Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 214. Zauberzeremonie behufs Vermehrung von Würmern.

Am nächsten Tage haben die jungen Leute die letzte Feuerzeremonie zu bestehen. Auch hierbei werden von den Frauen große Feuer angelegt und die glühende Asche mit grünen Zweigen bedeckt. Dieses Mal aber müssen die Jünglinge der Reihe nach in das Feuer hineintreten und mitten im dichten Rauch niederknien, wobei sie eine der Frauen an den Schultern noch herabdrückt. Damit schließt endlich die Ingwurrazeremonie. Wenn die Jünglinge alle verschiedenen Feuerproben bestanden haben, werden sie fortan als vollgültige Mitglieder des Stammes angesehen. Nachdem in den nächsten Tagen noch einige gewöhnliche Korrobories, an denen auch die Frauen sich beteiligen, abgehalten worden sind, ziehen die fremden Gruppen in ihr eigenes Dorf zurück.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 215. Zauberzeremonie, die bezweckt, Insekten zu veranlassen, daß sie Eier legen.
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 216. Zeremonie behufs Vermehrung von Schlangen bei dem Urabunnastamme.

GRÖSSERES BILD
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 217. Totemzeremonie des Aruntastammes.
Die beiden aufgeputzten Männer stellen zwei Vorfahren des Stammes dar; der eine dieser Vorfahren steht in Verbindung mit der Sonne, der andere mit einem Baum, dessen Blüten zu einem bestimmten Tranke verwendet werden.

Die Zeremonien der Australier hängen eng mit ihrer Religion zusammen. Ihre religiösen Vorstellungen beruhen auf dem Glauben an überirdische, meist mythenhafte Wesen und auf Zauberei. Im allgemeinen werden gute und böse Geister unterschieden, darunter wiederum mächtigere und unbedeutendere. Leider ist es den Europäern bis jetzt nur in unvollkommenem Maße möglich gewesen, in das religiöse Leben und Denken der Australier einzudringen. Dazu kommt, daß unter ihnen selbst nur ganz verschwommene Begriffe von den Geistern und so weiter herrschen, so daß wir nur ein mangelhaftes Bild von ihrer Religion besitzen. Eine große Rolle spielt dabei das bekannte Totemwesen. Ein jeder Stamm zerfällt in eine Anzahl Gruppen (Clans oder Sippen), von denen jede in einem, zumeist genetischen Verhältnis zu irgend einem Gegenstand oder einer Erscheinung in der Natur zu stehen glaubt, zu seinem Totem. Dieses ist zumeist ein bestimmtes Tier oder eine Pflanze, die zu Nahrungszwecken dienen, aber auch eine Naturerscheinung. Dieses Totem, nach dem sich die Sippe auch benennt, wird von ihr verehrt. Die eine Gruppe steht, um ein paar Beispiele anzuführen, mit einem Känguruh, andere mit dem Opossum oder dem Emu oder einer Schlange, wieder andere mit einer Akazienart, einem Grassamen und ähnlichem, noch andere mit Regen, Wind, Feuer und so weiter in Zusammenhang (Abb. 205, 208, 211 und 213). Für gewöhnlich darf kein Mitglied einer Totemgruppe sein eigenes Totem verzehren, wenn es sich um ein Tier oder eine Pflanze handelt, oder es töten, wenn es das erstere betrifft, denn es ist ihm heilig, wohl aber ist ihm gestattet, das einer anderen Gruppe zu essen, beziehungsweise zu töten. Ferner besteht vielfach der Glaube, daß die Anhänger eines Totems bewirken können, daß dieses sich vermehrt oder zunimmt, also einem bestimmten Teile der Natur zu befehlen imstande sind. Ein Känguruhmann zum Beispiel kann das Känguruh zur starken Vermehrung zwingen, ein Regenmann Regen hervorrufen, ein Feuermann stets sein eigenes Feuer erzeugen, so daß er dazu keiner Vorrichtungen bedarf. Wohl gemerkt, diese Fähigkeit beschränkt sich immer nur auf das eigene Totem. Ein Mitglied des Känguruhtotems kann daher keinen Regen machen, und ein Mann des Regentotems nichts dazu tun, daß sich das Känguruh vermehre. In vielen Gegenden Australiens bestehen gewisse Zeremonien, die besonders zu dem Zwecke abgehalten werden, um das Totem zu vermehren. Jede Totemgruppe pflegt eine bestimmte Stelle zu besitzen, an der man diese Zeremonien vornimmt; meistens ist dies das Verbreitungszentrum des betreffenden Tieres oder der Hauptstandort der Pflanze. Ein paar Beispiele von solchen Zeremonien. Handelt es sich darum, die Vermehrung von Schlangen zu erwirken, so erscheint an dem betreffenden Totemplatz der mit rotem und gelbem Ocker angemalte und mit dem Waningakopfputz (das weitere über ihn siehe weiter unten) ausgerüstete Oberste der Schlangentotemgruppe, kniet vor den versammelten Mitgliedern nieder und streckt die Arme ganz lang aus, wobei er in jeder Hand einen angespitzten Knochen hält. Ein Mann, der zu seiner Rechten kniet, nimmt sich den Knochen aus der entsprechenden Hand, hebt an seinem Oberarm eine Hautfalte hoch und durchsticht sie mit diesem Knochen; dasselbe tut ein Mann, der zur Linken sich niedergelassen hat (Abb. 216). Der Oberste singt darauf, in der gleichen Stellung verharrend, ein Lied oder einen Zauberspruch, dessen Inhalt den Anwesenden heutzutage unverständlich erscheint, und die Zeremonie ist beendigt. Wenn daraufhin die Schlangen recht zahlreich geworden sind, bringen Männer, welche der betreffenden Gruppe nicht angehören, einige dieser Tiere dem Obersten mit den Worten: „Siehe, hier sind Schlangen“. Dieser nimmt etwas Schlangenfett, reibt sich damit die Arme ein und antwortet: „So esset alle“. Damit will er besagen, daß die Schlangen dank seiner Zeremonie so zahlreich geworden sind, daß jeder Stamm sie in genügender Menge zur Verfügung hat. — Um Würmer, eine Delikatesse für die Australier, zu vermehren, reibt ein Mann die Magengegend eines anderen mit einem heiligen Steine, der das Ei eines solchen Tieres darstellen soll (Abb. 214); oder singt die Insekten an, auf daß sie Eier legen (Abb. 215). Um Regenwetter herbeizuführen, wurde bei den Kurna an einem Wasserloch eine Grube ausgeworfen und über ihr eine Hütte errichtet. Nachdem sich in ihr alle Anwesenden, darunter auch Gäste, versammelt hatten, schnürte sich einer der älteren Männer ein Band fest um den linken Oberarm und öffnete mit einem spitzen Steine eine Blutader in der Gegend des Ellenbogengelenkes. Das ausströmende Blut ließ er über die am Boden dicht gedrängt Hockenden laufen, auf die mit Blut bespritzten Stellen streute er Vogeldaunen. Jetzt wurden einige vor Beginn der Zeremonie in die Wassergrube geworfene Steine herausgenommen und an einem entfernten Platz in das Astwerk eines der höchsten Bäume gelegt. Währenddessen zerrieben andere Männer Gipsspat zu feinem Pulver und streuten es auf die Oberfläche des Wassers. Schließlich stießen alle Anwesenden die Hütte mit dem Kopfe um. Das fließende Blut soll den vom Himmel strömenden Regen versinnbildlichen, die Daunen leichte, die Steine schwere Wolken; das Verstecken der Steine in den Baumgipfeln geschieht in der Absicht, daß sie der Regengeist sehe, und mit dem Niederreißen der Hütte soll angedeutet werden, daß der Geist in gleicher Weise die Wolken durchbohren möge. Um anderseits kühle Witterung zu bekommen, zünden geschmückte Männer hinter einem Windschirm ein Feuer an, lassen sich an ihm nieder und geben an, daß sie frieren und vor Kälte zittern. Hierdurch hoffen sie eine Abkühlung des Wetters herbeiführen zu können. Manche Stämme nehmen an, daß ein Mann sich in sein Totem verwandeln könne, wenn dieses ein Tier ist. Ein Totemtier verletzt nach der allgemeinen Annahme niemals seine menschlichen Verwandten; daher braucht zum Beispiel ein Anhänger des Schlangentotems nicht zu befürchten, von einer Schlange gebissen zu werden.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 218. Bodenzeichnungen für die Wollunquatotemzeremonie.
Diese Zeichnungen gelten den Eingeborenen als heilig und dürfen von Frauen nicht gesehen werden; in diesem Bilde stellen sie die Wanderungen des mythischen Vorfahren Wollunqua dar.

