Eine merkwürdige Form der Kinderehe treffen wir bei den Newâr in Nepal an. Hier wird ein jedes junge Mädchen bereits als Kind mit einer Betelfrucht verheiratet und diese dann in den heiligen Fluß geworfen. Nach erlangter Geschlechtsreife wird dann ein wirklicher Gatte für dasselbe ausgewählt. Fällt die Ehe unglücklich aus, dann kann die junge Frau in ganz leichter Weise sich von ihrem Manne trennen; sie braucht ihm nur eine Betelnuß unter sein Kopfkissen zu legen und dann davonzugehen. Nicht minder sonderbar ist die Sitte der Kalva Kunbis in Gujarât: ein heiratsfähiges Mädchen, das aber keinen Freier gefunden hat, mit einem Blumenstrauß zu vermählen und am nächsten Tage die verwelkten Blumen in den Brunnen zu werfen. Das Mädchen gilt dann für eine Witwe, darf sich aber später, wenn sich der richtige Gatte findet, wirklich verheiraten. Überhaupt begegnen wir der Sitte des Verheiratens mit einer Pflanze, einem Tier und selbst einem Gegenstand mehrfach in Indien. Eine Braut der Kangra, die ihre Verpflichtung zur Heirat gern aufheben möchte, kann sich ihrer dadurch entledigen, daß sie in den Wald geht und sich hier mit irgendeinem wilden Gewächs verheiratet, indem sie rings um dasselbe ein Feuer anzündet. Damit ist ihre Verlobung gelöst. Reiche Hindu, die keine Kinder besitzen, pflegen manchmal eine Tulasipflanze mit einem Brahmanen zu verheiraten und betrachten diesen dann als ihren Schwiegersohn. Hat ein Mann zwei oder drei Frauen bereits verloren, dann läßt er durch eine Frau einen Vogel einfangen und diesen von ihr als Tochter adoptieren. Er heiratet dann den Vogel, zahlt auch den Brautpreis an die Adoptivmutter, läßt sich aber von ihm sogleich wieder scheiden und verheiratet sich schließlich mit einer wirklichen Gattin, die ihm dann als Folge der Zeremonie am Leben erhalten bleiben soll.
Eine Werbung gibt es im gewöhnlichen indischen Haushalte nicht; die Heirat wird von der Familie des Mädchens dadurch meistens in die Wege geleitet, daß sie einem Heiratsvermittler den Auftrag gibt, einen passenden Jüngling auszusuchen, eine keineswegs für jenen leichte Sache in Anbetracht der vielen Kasten und sonstigen üblichen Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl. Sind die Verhandlungen zum Abschluß gelangt und die Mitgiftfrage geregelt, dann findet eine formelle Verlobung statt. Damit setzt bereits die große Zahl der Hochzeitszeremonien ein, die sich sehr in die Länge ziehen und in ihren Einzelheiten nach Kaste, Religion und Lebensstellung verschieden ausfallen. Daher lassen sie sich auch nur ganz im allgemeinen schildern. Natürlich bedarf ein so wichtiges Ereignis, wie es die Hochzeit vorstellt, eingehender Prüfung durch den Astrologen, ob der Stand der Gestirne auch ein günstiger ist. Ist die Hochzeit beschlossene Sache, dann finden Tag um Tag in den beiden elterlichen Häusern etwa eine Woche lang verschiedene konventionelle Handlungen statt, bevor der Zug des Bräutigams zum Hause der Braut aufbricht. Zu diesen gehören unter anderem das Bauen eines Hochzeitsschutzdaches, sowie das Salben des Paares. An manchen Orten besteht auch die seltsame Zeremonie des Verschluckens einer Mangoblattrippe. Der Bruder der Mutter steckt ihr ein Geschenk in Gestalt von Geld und Schmuck in die linke Hand, während die Frau des Barbiers ihm das Mittelstück eines in der Hochzeitshütte aufgehängten Mangoblattes gibt, das er der Mutter an den Mund hält. Diese beißt ein Stück davon ab, legt es sich in die hohle rechte Hand und gießt ein wenig Wasser hinzu. Darauf hält die Mutter das Blatt über den Kopf ihrer Tochter und schluckt es.
