Phot. Messrs. Thomson.
Abb. 491. Ein Chinesenpaar in Andacht vor dem Schrein ihrer Vorfahren.
Phot. Mrs. Cecil Holiday.
Abb. 492. Chinesisches Brautpaar,
der Bräutigam in Mandarinenkleidung, aber ohne Rangabzeichen (Perlenhalsband und Stickerei auf der Vorderseite des Rockes), die Braut in prunkvollem Kopfputz, der ihr Gesicht ziemlich verbirgt.

GRÖSSERES BILD

Das Weib nimmt bei den Chinesen eine ganz untergeordnete Stellung ein. Bereits die Geburt eines Mädchens wird in der chinesischen Familie selten mit Freuden begrüßt und manchmal geradezu als ein böses Geschick verwünscht, sobald keine Knaben vorhanden sind. Dies hängt mit der Sitte der Ahnenverehrung, mit der Ansicht der Chinesen, daß die Seelen der Vorfahren nur durch die Huldigung ihrer männlichen Nachkommen ein glückliches Dasein führen, zusammen. Daher wird es allgemein als Familienunglück angesehen, wenn kein Sohn vorhanden ist, der den Ahnen die täglichen Ehren erweisen und Opfer darbringen kann, damit sie in der Unterwelt nicht ewig hungern und dürsten brauchen. Außerdem ist ein männlicher Nachkomme stets eine Stütze der Eltern, zumal er auch nach seiner Verheiratung in ihrem Hause verbleibt und sie unterhält. Kommt noch hinzu, daß er literarische Ehren erwirbt und eine gute Stellung erhält, so gereicht dies nicht nur seinen Erzeugern, sondern auch den Vorfahren zur Zierde. Eine Tochter dagegen fällt bis zu ihrer Verheiratung den Eltern nur zur Last und vermag sie späterhin nicht zu unterstützen, da sie in die Familie des Gatten übersiedelt. — Der Chinese heiratet für gewöhnlich jung, meist vor dem vollendeten zwanzigsten Lebensjahre; es ist aber nichts Ungewöhnliches, daß Knaben von sechzehn mit Mädchen von vierzehn Jahren die Ehe eingehen. Verlobungen finden häufig schon viel früher statt. Liebe knüpft sehr selten den Bund fürs Leben, sondern fast stets der Wille der Eltern, gegen den das junge Mädchen nicht ankämpfen darf. Sie bekommen die Schwiegertochter oft zu einem sehr niedrigen Preise oder gar umsonst von einer Familie, die zu arm ist, um eine Tochter aufzuziehen. Es ist in China üblich, daß die Schwiegertochter in das Haus der Eltern des Bräutigams zieht, wo sie für immer verbleibt und mitarbeiten muß; oft genug erfährt sie hier die grausamste Behandlung, besonders von seiten der Schwiegermutter, die das ganze Hauswesen der Sitte gemäß beherrscht, sogar tyrannisiert. Dieser Übelstand hat den Selbstmord vieler chinesischer Frauen zur Folge, da sie die Mißhandlungen und Kränkungen nicht auf die Dauer auszuhalten vermögen. In Südchina soll es sogar einen Geheimbund junger Mädchen geben, „die Gesellschaft der goldenen Regenbogen“, deren Mitglieder sich verpflichten, eher sich das Leben zu nehmen, als zu heiraten. — Der Heirat geht als Regel die Verlobung voraus, von der einer nur mit großer Schwierigkeit und unter großem Geldaufwand loskommen kann. Stirbt der Jüngling vor der Hochzeit, so gehört seine Braut trotzdem seiner Familie an und wird als seine Witwe angesehen. Einer der seltsamsten Gebräuche ist ihre Trauung mit dem Geiste ihres verstorbenen Bräutigams. Er wird durch eine Tafel vertreten, die eine weibliche Verwandte bei der Trauung trägt und die nachher in den Ahnensaal kommt; im übrigen spielt sich die Zeremonie so ab, als ob der Bräutigam noch lebte. Drei Tage nach solcher Hochzeit legt die Braut Trauer an und richtet sich lebenslänglich als Witwe ein; sie adoptiert auch einen Sohn, der den Familiennamen des Verstorbenen weiterführt und die Pflege der Ahnen übernimmt. — Nachdem ein Austausch von Geschenken stattgefunden hat, wird die im Brautkleid aufs schönste geschmückte Braut (Abb. 489 und 492) auf einer Hochzeitssänfte (Abb. 488) in das Haus der Schwiegereltern getragen (Abb. 490), wo sie sofort diesen sowie den Großeltern, ganz gleich ob sie leben oder nicht, ihre Ehrerbietung erweist; Vater und Mutter sitzen dabei, und das Paar kniet vor ihnen nieder. In gleicher Weise muß es der Ahnentafel seine Ehrerbietung erweisen (Abb. 491) und abwechselnd aus demselben Becher Reiswein trinken. Damit ist die Ehe geschlossen.