GRÖSSERES BILD
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 219. Warramungaleute im Schmuck für eine Zeremonie des Wollunquatotems.
Der Gegenstand über dem Kopf des einen Mannes ist aus Grasstengeln hergestellt und mit Schnur aus Menschenhaar umwickelt; er soll Wollunqua, eine mythische Schlange, darstellen.
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 220. Schlußszene bei der Wollunquatotemzeremonie des Warramungastammes,
bei der den Aufführenden der Kopfputz abgenommen wird.

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Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 221. Szene aus der Wollunquatotemzeremonie des Warramungastammes.
Ein Mann streicht mit einem Zweige über die auf einem Erdhaufen dargestellte mythische Schlange Wollunqua; dies soll sie versöhnen.

Alle Mitglieder einer jeden Totemsippe halten sich für nahe Blutsverwandte; die Mitgliedschaft zu einer Gruppe wird durch die Erbfolge geregelt. In Gegenden (Ostaustralien), wo ein Kind dem Clan der Mutter angehört, erbt es das Totem der Mutter, in anderen wieder, wo es zur Gruppe des Vaters zählt, nimmt es dessen Totem an. Bei noch anderen Stämmen wird das Totem nicht vererbt, sondern auf andere Weise erworben. Wie wir schon hörten, ist jedes Totem an einen bestimmten Platz oder Gegenstand gebunden. Wird bei den Arunta zum Beispiel ein Kind geboren, so erhält es das Totem der Stelle, in dessen Nähe es angeblich von der Mutter empfangen wurde. Glaubt also eine Frau, daß sie ihr Kind bei einem bestimmten Baume oder einem Felsen empfangen habe, der mit dem Emu in Verbindung steht, so bekommt das Kind das Emutotem, ganz gleich welcher Sippe die Mutter angehört.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 222. Szene aus der Feuerzeremonie des Warramungastammes.

