Die Birmanen gehören zur Gruppe der Schanvölker und gleichen in ihrem Äußeren im großen und ganzen den Siamesen. Sie sind kräftig, wohlproportioniert und von ziemlicher Größe, die Höchstgewachsenen unter den Stämmen Hinterindiens. Ihre Hautfarbe ist braun, ihr Kopfhaar dicht, lang und schwarz. Ihre Gesichtszüge sind etwas edler als die der Siamesen, so daß sie, im besonderen Frauen, oft angenehm auffallen.
Die Kleidung ist bei beiden Geschlechtern die gleiche. Den Oberkörper bedeckt eine lose anliegende Jacke, den Unterkörper umhüllt von der Hüfte bis zu den Knien ein Stück Tuch oder noch häufiger Seidenstoff. Das Haar wird entweder auf dem Kopfe in einen Knoten geschlungen oder fällt chignonartig in den Nacken herab. Den Kopf umschlingt beim männlichen Geschlecht ein turbanartig umgebundenes Tuch (Abb. 412), die Frauen gehen barhäuptig, flechten sich aber Ketten und Blumen in die Haare (Abb. 411). Eine ganz eigenartige Form besitzen die geflochtenen großen Hüte der Schan, die zugleich als Schutz gegen den Regen dienen. Eine stete Begleiterscheinung der Birmanen ist sein Regenschirm aus braungefirnißtem, mit bunten Streifen besetztem Papier. Schmuck fehlt natürlich nicht, besonders beim weiblichen Geschlecht. Bei den Padaungfrauen sind schwere massive Ringe sehr beliebt, die um den Hals, die Unterarme und die Beine getragen werden und zusammen ein Gewicht von vierzig bis fünfzig Pfund ausmachen. Ganz besonders fallen davon die Ringe auf, die den Nacken wie ein steifer Stehkragen umgeben; sie werden nicht auf einmal, sondern nacheinander umgelegt, bis zu zweiundzwanzig Stück (Abb. 414). Nicht minder merkwürdig muten die Fußringe der Loilongfrauen an (Abb. 413). — Ein jeder Birmane, der etwas auf sich hält, läßt sich tatauieren, und zwar in Blau auf den Oberschenkeln, von der Hüfte bis zum Knie, und in Rot auf dem Oberkörper und den Armen (Abb. 416). Die eintatauierten Muster pflegen Tiere, im besonderen Tiger darzustellen, die von allerlei Schnörkeln umgeben sind.
Bis zur Besitzergreifung durch die Engländer herrschte in Birma eine durchaus despotische Regierung. Erbliche Ehren gab es nicht, ein jeder konnte durch persönliche Tüchtigkeit es zu hohem Ansehen bringen, allerdings war dabei der Günstlingswirtschaft Tür und Tor geöffnet. Es gab eine Unmasse Beamte, von denen ein jeder durch irgend ein besonderes Merkmal an einem Gebrauchsgegenstand oder Schmuckstück, seien es Ohrringe, die Kopfbedeckung, der Regenschirm und so weiter als Rangabzeichen sich kenntlich machte. Die kleinen Bürger und Arbeiter gehörten dem Stande der Unfreien an; sie konnten jederzeit vom Könige zu seinen Dienstleistungen als Soldaten oder Sklaven verwendet werden.
Die Birmanen sind Anhänger der Lehre Buddhas (Abb. 415) und befolgen auch nach außen hin deren Gebote aufs strengste. Aber im Grunde ihres Herzens huldigen sie alle der Geisteranbetung. Besonders trifft dies für die auf niederer Kulturstufe stehenden Stämme in den Bergen zu, wie die Katschin, Karen, Tschin, Lahu, Akha, Wa und andere. Stets ist man darauf bedacht, die Geister, von denen man sich überall, in Wald und Flur, auf Flüssen, in den Bergen und anderwärts sonst, umgeben glaubt, fernzuhalten. Daher trifft man außerhalb der Umfriedigung der Dörfer Geistertore an; die Katschin legen von einem Baum zum anderen ein Bambusrohr quer über den Weg, der zum Dorfe führt, und behängen ihn mit Kreisen, Kreuzen und seltsamen Figuren aus gespaltenem Rohr, um dadurch die Geister, die ein böses Gewissen haben, von dem Betreten des Dorfes abzuhalten; sie sollen nämlich glauben, daß die verschiedenen Symbole, die im Winde wehen, so und so viele Fallen sind, die man ihnen stellt, und daher keine Lust verspüren, einen Umweg ins Dorf ausfindig zu machen, sondern vorziehen umzukehren. Die Schan von Nam Hkon errichten im Flusse ein Häuschen für die Geister (Abb. 417), hindern sie aber daran nachts an Land zu gehen, indem sie die Verbindungsbrücke, die sie sonst nötig haben, um ihnen ein Opfer zu bringen, einfach abbrechen. In jedem birmanischen Hause auf dem Lande hängt in einem viereckigen Bambusrahmen eine Kokosnuß und darüber als Turban ein rotes Stück Zeug; dies ist der Aufenthaltsort des Magayi Nat, des Hausgeistes, dem man täglich Opfergaben darbringt und jedes Kind, das im Hause geboren wird, in aller Form vorstellt. Recht bezeichnend für die Doppelreligion des Birmanen ist es, wenn er in einem Augenblick dem Hausgeiste ein Opfer darbringt und im nächsten den Bettelmönchen auf ihrer täglichen Runde Almosen reicht. Der Buddhismus ist eben seine angelernte Religion (Abb. 419), die Geisteranbetung seine rituelle. Auch jedes Dorf besitzt seinen Schutzgeist; er lebt im Dschungel, und daher steht sein Altar und seine Wohnung immer im Dickicht oder mitten in einer Bambusgruppe, auch am Fuße eines sehr großen Baumes, meistens eines Feigenbaumes (Abbild. 