Phot. G. Landtmann.
Abb. 148. Eingeborener vom Flyriver in dem Aufzug eines aus dem Lande der Toten zurückgekehrten Geistes.
Die Umhüllung besteht ganz aus Blättern. Die Frauen glauben, daß der vor ihnen tanzende Geist ihr verstorbener Verwandter sei und weinen während des Tanzes.

GRÖSSERES BILD

Bei den Papua westlich des Flyriver führen Männer, die aus dem Lande der Toten zurückgekehrte Geister darstellen sollen, vor den eingeborenen Frauen einen Tanz auf. Ihr Körper nebst dem Gesicht ist ganz mit Blättern bedeckt (Abb. 148), so daß sie nicht erkannt werden können. Die Frauen glauben, daß die Tänzer ihre verstorbenen Verwandten sind, und weinen während des Tanzes. — Auch Geister spielen in dem Glauben der Melanesier eine große Rolle. Sie glauben sich beinahe auf Schritt und Tritt von ihnen und ihren Einflüssen umgeben. Man meint, daß sie bestimmte Orte oder Bezirke, auch Gegenstände, wie Felsen, Bäume, Quellen, Wasserlöcher bewohnen, die Gestalt von gewissen Tieren, wie Schlangen, Sternfischen, Krabben und dergleichen, annehmen können und innerhalb ihres Bereiches ihre Macht ausüben. Wird zum Beispiel ein Mitglied einer im Freien lagernden Gruppe von irgend einer Krankheit oder dem Tod befallen, bekommt es durch den Biß eines Insektes Wunden oder Geschwüre, erfährt es überhaupt eine Widerwärtigkeit, dann schreibt man dieses Ereignis dem Werke eines Geistes der betreffenden Stelle, wo der Verunglückte sich gerade aufhielt, zu. Man fürchtet sich daher vor diesem Orte und meidet ihn beim nächsten Male. Gegen solche Zufälle sucht man sich durch Zauber zu schützen, beziehungsweise ihnen vorzubeugen. In der Nähe von Port Moresby zum Beispiel liegt ein seltsam geformter Hügel, der für den Sitz eines Geistes gilt und daher nicht betreten wird; mit einem Knüttel oder einem Holz von einem Baume seiner Umgebung könnte man einem anderen schwere Wunden beibringen. Tötet jemand in der Umgebung dieses Hügels auf der Jagd ein Wallaby, so achtet er sorgfältig darauf, daß kein Tropfen Blut auf die Erde fällt. Sollte dies unglücklicherweise doch geschehen, so wird das Stück Erde behutsam fortgenommen und in den Fluß geworfen; denn sonst würden die Menschen, die von dem Tiere essen, erkranken. Wollen Menschen aus einem bestimmten Wasserloch trinken, das von einem Geiste bewohnt wird, so müssen sie erst in das kegelförmig zusammengerollte Blatt, mit dem sie schöpfen, ein Loch machen, damit der Geist herausfalle. Täten sie dieses nicht, dann würde er in den Menschen, der das Wasser trinkt, einziehen und ihn zum Anschwellen und Sterben bringen. Bisweilen nimmt auch ein böser Geist von dem Seelenich eines Mannes Besitz. Wenn zum Beispiel jemand auf seiner Rückkehr aus dem Busch das Fieber mit dem es begleitenden Schüttelfrost bekommt, so nimmt man an, er sei gefallen und ein Geist habe sein Seelenich mitgenommen. Es ist dann eine besondere Zeremonie nötig, um den Geist zu veranlassen, daß er wieder herausgeht. Wertvolle Zieraten werden an ein langes Bambusrohr gebunden, und der Kranke sowie seine Freunde gehen an die Stelle zurück, von der er glaubt, daß er dort hingefallen sei und die Besinnung verloren habe; zwei andere Männer bringen das Rohr mit. Jetzt stellen sie einen Topf auf die Erde, füllen ihn mit einer besonderen Grasart und einem brennenden Feuerstock und halten das Bambusrohr in horizontaler Lage darüber. Während das Gras knisternd brennt und die Männer den Topf umstehen, jeder mit einem Steine in der Hand, schlagen sie mit diesem auf den Topf und zertrümmern ihn unter Stöhnen. Dann kehrt die Gesellschaft mit ihrem Bambus in das Dorf zurück, aber niemand darf sich dabei umsehen. Zu Hause angekommen legt sich der Kranke nieder, der Bambusstock wird über seinem Lager aufgehängt. Es scheint dabei der Aberglaube zu bestehen, daß der Geist die Seelen der Ziergegenstände, die an dem Bambusstock befestigt sind, als Ersatz für die Seele des kranken Mannes hinnehme und daß daraufhin sich dieser wieder erhole.