Das Totemwesen zeigt seine höchste Entwicklung in Zentralaustralien. Hier hat man auch die ganze Lehre tiefer durchdacht und sich ihren Ursprung zurechtgelegt. Vor Zeiten, bevor es noch einen Menschen gab, lebte in Australien eine Art übernatürlicher Wesen, die Totemahnen. Sie besaßen ganz erstaunliche Kräfte und auch die Fähigkeit, sowohl die Natur des Menschen wie die von Tieren oder Pflanzen in sich zu verkörpern. Alle diese Vorfahren, so meinen einige Stämme nun, ließen, während sie das Land durchzogen, an bestimmten Orten viele Kindergeister zurück, die, wie wir bereits vordem (S. 156) entwickelten, in die Frauen übergehen und dann als richtige Menschenkinder geboren werden. Nach dem Tode kehrt ihr Geist wieder zu seiner Ursprungsstätte, zum Beispiel in einen heiligen Stein oder Baum, mit denen er verbunden ist, zurück und wartet dort auf seine Wiederfleischwerdung. Jedes Stammesmitglied ist also die Wiedergeburt eines der Vorfahren. Die Stämme im Innern Australiens führen nun Zeremonien auf, die auf diese Totemvorfahren Bezug nehmen, indem sie dieselben zur Darstellung bringen (Abb. 217). Allgemein nimmt man an, daß diese Totemahnen die betreffenden Zeremonien der Sippe persönlich in der Weise, wie sie heute begangen werden, vordem eingeführt haben. Die bei den Einweihungsfeierlichkeiten der Jünglinge von uns erwähnten Zeremonien sind zum Teil solche, die mit dem Totemahnen in Zusammenhang stehen. Als Beispiel, wie es bei einer solchen zugeht, möge die Zeremonie des Schlangentotems der Warramunga gelten. Der Vorfahre dieses Totems soll ein mythisches Wesen Wollunqua gewesen sein, das eine solche Größe besaß, daß es, wenn es auf dem Schwanz gestanden hätte, mit seinem Kopf bis in den Himmel hineingereicht haben würde; jetzt liegt es in ein großes Wasserloch in einem einsamen Tal gebannt. Bei einer der darauf bezüglichen Zeremonien nun wird ein Erdhügel geformt und auf ihn die Gestalt einer Schlange gezeichnet (Abb. 221). Darauf gehen die Männer des Wollunquatotems (Abb. 219) um den Hügel herum, und einer von ihnen streicht mit einem Zweig über den Fuß des Hügels (Abb. 221); nachdem man darauf den größten Teil der Nacht gesungen und um den Hügel getanzt hat, greift man am frühen Morgen den Hügel mit Speeren, Bumerangs und Keulen an und zertrümmert ihn. Offenbar soll durch diese Zeremonie Wollunqua verhindert werden, sein Wasserloch zu verlassen. In dem übrigen Australien, wo kein Totemglauben herrscht — nur im Zentrum des Erdteiles treffen wir ihn im vollen Umfange an —, kommt den Zeremonien eine andere Bedeutung bei. Allerdings bilden ihren Hintergrund teilweise hier auch noch mythische Vorstellungen von Vorfahren — diese Legenden und Erzählungen von den Ahnen werden den Jünglingen also nicht nur erzählt, sondern auch dramatisch vorgeführt —, daneben aber auch wieder Geschichten über Tiere. In diesem Falle ahmen die darstellenden Männer die Handlungen der Tiere nach oder führen etwas um Zeichnungen, die Tiere wiedergeben, auf. So zum Beispiel laufen sie auf allen Vieren herum wie ein grasendes Känguruh und ähnliches. Allen diesen Vorführungen, wie den die Wanderungen des Totemahnen darstellenden Zeichnungen (Abb. 218 und 220) ist gemeinsam ihre Heiligkeit; daher dürfen sie weder von Frauen noch von Kindern gesehen werden.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 223. Szene aus der Feuerzeremonie des Warramungastammes.
Die Eingeborenen tanzen vor der Hütte, in der andere Männer sitzen und singen. Die Fackeln, die sie halten, werden später abgebrannt.

Außer den Zeremonien, die der Verehrung des Totems und der Verkörperung der heiligen Mythen dienen sollen, kennen verschiedene Stämme noch eine Reihe anderer Zeremonien, die ganz anderer Natur sind. Als Beispiel von solchen diene die Feuerzeremonie der Warramunga, die indessen mit der gelegentlich der Jünglingsweihen stattfindenden und oben geschilderten nicht identisch ist. Sie geht darauf hinaus, daß alle Beteiligten die zwischen ihnen bestehenden Streitigkeiten beilegen. Ein Augenzeuge schreibt, daß die Zeremonie an einem Abend damit einsetzte, daß, nachdem sich die Männer um einige kleinere Feuer gruppiert hatten, ein komisches Intermezzo sich abspielte. Einige sprangen zunächst auf, stürmten mit erhobenen Waffen wütend umher, schrien laut und gebärdeten sich ganz unsinnig; hierauf begann man mit Neckereien, einer machte über den anderen höhnische Bemerkungen, suchte ihn auch direkt zu beleidigen, nahm ihm seine Waffen fort und versteckte sie im Busch; die jüngeren Leute nahmen den älteren die Speisen weg, eine unter anderen Umständen ganz unerhörte Beleidigung — über alles amüsierten sich die Anwesenden köstlich. Darauf setzte der Tanz ein, an dem die Teilnehmer sich so grotesk wie möglich benahmen, auch die Frauen wirkten dabei mit, die vordem den Vorgängen nur von weitem zugesehen hatten. Diese Belustigungen dauerten bis gegen Mitternacht. Am nächsten Morgen bemalten sich die Männer mit Ocker und führten eine ganz drollige Pantomime auf; die Hände hinten am Kopfe haltend, tanzten sie zunächst in der Richtung des Lagers der Frauen zu, wenn sie sich ihm näherten, gingen sie bald auf den Händen, bald auf den Knien vorwärts (Abb. 222), kehrten aber vor dem Lager um und in das ihrige zurück. Hierauf zogen sich die Männer, einige alte Leute ausgenommen, in den Busch zurück und blieben hier eine Woche. Wichtig ist bei diesem Akte der Zeremonie, daß die jungen Männer die Frauen nicht sehen durften. Nach der Rückkehr der Männer aus dem Walde begannen die Vorbereitungen für die eigentliche Feuerzeremonie, die unter anderem in der Anfertigung mächtiger Fackeln aus Zweigen (Abb. 223) und in der Errichtung einer etwa sechs Meter hohen, mit rotem Ocker bemalten und an der Spitze mit einem Busch Zweige geschmückten Stange zwischen dem Männer- und Frauenlager bestanden. Die eigentliche Feuerzeremonie spielte sich nachts ab. Die sie darstellenden Männer bestrichen sich dazu von Kopf bis zu Fuß mit rotem Lehm und darüber mit einer dicken Schicht weißen Pfeifentons und nahmen die Fackeln in die Hand. Dann ging einer zum Angriff über, indem er mit seiner Fackel wie mit einem vorgestreckten Spieß in die Menschengruppe hineinstürmte, in der sich einer der Männer befand, mit dem er im letzten Jahre einen heftigen Streit gehabt hatte. Man wehrte hier den Angriff mit Keulen und Speeren ab. Damit war das Zeichen zu einem allgemeinen Durcheinander gegeben. Beide Parteien stürmten nun aufeinander los, die brennenden Fackeln sausten dabei auf Kopf und Rumpf nieder und die glühenden Kohlenreste stoben auseinander. Die Frauen standen klagend daneben und senkten brennende Zweige, um, wie sie behaupteten, dadurch zu verhindern, daß die Männer sich ernstlich verletzten. Die lodernde Glut, der mächtige Qualm, im Gegensatz dazu die weiß angestrichenen Körper, der mächtige Lärm, alles dieses machte den Eindruck einer recht wilden rohen Szene. Endlich wurden die Fackeln auf die Erde geschleudert und ihre Flammen gelöscht.