Der Hochzeitszug spielt sich unter allem nur möglichen Aufwand ab (Abb. 201, 203–205); Bedingung ist dabei, daß etwas von dem Wasser, in dem der Bräutigam sich vor dem Aufbruch gebadet hat, mitgenommen wird, damit es dem Bade für die Braut zugeschüttet werde. Vor der Haustüre wird Reis über den Bräutigam ausgeschüttet, der Stempel der Familiencurrystampfe ihm auf die Wangen gedrückt und die Stirn mit gelblichem Sandelholz gezeichnet. Nach der Ankunft findet die wichtige heilige Handlung der Armbandanfertigung und -umlegung statt; ein paar Reiskörner werden in Mangoblätter eingewickelt und eines um das rechte Handgelenk des Bräutigams und das andere um das linke der Braut gelegt; man verehrt auch der Braut Süßigkeiten und Schmuckgegenstände als Geschenke. Sodann wird sie in ihrem Kopfputz aus Dattelblättern der Mutter auf den Schoß gesetzt, damit an ihr von der Frau des Familienbarbiers die Zeremonie der Nägelbeschneidung an Händen und Füßen vorgenommen werden kann. Sodann setzt sich das Brautpaar in die Hochzeitshütte. Die Trauung, die durch den Brahmanen vollzogen wird, wobei die Braut dem Vater auf dem Schoße sitzt, besteht in dem Hersagen von Sanskritsprüchen und verschiedenen Anbetungsakten, sowie in dem Räuchern mit Weihrauch und Umherstreuen von Reis. Ihren Abschluß findet diese Zeremonie in dem Zusammenknoten der Kleider von Braut und Bräutigam und in dem Herumgehen um das Opferfeuer; die Braut geht zuerst, und zwar fünfmal rechts herum. Beide tragen dabei ein Kornsieb in der Hand und streuen daraus Reis umher. Damit sind jedoch die Zeremonien des Hochzeitstages noch nicht erschöpft. Der Bräutigam drückt der Braut noch das scharlachrote Hochzeitsmal auf die Stirn; die Schwestern der Braut vertreten ihm an der Haustüre den Weg, geben ihm Rätsel auf, die er beantworten muß; außerdem werden ihm die Schuhe fortgenommen, die er sich wieder fordern muß, und anderes mehr. Am Abend beten die Neuvermählten den Familienschutzgeist an; der Bräutigam begibt sich dann zu seinen Angehörigen zurück, während die Braut bei den ihren bleibt. Nach vier Tagen werden beide gebadet und die Hochzeitsarmbänder ihnen wieder abgenommen. Damit sind die langatmigen Feierlichkeiten beendet. Bei einigen Hindukasten ist zu den Hochzeitsfeierlichkeiten noch ein hübsch geschmückter Ochsenwagen im Gebrauch, an dem geschnitzte mythologische Figuren angebracht sind (siehe die farbige Kunstbeilage).
Die gebildeten Kreise der Mohammedaner kennen weiter keine Hochzeitszeremonien außer denen, die das islamitische Gesetz vorschreibt. Beachtenswert ist dabei nur, daß der Bräutigam seiner Braut ein Ausstattungsgeschenk von auffallend hohem Wert machen muß; dieses kommt ihr sehr zugute, im Falle ihr Mann sich später etwa von ihr scheiden lassen sollte. Dagegen gibt es unter den niedrigen Klassen der Islamanhänger Indiens eine ganze Reihe von Hochzeitszeremonien, von denen wir nur die wichtigsten hier wiedergeben können. Gemeinsam ist wohl allen die Verwendung von rotem oder rot gesprenkeltem Papier für die Dokumente und Briefe, das Trinken von Sorbet und das Verschenken von Süßigkeiten und kleineren Gaben an gewisse privilegierte Personen. Nach Abschluß der Vorverhandlungen und Austausch der üblichen Geschenke erfolgt die offizielle Verlobung; hierbei ist von Wichtigkeit, daß die Braut ihrem Erwählten einen glatten Ring, ein rotes Tuch, Süßigkeiten sowie einen Versprechungsbrief überreicht, in dem der Hochzeitstag festgesetzt wird. Hieran schließen sich zu bestimmten Zeiten verschiedene Zeremonien, wie die des Mehlmahlens, des Zuschneidens der Brautkleider und der Nachtwache. Diese letztere besteht darin, daß Frauen die ganze Nacht hindurch, ehe der Hochzeitsbaldachin angefertigt wird, vor einem besonders hergerichteten Wassergefäß sich hinsetzen, um „Gott wach zu erhalten“. In derselben Nacht wird noch ein verziertes Wassergefäß aufgestellt, um darin Sturm, Regen, Schlangen, Skorpione, Würmer und andere schädliche Dinge aufzufangen, und von frommen Bettelmönchen die Feuerlöschzeremonie, eine Art Durchsfeuergehen mit nackten Füßen, vollzogen. Am nächsten Abend wird den verstorbenen Vorfahren ein feierliches Opfer dargebracht und das Brautpaar von sieben verheirateten Frauen gesalbt. Nach allen diesen Vorarbeiten findet erst der Hochzeitszug statt, der sich in der schon geschilderten Weise abspielt. Dann erst bekommt der Bräutigam seine Braut zum ersten Male von Angesicht zu Angesicht zu sehen; denn bis dahin war sie ihm eine Unbekannte. Es folgen noch einige seltsame Zeremonien, wobei darauf geachtet wird, daß die Braut die ganze Zeit über die Augen geschlossen hält und keinen Fuß auf die Erde setzt; um dies zu vermeiden, wird sie auf den Armen einer Dienerin umhergetragen, sogar in das Haus ihres Gatten am Tage nach der Hochzeit. Hier finden während zwei bis drei Tagen weitere Zeremonien statt, worauf der Bräutigam für weitere zehn Tage mit ihr in das Heim ihrer Eltern zurückkehrt. Hier ist ein Raum für die jungen Leute hergerichtet, den die Braut zum ersten Male wieder mit den Füßen betreten muß; hier erwartet sie ihr Gatte. Denn damit ist erst die wirkliche Ehe geschlossen.