Zauberei und Magie nehmen einen großen Platz in den abergläubischen Vorstellungen der Melanesier ein. So verwenden die Wahrsager auf den Inseln der Torresstraße eigens dazu präparierte Menschenschädel (Abb. 149 und 150). Wir haben bereits mehrfach diese beiden Punkte berührt. Der Zauberer, der seine geheimnisvolle Kraft ausübt, tut dies mit Hilfe eines Geistes, und zwar vermöge des Mana, das dieser ihm verliehen hat. Solche Fähigkeiten werden von ihren Inhabern wieder auf andere vererbt, indem diese von ihnen darin eingeweiht werden. Jegliche Krankheit, die nicht gerade eine gewöhnliche ist, also im natürlichen Verlaufe des Lebens vorkommt und dann auch als eine solche aufgefaßt wird, gilt ihnen als das Werk eines Geistes oder einer Ahnenseele. Die Wesen jedoch, denen für gewöhnlich die Verursachung von Krankheiten zugeschrieben werden, sind Seelen, die entweder beleidigt wurden, oder die um ihre verderbliche Hilfe von den mit ihnen verbundenen Menschen durch Opfer und Zaubersprüche angegangen wurden, oder die aus reiner Bosheit gegen die Lebenden so handeln. Der gewöhnliche Glaube geht dahin, daß der Geist den Menschen dabei auffrißt. Oft muß zunächst erst die Seele oder der Geist ausfindig gemacht werden, welche die Krankheit hervorgerufen haben; hat sich zum Beispiel herausgestellt, daß der Kranke verbotenerweise einen geweihten Ort betrat, dann liegt die Annahme nahe, daß der Geist dieses Ortes seine Krankheit herbeigeführt haben muß. In diesem Falle wird der Vertraute dieses Geistes geholt, der daraufhin eine Zeremonie mit dem Kranken vornimmt — so kaut er auf Florida (Salomoinseln) Ingwer und bläst ihn in das Ohr des Patienten — und den Geist bittet, die Krankheit zu beseitigen. Wird der Kranke nicht gesund, dann versucht man es mit einem anderen, möglicherweise beleidigten Geist auf die gleiche Art. Kann man das betreffende überirdische Wesen überhaupt nicht feststellen, so wendet sich jemand, der mit einem mächtigen Geist vertraut ist, an diesen und bittet ihn um Vermittlung bei dem beleidigten Geist, wobei ohne weiteres vorausgesetzt wird, daß jener diesen kenne. In manchen Fällen vermutet man auch, daß irgend ein Mensch, der dem Kranken übel will, seinen eigenen ihm vertrauten Geist angerufen und dazu gebracht hat, die Krankheit zu verursachen; dann bemüht man sich, einen mit einem noch mächtigeren Geist verbundenen Menschen zu veranlassen, daß er aus Mitgefühl den verzehrenden Geist abrufe. Weigert er sich, dies zu tun, dann bleibt immer noch die Möglichkeit, seine Zuflucht zu einem zu nehmen, der zu einem noch mächtigeren Geiste Beziehungen unterhält, damit der den anderen austreibe. Der Ausgang, ob Genesung oder Tod, beeinflußt dann die öffentliche Meinung über die relative Macht der verschiedenen Seelen oder Geister.

Phot. A. C. Haddon.
Abb. 149. Präparierter und verzierter Schädel zum Wahrsagen auf den Inseln der Torresstraße.
Wer seine Wirksamkeit in Anspruch nehmen will, legt ihn nachts neben seinen Kopf; im Traume wird ihm die Wahrheit kund.
Phot. A. C. Haddon.
Abb. 150. Präparierter und verzierter Schädel zum Wahrsagen auf den Inseln der Torresstraße.

Von den Eingeborenen Neumecklenburgs, Neulauenburgs und noch anderer Inseln Melanesiens wird zur Behandlung von Schädelverletzungen, die zumeist durch Schleudersteine entstehen, sowie zur Beseitigung von Epilepsie oder Linderung andauernder heftiger Kopfschmerzen die Trepanation vorgenommen, das heißt die Freilegung der Schädeloberfläche und unter Umständen die Öffnung der Schädelhöhle. Man begnügt sich auch in weniger ernsten Fällen mit einem Schaben des Stirnknochens; auch hiervon können tiefe Narben zurückbleiben (Abb. 151). Ein Obsidiansplitter, ein scharfer Haifischzahn oder eine geschärfte Muschel geben das primitive Handwerkszeug für diese Operationen ab.

Wenn man in einer Gegend von Neumecklenburg die Vermutung hat, daß ein Mann durch Zauberei gestorben ist, so versammeln sich seine Freunde in der nächsten Nacht um sein Haus; ein Zauberer ruft seine Seele an und fragt sie, wer der Schuldige war. Erhält er keine Antwort, so ruft er den Namen eines Verdächtigen aus, und die Umstehenden lauschen eifrig auf die Antwort. Kommt aber keine solche, so wird ein anderer Name gerufen; dies wiederholt sich so lange, bis ein Laut, sei es auch nur ein Geräusch, wie wenn jemand mit dem Finger auf ein Brett tippt, vernommen wird. Daraufhin hält man den zuletzt Genannten für den Schuldigen; das heißt, man glaubt, daß nicht er direkt den Tod seines Nächsten verschuldet hat, sondern die Macht des ihm vertrauten Geistes. In manchen Gegenden der Salomoinseln entdeckt der zur Erkrankung eines Menschen herbeigerufene Zauberer den Geist, der das Unheil angerichtet hat, dadurch, daß er einen Stein an einem Bindfaden, den er in der Hand hält, befestigt und die Namen der kürzlich Verstorbenen aufruft. Gerät der senkrecht an dem Faden hängende Stein bei irgend einem Namen in Bewegung, dann erkennt man daran, daß es nur die Seele dieses Mannes gewesen sein kann. Nun werden die Namen von Geschenken für den Geist, zum Beispiel Yamswurzel, Fische, Schweinefleisch und dergleichen, der Reihe nach genannt; der Ausschlag des Steines zeigt dann an, was der Geist zur Besänftigung ausgewählt hat. Das von ihm geforderte Geschenk wird am Grabe des Toten oder an einem geweihten Orte geopfert.

Aus: Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee.
Abb. 151. Junger Mann mit tiefen Stirnnarben,
die von einer Operation am Schädel herrühren; sie wurde in der frühesten Kindheit vorgenommen, um Epilepsie oder Kopfschmerzen dadurch zu beseitigen.
Aus: Seligmann, The Melanesians.
Abb. 152. Ein zu Zauberkünsten dienender menschlicher Schädel aus Roro (Neuguinea).
Der Schädel ist in einen Weidenkorb gestellt mit der Basis nach außen, die ein Gesicht darstellen soll.