Phot. Kerry & Co.
Abb. 224. Eingeborener der Prince of Wales-Insel
mit einem Stabe, der ein Waninga trägt.

Bei der Beschreibung der Zeremonien erwähnten wir bereits verschiedentlich heilige Gegenstände, vor allem das Schwirrholz, das besonders bei den Jünglingsweihen eine wichtige Rolle spielt. Denn bei dieser Gelegenheit erfahren die Knaben zum ersten Male, daß jene geheimnisvollen Töne, die einem überirdischen Wesen zugeschrieben werden und oft genug ihnen großen Schrecken einflößten, durch diesen unscheinbaren Gegenstand hervorgerufen werden. Wir sprachen auch bereits von dem Tschuringa (Abb. 203), das dem eigentlichen Schwirrholz in der Form wohl gleicht, aber kein Loch für die Schnur besitzt, also nicht geschwungen werden kann. Der Name für diesen Gegenstand stammt aus der Aruntasprache und bedeutet „heilig“. Es ist oft mit eingeritzten Mustern schön verziert. Die Stämme von Mittel- und Westaustralien verwenden das Tschuringa nur bei ihren heiligen Handlungen, vor allem sind die Gebräuche, die damit im Zusammenhange stehen, bei den Arunta hoch entwickelt. Hier besitzt jede Person, Mann, Weib und Kind, sein eigenes Tschuringa, mit dem ein jedes verbunden ist; die Frauen und Kinder aber dürfen das ihrige nicht zu Gesicht bekommen. Alle Tschuringa, die einer Totemgruppe angehören, werden an einem besonderen Ort aufbewahrt. Dieser gilt ebenfalls für heilig; ein Jäger zum Beispiel würde auf der Jagd nach einem Känguruh, wenn er sich solchen Aufbewahrungsorten näherte, ihm nicht weiter nachstellen, sondern davon Abstand nehmen. Während der Zeremonien werden diese Tschuringa, die sonst wie ein großer Schatz ängstlich gehütet werden, hervorgeholt, betrachtet und befühlt; dabei sprechen die Eingeborenen nur im Flüsterton und betragen sich höchst feierlich. Aus Höflichkeit pflegt eine Totemgruppe einer anderen wohl ihr Tschuringa zu leihen, sie erhält es dann unter vielen feierlichen Zeremonien wieder zurück (Abb. 225).

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 225. Zurückbringen eines ausgeliehenen Tschuringa.

Ein anderer heiliger Gegenstand, auf den schon hingewiesen wurde, ist das Waninga. In seiner einfachsten Form besteht es aus zwei in der Mitte in Gestalt eines Kreuzes zusammengebundenen Stöcken, auf welches Haar- oder Pelzsträhnen webartig gewickelt sind. Bald wird es in der Hand (Abb. 224), bald auf dem Kopfe (Abb. 227) getragen. Im westlichen Australien weist dieser Gegenstand entwickeltere Formen auf. In dem in Abbildung 227 dargestellten Falle sind fünf kleine Waninga zu einem einzigen Ganzen zusammengefügt. Die Bedeutung des Waninga, das ebenso wie das Schwirrholz und das Tschuringa weder Frauen noch Kinder erblicken dürfen, ist eine dunkle. Bei manchen Zeremonien soll es nach Aussage der Eingeborenen das Totem darstellen, mit dem sie in Zusammenhang steht, also eine Ratte oder eine Schlange. In Westaustralien scheint das Waninga eine ähnliche Rolle wie die Masken Melanesiens und anderer Länder zu spielen. Solche kommen übrigens auch im äußersten Norden von Queensland vor, offenbar liegt hier ein Einfluß von Neuguinea her vor, mit dem Australien durch die Inseln der Torresstraße in Verbindung steht (Abb. 226).

Phot. W. E. Roth.
Abb. 226. Maskentänzer (Krokodiltanz)
bei einer Einführungszeremonie in Nordqueensland.
Phot. A. R. Brown.
Abb. 227. Eingeborener mit Waningahaarputz.

