Abweichend von den sonstigen Hochzeitsgebräuchen besteht bei den Kurden die Sitte, daß die Braut, nachdem sie von dem Bräutigam in sein Zelt geführt worden ist, vor dem zwei Freunde mit gezückten Schwertern die Ehrenwache halten, damit kein Unberufener es betrete, sich gegen die Annäherung des jungen Gatten zunächst heftig sträubt und erst nach langem Bitten, das durch Überreichung eines wertvollen Geschenks unterstützt wird, das Beilager erlaubt. Wird ein Mädchen unter den Kurden nicht mehr für jungfräulich befunden, dann setzt man sie, nur mit einem wollenen Hemd bekleidet, verkehrt auf einen Esel, gibt ihr den Schwanz in die Hand und jagt sie unter Verhöhnungen aus dem Dorfe hinaus; ein jeder, der sie trifft, hat das Recht, die Gefallene mit Kot zu bewerfen.
Bei den christlichen Armeniern besteht noch die Sitte, daß die Kinder in der Wiege, selbst noch ungeborene, miteinander verlobt werden, um feste Verbindungen zwischen zwei Familien dadurch anzuknüpfen. Als Zeichen solcher Verlobung gilt ein Einschnitt in das Obergestell der Wiege des Mädchens, den der Vater des Knaben macht, oder das dreimalige Umwickeln des Gestelles mit einem baumwollenen Faden. Bei der Werbung eines Erwachsenen legt der Jüngling seiner Angebeteten nachts im geheimen einen Korb mit frischen Blumen oder Pakete mit süßen Früchten vor die Tür des elterlichen Hauses. Nachdem er auf solche Weise zwei- bis dreimal das Mädchen aufmerksam gemacht hat, gibt er dessen Eltern durch seine Verwandten zu wissen, daß er es war, der diese Gaben hinlegte. Sind die Eltern gesonnen, ihre Tochter ihm zum Weibe zu geben, so tun sie in den von ihm dargebrachten Korb ein gekochtes Huhn, einige aus Milch, Eiern und Butter gebackene Kuchen sowie einige Eier und senden ihn dem Jüngling zurück. Daraufhin gilt die Verlobung für abgemacht. Zum Zeichen dessen überreicht die Mutter des Bräutigams oder eine andere weibliche Anverwandte während des Gottesdienstes am Palmsonntag dem Mädchen eine angezündete Kerze und wirft ihr ein großes rotes Tuch über den Kopf. Einige Monate nach der Verlobung findet die Vermählung statt. Sie wird in der Weise begangen, daß Braut und Bräutigam dreimal um den Herd des Hauses gehen, seinen Rand küssen und sich, das Gesicht gen Osten gewandt, vor ihm aufstellen; der Geistliche stellt Kerzen auf den Herd und legt beiden eine Schnur aus grüner und roter Seide um den Hals, die er an den Enden mit einem Wachssiegel, auf das ein Kreuz gedrückt wird, schließt. Solange diese Schnur (Narot genannt) am Halse der Neuvermählten sitzt, haben sie kein Anrecht auf geschlechtlichen Verkehr. Durch eine besondere kirchliche Feier wird das Paar erst von diesem Verbot befreit.
Bei den Juden gilt es für eine Sünde, wenn ein gesunder junger Mann unverheiratet bleibt; Mittellosigkeit wird nicht als Entschuldigungsgrund anerkannt, sofern die Braut eine Mitgift mitbringt. Da es ebenso als Schande gilt, wenn eine Tochter unverheiratet bleibt, so werden für eine bedürftige Witwe zur Aussteuer ihrer Tochter Beiträge gesammelt. An dem zur Verlobung festgesetzten Tage wird der Ehevertrag von den Eltern des Brautpaares und ihren Freunden aufgesetzt. Die Väter geben sich zur Bekräftigung in Gegenwart von Zeugen, mit denen sie nicht verwandt sind, die Hände. Hierauf ergreift der Bräutigam ein mit Wein gefülltes Glas mit den Worten: „Gesegnet seist du, o Herr, König der Welt, der du uns mit deinen Geboten geheiligt hast,“ trinkt nach diesem feierlichen Ausspruch ein wenig davon und gibt das Glas dann der Braut. Nun werden irdene Töpfe oder ein Glas hereingebracht und auf die Erde geworfen, so daß sie in viele Stücke zerbrechen. Währenddessen bringen die Gäste ihre Glückwünsche dar. Dieser Brauch soll besagen, daß ebenso wie die Stücke nie wieder zusammengesetzt werden können, auch die bevorstehende Verbindung nie gelöst werden möge; je mehr Stücke es sind, in die das Gefäß zersplittert, um so größer werden Glück und Wohlergehen des Paares ausfallen. Die Verlobten erhalten von ihren Eltern zwei Scherben, die sie sich aufheben müssen. Wenn später einer der Eheleute stirbt, dann legt der Überlebende, so erzählt man sich von frommen Juden, dieselben auf die Augen des verstorbenen Gefährten. Nachdem noch die Verlobungsgeschenke ausgetauscht worden sind, folgt ein Fest. Während der letzten acht Tage vor der Hochzeit darf keiner der Verlobten seine Wohnung verlassen, weil man fürchtet, er könne behext werden.