In manchen Gegenden Melanesiens gibt es verschiedene Methoden, um Krankheit oder Tod herbeizuführen, aber allen liegt doch der Gedanke zugrunde, daß das Opfer mit dem Geist in irgend einer Weise in Verbindung gebracht werden muß, der ihm schaden soll. Für gewöhnlich macht man es so. Man nimmt etwas vom Körper des ausersehenen Opfers (Abb. 152 und 153), zum Beispiel ein Haar, ein Stück Fingernagel oder etwas, was sonst mit ihm eng verbunden war, sagen wir ein Überbleibsel seiner Mahlzeit, die er kürzlich eingenommen hat, oder ein Blatt, mit dem er sich den Schweiß von der Stirn trocknete, und leitet darauf die böse Zauberkraft eines Knochens von einem Toten, dessen Seele die ausübende Kraft ist, oder eines Steines, der Mana besitzt, um Unheil anzurichten, oder irgend eines anderen derartigen Gegenstandes. Oder man wirft den betreffenden Gegenstand auch auf eine geweihte Stätte, die der Geist bewohnt. Dadurch soll dessen Träger krank werden oder sonst ein Unglück erleiden. Das Opfer erfährt bald davon durch einen Dritten, daß es verzaubert worden ist, und die Einbildung, daß ihm ein Unheil, zumeist der Tod bevorstehe, wirkt so mächtig auf sein Gemüt ein, daß es tatsächlich krank und von Tag zu Tag hinfälliger wird. Die Angehörigen wenden sich nun an einen Zauberer, der daraufhin den fremden Geist mit Hilfe des ihm vertrauten zu bestimmen versucht, daß er von seinem Opfer abläßt. Um solchem Unheil vorzubeugen, ist es daher allgemein Brauch bei diesen Leuten, daß sie etwaige Gegenstände, die für diese Zwecke Verwendung finden könnten, sorgfältig verstecken, damit sie nicht einem Übelwollenden in die Hände fallen. Ein anderes Vorgehen zur Abwendung eines Zaubers wurde in einer Gegend von Deutsch-Neuguinea beobachtet. Ein Kranker sandte öfters einen Boten nach einem bestimmten Orte, wo die verdächtige Seele hausen sollte, um von dort ein Büschel Gras zu holen; dieses trug er in die Blätter einer besonderen Pflanze eingewickelt und mit einer bestimmten Schlingpflanze noch zusammengebunden zurück. Der Kranke wurde mit dem kleinen Bündel gestreichelt, damit die böse Macht, von der er besessen wäre, dorthin übergehe; darnach wurde das Büschel tüchtig geschlagen, um die Macht zu zermalmen, oder es wurde in den Rauch des Feuers gehängt, um sie zu ersticken. — Die Eingeborenen verwenden auch Heilmittel, die nach ihrem Glauben Zauber und Krankheit zu bannen vermögen. Manchen von ihnen mag zwar eine gewisse Heilkraft zukommen, aber zumeist beruht ihre Wirksamkeit doch auf dem Glauben an die Macht eines übernatürlichen Geistes; der ausübende Zauberer ist mit dem Geisterwesen vertraut, und der in Betracht kommende Geist bringt eben die Heilung zustande.

Aus: Brown, The Melanesians.
Abb. 153. Die Mittel eines Zauberers.
Der Inhalt der Netze besteht aus Körperteilen (Haaren, Zehennägeln und dergleichen) von einem Menschen, der verhext werden soll.

Die Geister und Seelen haben auch das Wetter in der Hand; und ebenso beherrschen es alle diejenigen, die mit diesen vertraut sind und ihre Vermittlung anrufen können. Daher gibt es auch Wettermacher, die Wind und Stille, Regen und Sonnenschein, Hungersnot und reichliche Ernte herbeiführen zum Vorteil derer, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen, oder zum Schaden der Feinde letzterer (Abbild. 154 u. 155). Die Geister und Seelen können auch Beschwörungsformeln, Steinen, Blättern und anderen leblosen Gegenständen Macht verleihen, damit sie aus sich heraus das Wetter beeinflussen. Die Methoden, die diese Wettermacher anwenden, sind ganz verschiedene. Auf einer der Salomonen zum Beispiel wurde folgendes Verfahren eingeschlagen, um Sonnenschein herbeizuführen. Bestimmte Blätter und Schlingpflanzenranken wurden von einem Insulaner an das Ende eines Bambusstockes gebunden und über ein Feuer gehalten. Der Mann fachte das Feuer an und sang dabei, um dem Feuer Mana einzuverleiben, das dieses wiederum auf die Blätter übertragen sollte. Dann kletterte er auf einen Baum und befestigte den Bambusstock an dessen äußerstem Zweig. Während der Wind das biegsame Rohr hin und her bewegte, verbreitete es Mana um sich, woraus alsdann die Sonne zum Vorschein kommen sollte. — Auf den Neuhebriden glauben die Eingeborenen, sich dadurch Sonnenschein verschaffen zu können, daß sie Zweige einer Pflanze, die mit Mana getrocknet wurden, über das Feuer halten, und dabei Zaubersprüche singen in der Hoffnung, daß dadurch geradeso, wie diese Zweige vertrockneten und in dem Feuer verbrannten, auch die Erde infolge der kommenden Sonnenhitze Trockenheit annehmen wird. Auf den Santa-Cruz-Inseln wird, um Wind herbeizuführen, der Zweig eines bestimmten Baumes ebenfalls unter Absingen von Zaubersprüchen in der Luft geschwenkt.

Phot. A. C. Haddon.
Abb. 154. Regenschirm aus Kokosnußblättern,
in dem der Zauberer den Regenzauber verbirgt. Sein oberer Teil wird schwarz gemacht, um die Wolke vorzustellen, an der Spitze werden junge Kokosnußblätter aufgehängt, um die fallenden Regentropfen anzudeuten.

