Die sittlichen Anschauungen der Australier sind in mancher Hinsicht recht lockere, wenngleich wir sagen müssen, daß die Weiber, was zum Beispiel die Bloßstellung ihrer Geschlechtsteile anbetrifft, sichtliches Schamgefühl bekunden. Keuschheit der jungen Mädchen ist aber ein unbekannter Begriff; sie verlieren, sobald sich der Fortpflanzungstrieb bei ihnen einstellt, ihre geschlechtliche Reinheit; im Alter von acht bis zehn Jahren pflegen sie sich den Knaben preiszugeben. — Der Geschlechtstrieb scheint bei beiden Geschlechtern stark entwickelt zu sein und artet nicht selten in ganz unzüchtige Handlungen aus. Bei den Borazeremonien ist es gang und gäbe, daß den Novizen ganz unzüchtige pantomimische Tänze vorgeführt werden, die ihnen angeblich zur Abschreckung dienen sollen.
Den mutmaßlichen Zweck der Mikaoperation deuteten wir bereits an anderer Stelle an. Sie besteht in einer Bloßlegung der männlichen Harnröhre durch Aufschlitzen des Gliedes an seiner unteren Seite mittels eines zugespitzten Feuersteinmessers oder einer Muschel, neuerdings auch mittels Glassplitters und in einem Auseinanderzerren der Wundränder, beziehungsweise Verhindern ihres Zusammenheilens. Über die mögliche Entstehungsursache dieser Unsitte, die sich über fast zwei Drittel Nordwestaustraliens verbreitet findet, gehen die Ansichten sehr auseinander; Roth und nach ihm Klaatsch bringen Gründe für die Annahme bei, daß die so geschaffene Öffnung am Gliede gleichgeschlechtlichem Verkehr diene; jedoch dürfte dies wohl kaum der alleinige Grund sein, denn dagegen spricht meines Erachtens die große Verbreitung der Mikaoperation. Lumbholtz berichtet, daß in dem von ihm besuchten Gebiete nur etwa fünf von hundert Knaben von ihr bewahrt blieben. Auf der anderen Seite wieder steht fest, daß die Australier sehr zu widernatürlichem Geschlechtsverkehr hinneigen. Die Operation wird meistens in den Knaben- und Jünglingsjahren vorgenommen, jedoch werden ihr auch noch verheiratete Männer unterworfen.
Vielfach begegnet man der Meinung, daß die Wilden in beständigen gegenseitigen Fehden lägen. Für andere Länder mag dies wohl teilweise zutreffen, nicht jedoch für Australien. Hier bilden Kriegszüge (Abb. 231 und 232) nur die Ausnahme. Zwar betrachtet der Australier jeden Fremden, den er antrifft, auch jeden Schwarzen für seinen persönlichen Feind und sucht sich seiner nach Möglichkeit zu entledigen, aber, da er meistens im Bereich seiner Heimat bleibt, so kommen derartige Zusammenstöße nur vereinzelt vor. Jede Ortsgruppe bewohnt ihr bestimmtes Gebiet, in dem sie umherzieht, Eroberungsgelüste kennt der Australier nicht, und das Land bietet Raum genug für die wenigen Horden. Somit bekommt er wenig Fremde zu Gesicht, es müßte denn sein, daß er, um Besuche zu machen, weite Märsche unternimmt (Abb. 233). Dagegen herrscht bei vielen Stämmen der Brauch, den Tod eines Angehörigen zu rächen. Wir hörten bereits oben, daß man den Tod einer Person einer Verzauberung zuschreibt und durch Vermutung den Urheber herauszubekommen sucht, wobei meistens ein Medizinmann hilfreiche Hand leistet. Kann man den Schuldigen nicht ermitteln oder hält man es aus irgend einem Grunde für rätlich, ihn öffentlich nicht zu töten, so verhängt man gleichfalls einen Zauber über ihn. Zu diesem Zweck senden die Arunta einen Schamanen unter Begleitung eines gewöhnlichen Mannes nach dem Orte, wo