Am Hochzeitsmorgen wird der Bräutigam von seinen Freunden zur Synagoge geleitet, wo der Rabbi (Abb. 378) ein Kapitel aus den Büchern Mosis vorliest. Am Nachmittag oder Abend versammelt sich das junge Paar mit Eltern, Verwandten und Gästen zu der eigentlichen Vermählungsfeier; hierbei muß der Kontrakt vorgelegt werden. Darauf wird die Braut dreimal um den Bräutigam herumgeführt; dieser nimmt sie bei der Hand und führt sie unter einen Baldachin, ein Stück Tuch, das über Stäben von den Gästen gehalten wird; gleichzeitig schütten die Gäste und näheren Freunde Korn aus einer Schüssel über sie mit den Worten: „Seid fruchtbar und mehret euch; Friede sei mit euch.“ Der amtierende Rabbiner nimmt die Hände des Paares, legt sie ineinander und bedeckt ihre Häupter mit einem Schleier oder Schal. Darauf ergreift er ein Glas Wein, spricht den Hochzeitsegen und gibt Braut und Bräutigam zu trinken. Der Bräutigam wendet der Braut das Gesicht zu, reicht dem Rabbi den Trauring dar, damit dieser ihn auf seine Echtheit prüfe, und steckt ihn schließlich der Braut an den Finger mit den Worten: „Siehe, durch diesen Ring bist du mir nach den Gesetzen von Moses und Israel angetraut.“ Schließlich wird noch der Ehekontrakt vorgelesen, der letzte Segen gesprochen, Wein getrunken und das Glas zerschlagen. Der Abend vergeht unter Musik und Tanz. Auf den Trauring, der für gewöhnlich die Form einer Hand aufweist, sind meistens die Worte „Gut Glück“ in hebräischer Sprache eingegraben.
Von der Erlaubnis des Korans, sich mehrere Frauen zu halten, wird von den Mohammedanern Vorderasiens, wie auch anderwärts, wenig Gebrauch gemacht; die Drusen haben die Einehe sogar zum Gesetz erhoben. Da mit der Hochzeit die Frau in den Besitz des Mannes übergeht, so hat er auch vollständige Verfügung über sie und kann sich leicht von ihr wieder scheiden lassen. Ein Wort genügt manchmal, um die Ehe als aufgelöst zu betrachten. Wenn der Kurde von seiner Frau loskommen will, nimmt er einfach drei Steinchen in die Hand und spricht zu ihr, indem er die Steine auf die Erde wirft: „Ich löse die Ehe mit dir auf.“ Daraufhin ist sie frei geworden und darf nun auch nicht wieder zurückkehren. Bereut der Mann sein voreiliges Vorgehen, so darf er die „Geschiedene“ nicht ohne weiteres wieder heiraten. Indessen kann dem dadurch abgeholfen werden, daß ein anderer sie heiratet, sich von ihr wieder scheiden läßt und der erste Gatte dann eine zweite Ehe mit ihr eingeht. Da aber die Kurden sehr argwöhnisch und eifersüchtig sind, ihre Frau also keinem anderen überlassen wollen, so ist dafür gesorgt, daß bei der Scheinehe, die der Kasi schließt, ein Mann, genannt der „Esel des Kasi“, zur Verfügung steht, der gegen Bezahlung die Geschiedene heiratet und sich von ihr wieder scheiden läßt, ohne sie berührt zu haben. Da aber auch nicht jeder sich dazu entschließen kann, seine Frau diesem Esel des Kasi anzuvertrauen, so hat man sich ein noch einfacheres Verfahren ausgedacht. Die geschiedene Frau wird mit einem tönernen Kruge vermählt, den sie mehrere Nächte hindurch ins Bett nehmen und in den Armen halten muß. Da eine Scheidung von diesem „Gatten“ insofern schwierig ist, als er nicht reden und seine Gründe vorbringen kann, so wird eine Person gedungen, die ihn tötet, das heißt den Krug zertrümmert; dadurch wird die Frau frei und kann ihren ersten Gatten wieder heiraten.
Eheliche Untreue wird von den Drusen mit dem Tode bestraft, indessen führt der Gatte diese Strafe nicht selbst aus, sondern überläßt dies den Eltern oder Angehörigen seiner Frau, denen er durch sie einen Dolch übersendet. Die Schuld trifft nicht ihn, sondern die Verwandtschaft der Frau.