Wir schließen hieran eine Besprechung des Glaubens an Magie und Zauberei, durch den das Leben der Eingeborenen Australiens stark beeinflußt wird. Wird ein Mann in einem Kampfe durch einen Speer verwundet oder getötet, so kommt dies daher, daß der Speer verzaubert war; verfehlte ein Speer, der nach einem Känguruh geworfen wurde, sein Ziel, so war dabei ebenfalls Zauberei im Spiele. Um sich gegen solchen Zauber zu wehren, beziehungsweise ihm vorzubeugen, besitzen manche Stämme in Westaustralien kleine Zauberlieder oder Sprüche, die Männer und Frauen, wenn sie mit irgend einer Arbeit beschäftigt sind, singen. Ein Mann, der sich zum Beispiel Widerhaken an seinen Speer schnitzt, singt dann ein bestimmtes Lied, damit sie stark werden und nicht abbrechen; ein anderes Lied wieder, wenn er eine Speerschleuder anfertigt und so weiter. Ähnlich wie wir es bereits von den Melanesiern her kennen, werden Krankheit und Tod nicht auf natürliche Ursachen zurückgeführt, sondern als die Wirkung böser Zauberei gedeutet, die einer, der dem Betreffenden übel wollte, ihm zufügte. Mancherlei Zaubermittel gibt es, um bei einem anderen Krankheit oder sogar den Tod hervorzurufen. Am verbreitetsten ist das Verfahren des Zuspitzens, wie man es bezeichnen kann. Bei einzelnen Stämmen kann nur ein Zauberer es ausüben, bei anderen hingegen jedermann, sofern er nur den dazu erforderlichen Apparat besitzt. Es gibt von ihm zwar verschiedene Formen, indessen ist der wesentliche Teil daran stets ein Stück Knochen oder Holz, das an dem einen Ende zugespitzt ist; ihm wohnt der böse Zauber inne. Während der Mann nämlich den Stock oder Knochen zuspitzt, murmelt er Flüche, wie etwa: „Möge dein Herz auseinandergerissen werden“ oder: „Möge dein Rücken sich spalten und deine Rippen auseinandergezerrt werden“ und ähnliches mehr und legt dadurch den Zauber in den angespitzten Gegenstand hinein. Ebenso verschieden wie die Form des Werkzeuges ist auch seine Anwendung; sie beruht in der Hauptsache darauf, daß der Knochen oder Stein nach der Richtung der zu schädigenden Person gerichtet wird. Natürlich darf das Opfer von diesen Machenschaften nichts erfahren. Ein solcher Richtapparat, der von zwei Personen bedient wird, besteht aus einer langen gedrehten Schnur aus Menschenhaar, an deren einem Ende fünf kleine Richtknochen und an deren anderem ein solcher und ein paar Klauen von Adlerfalken an einem Stück Harz sitzen. Der vordere Mann hält bei seiner Anwendung die Richtknochen und der hintere die Vogelklauen, ersterer richtet die Knochen nach der Richtung, wo derjenige, dem er Schaden zufügen will, weilt, und stößt sie mit einem Ruck dorthin. Der böse Zauber nimmt dementsprechend diese Richtung und dringt in den Menschen, auf den es abgesehen ist, ein. Dieser erkrankt und bekommt heftige innere Schmerzen, die den Falkenklauen zugeschrieben werden, da diese, wie man annimmt, die inneren Organe umkrallen (Abb. 228 und 229).

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 228. Zauberhandlung, um einen Menschen zu töten,
indem der kniende Mann rechts mit einem Zauberknochen in die Richtung zeigt, in welcher der Gegner vermutet wird.

Eines ganz seltsamen Zauberbrauches müssen wir noch gedenken, der, sofern er wirklich auf Wahrheit beruht, vielleicht der Kraft der Suggestion zuzuschreiben ist. Gewisse Männer sollen die Macht besitzen, einen Mann oder eine Frau zu töten und ihre Opfer später wieder ins Leben zurückzurufen, aber nur noch auf ein paar Tage, so daß schließlich doch der Tod bei ihnen eintritt. Ein Mensch, der mit dieser Macht ausgestattet ist, kann sie entweder aus freiem Antriebe für sich allein gegen jemanden, dem er böse gesinnt ist, ausüben, oder sie in den Dienst einer Gruppe von Männern stellen, deren ausführendes Organ er somit wird. In solchem Falle vollzieht er die Todesstrafe an einer Person, über die die alten Männer sie verhängt haben. Zu diesem Zwecke reibt sich dieser Gewaltige, der bei den Arunta Kurdaitscha heißt, ganz und gar mit Holzkohle ein, schmückt sein Gesicht und sonstigen Körper mit weißen Daunen, zieht Schuhe aus Emufedern an, die mit Blut zusammengeklebt sind und Zauberwirkung besitzen sollen; er ist ferner mit Schild und Speer, sowie mit einem oder zwei Tschuringa ausgerüstet (Abb. 230). — Der Aberglauben, nach dem gewisse Männer eine solche seltsame Macht besitzen, ist über ganz Australien verbreitet. Auf diese Weise sucht man unbequeme Leute im geheimen ins Jenseits zu befördern. Es hält aber schwer herauszubekommen, in welcher Weise man dabei verfährt. Anscheinend ist dies bei den einzelnen Stämmen ganz verschieden. Bei den Diäri zum Beispiel braucht der Zauberer in einer faustgroßen Grube nur eine Mischung von Harz aus den Wurzeln des Eisenholzes und dem Kote des auserkorenen Opfers zu verbrennen; wenn dann dieses an der betreffenden Stelle vorbeigeht, muß es über kurz oder lang sterben. Energischer gehen diese Zauberer in anderen Gegenden vor. Sie sollen hier ihr Opfer durch einen Schlag auf den Kopf bewußtlos machen, ihm die Lenden aufschneiden, das Nierenfett entfernen und die Wunde schließlich mit Gras verstopfen. Der Mann kehrt zwar wieder zum Bewußtsein zurück, stirbt aber in ein paar Tagen. In westaustralischen Gegenden bedient man sich einer noch grausameren Methode. Der Mörder, beziehungsweise der Vollstrecker eines Urteils schleicht an sein Opfer heran, während es schläft, kneift ihm die Nasenlöcher leicht zusammen, damit es den Mund öffne, den er ihm sofort mit Sand verstopft. So geknebelt schleppt er den Mann eine kleine Strecke in den Busch hinein, nimmt ihn beim Kopfe, dreht diesen mit einem besonderen Kunstgriff schnell herum, so daß der Halswirbel ausgerenkt wird, und bringt den Kopf sofort wieder in seine natürliche Lage zurück. Man behauptet, daß, wenn ein Opfer diese Marter durchgemacht hat, es noch ein paar Tage in einem Dämmerzustand verharre, dann aber doch sterbe.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 229. Zauberhandlung, um einen Menschen zu töten.
Der Eingeborene rechts hält einen Zauberstock (siehe Abb. 203) in der Richtung des Gegners, der von dem bösen Zauber befallen werden soll, welcher bei Anfertigung des Zauberstockes über diesen gesprochen worden ist.

