Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.
Abb. 63. Duk-Duk-Tänzer.
Die Duk-Duk-Männer bereiten sich in dem abgeschlossenen Raum für die Einweihung von Jünglingen in die Geheimnisse ihres Bundes und ihre Aufnahme in ihn zu einem Tanze vor.

Melanesien.

Unter Melanesien verstehen wir eine Gruppe von Inseln im Stillen Ozean, die sich gleichsam wie ein Bogen um Australien in der Richtung von Südosten nach Nordwesten hinzieht. Das Gebiet beginnt mit den schon behandelten Fidschiinseln, es schließen sich in der angegebenen Richtung an: Neukaledonien, die Loyalitätsinseln, die Neuhebriden, die Banksinseln, die Salomoinseln; ferner der Bismarckarchipel und die Admiralitätsinseln, die deutscher Kolonialbesitz sind, und schließlich Neuguinea, die größte Insel Ozeaniens, die zum Teil unter deutscher Flagge steht. Obgleich die Melanesier in körperlicher Hinsicht sich nicht unwesentlich voneinander unterscheiden, so läßt sich doch als gemeinsames Merkmal ihre dunkle Hautfarbe bezeichnen, die dem ganzen Gebiet den Namen Melanesien (= schwarze Inseln, das heißt mit schwarzer Bevölkerung) gegeben hat; jedoch ist die Farbe kein eigentliches Schwarz, sondern vielmehr ein tiefes Braun in verschiedenen Abstufungen. Diese starke Färbung erstreckt sich sogar auf die Schleimhäute, zum Beispiel die Bindehaut des Auges, die besonders bei älteren Leuten manchmal einen bräunlichen Ton aufweist. Die Melanesier (Abb. 65) sind ziemlich große Gestalten von etwa hundertzweiundsechzig Zentimeter im Mittel, sie besitzen plumpe Gliedmaßen, einen länglichen, schmalen Schädel und reichliches schwarzes, krauses Kopfhaar. In den am meisten nach Westen vorgeschobenen Teilen, im besonderen auf Neuguinea, hat sich ein Sondertypus herausgebildet, die Papua. Dieser ist im allgemeinen durch eine höhere, mehr schlanke Gestalt, dunklere Hautfärbung und eine lange, konvex gekrümmte, manchmal vogelschnabelähnliche Nase in einem schmalen Gesicht gekennzeichnet.

Die Bekleidung der Melanesier fällt in den einzelnen Teilen ihres Verbreitungsgebietes sehr verschieden aus. An vielen Orten gehen die Männer einfach ganz nackt, oder sie tragen höchstens ein Lendentuch oder auch nur einen Schamgurt, der zwischen den Beinen durchgezogen und um die Hüften geschlungen wird. Die Kleidung der Weiber bildet meistens ein ebensolches Tuch oder ein Röckchen aus Blättern, Fasern oder Gras (Abb. 66 und 77), seltener ein Schamgurt (Abb. 89) oder Lendenschurz (Abb. 64). Nur in wenigen Gegenden sind die Angehörigen des weiblichen Geschlechts noch ganz unbekleidet, zumal wenn sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. — Die Melanesier bekunden eine große Vorliebe für Schmuck, die sich nicht nur in reichlichem Körperzierat, wie Federputz im Haare (Abb. 68), Halsketten und Gehängen aus Hundezähnen, Perlen und getrockneten Früchten und dergleichen (Abb. 73 und 75), Ohrringen in großer Mannigfaltigkeit, Nasenstäbchen, Gürteln, Armbändern um die Handgelenke, Ringen um die Beine und Fußgelenke, die entweder aus geflochtenen Fasern, Rinde, oder aus Muscheln bestehen, sondern auch in regelrechter Verzierung ihrer Gerätschaften, Werkzeuge und Gebäude durch Schnitzereien und Einbrennen von realistischen und konventionellen Figuren (menschlichen Wesen, Vögeln, Pflanzen und ähnlichem) ausprägt. In der künstlerischen Auffassung bestehen zwischen den verschiedenen Stämmen große Unterschiede; einzelne davon, die in anderer Hinsicht zu den primitivsten zählen, verraten ganz bedeutende Fähigkeiten auf künstlerischem Gebiete.

Aus: Pfeil, Studien und Beobachtungen aus der Südsee.
Abb. 64. Mädchen von den Admiralitätsinseln
mit zierlich geflochtenem Lendenschurz.

Tatauierung ist auf den meisten Inseln üblich; auf einzelnen werden sowohl Männer wie Weiber, auf anderen wieder nur letztere tatauiert (Abb. 66, 67 und 72). Für beide Geschlechter gilt dieser Schmuck einfach als ein Zeichen der Geschlechtsreife und der Heiratsfähigkeit, besonders beim weiblichen Geschlecht, in anderen Gegenden als Klanabzeichen, in noch anderen als Ehrenabzeichen für Männer, die sich hervorgetan, zum Beispiel einen Feind getötet haben und anderes mehr. Schnitte ins Fleisch und davon zurückbleibende Narben sind gleichfalls eine übliche Form des Körperschmuckes, auch häufig ein besonderes Merkmal zur Kennzeichnung der Sippe. Die Wilden von Liueniua, die verwandtschaftlich mehr zu den Polynesiern gehören, schlitzen die Nasenspitzen auf (Abb. 83). Nasen- und Ohrdurchbohrung ist bei beiden Geschlechtern sehr beliebt (Abb. 69 und 70). In die so entstandenen Löcher werden später die verschiedenartigsten Gegenstände eingeführt, wie Stäbchen, Muscheln, Blumen, Gras und dergleichen. Die Ohrlöcher werden vielfach durch Hindurchstecken immer größerer Gegenstände in dem Maße ausgedehnt (Abb. 76), daß sie, wenn nichts in ihnen steckt, wie lange, schwebende Fleischlappen beinahe bis auf die Schultern herabhängen (Abb. 80); umschließen sie aber eine große Scheibe, dann sehen sie wie mit einem schmalen Rande (Fleischsaum) eingefaßte Brillengläser aus (Abb. 69). — Auf einzelnen Inseln übt man auch die Verunstaltung des Schädels. So wird dem Schädel der Kinder auf Neupommern durch Pressen eine hohe, spitze Form gegeben (Abb. 84).