Phot. Gebr. Haeckel.
Abb. 493. Chinesische Halbweltdame.

Das Los der Chinesin ist, sobald sie in das Haus ihres Gatten übergesiedelt ist, ein trauriges; sie gilt ihm nicht als Gefährtin, sondern als Sklavin, wird dementsprechend auch behandelt und unter Umständen auch verprügelt. Etwas mehr Achtung genießt sie erst, sobald sie einem oder mehreren Söhnen das Leben gegeben hat, und in dem Maße als sie älter wird, gewinnt sie an Ansehen in ihrem eigenen Hause, bis sie schließlich im Kreise ihrer Söhne und Schwiegertöchter dieselbe ehrfurchtgebietende Stellung einnimmt, wie vordem ihre eigene Schwiegermutter. — Verheiratete Frauen pflegen sich täglich zu besuchen, ihre Freundinnen zu kleinen Gesellschaften einzuladen, auf denen, wie bei uns, viel geklatscht wird, und häufig in die Tempel zu gehen. Neuerdings macht sich mehr und mehr eine Wandlung in der Lebensweise der Frauen bemerkbar. Während bis dahin es streng verboten war, daß die beiden Geschlechter miteinander zusammen kommen, haben neuerdings in Peking einige Prinzessinnen und Frauen der guten Gesellschaft die europäische Mode des zu Hause Empfangens eingeführt, bei welcher Gelegenheit sich beide Geschlechter dann treffen. — Dem Manne steht das Recht zu, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, und dies aus achterlei Gründen: wegen ungebührlichem Verhaltens gegen seine Eltern, wegen Unfruchtbarkeit, Ehebruch, Abneigung, Eifersucht, böser Krankheit, Schwatzhaftigkeit und Diebstahl an seinem Eigentum. Erst seit dem Jahre 1873 hat auch die Frau ein gewisses Recht auf Scheidung erlangt, die sie unter Beistand des Vaters oder eines Verwandten vor dem Richter einreichen kann.

Daß eine Witwe sich wieder verheiratet, gehört nicht zum guten Ton. Wohl tut dies eine Frau der niederen Schichten aus Armut, aber in den Familien der Vornehmen und Reichen kommt eine zweite Ehe selten vor; die Wiederheirat würde dem zweiten Mann nur zur Schande gereichen. Auf der anderen Seite fällt auch wieder ins Gewicht, daß die Frau, die dem Gedächtnis des Verschiedenen treubleibt, dessen Erbin wird; sie bekommt alle beweglichen und festen Hinterlassenschaften, kann über sie schalten und walten wie sie will, verfügt über das ganze Haus mit allen Nebenfrauen, Dienern und Sklaven und kann dieselbe väterliche Gewalt über ihre Kinder wie der verstorbene Familienvater ausüben. Unter Umständen kann ihr nach dem Tode auf höhere Anweisung von Peking aus die Ehre zuteil werden, daß ihrem Andenken eine Ehrenpforte errichtet wird, die den gegenwärtigen und zukünftigen Geschlechtern verkündet, wie gewissenhaft sie ihre Pflichten als Witwe erfüllt hat. — Für die chinesische Witwe ist eine Mindesttrauer von drei Jahren vorgeschrieben; trauert sie ihr ganzes Leben lang, so wird ihr dies hoch angerechnet.