Die Zauberer genießen in Australien einen großen Ruf; sie vermögen nach Angabe der Eingeborenen, wie schon gesagt, Krankheiten und Tod zu bewirken, die Todesstunde des Menschen vorauszusagen, Schwerkranke aber auch wieder gesund zu machen und selbst Tote wieder ins Leben zurückzuführen. Bei der Heilung einer Krankheit gehen sie in der Weise vor, daß sie die Körperstelle, die sie für den Sitz des Leidens halten, zunächst reiben, drücken, anblasen, an ihr saugen und schließlich ein Stöckchen oder einen Stein hervorbringen, den sie angeblich aus dem Körper entfernt haben und als die Ursache der Krankheit bezeichnen.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 230. Ein Zauberer (Kurdaitscha)
in Schuhen aus Emufedern und mit solchen am Körper geschmückt an den Feind heranschleichend.

Neben den Einschränkungen, die das weit verbreitete Totemwesen bei den Heiraten der Australier auferlegt, gibt es noch weitere, die durch das bei ihnen herrschende klassifikatorische System, wie die Wissenschaft es nennt, bedingt werden. In Australien nämlich sind die Verwandtschaftsgrade von so großer Wichtigkeit, wie bei keinem anderen Volke der Erde, sie beherrschen und regeln ihr ganzes soziales Leben. Weil ein Stamm nur wenige hundert Mitglieder umfaßt und diese vielfach untereinander heiraten, so ist es für die damit vertrauten alten Leute eine ziemliche Leichtigkeit, Generationen hindurch das gegenseitige Verwandtschaftsverhältnis zweier Personen festzustellen. Diese Verwandtschaftsgrade aber werden von den Australiern nicht nach unseren Grundsätzen bestimmt und bezeichnet, sondern sie verwenden dazu ein ganz eigentümliches, uns in mancher Hinsicht unverständliches System, eben das sogenannte klassifikatorische. Sie besitzen nur eine kleine Anzahl Worte, und jedes derselben wenden sie auf eine große Anzahl Verwandtschaftsgrade an, auf eine größere Anzahl verschiedener Personen. Wie wir in unserem Sprachgebrauche zum Beispiel das Wort „Onkel“ für verschiedene Personen wie Vaters und Mutters Bruder, Ehegatten der Schwestern der Eltern und so weiter gebrauchen, so besitzt der Australier für bestimmte Verwandtschaftsgrade einen bestimmten Ausdruck, aber er wendet ihn auf eine ganze Reihe von Verwandten an, die derselben bestimmten Verwandtschaftsklasse angehören. So kennt er kein eigenes Wort für Vater (das heißt Erzeuger) in unserem Sinne, sondern er bezeichnet mit einem gemeinsamen Ausdruck nicht nur den wirklichen Vater, sondern auch den Bruder des Vaters, die Söhne des Bruders des Großvaters, die Ehegatten der Schwester der Mutter und eine ganze Reihe entfernter Verwandten mehr. In der gleichen Weise nennt er „Mutter“ nicht nur seine wirkliche Erzeugerin, sondern dehnt diese Bezeichnung auch auf die Schwestern der eigentlichen Mutter, die Frauen des Bruders des Vaters und andere mehr aus. Auf diese Weise erhält jeder Mensch eine große Anzahl Väter und Mütter. Dabei macht der Australier aber doch einen Unterschied zwischen seinem eigentlichen Vater, beziehungsweise seiner eigentlichen Mutter und anderen Männern wie Frauen, die die gleiche Bezeichnung führen, geradeso wie wir zwischen Vettern ersten, zweiten und dritten Grades unterscheiden, wenngleich wir diese alle auf die gleiche Weise so nennen. Ebenso unterscheidet er innerhalb jeder einzelnen Verwandtschaftsklasse, das heißt den Leuten, welche die gleiche Verwandtschaftsbezeichnung führen, zwischen näher und entfernter stehenden Verwandten. Wenngleich er daher allen Männern, die er mit „Vater“ anredet, die gleiche Ehrfurcht und Hochachtung schuldet, so macht er doch nach dem Grade der Verwandtschaft zwischen ihnen Unterschiede. Nach diesem Klassensystem ist also jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, die mit einem Australier in gesellige Beziehung treten, für ihn verwandt, allerdings in verschiedenem Grade.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 231. Australier beim Tanz, bevor sie ihren Rachezug antreten.
Wenn ein Todesfall eintritt, so glauben die australischen Eingeborenen, daß er durch Zauberei hervorgerufen worden sei. Die Pflicht der Verwandten ist es dann, Rache zu üben, doch selten wird dabei Blut vergossen.