Aus: „Kolonie und Heimat“.
Abb. 65. Eingeborene von der Gazellehalbinsel.
Beachtenswert sind die morgensternartigen Keulen und die großen Halskragen, tellerartige breite Gebilde aus besonders zugerichteten Nassaschnecken, die auf dünnen Rotangstreifen festgenäht sind.
Phot. Rev. A. H. Fillodean.
Abb. 66. Mädchen von Neuguinea
mit Tatauierungen, die nur an den unteren Körperteilen durchgeführt sind und auf dem Oberkörper später vervollständigt werden. Wenn der ganze Körper tatauiert ist, verliert er fast den Eindruck der Nacktheit. Der übliche Grasrock wurde gekürzt, um die Tatauierung zu zeigen.
Aus: Brown, Melanesier und Polynesier.
Abb. 67. Heiratsfähiges Mädchen der Koita (Neuguinea)
mit Tatauierungen, die vom fünften Jahre ab begonnen und jedes Jahr fortgesetzt werden. Die V-förmige Zeichnung zeigt die Heiratsfähigkeit des Mädchens an.

Die Wohnstätten der Melanesier zeigen verschiedenen Typus; man begegnet ganz primitiven, bienenkorbähnlichen Hütten neben ziemlich ansehnlichen, selbst zweistöckigen Häusern (Abb. 71). In den Küstengebieten, aber weniger am offenen Meere, als vielmehr in seichtem Wasser der geschützten Buchten, stehen die Häuser auf Pfählen (Abb. 74, 78 und 79) und bilden hier ganze Dörfer. Der Grund dieser Bauweise mag wohl der sein, sich gegen feindliche Überfälle sowohl von seiten der Menschen wie auch wilder Tiere, desgleichen gegen Überschwemmungen zu schützen. Allerdings ist der Aufenthalt im Innern dieser Häuser zumeist nur auf die Nacht beschränkt, denn tagsüber spielt sich das Leben entweder auf der am Giebel angebauten überdachten Plattform oder auf freiem Platze vor dem Hause ab. Die innere Einrichtung der Häuser ist sehr primitiv. Ein Abteilen des gesamten Innenraumes durch Wände (Matten) geschieht nur selten, vielmehr hausen alle Familienmitglieder zusammen mit Schweinen, Hunden und anderem Getier in diesem einzigen Raum. Als Ruhestätte dient ihnen der bloße Fußboden. Auf Neuguinea sind bei vielen Stämmen zur Schonung der kunstvollen Haarfrisuren schön geschnitzte Kopfruhebänkchen oder, richtiger gesagt, Nackenstützen in Gebrauch. — Eine eigentümliche Abart der Behausung stellen die Baumhäuser dar, die ihre Entstehung wohl dem gleichen Grunde wie die Pfahlhäuser verdanken. Man gelangt zu ihnen auf Strickleitern und bringt darin nur die Nacht zu, während am Tage zum Aufenthalt der Boden am Fuße des Baumes dient (Abb. 86 und 92).

Eine typische Erscheinung von Melanesien sind die sogenannten Junggesellen- und Versammlungshäuser, zumeist stattliche, durch Schnitzwerk reich verzierte Gebäude, in denen die männlichen Dorfbewohner die Nacht zubringen, öffentliche Versammlungen abhalten, die Schilde und Masken, sowie die großen Trommeln aufbewahren.

Phot. G. Landmann.
Abb. 68. Haarschmuck eines Papua von der Mündung des Flyriver.
Meist zum Tanz, häufig auch alltäglich rollen die Eingeborenen jenes Gebietes ihr langes wolliges Haar mit ihren mit Kokosnußöl benetzten Fingern korkzieherähnlich auf, manchmal benutzen sie dazu auch weißen Schlamm. Die Stirne wird mit einem Büschel Federn des Kasuars oder Paradiesvogels geschmückt.