Phot. G. C. Binstead.
Abb. 494. Szene aus einem chinesischen Begräbnis.
Es werden Gerichte, Früchte, Waren und so weiter auf Tischen zum Gebrauch für den Toten im Jenseits im Zuge mitgetragen und am Grabe niedergestellt. Die eßbaren Dinge werden von den Leidtragenden verzehrt.

Die Chinesen, wie überhaupt alle Ostasiaten, gelten im allgemeinen für ziemlich wollüstig, und ihr moralisches Leben entspricht wenig unseren europäischen Sittlichkeitsbegriffen. Daher ist unter ihnen das Prostitutionswesen ungemein verbreitet. Die chinesischen Freudenmädchen (Abb. 493) sind in luxuriösen Bordellen untergebracht, die wegen ihrer blauen Jalousien die blauen Häuser (Tsing Lao) genannt werden. In den Städten, die an Flüssen liegen, dienen dem gleichen Zwecke die sogenannten Blumenboote, eigens dazu gebaute, am Lande verankerte Schiffe. Ihre Insassen sind meistens armer Leute Kinder, die diesen entweder entführt oder von ihnen im frühesten Alter gekauft worden sind, um sie systematisch für ihren Beruf vorzubereiten. Bereits mit sechs bis sieben Jahren werden sie in ihn eingeführt, indem sie die älteren Kurtisanen und deren Besucher bedienen müssen. Sodann erhalten sie im Singen und Lautespielen, sowie im Lesen, Schreiben und Malen Unterricht, um die sie besuchenden Gäste auch genügend unterhalten zu können, sobald sie mit etwa vierzehn Jahren ihr Gewerbe aufnehmen. Daher spielten die Blumenmädchen in früheren Zeiten eine ähnliche Rolle in China wie die Hetären im alten Griechenland. Die Jünglinge suchten sie auf, um von ihrer Bildung und guten Erziehung etwas zu profitieren. Heute soll dies teilweise auch noch der Fall sein, wenngleich bei diesen Besuchen das sexuelle Moment wohl mehr im Vordergrund steht.

Phot. G. C. Binstead.
Abb. 495. Ein Pavillon mit Papiergeld;
er enthält in seinem Innern auch eine Tafel mit Inschriften, die die Titel und den Rang des Verstorbenen anzeigen.

Auch die männliche Prostitution ist in China in solchem Maße verbreitet wie wohl nirgends auf der Welt; besonders sollen die nördlichen Provinzen und das Küstengebiet ein wahres Eldorado für die Homosexualität abgeben. Diese männlichen Liebesdiener setzen sich hier größtenteils aus jungen Männern zusammen, die von früher Jugend an, ähnlich wie ihre weiblichen Kolleginnen, besonders für diesen Zweck vorbereitet werden; es sind die sogenannten Sian-Kôn. Im Alter von vier bis fünf Jahren werden sie ihren Eltern abgekauft, auch wohl geraubt und in besonderen Lusthäusern auferzogen. Hier erfahren sie eine besondere Pflege, um eine schöne Körperform zu erhalten, und werden für ihren zukünftigen Beruf noch besonders geschult. Diese Sian-Kôn finden in ihrer Blütezeit dann ihren Liebhaber, der sie aushält; andere richten sich selbständig ein, wohnen in Bordellen und empfangen hier den Besuch ihrer Verehrer geradeso wie die Freudenmädchen. Neben dieser gleichsam organisierten Prostitution gibt es noch die freie, die Gelegenheitsprostitution; es gehören ihr zumeist Schauspieler, Lastträger, Wagenschieber, Straßenbummler und ausgediente, ihres Jugendreizes verlustig gegangene Männer der ersten Gruppe an. Ein besonders starkes Kontingent stellen dazu die Schauspieler; das Theater in Peking ist gewissermaßen der Nährboden für sie, wo sie sowohl auf der Bühne als auch im Zuschauerraum sich besonders breit machen und sich nicht selten der Gunst reicher Chinesen erfreuen. „Der Saal, das Parterre, die Logen sind mit einer Schar junger Leute angefüllt von oft weiblichem Gang, aber in männlicher Kleidung aus Stoffen von glänzenden Farben und feinstem Gewebe; sie gehen von Tisch zu Tisch, spenden ein Lächeln hierhin, geben einen Wink dorthin, nehmen von diesem einen Leckerbissen, von anderen einen Scherz zweifelhaften Charakters entgegen und lassen sich schließlich an einem Tische bei Leuten nieder, denen sie bekannt sind, oder welche ihnen den Eindruck des Reichtums erwecken“ — alles dieses, wie wir es an unseren Prostituierten in bestimmten Lokalen beobachten.