418). In dieser seiner kleinen Behausung findet man oft die Figur eines Geistes oder ein Bett, das ihm zur Ruhestätte dienen soll (manchmal auch zwei davon, falls er seine Frau bei sich hat) und oft mit einem winzigen Moskitonetz überspannt ist, ringsherum ferner Wasserkrüge, Speinäpfe, Betelkästchen, alles natürlich en miniature, manchmal auch noch Flinten und Speere, gleichfalls der Größe des Raumes angemessen, damit der Geist sie benutzen kann, wenn er in den Kampf ziehen will. Diesen Geistern werden an bestimmten Tagen Opfergaben dargebracht (Abbildung 421). Der Birmane kennt auch eine regelrechte Liste seiner siebenunddreißig Nats oder Nationalgeister, die er sich meist in Menschengestalt vorstellt. Die Tänze zu ihren Ehren werden stets von Frauen ausgeführt, sie entbehren aber des Gemessenen, Künstlerischen in der Haltung der Tänzerinnen, zeichnen sich durch wilde, tobende Bewegungen aus.
Wenn der Birmane ein Wohnhaus baut, so legt er auf jeden Pfosten ein Tuch, um den Geist, der darin wohnt, zu bedecken; diese Gewohnheit dehnt er auch auf die Rasthäuser, die Holzbrücken und sogar auf die Klöster aus. Vor Beginn des Wettrennens zweier Boote werden Opfergaben in den Bug eines jeden davon für die Wassergeister gelegt, damit sie sich nicht aus reiner Bosheit an den Kiel hängen. Der Birmane gibt den Mönchen (Abb. 423) Almosen, er betet vor der Pagode an bestimmten Pflichttagen (siehe farbige Kunstbeilage), wenn er jung ist, und hält jeden Abend um die Dämmerstunde an einem geweihten Ort seine Andacht ab, wenn er in die Jahre kommt; er zündet Kerzen an, legt Gebetsfahnen und Blumen, auch kleine Wachsfiguren der Wesen, die über dem betreffenden Wochentag walten, an dem er das Licht der Welt erblickte, nieder (Abb. 424) und sagt seine frommen Sprüche her, die er als Knabe in der Schule lernte, und doch wird er niemals in seinem Leben es versäumen, bevor er etwas unternimmt, sein Horoskop sich stellen zu lassen und seine Zauberbücher zu Rate zu ziehen, die ihm anzeigen, wann er zum Beispiel seiner Tochter die Ohren durchbohren lassen, eine Reise unternehmen, mit Pflügen beginnen oder mit der Ernte anfangen, ein Boot ins Wasser setzen, einen Einkauf machen, sich oder seine Tochter verheiraten, ein Familienmitglied begraben oder eine Pagode stiften soll. In fast jedem Dorfe gibt es Geistermedien; gewöhnlich sind es Frauen, deren Beruf in direktem Widerspruch zu den Lehren des Buddhismus steht; denn sie halten wie jeder andere Gläubige ihre Andachten ab und geben den Mönchen Almosen, damit sie in ihrem nächsten Dasein eine Stufe höher im Leben stehen. Bei Ausbruch einer Krankheit werden sie oft herbeigerufen, um zu heilen, denn eine Krankheit gilt stets für die Anfechtung eines bösen Geistes (Abb. 422). Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit binden sich die Frauen meistens ein rotes Tuch um den Kopf und beschränken ihre Geheimnistuerei auf hysterische Gesänge und wilde Wirbeltänze, die den Kranken oft genug anstecken. Manchmal erholt er sich dann infolge der Erregung, oft genug aber auch bricht er vor Erschöpfung zusammen. Was für den Birmanen die Zauberbücher, das sind für die roten Karen und Wastämme die Geflügelknochen; nichts unternimmt er, ehe er diese um Rat gefragt hat. Die Wa verwenden sie recht oft, manche von ihnen tragen sie paarweise in den Ohren, sie sind dann oft so schmutzig und von Alter gebräunt, daß sie wie ein altes Erbstück anmuten. — Um Glück bei seinen Unternehmungen zu haben, läßt sich der Birmane runde Scheiben aus Gold, Silber oder Blei, auch aus Schildpatt oder Horn, die das Bild eines Schweinchens, umgeben von mythischen Zeichen, eingeritzt tragen, unter die Brust- oder Armhaut einheilen. Mancher berüchtigte Räuber wurde mit einer ganzen Reihe solcher Glücksschweinchen, die sich durch Knoten verraten, festgenommen.