Die Nahrung der Melanesier besteht in dem Ertrag ihres primitiven Feldbaus, der Yams- und Tarowurzel, Kokosnuß, Bananen- und Brotbaumfrucht, sowie in dem Fleisch von Fischen, Hühnern, Schweinen und Hunden. Jagd wird, weil das Wild sehr knapp ist, nur wenig betrieben, dagegen vielfach Fischfang mittels Speeren und Reusen (Abb. 81 und 82). Die Genußmittel bestehen in Betel und Tabak. Früher war über den größeren Teil Melanesiens auch Menschenfresserei (Kannibalismus) sehr verbreitet (Abb. 87), doch ist sie dank des europäischen Einflusses so ziemlich gänzlich ausgerottet worden, nur an einzelnen Orten, wohin dieser Einfluß noch nicht gedrungen ist, scheint diese Unsitte ihr Dasein noch ganz im Verborgenen zu fristen. Die Gründe, die zum Kannibalismus treiben, sind häufig abergläubischer Natur; man hofft durch das Verzehren seines Mitmenschen dessen gute Eigenschaften, im besonderen seinen Mut sich anzueignen. Gelegentlich führen aber auch Rache und Haß dazu, aber nur selten wohl gewöhnlicher Fleischhunger. Nach den Schilderungen des Forschers Loria von den Sitten der damaligen Bewohner von Logea, einer Insel, die südwestlich von Neuguinea liegt, wurde der Körper des erschlagenen Feindes in getrocknete Kokosnußblätter gewickelt, mit einem Strick an einem Baume über ein Feuer gehängt und geröstet. Sobald der Strick durchgebrannt und der Leichnam zu Boden gefallen war, stürzten sich alle Teilnehmer unter mächtigem Freudengeheul auf den halbverkohlten Körper und schnitten sich mit dem Messer Stück für Stück von ihm ab. In anderen Gegenden wurde der frische Leichnam vor dem Rösten sachgemäß in Stücke zerlegt, darauf die einzelnen Teile in Blätter gewickelt und am Feuer gebraten. Gewöhnlich aß man zuerst das Gehirn, dann die Schenkel und schließlich den übrigen Körper. Einzelne Stämme, zum Beispiel die Tugeri, trugen die Mahlzeitüberreste, wie die Knochen, später als Körperschmuck. Vielfach durften die Frauen, denen die sämtlichen Zubereitungen zu diesem Mahle oblagen, an ihm nicht teilnehmen, sondern mußten sich damit begnügen, die saftdurchtränkten Blätter abzulecken.

Eine eigenartige Form des Kannibalismus ist die Kopfjägerei, eine Unsitte, der die Bewohner in den nördlichen Teilen Neuguineas noch heute huldigen. Die Gründe hierfür sind einmal religiöser Natur; der erbeutete Schädel soll ein Opfer bedeuten, zum Beispiel für glückliche Vollendung eines Haus- oder Kanubaues. Oder es liegt ihr Eitelkeit des jungen Mannes zugrunde, der Wunsch, in den Augen seiner Schönen Anerkennung und Entgegenkommen zu finden; denn je mehr Schädel von ihm erbeutet werden, um so höher steht der Kopfjäger im Ansehen. Daher werden die Opfer zumeist aus ganz geringfügigem Anlaß angegriffen oder hinterrücks überfallen; der erbeutete Schädel wird vom Rumpfe getrennt, ins Dorf mitgenommen und vor dem Hause auf einer Stange oder einem Speer aufgepflanzt.

Phot. C. M. Woodford.
Abb. 69. Verunstaltetes Ohr bei einem Salomoinsulaner mit eingelegtem Perlmuschelring.
Phot. J. W. Beattie, Hobart.
Abb. 70. Malailaeingeborener mit Nasen- und Ohrenschmuck.
Das Halsband besteht aus Cuscuszähnen, die am Wurzelende durchbohrt und einer nach dem andern an dünnen Schnüren befestigt werden. Nasenring, Ohr- und Brustschmuck sind aus der Tricadnamuschel hergestellt.
Aus „Kolonie und Heimat“.
Abb. 71. Eingeborenendorf in Neumecklenburg.

GRÖSSERES BILD

Äußerst zahlreich sind die Zeremonien der Melanesier, die sich auf den Eintritt in die verschiedenen Lebensstadien beziehen. Schon vor der Geburt ist das Kind Gegenstand abergläubischer Fürsorge und Furcht. Während der Schwangerschaft müssen von der angehenden Mutter manche Bestimmungen eingehalten und gewisse Zeremonien beobachtet werden, um die Leibesfrucht vor dem Einflusse böser Geister zu schützen oder Mißbildungen vorzubeugen, auch um die Niederkunft zu erleichtern. So verfertigt auf Neupommern der Dorfzauberer für die Frauen, die zum ersten Male guter Hoffnung sind, oder auch für solche, die eine Fehlgeburt durchgemacht haben, ein Amulett aus Tierzähnen, Muscheln und Rotangfasern, das die weiblichen Teile versinnbildlicht und über der Brust oder den Rücken getragen wird (Abb. 88). — Vielfach begegnen wir auch gewissen Speiseverboten; so dürfen die schwangeren Motu-Motu-Frauen (Britisch Neuguinea) keine Taro- oder Yamswurzel und Süßkartoffeln, die Schwangeren anderer Gegenden keine scharfen Speisen zu sich nehmen, ebenso dürfen die Kunifrauen (Britisch-Neuguinea) keine Schlangen, Leguane und dergleichen essen. Die angehenden Mütter glauben, daß diese Tiere sich sonst in ihrem Leibe festsetzen und dadurch die Geburt hindern könnten und anderes mehr. Bei verschiedenen Stämmen müssen sich die Schwangeren einige Zeit vor der Geburt von der Außenwelt absondern, zumeist in einer für diesen Zweck eigens erbauten kleinen Hütte, in der sie kein männliches Wesen, der eigene Mann nur vereinzelt besuchen darf. Die Verpflegung der Abgesonderten geschieht durch Frauen, die ihr auch in der schweren Stunde beistehen. — Geht jemand auf der Insel Andei (Nordküste Neuguineas) an einem solchen Hüttchen vorbei, dann darf er auf dem gleichen Wege nicht wieder zurückkehren, andernfalls würden die Gärten durch Schweine verwüstet werden. Wer die Mutter mit dem noch säugenden Kinde trifft, muß das Gesicht von ihr abwenden, um nicht krank zu werden. Im Bismarckarchipel begibt sich die Schwangere kurz vor ihrer Entbindung an den Meeresstrand und wirft sich mit einem Stein in die brandende Welle. Hebt diese sie empor, so muß sie von neuem untertauchen; sie hofft dadurch die Geburt zu erleichtern und des Kindes Wohlbefinden zu fördern. — Auch der Mann übernimmt während der Schwangerschaft der Frau gewisse Pflichten. Die Motu-Motu-Männer müssen in dieser Zeit auf den Genuß von Krokodilfleisch und Fischen, die Papua von Kaiser-Wilhelms-Land auf Betelkauen und Tabakrauchen verzichten. Selbst männliche Verrichtungen müssen eingestellt werden, so dürfen die Ehemänner der Papua von Kaiser-Wilhelms-Land sich nicht aufs Meer wagen, weil sie dort ertrinken könnten, auch keine Fische fangen, weil dies sich doch nicht lohne, überhaupt die männlichen Dorfbewohner insgesamt das Dorf nicht verlassen, weil sonst die Plantagen nicht gedeihen würden und dergleichen mehr.