Totenzeremonie der Chinesen in Tientsin.
Ein großer Drache wird von Männern in Schlangenlinien durch den Ort bewegt; ein Chinese mit einer goldenen Kugel auf einer Stange, die die Sonne darstellen soll, und die der Drache zu verschlingen versucht, läuft ihm voran, zwei andere Personen greifen ihn mit Messern von der Seite an. Die ganze Prozession zieht auf einem großen offenen Platz umher, von kleineren Drachen und einer Musikkapelle begleitet, die die Totengeister verjagen soll.

GRÖSSERES BILD
Phot. F. W. Carey.
Abb. 496. Chinesischer Leichenzug,
der je nach dem Rang des Verstorbenen an Ausdehnung zunimmt.
Phot. F. W. Carey.
Abb. 497. Pferd und Diener, in Papier ausgeführt, bei einem chinesischen Leichenbegängnis
zum Gebrauch für den Toten im Jenseits.

Ist ein Chinese erkrankt, so nimmt er zunächst seine Zuflucht zu dem Übernatürlichen, da vielleicht einer der bösen Geister, möglicherweise ein erzürnter Vorfahre, die Krankheit verhängt haben könnte. Deshalb wirft sich die Familie vor dem Ahnenaltar nieder und fleht um Genesung. Tritt diese nicht ein, dann wendet man sich an den Arzt, aber zunächst nur, um die Diagnose von ihm zu erfahren, das heißt ob das Leiden von einem Geiste der Vorfahren ausgeht oder von einem „bettelnden“ Geiste; darunter versteht man Geister, die entweder keine Angehörigen mehr haben oder von diesen keine genügende Verehrung erfahren, oder solche, die im Kriege, auf der hohen See oder im fremden Lande verendeten; sie sind zu „Bettlern“ verdammt, leben von der öffentlichen Fürsorge, und rächen sich daher durch Heraufbeschwören von allerlei Unheil, wie Hungersnot, Überschwemmungen, Krankheit und so weiter. Die Behandlung in solchem Falle ist einfach, der beleidigte Geist muß versöhnt werden. Zu diesem Zwecke verbrennt man Papiergeld (in Form kleiner Boote, Nachahmung der Silbertaels) entweder bei erzürnten Vorfahren vor dem Hausaltar oder bei erzürnten Bettelgeistern vor der Haustüre. Als letzte Zuflucht wird noch ein Bonze geholt, der mit Beschwörungen gegen die bösen Geister vorzugehen hat. Läßt sich auch hierdurch die Auflösung des Kranken nicht aufhalten und steht sein sicheres Ende bevor, so trifft man bereits Vorbereitungen zum Begräbnis. Man nimmt dem Sterbenden Maß zu einem Leichengewande, das wattiert sein muß, weil die Seele kalte Gegenden zu passieren hat — auch ein Fußofen wird ihm aus diesem Grunde mitgegeben — und spricht in seiner Gegenwart ruhig von seinem bevorstehenden Ende. Damit noch nicht genug, trägt man ihn auch meistens aus dem Zimmer heraus oder gar auf die Straße, denn er darf nicht in seinem Bette sterben, weil sich vielleicht ein Geist im Bette oder Zimmer aufhält, der die Überlebenden dann heimsuchen könnte. — Die Leiche wird in einen Sarg gelegt und dieser versiegelt. Beim Begräbnis (Abb. 494 bis 496) werden besondere Leute