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Das ganze Leben und Treiben der Melanesier erscheint von Zauberei gleichsam durchsetzt zu sein, die bei den verschiedensten Gelegenheiten, überhaupt bei allem, was des Menschen Herz beschäftigt und erfreut, angewendet wird. Will zum Beispiel auf Deutsch-Neuguinea ein Jäger auf seinem Ausfluge Glück haben, so verbrennt er eine bestimmte Sorte Holz, das aus dem Innern, wo die „Jagdgeister“ hausen, herstammt, und schwärzt sich mit dem Ruß Gesicht, Hände, Knie und Ellbogen, desgleichen die Nase seines Hundes, oder er mischt winzige Teilchen eines Krokodilzahnes unter das Hundefutter, damit die Gier und Kraft dieses Tieres auf seinen Begleiter übergehe, oder er berührt die Nase des Hundes mit der Klaue eines habichtartigen Vogels, damit er seine Beute krampfhaft festhalte wie dieser. Um beim Anbau von Tarowurzeln einen guten Erfolg zu erzielen, muß der Eingeborene einen Tarostein besitzen, den er anruft, und mit dem er die Tarostücke berührt, ehe er sie in die Erde legt. Die Entstehung solcher Tarosteine wird auf folgende interessante Legende zurückgeführt. Es war einmal ein Geist, der großen Appetit auf Taro hatte und von dieser Wurzel eine riesige Menge verzehrte; als aber die Wurzeln in seinem Magen zu sprossen begannen, platzte dieser und die Tarostücke flogen nach allen Richtungen und verwandelten sich in Steine, die fortan die Macht besaßen, bei der Tarozucht Erfolg herbeizuführen. Zaubersteine finden auch Verwendung, um Männer flink, leichtfüßig und ausdauernd zu machen, so daß sie imstande sind, ohne Ermattung die ganze Nacht hindurch zu tanzen; man schabt von den Steinen ein Pulver ab und reibt damit die Glieder dieser Dauertänzer ein. Manche Männer besitzen auch die Macht des Weissagens, die ihnen nach dem Aberglauben der Eingeborenen meistens durch die Geister und Seelen Verstorbener verliehen wird; ihre Antworten gehen durch den Mund des Wahrsagers, der während des Zwiegesprächs mit den Geistern anscheinend die Besinnung verloren hat. Wird zum Beispiel über einen Kriegszug beraten, so niest und schüttelt sich einer der Teilnehmer, der im Rufe steht, mit einem überirdischen Geiste vertraut zu sein, woraus man entnimmt, daß der Geist bei ihm Einzug gehalten hat. Seine Augen beginnen zu funkeln, sein Mund zu schäumen, seine Glieder zu zucken, schließlich krampft sich der ganze Körper zusammen; darauf ertönt aus seiner Kehle eine Stimme, aber angeblich nicht seine eigene, sondern die des Geistes, die den Vorschlag der Versammlung mißbilligt oder gutheißt. Diese Antwort ist dann ausschlaggebend für die Teilnehmer.

Phot. A. C. Haddon.
Abb. 155. Ein Regenzauber (menschliches Gesicht)
von den Inseln der Torresstraße.
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 156. Tabuzeichen auf den Salomonen,
das ein Krokodil darstellen soll; zum Schutz der Kokospalmen.
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 157. Tabuzeichen aus einem Bündel Blätter,
das andeutet, daß der Übertreter des Verbots in seinem Kanu auf See durch die Winde weggeblasen und untergehen wird.
Phot. R. W. Williamson.
Abb. 158. Tabuzeichen (Muschel auf einem Stock),
welches besagt, daß der Übertreter sein Gehör (Ähnlichkeit der Muschel mit einem Ohr) verlieren wird.

In einer Gegend der Admiralitätsinseln stellt man auf folgende Weise durch Zauber fest, ob ein Kampf unternommen werden soll oder nicht. Der Wahrsager rollt ein Betelblatt zusammen, beißt ein Stückchen davon ab, kaut es mit Arekanuß und läßt den Speichel in die Rolle fallen; je nach der Richtung, nach welcher dieser in ihr nach dem Öffnen abfließt, wird Krieg oder Frieden beschlossen. Auf den Salomonen und auch anderwärts sind Gottesurteile üblich, um die Schuld oder Unschuld eines Menschen, der eines Vergehens angeklagt ist, zu erweisen. Die Art und Weise dieser Gottesurteile oder Ordalien ist in den einzelnen Gegenden ganz verschieden. Der Beschuldigte ruft zum Beispiel die Hilfe eines Mannes an, der einen Stein mit Zauberkraft besitzt. Dieser erhitzt ihn und wirft ihn aus einer Hand in die andere; verbrennt er sich die Hände dabei, so ist der Angeklagte schuldig, wo nicht, trifft ihn keine Schuld. In einigen Gegenden von Holländisch-Neuguinea schreiben die Eingeborenen, wie meistens in Melanesien, den Tod eines ihrer Angehörigen den bösen Anschlägen irgend eines anderen zu und suchen diesen ausfindig zu machen. Der Körper eines Verstorbenen wird nun dort über einem mäßigen Feuer ausgetrocknet und die Flüssigkeit, die in den nächsten Tagen aus dem Körper fließt, wird aufgefangen und aufbewahrt. Diese Flüssigkeit wird dann bei passender Gelegenheit solchen, die im Verdacht stehen, den Tod herbeigeführt zu haben, zu trinken gegeben; wenn sie sich nach dem Genusse übergeben, gilt ihre Schuld für erwiesen, und ihr Tod ist die weitere Folge. Auf einer kleinen Insel nördlich von Holländisch-Neuguinea nimmt die Stelle dieser Leichenflüssigkeit ein Pulver ein, das aus den Knochen eines Verstorbenen hergestellt ist. Ist der Verdächtige außerstande, das Pulver hinunterzuschlucken, so gilt seine Schuld als erwiesen, und der Tod ist ihm gewiß. In der Nähe von Finschhafen lauscht man ängstlich und gespannt auf die Worte, die ein Kranker in seinen Fieberphantasien oder im Traume ausstößt, um den Namen der Person, welche die Verzauberung bewirkt hat, zu erfahren, oder man zündet am Abend des Sterbetages ein Feuer im Dorfe an und nennt nacheinander die Namen von Personen, die den Tod verschuldet haben könnten; diejenige, bei deren Namensnennung das Feuer hell auflodert, wird als der Täter angesehen. Es drängt sich nun von selbst die Frage auf, ob für den Fall, daß der Zauberer unrecht hat oder seine Weissagungen nicht in Erfüllung gehen, nicht das Rechtsgefühl der Eingeborenen sich aufbäumt. Manchmal geschieht dies allerdings. So wird der Zauberer auf Deutsch-Neuguinea häufig in Fällen, in denen er seinen Zauber nicht nach Wunsch ausgeführt hat, zum Schadenersatz angehalten. Ist er zum Beispiel um Regen angegangen worden, und will dieser, nachdem er sich in Strömen eingestellt hatte, nicht wieder aufhören, so muß er den Schaden tragen, den die Feldfrüchte durch den übermäßigen Niederschlag erlitten haben. Vielfach wird der Zauberer wohl durch seine langjährige Beobachtung und Erfahrung das Richtige treffen. Ein Mißlingen schiebt er aber klugerweise vielfach auch dem Umstande zu, daß die Macht des Geistes, den er angerufen hatte, durch die Gegenwirkung eines noch höheren Geistes beeinträchtigt worden sei, und die Eingeborenen geben sich damit zufrieden.

Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.
Abb. 159 u. 160. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß (Deutsch-Neuguinea).
Original i. Museum f. Völkerkunde, Berlin.
Abb. 161 u. 162. Präparierte Menschenschädel vom Kaiserin-Augusta-Fluß (Deutsch-Neuguinea).

Sehr verbreitet über ganz Melanesien ist auch der Glaube an Vorzeichen, im besonderen, wenn es sich um den Ausgang eines geplanten Zuges, entweder zur Jagd oder zum Fischfang oder zum Kriege, handelt. Auf einigen Ost-Neuguinea vorgelagerten Inseln verkündet das Piepen eines fliegenden Fuchses den Fischern am Riff Glück, der Schrei eines gewissen Vogels aber Unglück; wer letzteren hört, kehrt sofort um. Auf einer der Neuhebriden lebt ein kleiner Vogel, dessen Ruf bald wie das einheimische „nein“, bald wie die Stimme eines redenden Menschen klingt. Wenn Männer auf einer Expedition den ersteren Ruf hören, so halten sie dies für ein böses Zeichen, im anderen Falle ziehen sie mit großer Hoffnung aus. Bei den Koita hält man es auf dem Schildkröten- oder Dujongfang für glückbringend, wenn ein fliegender Fisch in ihr Kanu springt, oder auf einem Jagdausflug ein bestimmter Vogel ruft; sofort gehen sie in der Richtung weiter, aus welcher der Ruf erklang. Dagegen gilt das Auftauchen einer grünen Taubenart als ein böses Omen; begegnet eine Jagdgesellschaft einem solchen Tiere aus der Richtung, die sie gerade einschlug, dann kehrt sie sofort um und unternimmt bis zum nächsten Tage nichts weiter. Auch links und rechts spielen in dem Aberglauben der Melanesier eine Rolle. Springt zum Beispiel ein Hornhecht rechts vom Kanu auf oder stößt ein Jäger zufällig mit seinem rechten Fuß gegen einen Stein, so bedeutet dies für ihn Glück, im entgegengesetzten Falle befürchtet er ein Unglück. Manche Vorfälle werden als Warnungen vor einem bösen Ereignis, das im Anzuge ist, angesehen. Das Erscheinen eines Frosches oder eines anderen Geschöpfes, das sonst nicht in eine Hütte zu kommen pflegt, wird von den Bewohnern der Neuhebriden als der Vorbote des Todes gedeutet; eine glänzende, goldfarbene Schlange gilt gleichfalls als Anzeichen des Todes; bleibt sie ruhig liegen, dann glaubt man, daß der Tod durch eine Krankheit verursacht wird, bewegt sie sich aber, dann tritt ein gewaltsamer Tod ein. Auf der Gazellehalbinsel gilt ein gewisser Vogel als Weissager des bevorstehenden Todes; die gleiche Bedeutung haben hier Sternschnuppen; man hält sie für Seelen Abgeschiedener, die auf die Erde kommen, um jemand, den sie sich dazu ausersehen haben, zu holen. Bei den Bewohnern im Innern Neupommerns besagt ein Ring um die Sonne, daß irgend ein Mensch getötet worden ist, phosphoreszierende Lichter auf dem Wasser sollen von badenden Geistern herrühren und so fort.

Auch die Einrichtung des Tabus, das heißt die Sitte, gewisse Gegenstände, Personen oder Plätze gleichsam durch Belegen mit einem Bann für eine bestimmte Zeit oder auch für immer unantastbar oder unbetretbar zu machen, findet sich in Melanesien. Sein Ansehen und seine einschränkende Kraft liegen aber nicht allein in dem persönlichen Verbot, das ein Mann erläßt, sondern in der Macht des Geistes, der vermöge seines Manas mit ihm in Verbindung steht und jede Übertretung des Tabus auch ahndet. Man kann das Tabu hinsichtlich dieser seiner Wirksamkeit mit einem Fluch vergleichen. Durch das Tabu wird im allgemeinen das Eigentumsrecht einer Person geschützt. Der eine will dadurch seine Gärten oder Kokosnußbäume davor bewahren, daß ihm die Erträge geraubt werden, ein anderer sein Fischnetz oder sein Kanu vor Fortnahme, ein dritter belegt sein Haus während längerer Abwesenheit mit einem Tabu aus dem gleichen Grunde. Auch Knaben und Mädchen stehen, wie wir oben hörten, vor Eintritt der Mannbarkeit unter einem Tabu, das heißt, es dürfen bestimmte Personen sich ihnen nicht nähern, sie selbst bestimmte Gegenstände nicht anrühren und bestimmte Speisen nicht genießen. Für die Frauen und Kinder sind die Versammlungshäuser der Männer, sowie die Plätze der geheimen Gesellschaften tabu, das heißt jene dürfen sie nicht betreten und die sich auf ihnen abspielenden heiligen Handlungen nicht anschauen. Äußerlich wird das Tabu durch ein deutlich sichtbares Merkmal gekennzeichnet, zum Beispiel durch Grasbüschel oder Blätterbündel (Abb. 157), die man an den betreffenden Gegenstand anbindet, oder durch zwei kreuzweise in die Erde gesteckte Hölzer, geschnitzte Stöcke, zwei mit ihrer konkaven Fläche aufeinander gelegte und am Rande eingekerbte Palmblätter, wodurch das Aussehen eines Krokodilrachens vorgetäuscht wird und anderes mehr (Abb. 156 u. 158). Jedes dieser Zeichen genügt als Warnung, die verstanden und im allgemeinen auch befolgt wird. Denn eine Verletzung des Tabus zieht strenge Strafe des Geistes, meistens schwere Krankheit oder auch den Tod nach sich. Auf Kaiser-Wilhelms-Land kann man bei unbeabsichtigter Verletzung des Tabus vor der Strafe bewahrt werden; der Geschädigte verabreicht dem Frevler als Heilmittel ein durch Zauber besprochenes Wasser zum Trinken.