Phot. George Brown.
Abb. 72.
Tatauiertes Koitamädchen aus Neuguinea
in der Rückansicht.

Auf den Inseln der Torresstraße geht ein Mann, dessen Frau in Geburtswehen liegt und große Schmerzen erleidet, bisweilen an die See und taucht immerfort darin unter, möglicherweise stundenlang, bis das Kind geboren wird, in dem Aberglauben, daß dieses Verfahren der Mutter eine Erleichterung bringe. Wenn die Geburt sich verzögert, nimmt der Zauberer irgend einen geweihten Gegenstand und wirft ihn in das Wasser, damit das Kind zur Welt kommt, oder der Gatte steht so lange in der See, bis es ihn an den Beinen friert, und hofft auf diese Weise dasselbe Ergebnis zustande zu bringen. Bei den Motu-Motu pflegt sich der Mann, sofern die Geburtswehen der Frau sehr heftige sind, dicht neben sie zu setzen und seine Armspangen abzunehmen, was die Schmerzen lindern soll. Nach der Geburt legt er sie wieder an.

Phot. R. W. Williamson.
Abb. 73. Mafulumädchen.
Der Gürtel, aus Rohrstöckchen geschlungen, wird bei knapper Nahrung oder in der Fastenzeit straffer angezogen, um das Hungergefühl zu mildern.
Phot. Underwood & Underwood.
Abb. 74. Pfahlbauten der Eingeborenen auf Neuguinea.

Die Nabelschnur wird, wie es sonst meistens üblich ist, abgeschnitten. Die Papua von Kaiser-Wilhelms-Land bewahren sie auf, bis das Kind zu gehen anfängt, denn sie fürchten, daß mit ihr Mißbrauch getrieben und dem Kinde dadurch geschadet werden könnte; nach Ablauf dieser Zeit ist ihre Furcht geschwunden und der Nabelschnurrest wird dann fortgeworfen. Auf Holländisch-Neuguinea wird beim Abfall der Nabelschnur ein ähnliches Fest wie bei der Geburt gefeiert. In Doreh bestand früher die Sitte, daß man sie an einem Baum aufhing, wenn der Vater von einer längeren Reise zurückerwartet wurde, damit er sogleich daraus ersehe, ob das inzwischen geborene Kind noch lebe oder schon gestorben sei; hing sie an einem trocknen Ast, dann war das Kind tot. — Eine in Neukaledonien übliche Kinderwiege zeigt die Abbildung 85.

Anklänge an das Männerkindbett (Couvade), das ist das Zubettliegen des Vaters als Kranker, und verwandte Gebräuche sollen sich vereinzelt, so zum Beispiel auf den Salomonen, finden. Auf ganz Melanesien herrscht dagegen die Sitte, daß der Vater sowohl vor wie nach der Geburt, und zwar letzteres in ausgedehnterem Umfange als seine Frau, eine Zeitlang sich bestimmten Verboten zu unterziehen hat. Vielfach muß er sich solcher Nahrung enthalten, die dem Kinde schaden könnte. Auf den Neuhebriden und anderen Inseln muß er es manchmal unterlassen, schwere Gegenstände zu heben, auf einen Baum zu klettern, irgend eine schwere Arbeit zu verrichten oder auf die See hinauszufahren, alles aus Furcht, es könnte dem Kinde Schaden bringen. Auf Britisch-Neuguinea muß der Vater längere Zeit im Versammlungshaus leben, in Suau ist ihm sogar jeglicher Verkehr mit der Familie untersagt; er sieht Frau und Kind erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit, während der er auch fasten muß. Bei den Monumbopapua (Deutsch-Neuguinea) muß er noch andere Vorschriften beachten: er darf sich nur an dem Feuer seines eigenen Hauses, niemals an einem fremden, seinen Tabak anzünden und nur mit jenem kochen, daher es niemals ausgehen lassen; er darf alles Geröstete, ferner das Fleisch vom Dorfschwein, alles Fischfleisch und sämtliche Speisen, die einem kürzlich Verstorbenen gehörten, nicht essen. — Für die junge Mutter bestehen solche Tabu nur in beschränktem Maße. So muß sie ihren Tabak während einer gewissen Zeit anstatt mit den Fingern, wie sonst üblich, mit einem gespaltenen Stäbchen halten. Auf Andei darf sie bei einem etwaigen Besuche ihres Gatten, was aber nicht gern gesehen wird, nicht die Treppe ins Haus hinaufgehen, sondern muß auf einem Balken, der nur wenige und ganz flache Einkerbungen trägt, hinaufklettern, im anderen Falle würde sie den Hausinsassen Unglück bringen.