Es gibt in Birma sehr viele religiöse Feste, bei denen man einen großen Pomp zu entfalten pflegt. Es finden großartige Umzüge statt (Abb. 425 und 428), bei denen die Götter auf phantastisch ausgeputzten Wagen (Abb. 426 und 427) heimgefahren werden, Vorführungen werden veranstaltet, bei denen Helden und Tiere der mythischen Zeit wieder auftauchen und anderes mehr (Abb. 429 bis 432). Am höchsten werden davon im ganzen Lande das Neujahrsfest, das die Europäer für gewöhnlich unter dem Namen Wasserfest (Abb. 433) kennen, und das Tawadeinthafest (nach Ablauf der Passionszeit) (Abb. 435) geschätzt. Daneben werden aber noch eine ganze Reihe weiterer Feste gefeiert, die aber zumeist in die heiße Jahreszeit verlegt sind, weil es sich dann viel leichter wandern läßt und Feldarbeit nicht verrichtet werden kann. — Das Neujahrsfest ist ein allgemeines Landesfest. Früher wurde das Datum dazu mühsam von den Ponna oder brahmanischen Astrologen in Mandalay ausgerechnet. Dem Feste liegt der Gedanke zugrunde, daß der König der Nats vom Himmel dann herabsteige und nach einem eintägigen Aufenthalte auf der Erde dahin wieder zurückkehre. Es wird zur Erinnerung an eine Wette zwischen dem Könige und einem Brahmanen gefeiert; der Einsatz beider war ihr Kopf. Der Brahmane, der Athi hieß, verlor seine Wette. Der Natskönig ließ dem Verlierer einfach den Kopf abhauen, und dieser wandert Jahr um Jahr von einer der sieben Schwestern zur anderen. Er ist glühend heiß und muß durch reichliches Begießen mit Wasser kühl gehalten werden. Aus diesem Grunde begießen sich alle Menschen gegenseitig drei Tage lang zur Erinnerung an diese Tatsache mit Wasser. Die älteren und würdigen Leute werden bei diesem „Um Verzeihung bitten mit Wasser“ mit Nachsicht behandelt, aber die Jugend und vor allem die Mädchen widmen sich mit großer Begeisterung dieser Aufgabe. — Das Tawadeinthafest will auf den Besuch Bezug nehmen, den Buddha Gautama dem Berg Meru abstattete, um seiner Mutter, der Königin Maya, das ewige Gesetz zu predigen. Die wichtigste Zeremonie dabei ist das Herumtragen der Padethabäume. Unter Padetha verstehen die Birmanen einen Baum, der auf der nördlichen Insel der birmanischen Fabelwelt wachsen und an seinen Zweigen alles mögliche tragen soll, was man sich nur wünschen kann. In der gegenwärtigen Zeit hat er die Gestalt einer hohen Pyramide angenommen, die mit allen nur denkbaren Gegenständen behängt ist (Abb. 435), von Büchsen mit kondensierter Milch und Sardinen an bis zu Waschschüsseln und Uhren. Mit diesen Bäumen stolzieren Männer im Stadtviertel oder im Dorf umher und legen sie schließlich in der Klosterumfriedigung nieder, wo die Mönche, je nachdem sie Zeit und Lust haben, die Opfergaben abnehmen. Am ausgelassensten ist bei dem Tawadeinthafeste die Jugend, die mit besonderem Interesse das Pwè verfolgt. Ein Pwè ist eine Vorführung oder Vorstellung irgendeiner Art; es kann sich dabei sowohl um einen Boxerwettkampf wie auch um ein ernstes mysteriöses Schauspiel handeln. Die höchste Bedeutung legen die Birmanen dem Pwè in Gestalt einer dramatischen Vorstellung bei. Die Bühne ist ein mit Bambusmatten belegter Platz, in dessen Mitte immer ein Baum steht. Die Schauspieler singen im tiefsten Alt und führen dabei Tänze auf, die aber nach unserer Auffassung nur in künstlichen Gliederverrenkungen und schlangenförmigen Bewegungen bestehen; dabei spielt eine Musikbande auf, so daß die Zuhörer auf eine harte Probe gestellt werden, zumal eine Vorstellung eine ganze Nacht, auch mehrere Nächte und selbst ein paar Tage andauert. Aber die Birmanen halten unentwegt so lange aus. Für gewöhnlich beginnt die eigentliche Vorstellung, nachdem die Dunkelheit eingesetzt hat. — Sehr ansprechend sind dagegen die Yein oder A-neyein Pwè, Tänze, die von jungen Mädchen und Kindern aufgeführt und oft wochenlang vorbereitet werden (Abbild. 434). Den Unterricht erteilt eine richtige Ballettlehrerin, die sehr streng vorgeht und große Ansprüche an das Können ihrer Schülerinnen stellt. Sie gibt gewöhnlich den Kehrreim der Melodie an, nach der getanzt wird; die meisten der Tänzerinnen fallen dann in diese Melodie ein. Die Mädchen haben ihre buntesten Gewänder an und sind mit Familienschmuck gleichsam überladen. Die Tänze werden sowohl stehend wie sitzend ausgeführt und bestehen nur in rhythmischen Bewegungen der in hohem Grade schmiegsamen Körper. Die Füße werden dabei überhaupt nicht von der Erde gehoben; der Takt ist der Minutentakt, und der Reiz des Ganzen liegt lediglich in den glänzenden Farben der Kleidung, der ernsten Feierlichkeit der Tänzerinnen und in dem genauen Einhalten des Taktes.
