XV.
Die Tribunen Licinius und Sextius. Gleichstellung der Plebs.

Obschon sich die Plebejer durch die Auswanderung auf den heiligen Berg das Recht, Tribunen als ihre Schützer und Vertreter zu wählen, erzwungen hatten, so blieben doch die Patrizier noch immer im Besitze bedeutender Vorrechte. Namentlich konnten zu den höheren Ämtern nur Patrizier gewählt werden, obgleich doch schon viele plebejische Familien an Reichtum und Ansehen hinter keiner patrizischen mehr zurückstanden, und in den häufigen Kriegen zahlreiche plebejische Führer sich durch Tapferkeit und Einsicht hervorgetan hatten. Um den immer dringenderen Forderungen der Plebs auf Anteil an der Regierung auszuweichen, hatte man schon Jahre hindurch an Stelle der Konsuln sogenannte Kriegstribunen gewählt, aber selbst dieses den Plebejern zugängliche Amt war meist den patrizischen Bewerbern zugefallen. Dieser lange erbitterte Streit endete damit, daß immer der eine von den beiden Konsuln aus den Plebejern gewählt werden sollte. Die beiden Tribunen Licinius Stolo und Lucius Sextius waren es, welche den Plebejern dieses Recht erwarben. Der Hergang wird in folgender Weise erzählt.

Der vornehme Patrizier Fabius Ambustus hatte zwei Töchter, von denen die eine mit einem Patrizier, die jüngere mit dem Plebejer Licinius Stolo vermählt war. Einst besuchte die Frau des Licinius, als dieser Volkstribun war, ihre Schwester, deren patrizischer Gatte damals einer der Kriegstribunen war, als sie plötzlich erschrocken zusammenfuhr: die Trabanten des Kriegstribunen, die sogenannten Liktoren, hatten durch Schläge auf das Tor seine Heimkehr verkündigt. Sie verriet dadurch, daß ihr dieser Gebrauch nicht bekannt war, und mußte den Spott der älteren, vornehmeren Schwester über diese Unkenntnis ertragen. Aber sie konnte es nicht verwinden, daß sie der Schwester an Stand und Ehre soweit nachstehen sollte, und ruhte fortan nicht, bis ihr Gatte und selbst der Vater ihr versprachen, sie würden alles aufbieten, daß ihrem Hause und Stande die gleiche Ehre zuteil werde.

Nun brachte Licinius zusammen mit Sextius den Antrag vor das Volk, daß der eine der beiden Konsuln immer aus den Plebejern gewählt werden solle. Diesen Vorschlag bekämpften die Patrizier aus allen Kräften, und bestachen von den zehn Tribunen die acht übrigen, damit diese durch ihren Einspruch den ganzen Antrag vereiteln sollten. Aber Licinius und Sextius hielten fest zusammen und hinderten ihrerseits durch ihre Einsprache die Wahl aller höheren Obrigkeiten fünf Jahre hindurch, während sie selbst vom Volk immer wieder von neuem zu Tribunen gewählt wurden. Mit der Zeit wurde der Widerstand der Patrizier schwächer, da es ihnen nicht mehr gelang die übrigen Tribunen durch Bestechungen für sich zu gewinnen. Endlich, nach einem zehnjährigen Kampfe (376 bis 367 v. Chr.), wurde der Antrag zum Gesetz erhoben. Von da an waren auch die Plebejer zum Konsulat berechtigt, und Lucius Sextius, der mit Licinius so beharrlich um das Recht gestritten hatte, ging aus der Wahl als der erste plebejische Konsul hervor (366).

Doch nicht bloß dieses, sondern noch ein anderes Recht setzten die beiden Tribunen für die Plebejer durch. Bis dahin hatten sich nämlich die Patrizier allein das Recht angemaßt, das Gemeinland des Staates, das durch die fortdauernde Unterwerfung italischer Gemeinden immer größer geworden war, in billiger Erbpacht zu erhalten. Zugleich mit seinem Antrage über das Konsulat brachte deshalb Licinius auch das Gesetz durch, daß kein Patrizier mehr als 500 Morgen des Gemeinlandes besitzen, das übrige aber in Teilen von je sieben Morgen an arme Plebejer verteilt werden sollte.

Durch diese Gesetze, welche die Gleichstellung der Plebejer mit den Patriziern sehr beförderten, erwarben sich die beiden Tribunen ein großes Verdienst um den römischen Staat, der nur durch vollkommene Einheit und Eintracht der beiden Stände zu jener Größe und Macht sich entwickeln konnte, die ihm in der Folgezeit zur Weltherrschaft verhalf. Denn auch zu den drei übrigen höheren Ämtern, welche zum Eintritt in den Senat befähigten, wurden die Plebejer nach und nach zugelassen. Das waren 1. die Prätur, die im Jahre 366 von dem Konsulat abgetrennt wurde. Die Prätoren, anfangs nur einer, später bis acht, leiteten die Gerichte und vertraten die abwesenden Konsuln. 2. Die Ädilen übten die Aufsicht über Handel, Verkehr, Straßen- und Staatsbauten. 3. Die Quästoren verwalteten, als Gehilfen der Konsuln und Prätoren, die Einnahmen und Ausgaben des Staates. Alle diese Beamten wurden nur auf je ein Jahr gewählt. Außerdem wurden alle fünf Jahre aus den angesehensten früheren Konsuln, den Konsularen, zwei Zensoren gewählt, denen es oblag die Listen der drei Bürgerklassen (Senatoren, Ritter, Bürger) zu prüfen und festzustellen, das Einkommen der Bürger einzuschätzen, und damit zugleich eine Oberaufsicht über das sittliche Verhalten jedes einzelnen zu üben und Unwürdige durch Ausstoßung aus ihrer Klasse zu bestrafen. Hatten sie diese Schätzung und Musterung der Bürger (census, daher ihr Name censōres) beendigt, so legten sie ihr Amt nieder. Aus den Familien aber, deren Angehörige eines der hohen Ämter bekleidet hatten, bildete sich mit der Zeit, an Stelle des Patriziats, das ein Geschlechts- oder Geburtsadel gewesen, eine neue Adelsklasse, die einen Dienst- oder Amtsadel darstellte.