Phot. F. Clauser.
Abb. 75. Mafulufrau im Festschmuck,
der in der sorgfältigen Verzierung des Kopfhaares mit Perlen und Hundezähnen, dem aus Muscheln und Zähnen hergestellten Halsschmuck, sowie den gleichfalls zur Verzierung über die Schultern herabhängenden Schweineschwänzen besteht.

Vielfach begegnen wir auch geschlechtlicher Abstinenz für eine bestimmte Zeit, die nicht nur die Frau, sondern auch der Mann zu beobachten hat. Bei den Monumbo erfordert diese Sitte so lange Enthaltsamkeit, bis das Kind gehen kann, und dies für den Mann nicht allein der eigenen, sondern auch einer anderen Frau gegenüber.

Phot. C. M. Woodford.
Abb. 76. Erweiterung der Ohrdurchbohrung
durch Pflöcke, die allmählich immer dicker genommen werden.

Im allgemeinen gibt man sich auf Melanesien bei der Geburt eines Kindes nicht viel mit Zeremonien ab, jedoch werden hin und wieder solche angetroffen; öfters beschränken sie sich auch nur auf Erstgeburten, manchmal auch nur auf Kinder von Häuptlingen. Auf Neumecklenburg gibt die Geburt eines Erstgeborenen Anlaß zu einem Scheinkampfe zwischen Männern und Frauen, von denen die ersteren mit Stöcken, die letzteren mit Steinen und anderen Wurfgeschossen bewaffnet sind, und einem sich daran anschließenden Schmaus. In den gebirgigen Gegenden im Innern Neuguineas wird ein solcher Angriff nur von den Frauen unternommen, so bei den Kuni auf das Haus der Wöchnerin und das Männerklubhaus, bei den Mafulu auf das Haus des Häuptlings und gleichfalls auf das Dorfklubhaus; die Weiber, die dabei in vollem Tanzschmuck sind, sollen ihre Speere und Knüttel mit solcher Kraft gegen diese Häuser schleudern, daß sie nicht selten durch das Dach ins Innere dringen. Immer gibt es nach diesen Angriffen ein längeres Festessen. Auf Kaiser-Wilhelms-Land laufen die Papuaweiber bei der Geburt eines Erstgeborenen zusammen, jagen die männlichen Verwandten des Kindes oder werfen auf sie; die Zeremonie endigt auch hier wieder mit einem Schmaus, an dem bei den Motu-Motu-Leuten nur die „alten Damen“ teilnehmen dürfen. Auch anderwärts, zum Beispiel bei den Roro, wird die Geburt des ersten Kindes durch einen Tanz gefeiert, zu dem man sich prächtig schmückt (Abb. 90). In eigenartiger Weise werden die neugeborenen Kinder von den Mekeoweibern in einem durch den Kopf gestützten, nach vorn hängenden Netz getragen (Abb. 93).

Phot. Mansell & Co.
Abb. 77. Mädchen von den Salomoinseln
in vollem Schmuck, mit rot gefärbtem Haar.

Zahlreicher sind jedoch die Gebräuche, die sich im engeren Kreise abspielen. In einer Gegend von Südost-Neuguinea hebt die junge Mutter ihr Kind beim ersten Vollmond nach der Geburt auf und zeigt es ihm, damit es daraufhin schnell wachse und bald sprechen lerne. Auf einer der Neuhebriden geht der Vater etwa zehn Tage nach der Geburt zum Strande und zerstreut auf dem Wege kleine Spielzeugbogen, wenn es sich bei dem Familienzuwachs um einen Knaben handelt, oder Stücke von Pandanusfasern, wenn es ein Mädchen war; mit dem ersteren ist der Wunsch verbunden, daß der Knabe ein kräftiger Bogenschütze werden möge, mit dem letzteren, daß das Mädchen späterhin stets ihrer Pflicht als Mattenflechterin, also als Hausfrau eingedenk sein möge. Auf einer anderen Insel bringen die Verwandten des Vaters der Mutter Speisen und Matten, sie legen solche nebst Bändern, mit denen Schweine angebunden werden, auf das Haupt des Kindes, was der Vater als Zeichen dafür hinnimmt, daß sie später einmal im Notfalle seinem Kinde helfen und es zu ernähren bereit sein werden. — In Kaiser-Wilhelms-Land legt die junge Mutter beim ersten Ausgang mit dem Kinde Holz und Grasbündel auf den Weg, damit die Geister ihm nichts anhaben können; muß sie über ein Wasser gehen, so werfen die Familienmitglieder aus dem gleichen Grunde Steine hinein, mit denen sich die Geister anstatt mit dem Kinde beschäftigen sollen. — Auf der Gazellehalbinsel bewegt eine Frau das Neugeborene durch den Rauch eines Feuers mit den Worten: „Zupfe deinen Bart und knirsche mit den Zähnen, schmücke deinen Hals und trage die Streitkeule, wenn du den Busch durchschreitest,“ sofern es ein Knabe ist, oder „bestelle die Pflanzung, gebäre Kinder, beiße die Lianen zum Aufreihen des Muschelgeldes zurecht, bringe das Getreide herbei und ziehe auf den Markt,“ wenn es sich um ein Mädchen handelt. Ein Zauberer streckt dabei seine Hand in den Rauch, nimmt etwas Asche zwischen die Finger und berührt damit Augen, Ohren, Schläfe, Nase und Mund des Kindes, um ihm dadurch gegen die bösen Geister Kraft zu verleihen. — In den mittleren Teilen Neupommerns versammeln sich die Männer des Dorfes im Klubhaus, jeder mit einem Baumzweig versehen. Sie brechen ein paar Zweige ab, die junge Schößlinge haben, und behalten sie in der Hand, während sie die übrigen Blätter verbrennen. Darauf spricht einer von ihnen einen Zauberspruch über ein Stück Ingwer, das sodann unter die übrigen verteilt wird. Die Männer zerkauen den Ingwer, speien ihn auf die Zweige aus und halten diese in den Rauch hinein. Merkwürdigerweise soll dieser Vorgang weniger dem Kinde, als vielmehr den Teilnehmern nützen, denn sie glauben, daß, wenn sie diese Zeremonie bei der Geburt eines Kindes nicht beobachten, sie selbst im Kriege feige sein, und ihre Waffen ihre Macht verlieren würden. Eine Frau der Kiriwina im Südosten von Neuguinea trägt nach der Geburt eine Zeitlang einen langen Grasmantel an Stelle des sonst üblichen kurzen Grasrockes (Abb. 91).