Ganz anders dagegen sind die Tänze der Bergstämme (Abb. 436), die in wilden Bewegungen bestehen, sei es, daß es sich um Bewerbungstänze, Totentänze oder Geistertänze der verschiedensten Art handelt. Ihnen liegt fast immer ein religiöses Moment zugrunde; man will dadurch die unsichtbaren Geister der Luft versöhnen. Selbst die Tänze der Wa, wenn sie ausziehen, um Köpfe zu erbeuten, sind gewissermaßen religiöser Natur, denn die Schädeljagd ist für sie sozusagen eine landwirtschaftliche Notwendigkeit. Würde ein Dorf nicht jedes Jahr seinen Schädel erhalten, dann würde der Regen ausbleiben und die Gemeinde eine Mißernte erleben.
Die Geburt eines Birmanenkindes erfordert nach altem Brauch eine Unmasse von Förmlichkeiten, so daß dieser Akt für die Frau, abgesehen von den wirklichen Geburtsschmerzen, zu einer wahren Qual wird. Setzen die ersten Wehen ein, dann muß entweder die Schwangere selbst oder ihre Mutter oder eine Freundin der Geburtsgöttin, die „Dame des Westens“ genannt — diese Bezeichnung dürfte wohl daher rühren, daß in dem nach dieser Himmelsrichtung hin gelegenen Teile des königlichen Palastes die Frauen niederkamen — eine Opfergabe darbringen, die in einer Maß Reis, einem Vier-Anna-Stück (etwa zwanzig Pfennig) und einigen Knoblauchknollen besteht und von den Worten begleitet wird: „Öffne weit die Tore des Lebens, damit das neue Wesen hereintrete; Schmerz und Trübsal mögen vorübergehen und die Freude von langer Dauer sein.“ Sodann legt sich die junge Mutter auf die Matte. Von nun an beginnt für sie eine wirkliche Qual, die so groß ist, daß viele Birmanenfrauen es vorziehen, ihre Kinderzahl zu beschränken. Um die Gunst der „Dame des Westens“ sich zu erringen, nimmt sie zunächst ungekochten Reis in die flache Hand, verbeugt sich nach dem Untergang der Sonne zu und spricht dabei: „Erschrick mich nicht; rege mich nicht auf; tue mir kein Leid an; raube mir nicht den Atem“, worauf sie den Reis über einen niederen Schemel streut, den sie in der nächsten Zeit viel benutzt. Alles Lüften hört fortan im Zimmer auf, im Gegenteil, es wird eine wahre Backofenhitze darin unterhalten, ganz gleich, in welcher Jahreszeit man sich befinden mag. Die Gebärende wird dreimal täglich ganz und gar mit indischem Safran bestrichen, bekommt täglich ein heißes Bad, wird darauf massiert und schließlich in ein etwa drei Meter langes Tuch eingewickelt. Um den Kopf werden ihr noch fünf Turbane gelegt, weil man annimmt, daß sie dadurch keine Kopfschmerzen bekommen wird, und ihr heißes Wasser, in dem Safran und Salz aufgelöst sind, zu trinken gegeben. Dieses alles aber ist erst die Vorbereitung für die Hauptzeremonie, bei der die arme Frau auf ihrem Schemel sitzend vor einem glühenden Feuer, dessen Wärmekraft noch durch aufgelegte Steine erhöht wird, täglich eine Zeitlang buchstäblich braten muß. Dabei wird sie auf dem Rücken und in den Seiten mit Kleidern und Decken reichlich bepackt. Das Feuer brennt ununterbrochen Tag und Nacht; wohlriechende Holzsorten finden dabei Verwendung, deren Rauch das Unglücksweib auch noch einatmen muß. Sieben Tage lang geht dies so weiter, dann bekommt die Entbundene ein einfaches türkisches Bad, das über einem Topfe kochenden Wassers mit Tamarinden und anderen Blättern und Gräsern hergestellt wird; dieses muß sie in Matten und Decken gehüllt eine Stunde lang genießen. Darauf wird ihr ein kaltes Bad verabreicht, damit ihr die Füße nicht anschwellen, aus dem gleichen Grunde muß sie auch etwas umhergehen, die Zahl der Schritte, die sie dabei zu machen hat, darf nicht unter sieben betragen. Es liegt hierin offenbar ein Zugeständnis, daß die Förmlichkeiten bei der Geburt für die Wöchnerin ziemlich anstrengende sind. Mittlerweile ist das Kind auch geboren worden. Seine Mutter aber darf sich mit ihm erst vom siebenten Tage an beschäftigen. Gleichzeitig setzt die Geburts- oder Wiegenzeremonie ein. Kleine Zeugbeutelchen werden zunächst an den vier Ecken der Wiege befestigt; ein jedes von ihnen enthält etwas Reis, einige Münzen, Kokosnuß, Pipul, verschiedene Blätter, Gras und ähnliches. Sehr wichtig ist dabei, daß in jedem Päckchen auch für den einzelnen Wochentag bestimmte Blätter und Gräser vorhanden sind, mindestens aber dasjenige, das dem Tage entspricht, an dem das Kind geboren wurde. Über dem Kinde wird sodann eine Decke ausgebreitet, und, falls es ein Knabe ist, obendrauf noch eine vollständige Männerausstattung, bestehend in einem Hüfttuch, einer Jacke, einem Turban, einem Dolch, dem Familienschmuck in Gold und Silber, einem Spiegel, einem Kamm, einem Rubinring, falls solcher vorhanden ist, und mit Edelsteinen möglichst reich besetzten Ohrzylindern gelegt. Thanaka, der Ersatz für Puder bei den birmanischen Schönen, wird gemahlen und über das Ganze zerstäubt. Darauf füttert man das Kind symbolisch mit ein wenig Reis und Curry in