Wissenschaftliche Mittheilungen.

Sphragistische Aphorismen[147].

(Schluß.)

XV.

Siegel 1, September

Einer Wappendecke begegnen wir ferner auf dem Siegel IV, A. 1 Lippold’s von Behr von 1283[148], nur mit dem Unterschiede, daß wir es auf den Siegeln Nr. XI und XIII mit dem Hirsch als wirklichem oder symbolischem[149], hier aber mit dem Bären als redendem Siegelbilde, das wol erst später in ein redendes Wappenbild verwandelt wurde, zu thun haben[150].

XVI und XVII.

Mit diesem Siegel bilden die beiden Siegel Ulrich’s[151] und Harnid’s[152], beide an derselben Urkunde von 1283 — an welcher auch noch das Siegel IV, A. 1 Heinrich’s hängt, in welchem gleichfalls der Bär mit der Wappendecke erscheint, — eine sehr interessante Serie, da auf dem Siegel Ulrich’s das eigentliche Wappen allein, und auf dem Harnid’s ein Theil des Wappens (zwei der drei Schwanenhälse) und ein Stück des Bären zu sehen sind.

Siegel 2, September
Siegel 3, September

Dergleichen poetischen Lizenzen begegnet man häufig auf Siegeln des Mittelalters, namentlich im 13. u. 14. Jahrh. und in den verschiedensten Formen.

XVIII.

Siegel 4, September

Auf dem schönen Siegel IV, A. 2 Leo’s von Brüssel von 1215[153] sehen wir z. B. den Löwen als redendes Siegelbild in Verbindung mit dem Wappenschilde, welchen sein Vater Gottfried, Castellan von Brüssel, auf seinem großem Siegel III, B. 3 von 1215[154] führt.

Das Siegel Leo’s gehört wol unter die frühesten Beispiele heraldischer Schildträger:

XIX.

Interessant ist das Siegel IV, A. 2 Heinrich’s von Hochstetten von 1276, mit einer weiblichen Figur als Schildträger. Bei oberflächlicher Betrachtung könnte man dieses Siegel leicht für ein Porträtsiegel III, B. 2a halten. Das ursprüngliche Wappen möchte wol als ein gespaltener Schild, mit je einer Fahne in versetzten oder verwechselten Tinkturen, zu blasonnieren sein. Bei Siebmacher erscheint es II, 114 als von Roth und Weiß getheilt, mit drei grünen Pfählen im Weißen und V, 366 ebenso, aber mit anderer Tinktur.

Siegel 5, September

XX.

Siegel 6, September

Eine eigene Art von Zusammenstellung eines redenden Siegelbildes mit dem Wappen sehen wir auf dem Siegel IV, A. 2 des Arnold Strauß, von 1297.

An der gleichen Urkunde hängen noch das Siegel IV, A. 1 Heinrich’s und das Siegel IV, B Johann’s, der Brüder Arnold’s. In der Urkunde nennen sie sich nobiles fratres de Struze.

Solche redende Siegelbilder, die zum Theil als sphragistische Beizeichen dienten, sind später häufig theils wirklich als Wappenbilder angenommen, theils irrthümlich dafür angesehen und ausgegeben worden.

Ohne den kleinen Wappenschild würde man im vorliegenden Falle um so eher versucht gewesen sein, bei dem Strauß auf ein redendes Wappen zu schließen, als es mehrere Familien dieses Namens gibt, die ein solches führen[155].

Man muß daher bei der Blasonnierung solcher Bilder sehr vorsichtig sein.