Phot. R. W. Williamson.
Abb. 78. Ein Klubhaus der Mekeo.
Die Einrichtung solcher Häuser ist in Melanesien allgemein. Sie bilden den Sammelplatz der Männer, namentlich die Junggesellen leben darin, und die Besucher aus anderen Dörfern finden dort gastliche Aufnahme.
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 79. Das Klubbaus einer Mekeofamilie.
In jenem Gebiet haben oft Gruppen verwandter Familien ihre eigenen Klubhäuser, die in beträchtlicher Höhe über dem Boden errichtet werden und Plattformen besitzen.
Phot. J. W. Beattie, Hobart.
Abb. 80. Verunstaltung der Ohren bei einem Salomoinsulaner.

GRÖSSERES BILD

Kindsmord ist eine fast über ganz Melanesien verbreitete Unsitte. Bekommt ein lediges Mädchen ein Kind, so tötet sie es meistens, denn, obgleich die sexuelle Moral fast auf allen Inseln Melanesiens eine lockere ist und vielfach überhaupt nicht besteht, sind uneheliche Kinder sehr unerwünscht; vielfach hält man eine Niederkunft vor der Ehe direkt für eine Schande und bestraft sie, selbst mit dem Tode. Wie verbreitet deshalb die Kindesabtreibung in Melanesien sein mag, geht aus einer Mitteilung Parkinsons hervor, daß auf Neumecklenburg sechzehn- bis achtzehnjährige Mädchen durchaus keinen Hehl daraus machten, daß sie bereits drei- bis viermal ihr Kind abgetrieben hätten. Die Methoden sind ziemlich die gleichen, wie wir sie an anderer Stelle bereits erwähnten. Bei den Jabim (Finschhafen) geben Mütter ihren Töchtern gleich solche Mittel in die Ehe mit, damit sie einen etwa eintretenden größeren Kindersegen verhindern und so nicht frühzeitig verwelken.

Phot. J. W. Beattie, Hobart.
Abb. 81. Salomoinsulaner auf dem Fischfang mittels Speeres.
Der Gebrauch, Fische mit dreizackigen Speeren aufzuspießen, ist in Melanesien allgemein. Die Zinken sind meist aus hartem Bambusrohr gefertigt.

Mannigfach sind die Gründe, aus denen auch ehelich geborene Kinder getötet werden. Entweder wollen die Eltern überhaupt keinen Familienzuwachs mehr, weil ihnen die Aufzucht der Kinder Mühe, Sorgen und Kosten macht, oder sie hatten sich ein Kind anderen Geschlechtes gewünscht, oder sie geben andere, uns ganz seltsam anmutende Ursachen an. So zum Beispiel begründete eine Kunifrau die Tötung ihres Neugeborenen damit, daß sie durch das Beiseiteschaffen ihres Kindes frei sein wollte, um ein Ferkel säugen zu können. Bei den Mafulu ist es Sitte, daß eine Frau, ehe sie ein Kind bekommt, ein Schwein für einen Dorfschmaus stiften muß; ist ihr dies nicht möglich und kommt sie inzwischen nieder, ohne jene Pflicht erfüllt zu haben, so verheimlicht sie die Geburt des Kindes und bringt es beiseite.

Aus: Brown, The Melanesians.
Abb. 82. Fischreusen der Eingeborenen von Neupommern.
Diese sonderbaren Fischreusen werden im Wasser verankert. Als Anker dient ein mit Steinen gefüllter Korb.

Auch abergläubische Vorstellungen erfordern bei diesem Volke den Tod eines Neugeborenen. Die Mutter geht mit ihrem Säugling an den Fluß und gibt ihm von dessen Wasser zu trinken; nimmt das Kind etwas davon, dann läßt die Mutter es am Leben, wo nicht, so gilt dies als ein Zeichen, daß das Kind sowieso bald sterben würde, sie wirft es darauf kurzerhand in den Fluß.

Die Geburt von Zwillingen wird nicht überall mit gleichen Gefühlen aufgenommen. In einigen Gegenden ist man stolz auf sie, in anderen gelten sie als Schande. Die Nachbarn vergleichen die Geburt dann oft verächtlich mit einem Schweine- oder Hundewurf oder verdächtigen die Mutter des Ehebruchs — man läßt sich dabei von dem Aberglauben leiten, daß Zwillinge verschiedene Väter haben müßten —, auch wohl den Vater des Bruches eines Gelöbnisses oder eines Tabus, wofür sie auf diese Weise bestraft werden. Überall dort, wo Zwillinge nicht gern gesehen werden, ist es üblich, entweder beide oder wenigstens einen von ihnen zu töten. Hierfür sind meistens ähnliche Anschauungen maßgebend, wie wir sie bei den Polynesiern bereits kennen gelernt haben.