sich der vermeintliche Mörder aufhält, aus. Um seine Spuren zu verdecken, trägt er an seinen Füßen ganz weiche Schuhe, die aus durch Menschenblut zusammengeklebten Emufedern hergestellt und von einem taschenförmigen, aus Menschenhaar geknüpften Netz umspannt sind; außerdem umschließt er seinen Leib mit einem Zaubergürtel aus dem Haar eines toten Kriegers, bemalt sich Brust und Gesicht und schmückt sich den Kopf mit Federbüscheln und Blättern. Im Dunkel der Nacht sucht er das erkorene Opfer durch einen Speerstoß zu töten oder wenigstens durch Verwünschungen oder Verrichtungen mit zauberkräftigen Gegenständen Unheil und Tod über dasselbe zu verhängen. In anderen Fällen wieder wird ein Rachezug nach der Gegend hin unternommen, wo man den Täter anzutreffen hofft. Die Bluträcher, bei den Diäri zum Beispiel durch ein weißes Stirnband kenntlich, schleichen sich in die Nähe des Lagers, kundschaften aus, wo sich ihr Opfer befindet, beschmieren ihren Körper sodann mit weißer Farbe, um sich unkenntlich zu machen, und dringen um Mitternacht ins Lager. Meistens pflegt keiner der Eingeborenen im Augenblick Widerstand zu leisten, selbst die Weiber sind so eingeschüchtert, daß sie keinen Laut von sich zu geben wagen. Sobald der dem Tode Geweihte herausgefunden ist, muß er seine Hütte verlassen und wird dann draußen durch Speerwürfe getötet. Natürlich verschwören sich die so Überrumpelten nicht selten zu einem Vergeltungszug.
Ganz sonderbare Zeremonien werden an den Teilnehmern eines solchen Zuges vorgenommen. Bei den Arunta stellt sich ein Bruder des Ermordeten aus den Haaren des Toten einen Gürtel her, klemmt ihn in seiner Achselhöhle fest, kniet vor jedem Krieger, der sich beteiligen will, nieder, legt sein Geschlechtsglied in dessen Hand und reibt es darin, alsdann nimmt er den Gürtel aus seiner Achselhöhle heraus und drückt ihn gegen den Bauch seines Partners. Dadurch soll dieser zum Kampfe gestärkt und gleichzeitig zur Teilnahme an ihm verpflichtet werden. Vor dem Ausrücken tanzen die Krieger um ihre Speere. Die Führer gehen während des Rachezuges an jeden Teilnehmer heran, geben ihm das eine Ende des Haargürtels in den Mund, während sie das andere an ihr Glied halten, wobei sie sich umarmen. Außerdem gehen dem Zusammenstoße mit dem Gegner manchmal Kriegstänze voraus (Abb. 231 und 235).
In anderen Fällen nähern sich die Rächer frei und offen dem Lager der Gegner und setzen älteren Männern, die ihnen entgegengesandt werden, um den Grund ihres Besuches auszukundschaften, diesen auseinander. Letztere bemühen sich nun, sie umzustimmen und zu versöhnen. Gelingt ihnen dies aber nicht, so einigt man sich dahin, daß die Rächer entweder den Mann, um dessentwillen sie gekommen sind, oder einen seiner Verwandten töten. Gelegentlich bestimmen die älteren Leute auch, daß ein Mann, der aus irgendeinem Grunde unbeliebt ist, ausgeliefert und getötet werden soll. — Streitigkeiten werden im allgemeinen von vielen Stämmen zwischen den einzelnen Ortsgruppen in Zusammenkünften beigelegt, die in regelmäßigen Zeitabschnitten einberufen werden. Bei einer solchen Versammlung wird alles streng nach Sitte und Brauch geordnet, und die alten Leute halten streng auf die Befolgung der Vorschriften. Wenn zwei Männer verschiedener Parteien sich gegenseitig gekränkt haben, können sie ihren Streit durch ein Duell ausfechten, entweder