Die Stellung der Frau in Indien ist eine recht tiefe. Der Hindu erblickt in ihr nur ein niedrigstehendes Geschöpf, was schon darin zum Ausdruck kommt, daß die Mädchen bei der Geburt mit einem Fluch begrüßt werden und früher in großen Massen sofort getötet wurden. Das indische Weib verbringt den größten Teil ihres Lebens in der Zenana, das ist dem Frauengemach, das sie nur mit der Genehmigung ihres Gatten, und dann auch nur verschleiert oder in einem verhängten Wagen (Abb. 202) verlassen darf. Sie ist in jeder Hinsicht seine Sklavin und ebenso die ihrer Schwiegermutter; denn die junge Frau siedelt nicht in ein eigenes Heim über, sondern in das der Eltern ihres Gatten, wo dem jungen Paar ein paar Räume überlassen werden. Hier fordert die Schwiegermutter die ihr gebührende Ehrfurcht und blinden Gehorsam. In gleicher Weise aber muß die junge Frau ihrem Ehemann in jeder Hinsicht untertänig sein. Das alte Gesetz des Manu schreibt hierüber: „Ihrem Manne soll ein tugendsames Weib mit Achtung ihr Leben lang dienen und ihm auch nach seinem Tode noch anhängen ... wenn auch der Mann sich tadelnswert betrüge und anderer Liebe sich zuwendete und guter Eigenschaften ledig wäre, so soll ein gutes Weib ihn dennoch wie einen Gott verehren; sie darf nichts tun, was ihm mißfällt, weder bei seinem Leben noch nach seinem Tode ... In dem Maße, wie eine Frau ihren Gebieter ehrt, wird sie im Himmel angesehen sein.“ Bleibt eine Ehe kinderlos, so wird das als ein großes Unglück angesehen; auch wenn die Frau ihrem Gatten nur Mädchen zur Welt bringt, wird ihr dies sehr verübelt; erst wenn sie einen männlichen Erben ihm schenkt, steigt sie etwas in seinem Ansehen.
Polygamie ist den Indiern erlaubt; das Gesetz gestattet den Hindu eine unbestimmte Zahl von Frauen, der Islam seinen Anhängern deren höchstens vier. Die zuerst geheiratete Frau gilt für die rechtmäßige Gattin und nur die Kinder aus ihrer Ehe für legitim. Im allgemeinen wird von dieser Vergünstigung aber wenig Gebrauch gemacht. Man pflegt eine zweite Frau nur dann zu nehmen, wenn der ersten Kinder versagt bleiben, vorausgesetzt aber, daß der Mann die Mittel für eine nochmalige Ehe besitzt. Verarmte Brahmanen sollen sich diese Erlaubnis zur Aufbesserung ihrer Finanzen zunutze machen, indem sie eine wohlhabende Frau aus niederen Kasten heiraten; früher soll mancher von ihnen mehr als hundert Frauen nacheinander geheiratet haben. — Ehescheidung ist in Indien leicht, da der Gatte keine Gründe vorzubringen braucht. Er führt seine Frau, wenn er ihrer überdrüssig geworden ist, an den vier Wänden des Frauengemaches entlang und erklärt ihr, daß er sie nicht länger ausstehen könne. Damit ist sie entlassen. — Die Stellung der Hindufrau ist eine recht niedrige; ein weibliches Wesen gilt in den Augen der Hindu für ein niedriges, unwürdiges Geschöpf, das auch im Jenseits keine ehrenvolle Stelle einnehme. Daher ist Töten der Mädchengeburten in Indien gleichsam an der Tagesordnung, was zur weiteren Folge hat, daß in manchen Gebieten kein einziges Mädchen anzutreffen ist. Ein Aussterben der betreffenden Stämme ist daher nur eine Frage der Zeit.