Phot. R. W. Williamson.
Abb 163. Mafulugrab.

Eine ausführlichere Besprechung erfordern die Toten- und Bestattungsgebräuche der Melanesier, die manchmal mit recht verwickelten Zeremonien verknüpft sind. Eine Übereinstimmung bezüglich der Art und Weise, wie man sich des Toten entledigt, herrscht in Melanesien nicht. Mit dem gewöhnlichen Volke pflegt man im allgemeinen nicht viel Umstände zu machen, dagegen erfährt in der Regel der tote Körper eines Häuptlings oder einer Standesperson eine ehrenvolle Behandlung.

Aus: Seligmann, The Melanesians.
Abb. 164. Totenstuhl der Koita.

Zumeist wird der Tote wie bei uns der Erde übergeben. In Gegenden, wo eine solche Bestattung ein Vorrecht der Häuptlinge ist, wird die Leiche in die See versenkt. In einigen Gegenden ist es Brauch, daß nahe Verwandte des Toten ein paar Knochen von ihm zurückbehalten und sie später als Reliquien tragen, oder in bestimmten Schreinen aufbewahren. Am Kaiserin-Augusta-Fluß (Deutsch-Neuguinea) trägt man auf die Schädel Verstorbener eine plastische Masse auf und modelliert diese naturgetreu zu einem Gesicht. Die Augen werden durch Muscheln ersetzt, die Kopfhaare durch Zotteln, das ganze Gesicht schließlich mit Zeichnungen bedeckt, die an die Tatauierungen der Maori erinnern (Abb. 159 bis 162). Anderwärts wieder herrscht die Sitte, zunächst den ganzen Körper zu bestatten, später aber das Skelett auszugraben und einzelne Teile davon zur Aufbewahrung loszulösen. Für bedeutendere Personen werden bisweilen große, mehr oder weniger verzierte Totenschreine errichtet, in denen die Habseligkeiten des Toten mit der Leiche untergebracht werden. Diese Schreine genießen dann den Ruf besonderer Heiligkeit. Oft werden dem Verstorbenen der Schmuck und andere Gegenstände, die er im Leben besessen hat, ins Grab mitgegeben oder auch vor dem Begräbnis neben der Leiche zur Schau gestellt, in dem Glauben, daß die Seele des Toten die gespenstischen Elemente der Sachen mit sich nimmt; bisweilen wird auch die ganze Habe des Verstorbenen zerstört. Auf den Salomonen wird das Grab eines Häuptlings oder einer Person von Ansehen mit einem manchmal treppenförmig abgestuften Steinhaufen bedeckt, auf dem oben ein aus einem Baumstamme roh geschnittener Gedächtnisblock aufgestellt oder auch ein kleiner Aufbau, etwa ein auf einem kurzen Pfosten ruhendes Kegeldach oder ein von aufrecht stehenden Stöcken getragenes Giebeldach oder auch ein winziges hausähnliches Gefäß errichtet werden (Abb. 182). Meistens findet sich aber in einem solchen Grabe nicht der ganze Körper des Toten, sondern nur sein Schädel oder einzelne Knochen beigesetzt. Bei den Mafulu und in einigen Teilen Neuguineas werden die Toten auf Plattformen, die auf rohen Holzgerüsten für diesen Zweck besonders errichtet sind, oder in die Gabelung eines heiligen Feigenbaumes ausgesetzt und dem Verfall überlassen (Abb. 163).

Phot. A. C. Haddon.
Abb. 165. Totentänzer der Torresstraßeinseln.
Phot. A. C. Haddon.
Abb. 166. Totentänzer der Torresstraßeinseln.