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Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 232. Rückkehr vom Rachezug,
bei der die Weiber die Schilde der Teilnehmer prüfen. Wenn einer hohl klingt, so steht sein Besitzer unter bösem Einfluß und wird sterben.

Dieses Verwandtschaftssystem beeinflußt nun das ganze soziale Leben des Australiers, vor allem seine Heiratsgesetze, denn er darf nur in eine bestimmte Verwandtschaftsklasse hineinheiraten.

Die unter den Australiern vorherrschende Eheform ist die Polygamie (im Durchschnitt zwei bis drei Frauen); Einehe kommt natürlich auch vor und währt unter Umständen auch zeitlebens. In der Regel leisten sich die älteren Männer mehr als eine Frau, denn ihre Zahl richtet sich danach, wieviele Frauen ein Mann zu ernähren imstande ist. Ihm liegt die Pflicht ob, seine Frau hinreichend mit tierischer Nahrung zu versorgen, während diese die pflanzliche beschaffen muß. Daher kann sich ein tüchtiger Jäger eher mehrere Frauen leisten. — Merkwürdige Eheverhältnisse herrschen in Zentralaustralien, wo achtzehn- bis fünfundzwanzigjährige Männer eine Ehegenossin besitzen, die dem Alter nach ihre Großmutter sein könnte, und wo die ältesten einflußreichsten Männer der Gemeinde die meisten Frauen aufweisen, und zwar unter ihnen gleichzeitig Greisinnen und im Backfischalter stehende Mädchen. Außerdem kommt in Australien noch die sogenannte Piraûruehe vor, das ist eine Art Gruppenehe. In ihr ist eine Anzahl Personen beiderlei Geschlechts zu einer Gemeinschaft vereinigt, deren männliche Mitglieder das Recht haben, mit einer größeren oder geringeren Anzahl der weiblichen Mitglieder Geschlechtsverkehr zu unterhalten. Das Weib, das die Piraûruehe eingeht, ist stets die rechtmäßige Gattin eines bestimmten Mannes und bleibt es auch während dieser Zeit, insofern er ihr seinen Schutz angedeihen läßt und ein Vorrecht hinsichtlich der ehelichen Beiwohnung vor den anderen Männern beanspruchen kann. Die Mitehemänner, deren Anzahl übrigens nicht groß zu sein pflegt, sind gewöhnlich ältere, einflußreiche Leute des Stammes. Stets aber werden auch bei dem Eingehen der Piraûruehe die Gesetze streng befolgt, welche Klassen und Verwandtschaftsgrade für die Heirat vorschreiben.

Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 233. Die Besucher eines befreundeten Lagers bei ihrer Ankunft,
bei der sie mit gewissen Formalitäten empfangen werden.

Die Ehe der Australier kommt durch Vereinbarung zustande. Zumeist werden zwei Frauen, die im richtigen Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen, zu den besonderen Schwiegermüttern ihrer beiderseitigen Söhne ernannt. Oft trifft man ein solches Abkommen bereits, wenn diese Frauen noch keine Kinder haben, oder auch gar, wenn sie selbst noch gar nicht verheiratet sind. Der Mann erhält dann bereits seine Spezialschwiegermutter vor der Geburt seiner Zukünftigen; schenkt diese Schwiegermutter einer Tochter das Leben, dann steht dem betreffenden Manne also das Recht zu, diese sich zur Frau zu fordern. Anderseits, wenn er eine Schwester besitzt und seine besondere Schwiegermutter einen Sohn, so muß er diese seine Schwester gegen die Frau, die er bekommt, eintauschen. Bekommt die Schwiegermutter aber mehrere Mädchen, dann hat der Bräutigam das Recht auf alle diese und heiratet sie der Reihe nach, sobald sie das heiratsfähige Alter erreicht haben. Mag er sie aber nicht sämtlich heiraten, dann kann er dieses Vorrecht aufgeben, meistens zugunsten eines jüngeren Bruders, der dann gewöhnlich die Mädchen zu Frauen nimmt, auf die der ältere Bruder Anspruch hatte. Für den Fall, daß die Spezialschwiegermutter nur Söhne gebären oder frühzeitig sterben sollte, trifft man eine Vereinbarung dahin, daß der mutmaßliche Schwiegersohn ein weiteres Anrecht auf die Töchter anderer Familien hat. Bei allen diesen Verlöbnissen müssen natürlich die bestehenden Heiratsgesetze innegehalten werden. Der eigenartigen Beschränkungen im Verkehr zwischen Schwiegermutter und Schwiegersohn gedachten wir bereits oben. Im allgemeinen läßt sich aber sagen, daß, wenn ein junger Mann etwa zwanzig Jahre alt ist, eine dauernde Vereinbarung über seine Zukünftige bereits getroffen sein wird. Nun kann es allerdings vorkommen, daß diese erst einige wenige Jahre alt ist, dann muß er eben warten, bis sie das heiratsfähige Alter erreicht hat, was bereits mit vierzehn Jahren der Fall sein kann. Während dieser Wartezeit stattet der Bräutigam dem Mädchen regelmäßig seine Besuche ab und bringt dem Vater passende Geschenke mit. Sobald nun nach Ansicht des Vaters und der Angehörigen das Mädchen alt genug geworden ist, um zu freien, wird sie dem versprochenen Manne übergeben. Eine besondere Festlichkeit findet bei den meisten Stämmen nicht statt; nachdem die weiblichen Angehörigen der Braut oder auch diese selbst für ein primitives Obdach gesorgt haben, erwartet der junge Mann unter ihm gegen Abend das Mädchen, das ihm von jenen zugeführt wird.

