupftabaksdose, und jeder der Anwesenden nimmt daraus unter großer Feierlichkeit. Am nächsten Tage wird die Dose nebst Angeld an Kleinvieh in den Kral des Mädchens zurückgesandt; dieses umwickelt sie zierlich mit Perlengewinden und trägt sie, beständig oder doch bei feierlichen Anlässen, um den Hals. Damit will es andeuten, daß es fortan Braut ist. Erst wenn die junge Frau ihr erstes Kind geboren hat, legt sie die Dose ab, nimmt die Perlenschnüre herunter und legt diese ihrem Kinde um. Die Verlobung wird festlich gefeiert und mit viel Bier begossen. Den Rest des Brautpreises bringt der Bräutigam später persönlich, allerdings nicht auf einmal, sondern in Raten. Die Heimführung der Braut erfolgt aber erst, wenn alles bezahlt worden ist.
Bei der Hochzeit der Bantu (Abb. 404) finden ganz verschiedene Zeremonien statt; sie dehnen sich bei den Awenda oft über einen Monat und länger aus. Ehe sie nicht abgeschlossen sind, dürfen Braut und Bräutigam nicht als Mann und Frau zusammenleben. — Ein Brauch, der sich bisher nicht hat ausrotten lassen, ist das Eheversprechen unter Kindern im zartesten Alter. — Die Vielehe ist unter den Bantu erlaubt und wird auch vom Gesetz anerkannt, erfährt aber meist durch die Armut des Bräutigams Einschränkung. Wo die Mittel dagegen vorhanden sind, kann sich der Ehemann so viel Frauen kaufen, als ihm beliebt. Der Brautpreis besteht, wie schon erwähnt, in Vieh. Die Weiber eines Mannes vertragen sich im allgemeinen gut miteinander, weil sie meistens eine eigene Hütte haben und eigene Wirtschaft führen. Der Mann haust zeitweilig in dem einen Haushalt, dann wieder in einem anderen; die Frauen sind jedoch verpflichtet, ihm täglich Speisen zu bereiten und sie ihm dorthin zu bringen, wo er sich gerade aufhält. Unter den Kaffernfrauen sollen Duelle nichts Seltenes sein und mit Händen, Füßen, Nägeln und Zähnen ausgefochten werden.
Ehescheidung kommt häufig vor und ist für gewöhnlich mit einer Rückgabe des Kaufpreises verbunden. Der Mann kann seine Frau ohne Gründe verstoßen, geht dann aber dieser Rückgabe verlustig. Ehebruch wird von den Angoni stets mit dem Tode geahndet; der Verführer wird in Gegenwart der ehebrecherischen Frau mit einer Keule erschlagen, sie selbst an einen Baum gebunden und mit einem Strick erdrosselt. Den Angehörigen der Schuldigen ist es verboten, diesen ein zeremonielles Begräbnis zu bereiten. — Die Awenda heiraten, wenn ihre Frau stirbt, deren Schwester oder nächste Verwandte; sind diese aber noch zu jung, um zu heiraten, dann muß der Vater eine entsprechende Vertreterin stellen, bis sie herangewachsen sind. Bei den Matabele nehmen die Brüder des Verstorbenen die Witwe zur Frau; bei den Maschona erben oft die Söhne des Vaters Witwen, ausgenommen die eigene Mutter.
Nach dem Bekanntwerden eines Todesfalles kommen die Verwandten sofort zusammen, und die Frauen heulen laut; bei den Barotse wird meistens durch Schießen ein großer Lärm gemacht. Der Tote wird in Felle oder Rindenstoffe, auch in wollene Decken eingehüllt und in hockender Stellung mit seinen Waffen und seinem persönlichen Besitz in der Erde beigesetzt. Verbrennung kommt unter den Bantustämmen nirgends vor, dagegen wird die Leiche vereinzelt im Busch ausgesetzt oder ins Wasser geworfen. In diesen Fällen handelt es sich aber nur um Sklaven, Stammesfremde oder um Leute, die keine Angehörigen mehr haben. Besondere Begräbnisstätten gibt es nicht; zumeist wird der Verstorbene in der Hütte selbst begraben und diese dann entweder gänzlich aufgegeben oder ruhig weiter bewohnt. Die Kaffern begraben ihre Häuptlinge im Kral. Die Awenda beten zu den Verstorbenen und versprechen, ihnen Bier zum Grabe zu bringen und für die Kinder zu sorgen. Bevor das Grab zugeschaufelt wird, schneidet der nächste Verwandte in die Decke, welche die Leiche umhüllt, ein Loch, gerade über dem Ohr, damit der Tote den großen Geist reden höre.
Bei den Basuto werden nach der Beerdigung die schon vorher abgeschnittenen Enden des Kuhfelles, in das man den Toten gehüllt hatte, zu kleinen Riemen zurechtgeschnitten und der Witwe zum Zeichen der Trauer als Band um die Stirn gebunden. Bei den Angoni legt die Witwe gleichfalls einen Trauerschmuck in Gestalt einer Binde um die Stirn an und trägt ihn ein halbes oder auch ein ganzes Jahr. Nach dieser Trauerzeit ruft sie ihre Verwandten und Bekannten zusammen, entledigt sich feierlich des Trauerabzeichens, verbrennt es über dem Feuer und schüttet die Asche in einen Fluß, in dessen Nähe die Handlung vor sich geht. Nachdem sie auch noch die Feuerstätte gereinigt hat, um das Andenken an den Verstorbenen damit gänzlich auszulöschen, kehren alle Teilnehmer in die Hütte zurück und halten zum Schluß ein festliches Gelage ab. Fortan darf die Witwe wieder heiraten.