Die nachstehend geschilderten typischen Begräbnisszenen aus den verschiedenen Teilen Melanesiens sind heutigentags vielfach im Verschwinden begriffen, da die Missionare die Eingeborenen mehr und mehr veranlassen, ihre Toten nach den Gebräuchen der christlichen Kirche zu bestatten. Nach dem Tode eines Koita auf Neuguinea malt man auf sein Gesicht rote Farbstriche und sein Körper wird reich geschmückt. Die Dorfbewohner treten nun an den Toten heran, berühren sein Gesicht mit ihrer Nase, was etwa unserem Abschiedskuß gleichkommen dürfte, und wachen und jammern bei der Leiche die ganze Nacht hindurch, ohne Nahrung zu sich zu nehmen. Sodann wird der Tote auf einen Totenstuhl (Abb. 164), das heißt ein rohes Holzgestell, dessen Sitzbrett für drei Personen Raum bietet, gesetzt, neben ihm nehmen zwei Lebende, etwa seine Frau und sein ältester Sohn, Platz. Eine Stunde lang ertönen Trommelschlag und Totenlieder, dann werden des Verstorbenen Besitzgegenstände zerschlagen und an der Seite des Stuhles ausgelegt. Hierauf nimmt man dem Toten fast seinen ganzen Schmuck wieder ab, „küßt“ ihn noch einmal, rollt ihn in eine Matte und trägt ihn auf einer Stange zu Grabe. In den nächsten Tagen folgt nun ein Leichenschmaus dem anderen. Hierauf muß die Witwe, die von Kopf bis zu Fuß schwarz bemalt und am Haupthaar geschoren wird, einen bestimmten Trauerschmuck tragen. Die Trauer um ihren Gatten dauert sechs Monate, und während dieser Zeit ist sie verschiedenen Tabu unterworfen. Nach Ablauf dieser Frist wird wieder ein Fest gefeiert, an dem die Witwe endlich ihre Trauer ablegt; die schwarze Farbe wird mit dem Saft unreifer Kokosnüsse von ihrem Körper abgewaschen. Bei den Roro wird der Tote, nachdem man ihn ins Grab versenkt hat, zweimal mit einem Baumzweige von Kopf bis zu Fuß gestreichelt, um seinen Geist zu vertreiben. Ein oder zwei Monate lang nach dem Begräbnis brennt nachtsüber ein Feuer auf seinem Grabe, um „den Toten zu wärmen“. Im Mekeogebiet legen, wenn ein Mann gestorben ist, alle Verwandten Trauer an; sie enthalten sich außerdem des Tanzens, Singens und der lauten Lustbarkeiten. Beim Bemalen ihres Körpers verwenden sie keine rote Farbe; die männlichen Verwandten dürfen überhaupt nichts Bemaltes tragen und die Frauen vertauschen ihren mit Grasfransen besetzten Rock, der sich eng um ihren ganzen Körper schmiegt, gegen einen viel kleineren und kürzeren, der nur vorn und hinten wie eine Schürze herunterhängt und die Seiten unbedeckt läßt. Der Tote wird im Gemeindehaus oder auf einem besonders dazu erbauten Gerüste aufgestellt und unter Weinen und Wehklagen, in eine Palmenblattmatte gehüllt, in die Erde versenkt. Sobald der Tote von einer dünnen Erdschicht bedeckt ist, wirft sich der nächste Angehörige in das Grab hinein und verharrt hier weinend so lange, bis das Grab vollgeschaufelt ist. Nachdem das Begräbnis vorüber ist, läßt sich dieser nächste Verwandte vor den anderen nicht wieder sehen; nur mit einer rohen Rindenhülle bekleidet (Abb. 177), muß er die Tage im verborgenen und die Nächte weinend auf dem Grabe zubringen. Zur Nachtzeit wandert er auch wohl an den Orten umher, die der Verstorbene besucht hat, und ruft ihn. Dies dauert so lange, bis die formelle Anlegung des Trauerschmuckes vor sich geht. Ganz im Gegensatz zu diesem Brauch tiefster Trauer geben die Männer, die den Begräbnisritus ausgeführt haben, sich einem heiteren Feste hin, das mit einem Spiel endigt, bei dem sie nach einem hängenden Eber- oder Känguruhschenkel schnappen.

Phot. R. W. Williamson.
Abb. 167. Tanz der Mafulu bei einer Leichenfeierlichkeit
vor dem im Vordergrund gelegenen Grabe.

Erst nach Wochen oder Monaten beginnt man in aller Form den Trauerschmuck anzulegen. Die Verwandten versammeln sich im Gemeindehaus der Sippe, ihr Körper ist mehr oder weniger schwarz angemalt und ihr Haar abrasiert; bei den Frauen wird das ganze Kopfhaar weggenommen, bei den Männern bleiben kleine Haarbüschel über den Ohren stehen. Gleichzeitig gibt es einen gemeinsamen Schmaus. Der Trauerschmuck besteht für gewöhnlich in Halskragen, Armbändern oder Hüftengürtel aus geflochtenen Binsen oder Gras. Diese formelle Trauer dauert eine Zeitlang, gewöhnlich mehrere Monate. Währenddessen dürfen die Leidtragenden nicht baden und unterliegen besonderen Nahrungseinschränkungen. Der Abschluß der Trauerzeit wird wiederum festlich begangen; der Trauerschmuck wird den Trägern in aller Form abgenommen, wodurch sie auch von den Speiseverboten befreit werden. Natürlich bilden den Schluß wieder Schweineschlachten, Schmaus und Tanz (Abb. 165 und 166).

Phot. R. W. Williamson.
Abb. 168. Tanz des Häuptlings der Mafulu vor dem Grabe.
Phot. G. Landtman.
Abb. 169. Witwe in Halbtrauer.

GRÖSSERES BILD
Phot. G. Landtman.
Abb. 170. Plattform für Leichen vom Flyriver.
Phot. G. Landtman.
Abb. 171. Kiwaigrab.