Die Bestattungsweise bei den Indiern ist keine einheitliche. Zwar behauptet man allgemein, daß sie ihre Toten verbrennen, aber dies ist durchaus nicht die Regel, denn viele Kasten und Stämme beerdigen sie auch. — Ist ein gewöhnlicher Hindu gestorben, dann schafft man die Leiche sogleich aus dem Hause, das sofort durch frisches Tünchen gereinigt wird, und legt sie außerhalb des Dorfes auf eine Bahre, am liebsten sogleich in der Nähe eines Flusses. Hier wird sie gebadet, ihr auch der Mund innen gewaschen, dann wird die Leiche in ein neues Lendentuch sowie in ein großes Laken eingehüllt und auf den Scheiterhaufen getragen. Der Hauptleidtragende, gewöhnlich der Erbe, der sich inzwischen Kopf und Gesicht hat rasieren lassen, zündet den Scheiterhaufen mit einer langen Fackel an und geht fünfmal um ihn herum, indem er gleichzeitig jedesmal die Lippen der Leiche mit der Fackel berührt. Bevor der Körper gänzlich verbrannt ist, wirft jeder Anwesende fünf Stöcke ins Feuer und hilft sodann beim Auslöschen. Was unverbrannt bleibt, wird den Fischen im Flusse zugeworfen. Sodann waschen die Teilnehmer die Brandstätte, baden sich sämtlich im Flusse, aber an einer anderen Stelle, und gehen dann nach Hause. In der Nähe der gleichen Stätte wird ein geweihter Basilikumstrauch gepflanzt. Am nächsten Tage schüttet der Hauptleidtragende ein wenig frische Milch auf die Brandstätte und hängt zu Hause einen Topf mit solcher an einem Baume auf; dieser hat eine kleine Öffnung, so daß sein Inhalt herabtropfen kann. Er selbst geht dreimal um diesen Baum herum und gibt sodann seinen Verwandten einen Leichenschmaus. An den folgenden zehn Abenden zündet er zu Ehren des Verstorbenen eine Lampe an, und zwar an verschiedenen Stellen auf dem Weg vom Hause bis zum Scheiterhaufen. Noch weitere Zeremonien folgen an bestimmten Tagen. An dem letzten davon legt die Witwe ihre Trauerkleidung an, die sie fortan lebenslänglich trägt; bei den oberen Hinduklassen ist sie weiß, bei den übrigen wechselt ihre Farbe. — In Benares und anderen großen Städten gibt es bestimmte heilige Plätze für die Einäscherung (Abb. 207). Wenn man die Hinduleichen begräbt, dann geschieht dies für gewöhnlich in ganzer Kleidung mit gekreuzten Beinen in sitzender Stellung (Abb. 209); das Gesicht ist dabei nach Norden gewendet, in die Hände erhalten die Toten Kuchen mitgegeben.
Auch die Mohammedaner Indiens begraben ihre Toten (Abb. 208 und 211). Sie werden ebenfalls erst gründlich gebadet, mit einem Lendentuch umhüllt und in ein großes Laken gewickelt, der Kopf wird durch ein Loch der Umhüllung gesteckt. In Sindh kommen die Frauen der Verwandten und der befreundeten Häuser in das Trauerhaus und erheben vor der Tür für mehrere Stunden ein Trauergeheul (Abb. 210). Auf dem Friedhof wird die Leiche, nachdem dann weiter Gebete gesprochen worden sind, mit dem Kopf nach Norden ins Grab gelegt. Einen Sarg kennen die Mohammedaner nicht, dafür aber befestigen sie den Körper mit Bambusstäben oder Brettern, überdecken ihn mit Gras und bestreichen das Ganze mit Lehm. Beim Zuschaufeln der Gruft beteiligen sich die anwesenden Familienmitglieder. Frommen Bettlern werden die üblichen Geschenke verabreicht. Zu Hause kocht man während der nächsten Tage nichts; Verwandte versorgen die Leidtragenden mit Speise. Am dritten Tage endlich findet die Totenfeier ihren Abschluß mit einer merkwürdigen Zeremonie. Alle männlichen Familienangehörigen versammeln sich auf einem freien Platz, wo Getreide, Blumen, Betelblätter und Sorbet zusammengetragen sind. Jeder Anwesende nimmt ein Korn auf, segnet es mit einem feierlichen Spruch und läßt es auf ein Tuch fallen, bis der ganze Haufe verbraucht ist. Die Getreidekörner verteilt man sodann an Bettelmönche, den Sorbet aber trinkt man selbst; dabei wird ein bestimmtes Kapitel aus dem Koran vorgelesen.