Wasser, der sogenannten „gesegneten Speise“. Diese Zeremonie vollzieht die Hebamme, nicht die Mutter, und zwar dreimal. Sie rasiert auch den Kopf des Kindes (mit dem Schaum aus den Samen der Seifenakazie) und windet um sein Handgelenk, um Hals und Fußgelenk sieben weiße Baumwollfäden. Während man nun das dabei gewiß etwas nervös gewordene Kind sich selbst in der Wiege überläßt, beschäftigt man sich jetzt mit dem Nat, dem Schutzgeist des Hauses. Sein Aufenthaltsort ist eine Kokosnuß, die in einem Bambuskorb vor der Veranda eines jeden birmanischen Hauses aufgehängt ist; diese Behausung muß zu Anfang eines birmanischen Jahres und zu Anfang und Ende der buddhistischen Fastenzeit gewechselt werden; dabei achtet man aber sorgfältig darauf, daß dies nicht an einem Mittwoch, oder am vierten, sechsten oder neunten Tage des zunehmenden Mondes geschieht. Die Kokosnuß wird auch stets umgetauscht, wenn ein Kind im Hause zur Welt kommt. Man teilt dieses Ereignis bei dem Wiegenfeste dem Hausgeiste mit und bringt ihm, beziehungsweise seinem Symbol, eben dieser Kokosnuß, Opfer dar, nämlich Bananen, Arekanüsse, Blumen, Tee, Kuchen, Sirup, ein Ei und so weiter; die Nuß wird dabei heruntergenommen. Ist das Kind ein Knabe, dann wird es auch noch in zwei Stücke gelben Tuches gekleidet, womit sein Eintritt in den „Edlen Orden des gelben Gewandes“ schon frühzeitig gekennzeichnet werden soll, eine Vorsichtsmaßregel für den Fall, daß das Kind sterben sollte, bevor es das Alter für den Eintritt in einen Mönchsorden erreicht hat. Der älteste der anwesenden Männer schaukelt die Wiege siebenmal und ruft dabei aus: „Möge das Kind hundertundzwanzig Jahre alt werden; möge es weise werden, möge es reich werden, möge es schön werden, möge es jedwede schätzenswerte Eigenschaft besitzen.“ —
Zur Namensfeier des Kindes werden alle Verwandten und sämtliche Dorfältesten eingeladen, außerdem noch so viele Nachbarn, als man bewirten und im Hause unterbringen kann. Dort sitzen sie, mit ihren besten Kleidern angetan, in einem Kreise und unterhalten sich geraume Zeit über Gemeindeangelegenheiten. Ganz plötzlich schlägt dann einer der älteren Männer einen Namen vor, wie wenn er ihm soeben, zum Beispiel in Verbindung mit der Meinung seines Nachbarn über die Ernteaussichten, eingefallen wäre. In Wirklichkeit aber haben ihn die Eltern nach vierzehntägiger Überlegung bereits ausgewählt. Da es aber gegen die gute Sitte verstoßen würde, ihn vorher zu verkünden, machen sie einen Fremden zum Sprachrohr ihres Wunsches.
Wenngleich den Eltern also das Recht zukommt, ihrem eigenen Kinde einen Namen zu geben, so sind sie bei dessen Auswahl doch an bestimmte Vorschriften gebunden. Es ist nicht üblich, Kinder nach ihrem Vater zu benennen und auch nicht notwendig, daß auch nur ein Bestandteil ihres Namens auf einen der Eltern hinweist. Familiennamen gibt es überhaupt nicht. Der Wochentag, an dem das Kind geboren wurde, pflegt für den Namen entscheidend zu sein. Man geht bei der Namensgebung folgendermaßen vor: das birmanische Alphabet ist in eine Anzahl Gruppen eingeteilt wie in alle mit k zusammenhängenden Buchstaben, in b und seine Verwandten, in alle Zahnbuchstaben und in die Vokale. Alle diese Buchstaben werden den einzelnen Wochentagen zuerteilt. Für Horoskopzwecke hat man acht Planetenkörper, der achte ist Rahu, der dunkle oder boshafte Planet, der Finsternisse hervorruft; er beherrscht den Mittwoch von Mittag bis Mitternacht und hat den Buchstaben y ganz für sich. Innerhalb der angeführten Schranken, die den Eltern für die Namensgebung auferlegt sind, können sie das Kind nennen, wie es ihnen beliebt. Ein Kind, das Sonntags geboren ist, hat alle Vokale zur Verfügung. So zum Beispiel kann, da Maung in der birmanischen Sprache ein männliches, Ma ein weibliches Wesen bezeichnet, ein Sonntagskind Maung O (= Herr Topf), Ma At (= Fräulein Nähnadel), Maung Eng Saung = (Herr Verwalter-das-Haus) oder Ma E (= Fräulein Frostig) genannt werden. Dem Freitag gehört der Buchstabe th und h, daher wird ein an diesem Tage geborenes Kind etwa die Namen Maung Thaw (= Herr Geräuschvoll) oder Ma Ho (= Fräulein Drüben) führen. Unter diesen Umständen ist es auch ein leichtes, wenn man den Namen eines Menschen kennt, seinen Geburtstag zu wissen. Ein Mann namens Maung Lauk (= Herr Made) kennzeichnet sich als Mittwochskind, eine Frau namens Ma Ba Tu (= Frau Ihrem-Vater-ähnlich) als Donnerstagskind und andere mehr. Im Grunde genommen hat ein Birmane an einem Tage jeder Woche seinen Geburtstag; viele Menschen vom Lande haben sowohl den Monat als auch das Jahr ihrer Geburt vergessen oder überhaupt nicht gewußt. Mit Eintritt der Entwicklungsjahre steht es einem jeden aber frei, seinen Namen zu wechseln. Man braucht, um dies kundzutun, nur ein Päckchen Tee umherzuschicken und zu erwähnen, daß man fortan soundso heißen wird.