Eigenartig sind die Totengebräuche bei den Mafulu. Beim Herannahen des Todes wird dem Sterbenden ein Weib, das diese Tätigkeit als Beruf betreibt, zur Bewachung beigegeben. Sobald sie sich überzeugt hat, daß der Tod eingetreten ist, verabreicht sie dem Toten mit der Faust einen Schlag auf den Kopf und erklärt ihn für tot; falls er es bis dahin noch nicht gewesen sein sollte, ist er es jetzt in der Tat. Bei einem Häuptlinge kommt noch ein umständlicheres Verfahren in Betracht. Ein Zauberer geht mit einem Stücke des Dammgurtes des Sterbenden sowie mit einem Rest der Speise, die er eben erst gegessen hat, in den Busch, steckt den Speiserest in den Gürtel und umwickelt diesen wieder mit einem Blatt, so daß eine Kugel daraus entsteht. Diese steckt er unter ein brennendes Holzscheit, sich selbst legt er daneben mit geschlossenen Augen, verharrt aber so nur wenige Minuten, springt dann wieder auf und untersucht die Kugel. Ist die Speise verbrannt oder angesengt, so ist dies ein Anzeichen dafür, daß der Häuptling sterben muß; er erhält dann den bewußten Schlag auf den Kopf. Manchmal behaupten die Mafulu, daß ein Zauberer aus einem feindlich gesinnten Dorfe den Tod eines Häuptlings durch solch ein Verfahren absichtlich herbeigeführt habe; dann ist ein Kampf zwischen den beiden Sippen die natürliche Folge. — Auf die Todesverkündigung hin erfolgt lautes Geschrei von den Männern des Dorfes, das den Zweck haben soll, den Geist einzuschüchtern. Die Frauen, die schon eine Zeitlang gejammert haben, stimmen nun ein richtiges Begräbnislied an, das sie bis zur Beisetzung mit Unterbrechung absingen, und die Verwandten des Heimgegangenen bestreichen sich den Körper mit Lehm. Inzwischen erscheinen Männer und Frauen aus anderen Dörfern; die Frauen sind ebenfalls mit Lehm beschmiert. Jetzt erhebt sich wiederum lautes Wehklagen und Singen. Das Begräbnis selbst findet etwa vierundzwanzig Stunden nach dem Tode statt. Der Körper wird, die Knie bis ans Kinn angezogen, in Blätter und Rinde eingewickelt, und unter Gesang der Frauen, die ihre Begräbnislieder fortsetzen, zu Grabe getragen. Daraufhin schreien die Männer wieder ganz laut, um den Geist noch mehr einzuschüchtern und ihn schließlich gänzlich zu vertreiben. Die Angehörigen legen nun Trauer an, die hauptsächlich in dem Anschwärzen des Gesichtes, oft auch des ganzen Körpers, besteht. Die Witwe beziehungsweise der Witwer oder auch der nächste Anverwandte trägt eine kleine Trauerhalskette aus Bindfaden. Sind zwei oder drei Tage verstrichen, so findet der Leichenschmaus statt, zu dem Leute aus anderen Dörfern geladen werden. Zuerst betreten zwei weibliche Gäste mit Speeren in den Händen das Dorf und laufen zweimal unter Schwingen der Speere darin umher. Bei ihrer zweiten Tour folgt ihnen eine Schar männlicher Gäste, die die Dorfumzäunung mit gleichfalls geschwungenen Speeren herunter und wieder zurück tanzen, bis sie das Grab erreicht haben (Abb. 167). Dann betritt ein weiterer Gast, gewöhnlich der Häuptling oder sein Sohn, das Dorf in vollem Tanzschmuck (Abb. 168); er schlägt seine Trommel und tanzt im Zickzack die Umfriedigung entlang, bis auch er zu dem Grab kommt. Daraufhin entfernt der Häuptling des Dorfclans seinen Kopftanzputz, ein schweres Holzgestell mit Federaufputz, der manchmal meterhoch über seinen Kopf hinausragt, und der Tanz ist zu Ende. Schließlich wird ein Schwein nach dem anderen aufs Grab gelegt, getötet und zerteilt; hierdurch soll die Seele des Abgeschiedenen endgültig versöhnt werden. Die Gäste werden alle mit Gemüse und Schweinefleisch bewirtet. War der Tote ein Häuptling oder eine gewichtige Persönlichkeit, so darf sein Körper nicht der Erde anvertraut werden, sondern bleibt frei an der Luft liegen. Um den widrigen Ausströmungen der faulenden Leiche zu entgehen, verlassen die Bewohner für diese Zeit das Dorf, es bleiben aber zwei Frauen auf Wache bei dem Leichnam zurück; diese sollen indessen nicht seine irdischen Überreste, sondern das Schweineblut bewachen.

Merkwürdig ist die Zeremonie, die man mit der Trauerablegung hier sowohl wie bei den Mekeo verbindet. Nach Verlauf von etwa ein bis zwei Wochen, aber auch bis zu sechs Monaten, wird ein Schwein unter dem Gerüst eines Häuptlingsgrabes getötet; darauf wird dem Hauptleidtragenden sein Trauerbindfaden vom Halse abgeschnitten, in das Schweineblut eingetaucht und fortgeworfen; sein Gesicht bekommt zwei Farbstriche, gewöhnlich in Rot, auf jede Backe; es folgen nun Gelage und Tanz.

Phot. G. Landtman.
Abb. 172. Witwe in Ganztrauer.

Die Kiwai an der Mündung des Flyrivers (Britisch-Neuguinea) legten früher den Toten zusammen mit seinen Waffen, Werkzeugen und Schmucksachen auf eine Plattform (Abb. 170) und brachten ihm von Zeit zu Zeit Geschenke, die in Nahrungsmitteln bestanden. Die Verwandten aber begossen täglich die Leiche mit Wasser, um den Auflösungsprozeß dadurch zu beschleunigen. Sobald nur noch die Knochen übrig waren, wuschen und begruben sie diese im Garten. Den Schädel aber behielten sie oft eine Zeitlang zurück; der eine oder andere Leidtragende band ihn sich um den Hals, bisweilen auch Schädelreste von mehreren Verwandten der Reihe nach. Der Trauernde konnte sich angeblich mittels des Schädels mit dem Toten verständigen, das heißt mit seiner Hilfe weissagen. Jetzt setzt das Kiwaivolk seine Toten in der Erde bei; der Kopf ist nach Westen, das heißt nach der Richtung der untergehenden Sonne und dem Monde zu, wo das Land der Toten liegt, gerichtet. Man baut schließlich ein kleines Haus über dem Grabe (Abb. 171), dessen Form eine ganz verschiedene ist. Die Habseligkeiten des Toten werden an einem Stock, der in der Erde steckt, oder an den Ecken des kleinen Hauses aufgehängt. Wochenlang brennt für den Toten ein Feuer unter oder neben diesem Häuschen am Fuße des Grabes. Ein Korb, der denjenigen ähnelt, in welchen die Mütter in diesen Gegenden ihre Kinder zu tragen pflegen, zeigt an, daß hier ein Kind bestattet liegt (Abb. 173). Sogleich nach dem Tode ertönt das Klagen und Singen der Dorfbewohner.