gemietet, die möglichst viele und laute Klagen anstimmen. Jedoch findet das Begräbnis nicht sofort statt, sondern es können Wochen, selbst Monate vergehen, ehe man den Leichnam der Erde anvertraut. Je höher der Verblichene im Range stand, um so später erfolgt die Beisetzung. Reiche Chinesen werden einbalsamiert und während dreier Monate — bei dem verstorbenen Kaiser dauerte es sechs Monate lang — auf einem Katafalk, um den beständig große rote Kerzen brennen, in ihrem Staatszimmer vor dem Altare der Ahnen aufgebahrt; die Wände des Raumes schmücken große Vorhänge aus weißem Tuch, auf dem in Tusche fromme Wünsche, religiöse Ausrufe und Lobpreisungen auf den Toten geschrieben stehen. Bei den ärmeren Leuten wird der Sarg bald der Erde überliefert, aber der Tote noch drei Jahre lang als anwesend im Hause gedacht, und in seinem Namen werden alle Anordnungen, seien sie zivilrechtlicher, behördlicher oder religiöser Natur getroffen. Solange die Trauer dauert, darf die Erbschaft nicht angetreten werden; auch ist es verboten, irgend ein Fest, nicht einmal eine Hochzeit oder Verlobung, währenddem zu feiern. Jedoch fällt dem ältesten männlichen Familienmitglied die Pflicht zu, dem Verschiedenen seine weitere Verehrung in dem Darbringen von Nahrung, Geld und Kleidern in Papier zu bezeigen; aus diesem Grunde geht das Verlangen eines jeden Chinesen dahin, sich einen männlichen Nachfolger zu verschaffen; wenn ihm dies Glück versagt ist, adoptiert er sich einen solchen; stirbt er, bevor sein Wunsch in Erfüllung gegangen ist, so stellt ihm die Familie pflichtgemäß einen Nachfolger. Alle Jahre unternimmt die gesamte Bevölkerung einen Umzug zu den Gräbern der Toten und bringt ihnen Opfer dar; diese Zeremonien, bei denen ein großes Gepränge entfaltet wird, beginnen in den ersten Tagen des April und dauern zwei bis drei Wochen; alle Familienstreitigkeiten müssen dann beseitigt werden. Die Familienmitglieder begeben sich sämtlich zum Grabe ihres Angehörigen, das Oberhaupt stellt ein Opfer, aus Lebensmitteln, Früchten und Wein bestehend, auf das Grab und zündet Lichter an, dazu legt es alle möglichen Gegenstände, die der Tote im Jenseits gebrauchen könnte, wie Wagen, Boote, Pferde, Sänftenträger, Diener, Geld und so weiter, allerdings nur in Nachahmung aus Papier (Abb. 497 und 498), begießt sie mit Alkohol und zündet das Ganze an. Während dieser Feierlichkeit macht die Familie neun Kotau, das heißt Verbeugungen vor dem Grabe. — Die „bettelnden“ Geister verfallen der öffentlichen Wohltätigkeit; man bringt ihnen ebenfalls an besonders dazu festgesetzten Tagen solche Opfer dar; eine jede Familie trägt zu dieser öffentlichen Fürsorge nach Maßgabe ihres Einkommens bei, und die Summe, die hierbei einkommt, ist nicht unbeträchtlich; nach Yates sollen jährlich gegen fünfzig Millionen dafür ausgegeben werden.