Phot. G. Brown.
Abb. 83. Eingeborene von Lineniua mit aufgeschlitzten Nasenspitzen.
Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.
Abb. 84. Verunstaltung des Kopfes auf Neupommern.

Mannigfache Gebräuche knüpfen sich auch an die wichtigsten Momente im Leben der heranwachsenden Jugend. Im Innern von Neupommern gibt das Anlegen der ersten Kleidung eines Erstgeborenen Anlaß zu einem Schmaus. Dem Kinde werden die Kopfhaare so abrasiert, daß nur eine Haarkrone stehen bleibt; es wird festlich geputzt und dann zur Bewunderung vor die Festteilnehmer gesetzt. Ist es ein Knabe, so bleibt er so lange unbekleidet, bis ein naher Verwandter ihm ein Lendentuch bringt, seine Hüften damit reibt, eine Zauberformel dazu spricht und das Tuch schließlich am Körper befestigt; darauf findet ein Maskentanz statt und der Knabe wird in gewisse Geheimnisse eingeweiht, die er nicht verraten darf. Als Zeichen der Bestrafung für die Übertretung des Verbots wird vor seinen Augen ein Mann geschlagen. Man schlägt den Knaben auch wohl auf die Beine, damit er schnell laufe, und auf den Mund, damit er eine kühne Sprache führe. Bei den Roro und Mekeo (Neuguinea) wird der Knabe, nachdem die Verwandten mütterlicherseits ein vom Vater geschenktes Schwein verzehrt haben, in das Haus seines Onkels geschickt, der ihm in Abwesenheit der väterlichen Verwandten, denen es verboten ist, hierbei zuzusehen, den Schamgurt umlegt. An allen diesen und ähnlichen Zeremonien nehmen die männlichen Verwandten der Mutter des Knaben den Hauptanteil, während die Tätigkeit des Vaters sich meistens auf die Bewirtung und Beschenkung der Gäste beschränkt. Es hängt diese Eigentümlichkeit mit dem Begriff über die Abstammung in mütterlicher Linie, welcher der natürlichen Auffassung der Blutsverwandtschaft entspricht und noch vielfach in Melanesien verbreitet ist, zusammen. Dieser Auffassung zufolge gehört das Kind der Sippe seiner Mutter an und steht mit deren Angehörigen in näherer Verwandtschaft, als mit der des Vaters, da man bei der ursprünglichen allgemeinen Vermischung nie wissen konnte, wer der richtige Vater war. Die Verwandten der Mutter sind daher auch an vielen Orten in höherem Grade für die Erziehung des Kindes verantwortlich als die eigentlichen Familienangehörigen in unserem Sinne. Ähnlichen Zeremonien beim Anlegen der ersten Kleidung begegnen wir verschiedentlich. Bei den Mafulu, die damit eine große Schmauserei verbinden (Abb. 94), besteht noch eine eigenartige Zeremonie, deren Vollziehung dem Knaben das Recht verleiht, in das Dorfklubhaus einzutreten und hier zu wohnen. Das festlich geschmückte Kind muß hierbei auf einem geschlachteten Schwein stehen, es wird dann von dem Eingeborenen, der das Schwein brachte, sofort wieder fortgenommen und in eiligem Lauf zum Klubhaus an dem einen Ende des Dorfes getragen, auf dessen Plattform zwei Reihen Männer sitzen; der Knabe wandert nun von einer Hand in die andere und wird darauf dem Überbringer zurückgegeben, der mit ihm zum Klubhaus am entgegengesetzten Ende des Dorfes eilt, wo mit dem Kinde dasselbe vorgenommen wird. Schließlich trägt der Mann es zu seinen Eltern zurück.

Abb. 85. Kinderwiege aus Neukaledonien.
Phot. Underwood & Underwood.
Abb. 86. Baumhaus in Melanesien.
Diese Häuser werden in den Kriegen vielfach als Festungen und Zufluchtsorte gebraucht. Sie dienen außerdem zur Aufbewahrung von allerhand Kriegsgeräten.
Phot. H. O. Forbes.
Abb. 87. Junge Leute von Rurepo, einer Insel bei Neuguinea, zu einem Tanz geschmückt,
der gelegentlich eines Schmauses von Menschenfleisch aufgeführt wurde. Jeder der Tänzer trug eine Stange, an deren Ende ein Stück eines Menschenschädels hing.