Das Begräbnis eines Mohammedaners gestaltet sich im allgemeinen nach dem gleichen Ritus, wie er für die islamitische Welt vorgeschrieben ist und von uns bereits geschildert wurde. Sofort nach Bekanntwerden eines Todesfalles im Dorfe erhebt sich allgemeines Wehklagen. Die Weiber der ganzen Ortschaft stimmen darin ein; sie zerreißen ihre Kleider, raufen sich die Haare und stoßen lautes Wehgeschrei aus. Die Beisetzung erfolgt in möglichster Eile. Männer tragen die Leiche auf einer Bahre nach dem Friedhof, wobei sie beständig langsam das mohammedanische Glaubensbekenntnis singen: „Gott ist groß; es gibt keine andere Gottheit neben Gott; Mohammed ist sein Prophet. Gott begünstige und erhalte ihn.“ Während man den Toten neben das ausgeschaufelte Grab legt, murmeln die Teilnehmer sein Lob. Sodann fordert der Kadi den Geist des Verstorbenen auf, so zu antworten, wie er in Gegenwart des Allerhöchsten es tun würde. Für ihn antwortet ein Verwandter mit den Worten: „Er glaubt an einen Gott und an Mohammed, seinen Apostel.“ Nach der Beerdigung weinen die Frauen den ganzen Tag über am Grabe und besuchen es täglich, bis ein Stein am Kopfende die Stätte kennzeichnet, wo der Abgeschiedene begraben liegt. — Das Grab eines „Heiligen“ wird vom umwohnenden Volke hoch in Ehren gehalten; die Steine darauf geben Zeugnis von der Verehrung, die der Tote genießt, und sind ein Zeichen der dargebrachten Gelübde.
Im Lager der Nomaden gestaltet sich die Trauer noch viel tiefer; man klagt und härmt sich hier so lange ab, bis vollständige Erschöpfung eintritt. Die Leiche wird in einer flachen Grube beigesetzt, und darüber werden Steine gehäuft, damit die wilden Tiere oder die Vögel ihr nichts anhaben können. War ein Scheich wegen wohlwollender Behandlung seiner Mitmenschen sehr beliebt, dann gibt eine Kaffeekanne auf dem Grabe Kunde von dieser seiner Gastfreundschaft. Die Beisetzung findet sonst nach dem mohammedanischen Ritus statt, gestaltet sich aber ganz schlicht, ohne Zeremonie und großes Gepränge. Die Verwandten opfern, wenn es sich um einen Mann handelt, ein Mutterschaf, ohne jedoch sein Blut zu versprengen; sie kochen und verteilen alsdann das Fleisch. Bei der Leiche einer Frau wird kein Opfer dargebracht, sie wird aber beim Heraustragen aus dem Lager mit wohlriechendem Wasser besprengt. Die Weiber besuchen häufig die Gräber ihrer Lieben und weinen um die Toten; eine Witwe pflegt ihre Kinder dorthin zu führen und sie über den Verlust des Vaters aufzuklären. — In den Städten und größeren Dörfern gestalten sich die Beisetzungszeremonien schon großartiger. In Jerusalem begräbt man die jüdischen Toten stets am Abhang des Ölbergs und die mohammedanischen auf der gegenüberliegenden Seite des Kidrontales. Die allgemeine Meinung geht dahin, daß hier alle Toten am Jüngsten Tag auferstehen werden. An diesem großen Tage wird Mohammed eine Sichtung vornehmen, die bösen Mohammedaner auf der anderen Seite bei den Ungläubigen zurücklassen, die guten aber in Flöhe verwandeln und sie, nachdem er die Gestalt eines Schafes angenommen, in seiner Wolle über die Brücke Es Sirat, die so dünn wie ein Pferdehaar ist, ins Paradies hinüberführen.
Noch einer mohammedanischen Sekte sei hier kurz Erwähnung getan, der Nosairier oder Ansarije, die sich selbst als Fellach bezeichnen. Früher über ganz Syrien und Mesopotamien verbreitet, sind sie heute in einer Kopfzahl von 70–80000 fast nur noch in dem syrischen Küstengebirge zwischen Libanon und Antiochia, dem Dschebel Ansarije, anzutreffen. Sie sind auch äußerlich von der übrigen Bevölkerung Syriens auffallend verschieden. In religiöser Hinsicht sind sie eine Abzweigung der Schiiten, doch ist ihre Glaubenslehre, in die sie unter anderem auch die Seelenwanderung aufgenommen haben, mit so vielen Anschauungen aus dem altsyrischen Heidentum und dem altchristlichen Gnostizismus durchsetzt, daß sie ein recht wirres Religionsgemisch darstellt. So beten die Nosairier, um nur eines hervorzuheben, die Sonne an, die sie als Wohnsitz Gottes nach seinen verschiedenen Inkarnationen — als Adam, Moses, Jesus, Mohammed, Ali, Hussein und so weiter — ansehen.