Die Kinder gehen die ersten Jahre ihres Lebens, im allgemeinen bis zum siebenten oder achten Jahre, unbekleidet einher, nur selten werden sie bereits früher in Gewänder eingekleidet und sind dann gleichsam Miniaturausgaben der Erwachsenen, deren Kleidung die ihrige vollständig gleicht. Sie wachsen sorglos und im Genusse völliger Freiheit auf. Von der frühesten Kindheit an erfreuen sich die Kleinen schon des Genusses einer Zigarre (Abb. 437). Es ist für den zum ersten Male nach Birma kommenden Europäer ein ganz seltsamer Anblick, wenn er kleine Mädchen nur mit „Luft bekleidet“ neben ihren Eltern an einem Glimmstengel ziehen sieht. Die birmanische Zigarre ist ein wahres Monstrum an Größe und Dicke, aber sehr mild; sie besteht aus einer Mischung von wohlriechenden Kräutern und Tabak. — Von dem angegebenen Alter an werden die Kinder auf jeden Fall in Kleider gesteckt und in die Schule gesandt; soweit nicht bereits europäischer Einfluß sich bemerkbar gemacht hat, sind dies die Klosterschulen. Die buddhistischen Mönche nämlich sind keine Prediger in unserem Sinne, keine Verkünder des Wortes Gottes an das Volk; nur durch ihr entsagungsvolles Beispiel wollen sie auf dieses einwirken, dafür aber erteilen sie der Jugend Unterricht. Die Klosterschule (Abb. 438) nun soll den Birmanenjüngling auf das bedeutungsvollste Ereignis seines Lebens vorbereiten, auf das Anlegen des gelben Mönchgewandes. Erst von diesem Augenblick an gilt der Birmane für einen Mann und kann durch seine Taten sich Verdienste für sein ferneres Leben erwerben, um sich dadurch einen Aufstieg in der Daseinsstufe zu ermöglichen.
Für die Aufnahme in den Orden ist ein Mindestalter von zwölf Jahren vorgeschrieben, allerdings wird der so frühzeitig Aufgenommene dann hier Novize oder Upazin. Erst mit zwanzig Jahren kann er wirkliches Mitglied (Akoluth oder Shin) werden. Die Mehrheit der Birmanen zieht es vor, als Knaben einzutreten, weil sie möglicherweise sterben könnten, bevor sie das Mannesalter erreicht haben. Die Aufnahme spielt sich mit großem Gepränge ab. Der Knabe wird, mit möglichst viel Schmuck beladen, auf einen Pony oder in einen Wagen gesetzt und im Zuge unter einem goldenen Schirm durch die Straßen geführt; er spricht unterwegs bei allen Freunden und Bekannten vor, die ihm moralische Ratschläge geben, und, was eigentlich die Hauptsache ist, zu den Unkosten der Feierlichkeit beitragen sollen. Alle Verwandten, in ihre schönsten Gewänder gekleidet, begleiten den Knaben in dem Zuge, den eine Musikkapelle mit ihren lustigen Weisen eröffnet. Vor dem Kloster, wo der Umzug endet, legt der Knabe all seinen Putz ab und zieht sich ein weißes baumwollenes Gewand dafür an. Sein langes Kopfhaar wird ihm abgeschnitten (Abb. 439), der Kopf rasiert (Abb. 443), mit Safran eingerieben und mit dem Absud von Seifenakaziensamen gewaschen. Die Haare werden der Mutter oder den Schwestern übergeben, die, wie es scheint, sich später Zöpfe daraus machen lassen. Nach diesen Vorbereitungen kniet der Knabe vor den Mönchen nieder, sagt seine Formel her, mit der er um Aufnahme als Novize bittet, und wird sodann in aller Form in die Kleider gehüllt, die die Eltern für ihn beschafft haben. Jetzt ist er zum Mann geworden und dokumentiert dies auch nach außen hin, indem er sich tatauieren läßt. Der ganze Körper wird von der Hüfte bis zum Knie mit Tiergestalten (Tigern, Löwen, Affen und so weiter) und um diese herum mit kabbalistischen Zeichen als Einfassung bedeckt, und erweckt auf den Beschauer den Eindruck, als ob sein Besitzer Kniehosen anhätte (Abb. 416). Ein Mann, der sich in dieser Weise nicht hat tatauieren lassen, gilt für einen Feigling; er rafft aus diesem Grunde auch nicht sein Lendentuch auf, besonders nicht, wenn Mädchen in der Nähe sind. Diese Tatauierung wird in blauer Farbe ausgeführt. Zu ihr gesellt sich vielfach noch eine rote an dem Oberkörper, die den Zweck haben soll, sich die Liebe der Mädchen zu erringen oder Unverletzbarkeit gegen Krankheiten zu erlangen. Mädchen werden nur dann tatauiert, wenn sich Bewerber für sie nicht einfinden wollen.