Mit dem Zeitpunkt, in dem die Knaben sich der Reife (Pubertät) nähern, werden sie in die Gebräuche und Sitten des Stammes, sowie in seine etwaigen Geheimnisse eingeführt. Dabei ist meistens Bedingung, daß die Knaben in einer besonders errichteten Hütte eine gewisse Zeit, während deren sie von anderen Stammesangehörigen gemieden werden, in Abgeschlossenheit zubringen und gewöhnlich auch vor und während der mit ihnen vorzunehmenden Einweihung eine Anzahl Unannehmlichkeiten erdulden müssen. Auf den Anachoreteninseln werden die einzuweihenden Knaben in einem besonderen Hause abseits vom Dorfe untergebracht und der Obhut eines alten Mannes übergeben; sie dürfen nur besondere Speisen, die man im Dorfe zubereitet, genießen, ihre Haare nicht mit Salzwasser benetzen, keine Fische fangen, kein weibliches Wesen ansehen und beim Erscheinen ihres Vaters ihm nicht unter die Augen treten. Während dieser ihrer Abgeschlossenheit werden sie in die Sitten und Gebräuche ihres Stammes eingeführt und kehren schließlich in ihr eigenes Heim zurück, wobei jeder von ihnen einen mächtigen herzförmigen Aufbau aus Holz auf dem Kopfe trägt. Fortan dürfen sie auch Betelnuß kauen. Ein Schmaus beschließt diese Feier. In einem gewissen Gebiete Neupommerns besteht die Sitte, daß, wenn dieser Schmaus seinen Höhepunkt erreicht hat, die Männer sich auf die Knaben stürzen, sie schnell von hinten ergreifen und ihnen die Arme fesseln. Es kann dies ein gefährlicher Angriff für diese Männer werden, denn die Knaben dürfen sich verteidigen und den Angreifern mit dem Speer zu Leibe gehen. Im übrigen besteht für die Knaben, die sich freimachen, die Pflicht, den, der sie gefangen nehmen wollte, zu bekämpfen. Während die Knaben nun festgehalten werden, nähert sich ihnen ein Häuptling oder Verwandter mit einer Muschelgeldrolle und wirft sie ihnen über den Kopf auf die Schultern, worauf sie jeden Widerstand aufgeben müssen. Jeder Knabe, der eingefangen worden ist, muß in den Busch gehen, wo für ihn eine besondere Hütte errichtet wurde und darin sechs Monate bleiben. Während dieser Frist darf er keine seiner weiblichen Verwandten sehen; gegenüber anderen weiblichen Wesen besteht diese Verpflichtung nicht. Wenn er durch Zufall einer Verwandten in den Weg kommen sollte, muß er ihr, was er gerade bei sich trägt, anbieten, gleichsam als Ausgleich für die Schande, ihr begegnet zu sein; diesen Gegenstand nimmt sie auch ohne ein Wort zu sagen an. Nach Ablauf dieser Wartezeit werden die Knaben in anderen Häusern, die am Strand für sie erbaut worden sind, untergebracht. Ein Schmaus, den ihre Freunde geben, vervollständigt dann die Zeremonie.

Aus: Ploß-Renz, Das Kind.
Abb. 88. Zum ersten Male schwangere Frau aus Neupommern (Herbertshöhe),
die ein Amulett auf der Brust trägt.

Das Interessanteste in dieser Hinsicht sind indessen die Gebräuche, die sich auf die Zulassung der Knaben in eine geheime Gesellschaft beziehen. Gerade Melanesien ist das Verbreitungsgebiet solcher Gesellschaften, das heißt Verbände von Männern, die in einem besonderen Gebäude oder auch an bestimmten, für gewöhnlich geheim gehaltenen oder durch ein Tabuzeichen als unzugänglich für Uneingeweihte gekennzeichneten Orten sich treffen. Sie nehmen dort Übungen und Zeremonien vor, die nicht näher bekannt sind und deren Geheimnisse ängstlich vor den Nichtmitgliedern, im besonderen vor den Frauen verborgen gehalten werden. Auf den Verrat dieser Geheimnisse steht eine strenge Strafe. Auch dürfen sich Uneingeweihte solchen Orten nicht nähern, sie haben bei Übertretung schwere Strafen, selbst den Tod zu gewärtigen. Alles, was über die bei diesen Mysterien sich abspielenden Vorgänge an die Öffentlichkeit gedrungen ist, beschränkt sich darauf, daß seltsame Rufe sowie unheimliche, schreckenerregende Geräusche, von besonders dazu angefertigten Werkzeugen verursacht, aus dem Innern ertönen, die die Außenstehenden mit Furcht erfüllen sollen. Auch werden an diesen Stätten Masken (Abb. 97, 98, 102, 108 bis 112, 114 bis 116 und 119) von teilweise schreckenerregendem Äußern und Gewänder angefertigt, mit denen angetan die Männer zuzeiten hervorkommen und sich ins Dorf stürzen, hier die Gärten und Obstbäume plündern oder die angsterfüllten Frauen und Kinder verfolgen, jeden Mann, dessen sie habhaft werden können, durchprügeln und solchen, die sich die Mißgunst der Gesellschaft irgendwie zugezogen haben, eine besonders schwere Strafe erteilen. Es ist Sitte, daß sich jeder angehende junge Mann in diese Geheimbünde aufnehmen läßt, denn derjenige, der nicht beigetreten ist, nimmt keine sozial gleichberechtigte Stellung mit solchen Jünglingen ein, die schon zu den Mitgliedern des Bundes zählen; er wird unter anderem auch keine Frau bekommen. — Der Ursprung dieser Gesellschaften ist unbekannt. Vielleicht wurzelt er im Aberglauben. In den meisten Fällen scheint er mit Zauberei verbunden zu sein und den Zweck zu verfolgen, von seinen Anhängern das Böse fernzuhalten und ihnen Wohlergehen zu verschaffen. Wenngleich heutzutage die übrigen Dorfbewohner den wahren Hergang dieses Mummenschanzes und der damit zusammenhängenden Plünderungen erkannt haben oder ihn wenigstens vermuten, so ist damit doch nicht ganz die Furcht vor dem Bunde und seinen Taten beseitigt; sind die letzteren an und für sich doch schreckenerregend genug für diese Wilden bei der abergläubischen Furcht, die ihnen innewohnt.