Es bleiben noch ein paar Worte über die Witwenverbrennung in Indien zu sagen. Wenngleich diese nicht direkt durch die Religion vorgeschrieben ist, so verlangte doch die Volkssitte, daß die Witwen ihrem Gatten auf dem Scheiterhaufen im Tode folgen. Diese Unsitte scheint auf eine Legende zurückzugehen, wonach Sati, die Gemahlin des Gottes Schiwa, sich beim Opfer ihres Vaters Dakscha aus Gram darüber, daß ihr Gatte von Brahma dazu nicht eingeladen war, ins heilige Feuer stürzte. Daher heißt jede Ehefrau, die ihrem verstorbenen Gatten auf den Holzstoß folgt, um gleich ihm zu Asche verbrannt zu werden, Sati; der Gebrauch selbst, den man bereits aus dem sechsten Jahrhundert nach Christo kennt, wird Sahagrama, das ist „das Mitgehen mit dem Tode“ genannt. Bis zum Jahre 1829 war die „Selbstopferung“ der indischen Witwen gang und gäbe, dann hat die englische Regierung sie verboten, aber manche Witwe hat sich seitdem noch weiter geopfert, und selbst heute dürfte die Witwenverbrennung gelegentlich ganz im geheimen noch vorkommen. Man brachte auf den Scheiterhaufen ein Bett, und die Witwe legte sich in schöne Gewänder gekleidet darauf. Während die Flammen um sie emporzüngelten, machte Musik einen ohrenbetäubenden Lärm, aber nicht etwa, um ein etwaiges Jammergeschrei der Verbrennenden zu übertönen, sondern vielmehr um ihre Weissagungen nicht zu Gehör zu bringen, die vielleicht manchem Anwesenden hätten unangenehm sein können; denn nach dem Volksglauben besaßen solche Witwen die Fähigkeit, in die Zukunft zu schauen. Heutzutage wird die sogenannte „kalte Witwenverbrennung“ geübt. Die Witwe wird nach dem Tode ihres Mannes ihrer Schmucksachen beraubt, muß ihre Gewänder ablegen und erhält dafür minderwertige Kleider, sie muß fortan ihre Mahlzeiten einschränken, gelegentlich auch fasten und verschiedene Kasteiungen sich auferlegen. Ihr schon bei Lebzeiten ihres Gatten trauriges Schicksal wird dadurch noch menschenunwürdiger. Auf jeden Fall ist es der Hinduwitwe verboten, sich wieder zu verheiraten. Vielfach werden die Hinduwitwen Tempeltänzerinnen (Abb. 206). Es gibt in Indien sechsundzwanzig Millionen Witwen, von denen zehntausend das Alter von kaum fünf Jahren, fünftausend noch nicht das von zehn und zweihundertfünfundsiebzigtausend das von höchstens fünfzehn Jahren erreicht haben. Allerdings kommen bei einigen nordindischen Stämmen auch Ausnahmen hiervon vor; hier ist die Leviratsehe gestattet, aber nur mit dem jüngeren Bruder des Verstorbenen. Dieser kann aber seinerseits auf dieses Recht Verzicht leisten.
Wenn wir das im vorstehenden über die Eingeborenen Nordindiens Gesagte uns noch einmal vergegenwärtigen, so ergibt sich uns als das am meisten hervorspringende Merkmal dieser Völker, daß bei all ihrem Tun und Denken, in ihren Sitten und Bräuchen, sowie überall in ihren sozialen Einrichtungen religiöse Anschauungen ausschlaggebend sind. Von der Wiege bis zur Bahre beeinflussen den Indier, mag er nun strenggläubiger Hindu oder Mohammedaner sein oder einer der zahllosen sektierenden Religionsgemeinschaften angehören, in geradezu bedenklicher Weise beengende religiöse Vorschriften, hemmen seine freie Entfaltung und machen einen gesunden Fortschritt bei ihm fast zur Unmöglichkeit. Religiöse Engherzigkeit ist es denn auch, die im Verein mit dem ausgeprägtesten Kastenwesen jeden kräftigen politischen Aufschwung verhindert und die Indier ohne fremde Hilfe niemals aus dem Druck der englischen Knechtschaft herausläßt.