Die Mädchen stehen auf einer viel niedereren Stufe als die Knaben; sie werden nicht für voll angesehen. Sie dürfen weder in ein Kloster noch in ein Stift eintreten. Das Beste, was sie erhoffen können und weswegen die meisten von ihnen inbrünstig mit Blumen in den Händen in demütiger Haltung vor den Altären und Pagoden beten (Abb. 440), ist, daß sie zu ihrem nächsten Erdendasein als Männer auf die Welt kommen. Um den gleichen Zeitpunkt herum, zu dem die Knaben ihr gelbes Gewand anlegen und sich tatauieren lassen, also etwa um das zwölfte bis dreizehnte Lebensjahr, manchmal auch schon früher, werden ihnen die Ohren durchbohrt (Abb. 442). Die gute Sitte erfordert nämlich, daß kein Mädchen irgendeinen Schmuck anlegt, bevor es nicht diese Operation durchgemacht hat. Diese nimmt ein Ohrenbohrer von Beruf mit silbernen oder goldenen Nadeln vor, führt sie aber nicht eher aus, als bis der Astrologe, der das Horoskop des Mädchens studiert hat, ihm sagt, daß jetzt der günstige Augenblick gekommen sei. Mit teils freudigem, teils ängstlichem Gefühl sehen ihm die Mädchen entgegen; sie verfallen unter Umständen in eine Art hysterische Aufgeregtheit und müssen gewaltsam niedergehalten werden. Um ihr Geschrei bei dem Eingriffe zu ersticken, spielt eine Musikbande laute Weisen auf. Der Operateur legt einen Kork unter das Ohr und sticht die Nadel durch das Ohrläppchen. Die Nadeln bleiben eine Zeitlang in der Wunde und werden jeden Tag ein- bis zweimal hin und her bewegt, bis die Haut heil ist. Dann werden sie durch Grashalme ersetzt; täglich kommt ein neuer hinzu, bis die Öffnung so groß geworden ist, daß man einen Finger hindurchstecken kann. Der birmanische Ohrschmuck besteht weniger in einem Ohrringe, als vielmehr in einem Stifte oder einer Tube. Für gewöhnlich trägt man Bernsteinstifte, die Reichen tragen bei festlichen Gelegenheiten goldene Tuben, die an ihren Enden mit Steinen besetzt sind. Die Armen begnügen sich mit hohlen Tuben aus Glas, recht häufig auch nur mit festen Papierrollen. Auf dem Felde oder auf dem Wege zum Basar tragen die Mädchen oft auch Ersatzzigarren in den Ohren. — Beim männlichen Geschlecht beschränkt sich die Ohrläppchendurchbohrung auf die Reichen. Die mit Diamanten besetzten Ohrtuben der Schanhäuptlinge gehören in den meisten Fällen zum Staatsschatze und gehen von einem Häuptling auf seinen Nachfolger über.
Mit dem Augenblick der Aufnahme in den Orden ist der Knabe zum Mann, mit dem Augenblick der Ohrdurchbohrung das Mädchen zur Frau geworden. Es hat jetzt das Recht erworben, Juwelen zu tragen und die Lehrzeit im Spinnen, Weben, Kochen und Wassertragen überwunden. Zum Zeichen dessen, daß sie nun erwachsen sind, eröffnen die meisten Mädchen im Basar oder auf dem Markte ihres Heimatsdorfes eine Verkaufsbude. Hier verkaufen sie alle nur denkbaren Gegenstände (Drogen und Medikamente ausgenommen); die reicheren handeln mit Vorliebe mit Seide. Der Verkehr mit dem Publikum schärft ihren kaufmännischen Blick, fördert ihre Auffassungsgabe und läßt sie Kenntnisse sammeln, die sie später zu der fähigeren Ehehälfte machen. Außerdem hat dieser Umstand noch den Vorteil, daß die Mädchen mit den Jünglingen Bekanntschaften anknüpfen. Hat das Mädchen einen weiten Weg zu ihrem Verkaufsladen, so geht es im einfachen Hauskleid dorthin und putzt sich erst an Ort und Stelle. Da der Stand ringsum offen ist, so kann jedermann Zeuge von der Vornahme ihrer Toilette sein. Zu allererst gibt sich das Mädchen Teint, indem es Thanaka, eine Paste aus feingemahlener Borke und der Wurzel eines Strauches, auf das ganze Gesicht und den Hals aufträgt. Da die Paste ungefähr eine Stunde zum Eintrocknen gebraucht, so benutzt es die Zwischenzeit, um ihr Haar in Ordnung zu bringen. Sie kämmt und flechtet es, salbt es mit Kokosnußöl ein und befestigt es mit einer Nadel. Bei erwachsenen Mädchen ist das Kopfhaar ziemlich lang; man bemißt es nur nach Armlängen. Aber bei jüngeren muß dem Chignon durch Flechten nachgeholfen werden, die zumeist von dem abgeschnittenen Haar der Brüder