Phot. F. W. Carey.
Abb. 498. Sänfte mit vier Trägern, aus Papier angefertigt, bei einem chinesischen Leichenzug.
Die Banner zur Linken geben die Würden des Toten bekannt, diejenigen in der Mitte zeigen an, daß er gütig und gerecht war.

Kinder werden gewöhnlich in kleinen Kisten beigesetzt, sehr arme Leute hüllen die Leiche in Strohmatten und legen sie einfach auf das Grab Erwachsener. Da ein Baby noch keine Zähne hat und auch nicht essen kann, ist es nach der Ansicht der Chinesen noch kein Mensch und braucht nicht wie dieser begraben zu werden. Daher stiften wohltätige Leute „Babytürme“, in denen die kleinen Kinder armer Leute mit Würde und Anstand beerdigt werden können. Reiche Leute haben am Rande des Familienfriedhofs einen Begräbnisplatz für Kinder, da ein Kind nicht mit Erwachsenen zusammen begraben werden darf. Eine der rührendsten Sitten in China ist das Suchen der Seele eines toten Kindes durch seine Mutter. Diese zieht mit einer Laterne und einem Kleidungsstück ihres Lieblings aus, um nachzusehen, wo er seine Seele habe fallen lassen; sie bewegt die Laterne hin und her und ruft das Kind mit den Worten: „Komm heim, komm heim!“ — eine Mutterstimme, sagen die Chinesen, reiche tausend und aber tausend Li (ein Li = vierhundertzweiunddreißig Meter) weit — und eine andere Frau antwortet darauf mit „Ich komme“; man glaubt dann, daß das Seelchen der Mutter nach Hause folge. — Eine höchst phantastische Totenzeremonie in Tientsin zeigt unsere farbige Kunstbeilage.

Abb. 499 und 500. Steinfiguren an dem Weg zu den Minggräbern bei Peking.

Mandarine, bedeutende Personen, sowie Leute, die durch Mildtätigkeit und Güte diese Ehre verdient haben, werden auf öffentliche Kosten in kostbaren Mausoleen, die aus Granit oder Nephrit gebaut, mit gebrannter Emaille geschmückt sind und ein Wohngebäude mit Saal für Totenzeremonien enthalten, beigesetzt. Weltberühmt sind die Gräber der Kaiser aus der Mingdynastie, im besonderen das Grabmal des Herrschers Yung-Lo bei Peking. Eine kilometerlange Allee von seltsam geformten steinernen Riesentieren (Abb. 499 und 500), Kriegern und Ministern, von denen ein jedes Bildnis aus einem einzigen Felsblock gehauen ist, führt zu einem großen Hügel, auf dem sich das Grab dieses berühmten Kaisers inmitten alter Eichen, Zedern und Sykomoren, ein Tempel auf einer weißen, von einer skulpturenreichen Balustrade umgebenen Marmorterrasse erhebt, und dessen gelbes Dach auf sechzig, drei Meter im Umfang messenden Holzsäulen ruhend die goldene Ahnentafel beschattet. Ursprünglich scheint man im Altertum bei chinesischen Begräbnissen auch Menschenopfer dargebracht zu haben; bis vor wenigen Jahrhunderten war dies nachweislich noch bei kaiserlichen Begräbnissen der Fall.

Eine ebenso entsetzliche Unsitte, die noch bis vor ganz kurzem geübt wurde, war das Lebendigbegraben. Dieses schauerliche Los traf gewöhnlich solche Leute, die für ihre Familie oder Gemeinde eine moralische oder physische Gefahr bedeuteten, wie leidenschaftliche Spieler, unverbesserliche Opiumraucher, Diebe und Raufbolde, sowie Aussätzige. Der chinesischen volkstümlichen Auffassung erscheint diese Unsitte aber gar nicht so ungeheuer, denn ihr zufolge ist das Leben nach dem Tode nur eine Fortsetzung des Lebens auf der Erde.

Deko; Ende des Buches