Phot. W. Saville Kent.
Abb. 234. Duell zwischen zwei Männern mittels Bumerang.
Phot. W. Saville Kent.
Abb. 235. Kriegstanz der Eingeborenen vom Kimberleydistrikt.
Er geht den Einzelkämpfen zwischen den beiden Parteien, die sich bekämpfen, voraus.

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Wenn ein Mann keine Gelegenheit hat, auf dem üblichen Wege eine Frau zu erhalten, bleibt er entweder Junggeselle oder er nimmt einem anderen seine Frau fort. Anderseits aber auch kommt es vor, daß eine Frau sich aus ihrem Gatten oder dem ihr versprochenen Mann nichts macht und ihm einen anderen vorzieht. Entführungen sind daher aus diesem oder jenem Grunde keine Seltenheit. In den Augen der Australier kommt es auf dasselbe heraus, ob ein Mann einem anderen das Mädchen, das ihm versprochen worden ist, oder seine wirkliche Frau entführt; in beiden Fällen handelt es sich um ein „Stehlen“, und dies erfordert Sühne. Der beleidigte Mann und seine Verwandten oder Freunde setzen den Flüchtlingen nach; holt man sie sogleich wieder ein, so wird die Frau dem Manne wieder zurückgegeben und erhält eine tüchtige Tracht Prügel, der Verführer aber muß sich hinstellen und sich von dem Beleidigten mit einer Anzahl Speere bewerfen lassen. Indessen ist diese Sache nicht so gefährlich, wie es auf den ersten Anblick erscheint, denn der Übeltäter erhält meistens einen Schild zur Abwehr und außerdem darf auf keine edleren Körperteile gezielt werden, sondern nur auf die Lenden, so daß im allgemeinen keine lebensgefährlichen Verletzungen entstehen. Wenn die Flüchtlinge aber ihren Verfolgern längere Zeit zu entweichen verstanden haben, darf der Verführer meist seinen Raub behalten, besonders wenn er ein tüchtiger Krieger ist oder einflußreiche Freunde ihn dabei unterstützen. Die Frau kommt aber stets schlecht weg, denn sie wird fast immer tüchtig verprügelt. Ganz anders aber gestalten sich die Folgen, wenn ein Mann eine Frau entführt hat, die er nach den bestehenden Heiratsgesetzen nicht heiraten durfte. In diesem Falle ist die Entführung nicht allein ein Vergehen gegen die Anverwandten der Frau, sondern auch gegen das Gesetz des Stammes. Während nämlich dann, wenn ein Mann eine Frau entführte, die mit ihm in dem richtigen Grade verwandt ist, seine Verwandten und Freunde sich für ihn verwenden und wenigstens dafür sorgen, daß ihm kein ernster Schaden zugefügt wird, nehmen sie im Falle der Blutschande, das heißt wenn die Entführte nicht im rechten Verwandtschaftsgrade zu ihm steht, gegen ihn energisch Partei. Sie bestrafen den Missetäter dafür gewöhnlich mit dem Tode oder trennen die Vereinten für immer, so daß sie niemals wie Mann und Frau zusammenleben können. Bei anderen Stämmen verfährt das Gesetz etwas weniger streng, insofern es, wenn die Entlaufenen sich genügend lange verstecken konnten, ihnen zwar gestattet, zusammenzuleben, aber der Fluch der Blutschande bleibt doch auf ihnen lasten.

Phot. W. E. Roth.
Abb. 236. Duell zwischen zwei Frauen mit einem Grabstock.
Aus: Spencer & Gillen, Central-Australia.
Abb. 237. Bestattungsbrauch bei den Warramunga.
Einige Tage nach der Bestattung untersuchen Verwandte des Toten bei Sonnenaufgang den auf einem Baum beigesetzten Leichnam in der Annahme, herausfinden zu können, wer den Tod durch Zauber verursachte. Die Eingeborenen glauben nämlich, daß der Geist des Mörders das Grab besucht und Spuren hinterläßt, an denen der Mörder zu erkennen ist.

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Ein Fortlaufen der Frau wird unter gewissen Umständen von der öffentlichen Meinung ohne weiteres gebilligt, wenn nämlich der Ehegatte nicht imstande ist, sie genügend mit Fleisch zu ernähren. Außer seiner Frau muß er auch seinem Schwiegervater reichlich von den Erträgen seiner Jagd abgeben, und zwar manchmal nicht nur dem wirklichen Schwiegervater allein, sondern auch allen denjenigen Verwandten des Mädchens, die zu ihm in dem gleichen Verwandtschaftsgrade stehen. Daher wird auch kein Kaufgeld für die Braut bezahlt, wie dies bei vielen anderen Völkern üblich ist, wohl aber muß der Mann dem Schwiegervater des öfteren Geschenke machen.

Eine ganz allgemein über Australien verbreitete Sitte ist das Verleihen der Frau, das wie die Heirat durch die Verwandtschaft geregelt wird. Ein Mann darf nämlich seine Ehefrau nur dem leihen, der mit ihm als „Bruder“ verwandt ist, das heißt der sie von Rechts wegen auch heiraten könnte. Ein Verheirateter, der ein anderes Lager ohne seine Frau besucht, erhält oft von einem Verwandten, bei dem er Aufenthalt nimmt, eine Frau geliehen. Natürlich wird diese Gefälligkeit bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit erwidert. — Außer dieser regelrechten Frauenverleihung, die sich teils nach bestimmten Gesetzen, teils ohne solche regelt, herrscht bei vielen australischen Stämmen noch die Sitte des zeitweiligen Austausches von Frauen, was mit besonderen Zeremonien verbunden ist. In solchen Fällen ist der Austausch und die dazu gehörige Genehmigung in Wirklichkeit eine Zauberzeremonie oder ein religiöser Akt, über dessen Bedeutung wir nichts Näheres wissen.