herstammen. Nach Beendigung der Haarfrisur wird auf das inzwischen trocken gewordene Gesicht eine Art Schmelz in die Haut eingerieben. Zum Schluß werden noch die Augenbrauen nachgezeichnet und eine gelbe Blume, eine Rose oder eine Orchidee, in das glänzende, rabenschwarze Haar gesteckt. Ein graziös um Hals und Schultern geschlungener Schal vervollständigt die Toilette, und ein Blick in den Spiegel überzeugt das junge Mädchen, daß es sich sehen lassen kann. Es zündet sich nun eine Zigarre an und plaudert lustig mit seinen Nachbarinnen, den Vorübergehenden und den Käufern. Dabei benimmt es sich aber durchaus dezent, spricht ungezwungen und harmlos mit jedermann und nimmt gelassen und leidenschaftslos die Komplimente entgegen, geradeso als wüßte es nur zu gut, daß es im Besitze der „fünf Schönheitspunkte der vollendeten Frau“ ist. Einem Birmanen kommt es niemals in den Sinn, einem Mädchen öffentlich den Hof zu machen; er sagt ihm wohl im Vorübergehen gelegentlich Komplimente, die sie mit einem verächtlichen Hintenüberwerfen des Kopfes und einem Blick aus den schwarzen Augen quittiert, er denkt aber nicht daran, vor oder in der Bude herumzustehen und einen Flirt zu beginnen. Alle Klatschmäuler des Ortes würden sonst ihre Köpfe zusammenstecken und über ihn herfallen. Der rechte Ort für eine Werbung ist die Wohnung des Mädchens, wofür auch nach altem Brauche eine bestimmte Stunde festgesetzt ist. „Burschen-gehen-Werbezeit“, „Treu-Liebender-Stelldichein“ ist die landesübliche Bezeichnung für den Zeitraum zwischen acht und zehn Uhr abends. Wer ernste Absichten hat, wählt diese Zeit aus. Indessen geht alles dabei in Ehren zu. Sogar feste Grundsätze herrschen über diese Zusammenkünfte. Jedes Dorf oder jedes Stadtviertel hat nämlich einen sogenannten Junggesellenführer, dem die Aufgabe zufällt, solche Zusammenkünfte für Liebende zusammenzubringen. Die Jünglinge treffen sich auf Verabredung und marschieren unter Führung dieser Personen geschlossen durch den Ort; wo ein Verehrer seine Liebste wohnen hat, bleibt er zurück und gibt durch ein besonderes Kennzeichen zu verstehen, daß er angekommen sei. Manche spielen die Flöte, andere klatschen sich mit der rechten Hand auf den linken Arm oder husten, noch andere rufen „Ma Meit (Fräulein Liebchen), bist du da?“ und so weiter. Die Erlaubnis zum Betreten der Wohnung, in der das junge Mädchen angeputzt und siegesbereit dasitzt, wird fast niemals verweigert. Die Eltern sind in der Regel zunächst anwesend, nachdem sie aber lange genug über das Wetter, die Ernte oder irgendein anderes Ereignis geplaudert haben, schützen sie Müdigkeit vor und ziehen sich zurück. Indessen können sie, wenn sie es wollen, von ihrem Schlafzimmer aus durch Gucklöcher das Treiben des jungen Paares beobachten, und erörtern manchmal mit hörbarer und staunenswerter Offenheit das Äußere des Jünglings. Dieser bringt die Bewerbung seiner Angebeteten vor, zumeist in ganz poetischer Form, wie er es selbst vermag oder aus Liederbüchern gelernt oder auf der Bühne gesehen hat. Das Mädchen beschränkt sich für gewöhnlich aufs Zuhören oder auf kurze Antworten. Ein Küssen während der Brautzeit gilt für sehr unschicklich, auch schon das Sich-die-Händegeben für unfein. Der Dauer des Besuches wird nach der schicklichen Zeit von dem Junggesellenführer draußen durch krampfhaftes Husten oder, wenn dies nicht genügt, durch deutlichere Bemerkungen eine Grenze gesetzt.
Die Birmanin hat völlige Freiheit in der Wahl ihres Lebensgefährten, und die Eltern treten keineswegs hindernd dazwischen. Sie regeln aber doch die Einzelheiten der an sie zu zahlenden Summe, lediglich eine von früher her überkommene Sitte. Entführungen sind durchaus keine seltenen Erscheinungen und werden von den Eltern auch zumeist geduldet. Alles, was die Frau in die Gemeinschaftsehe mitbringt, bleibt ihr Eigentum. Bei einer Trennung steht ihr das Recht zu, es wieder mit sich zu nehmen, desgleichen die Hälfte dessen, was gemeinsam erworben wurde, sowie eine etwaige Erbschaft, die ihr während der Ehe zufiel.