mittels Bumerang oder Keule oder Steinmesser (Abb. 234). Im letzteren Falle stechen sie sich so lange in den Rücken, bis der eine oder der andere nachgibt oder die Freunde die Streitenden trennen; bei Anwendung von Fernwaffen (Bumerang, Speere) darf man sich mit dem Schild verteidigen. Außer diesen Duellen gibt es zur Schlichtung von Streitigkeiten noch Gottesurteile. Hat ein Mann zum Beispiel einem anderen seine Frau gestohlen oder sonst ihn in irgend einer Weise geschädigt, so wird er gezwungen, sich einer Strafe durch Gottesurteil zu unterwerfen. Bei einigen Stämmen muß er sich, ganz gleich ob er schuldig ist oder nicht, hinstellen und sich den Speeren der anderen aussetzen; manchmal darf er sich durch einen Schild dagegen schützen und entkommt dann unbeschadet; auch wenn er keinen Schild benutzen darf, gelingt es ihm häufig, den Speerwürfen auszuweichen. Bei anderen Stämmen muß er Bumerange auf sich werfen lassen, oder der Beleidigte stößt dem Übeltäter einen zackigen Speer in seine Lende. Bei allen diesen Gottesurteilen wird jedoch darauf gesehen, daß der Übeltäter nicht getötet wird. Sollte indessen ein solcher Fall eintreten, dann würde der Getötete wahrscheinlich von seinen Angehörigen gerächt werden.
Auch Frauen bringen ihre Streitigkeiten durch ein Duell zum Austrag, und zwar überall mit dem bekannten Grabstock (Abb. 236). Mit diesem gehen sie scharf aufeinander los und schlagen sich gegenseitig so lange, bis eine von ihnen genug hat oder bis sie getrennt werden.
Die Beerdigungsgebräuche der australischen Eingeborenen wechseln von Stamm zu Stamm, weswegen wir sie hier nur in großen Zügen behandeln können. Zum Teil entledigt man sich der Toten, indem man sie in die Erde vergräbt, sie auf erhöhten Plattformen aussetzt oder in einen Baum legt, zum Teil werden sie konserviert, meistens durch Rauch, oder verbrannt, vielfach auch verzehrt. Einst war die Menschenfresserei eine über ganz Australien verbreitete Unsitte, bis die Ankunft der Weißen ihr vielfach den Garaus machte, indessen steht fest, daß man ihr noch jetzt weit und breit huldigt, selbst dort, wo die Schwarzen im Bereiche der Weißen hausen. Die hauptsächlichste Ursache für den Kannibalismus ist ohne Zweifel die Leckerei; nach dem Urteile von solchen, die gezwungen waren, kannibalischen Schmausereien beizuwohnen, soll Menschenfleisch ungefähr wie Schweinefleisch munden. Die meisten Stämme ziehen Kinderfleisch dem Fleisch von Erwachsenen vor, bei letzterem legen sie großen Wert darauf, daß es recht fett ist, verschmähen dagegen Personen, die zumeist infolge langer Krankheit abmagerten. Bei vielen Stämmen wird jede Person, die gestorben ist oder getötet wurde, verzehrt; einige verspeisen die ganze Leiche, andere begnügen sich, von ihr etwas Fleisch oder Fett zu essen. In manchen Gegenden Queenslands wurde ein Eingeborener, wenn er im Kampfe gefallen war, von seinen Angehörigen gekocht und gegessen, seine Haut getrocknet und als wertvolles Gut aufbewahrt; diese Behandlung der Leiche galt für die ehrenwerteste Form des Begräbnisses. In Viktoria malen sich alle Leute, die bei der Totenfeier von dem Fett der Leiche gegessen haben, mit roter Farbe einen Kreis um den Mund. Einen erschlagenen Feind verzehrte man wohl auch, aber nur diejenigen nahmen an dem Mahl teil, die ihn umgebracht hatten, nicht die Verwandten oder Freunde des Verstorbenen.
Die Bestattung des Toten wird hauptsächlich in solchen Gegenden ausgeübt, die völlig baumlos sind. Der Tote wird in große Rindenstreifen eingewickelt und der Kleinheit des Grabes wegen in Hockerstellung in einem röhren- oder schachtförmigen engen Erdloche beigesetzt. Einzelne Stämme begraben ihre Toten nicht sogleich, sondern trocknen sie erst aus. Zu diesem Zwecke setzen sie den Leichnam in einer Art Hütte, mit Stricken zusammengebunden, auf ein rostähnliches Holzgestell und unterhalten unter ihm längere Zeit hindurch ein schwaches, aber stark rauchendes Feuer. Wenn der Tote auf diese Weise ausgedörrt ist, wird er erst begraben oder in einem Baumgeäst ausgesetzt (Abb. 237). Gelegentlich kommt er aber nach der Austrocknung noch zu keiner Ruhe, sondern wird von den Angehörigen, denen die Trennung schwer fällt, in ihrer Hütte noch wochenlang aufbewahrt, auch wohl auf ihren Wanderungen von Lager zu Lager mitgeschleppt, bis er endlich seine Ruhestätte findet. In anderen Gegenden begräbt man wohl den Körper, behält sich aber einen Teil zurück (Abb. 238 und 239) und bewahrt ihn auf, so in Westaustralien und Viktoria die Knochen eines Beines oder Armes, bei den Kurnai eine Hand, die abgeschnitten, getrocknet und um den Hals getragen wird. Man glaubt nämlich, daß, wenn ein Feind sich dem Träger eines solchen Amulettes nähert, die tote Hand ihn ergreifen und kneifen würde, oder daß sie, in die Höhe gehalten und befragt, anzeigen würde, aus welcher Richtung der Feind zu erwarten steht. Die Stämme im Norden und Nordwesten des Festlandes haben fast nur das Baumbegräbnis; hier ist der Boden meistens felsig, so daß das Schaufeln eines Grabes auf große Schwierigkeiten stößt. Man bereitet in der Regel in etwa drei bis vier Meter Entfernung vom Erdboden in dem Geäst eines Baumes eine Plattform aus wagrecht gelegten Ästen und Buschwerk, auf das die Leiche zu liegen kommt. Infolge der großen Trockenheit der Luft werden diese Leichen vielfach zu Mumien. Die Knochen werden häufig später eingesammelt (Abbild. 240) und vergraben (Abb. 242). Im Kimberleydistrikt (Westaustralien) setzt man sie in einer Höhle bei, deren Wand reichen Figurenschmuck trägt (Abb. 241).
Die Kundgebung der Trauer besteht bei den meisten Stämmen in Selbstquälereien und lauten Klagen (Abb. 244). Verschiedentlich ist mit der Trauer auch die Pflicht des Schweigens verknüpft (Abb. 243 und 246). In Zentralaustralien bringen sich die Männer, die zu dem Toten in verwandtschaftlichem Verhältnis stehen, mittels Steinmesser tiefe Schnittwunden am Oberschenkel bei (Abb. 245), so daß sie manchmal von Blut gleichsam triefen, die Weiber schneiden sich auch die Haare ab, während sie bei anderen Stämmen sich dieselben absengen, die Männer verfahren in der gleichen Weise mit ihrem Bart. Als Trauertracht ist allgemein das Bestreichen des Körpers mit Farbe Sitte. Im ganzen Binnenland bildet Weiß das Kennzeichen der Trauer, in den Küstengegenden dagegen Schwarz. Man bestreicht sich Kopf, Brust und Oberarme mit Kalk oder Asche. Der Anstrich wird von Zeit zu Zeit erneuert, solange die Trauerzeit anhält, etwa ein Jahr. Das Jammern der Angehörigen, im besonderen der Weiber, setzt ein, sobald der Sterbende den letzten Atemzug getan und dauert so lange, bis er, wenn auch nur seine provisorische Bestattung gefunden hat. Vielfach ist es auch Brauch, die Hütte, in der eine Person starb, niederzubrennen, selbst das ganze Lager zu verlassen, wenn ein Mensch gestorben ist. Man vermeidet überall, den Namen eines Verstorbenen auszusprechen, weil man glaubt, die Toten wünschten nicht genannt zu werden.