Auch in den Fakultäten schritt man zum Erlass neuer Prüfungsordnungen. So ersetzte die juristische Fakultät ihre mehrfach geänderte Promotionsordnung vom 27. April 1855 durch eine neue vom 20. November 1875; die medicinische erliess ein Reglement für das Doktorexamen vom 23. Juni 1868; die philosophische »Beschlüsse« betr. Handhabung der Habilitationsordnung (vom 12. Juni 1866) am 26. Januar 1881, während die sonstigen Verhältnisse derselben durch Ordnung vom 19. December 1866, bezw. 21. Juni 1878 mit Zusatzbestimmung vom 21. März 1884 geordnet sind. Eine Uebereinstimmung bezüglich des Promotionsaktes und des Druckes der Dissertationen ist bisher noch nicht erzielt.

Namentlich liessen es sich die Fakultäten angelegen sein, dem Zuge der Zeit folgend, Seminarübungen, Praktika, Kränzchen und ähnliche Nebenkurse einzuführen. In der theologischen Fakultät errichtete man Januar 1867 ein homiletisches und ein katechetisches Seminar, die nunmehr unter Genehmigung der Curatel (9. Juni 1885) zu einem theologischen erweitert sind. Mehrere Seminare erhielt die philosophische Fakultät, nämlich: ein mathematisch-naturwissenschaftliches Seminar (1866), ein pädagogisches Seminar mit Ordnung vom 13. October 1873, geändert 4. Februar 1882, ein staatswissenschaftliches Seminar mit Ordnung vom 3. August 1877 und endlich ein im Winter 1885/6 zu eröffnendes germanisch-romanisches Seminar. Handbibliotheken für diese Seminare und für ähnliche Uebungen in der juristischen Fakultät sind theils schon eingerichtet, theils in Bildung begriffen.

Eine ähnliche Erweiterung erfuhr auch die medicinische Fakultät durch Einrichtung einer Augenklinik (1867), einer Kinderklinik (1868), einer Poliklinik im Spital (1874), einer psychiatrischen Klinik (1875) und endlich 1879 einer Ohrenklinik seitens eines der Herren Docenten. 1877 konnte auch eine neue Augenheilanstalt bezogen werden.

Ein sehr erfreuliches Zusammenwirken des Staates, der Stadt, der Akademischen und der Gemeinnützigen Gesellschaft, des Museumsvereins, der Universität und Privater bethätigte sich behufs Errichtung einer neuen Anstalt für Physik, Chemie und Astronomie. Zum Andenken an Basels grosse Mathematiker wurde dieselbe »Bernoullianum« genannt und feierlich am 2. Juni 1874 eröffnet.[26] Die betheiligten Fakultäten benutzten den Anlass zur Auszeichnung mehrerer Gelehrter. Die medicinische Fakultät ernannte zu Ehrendoktoren die Herren Eduard Hagenbach, Julius Piccard und Fritz Burckhardt; die philosophische die Herren Rütimeyer, Marignac in Genf, L. Soret in Genf und L. Dufour in Lausanne.

Aus dem gleichen Jahre 1874 sei berichtet, dass in die neue Bundesverfassung vom 29. Mai eine Bestimmung aufgenommen wurde, derzufolge der Bund befugt ist, ausser der bestehenden polytechnischen Schule eine Universität und andere höhere Unterrichtsanstalten zu errichten oder solche Anstalten zu unterstützen. Dies ist bekanntlich bisher nicht zur Ausführung gekommen. Immerhin gaben die Verhandlungen der Bundesversammlung einem Mitgliede der Universität, Herrn Prof. Vischer Sohn, Anlass, in einer Schrift »Eidgenössische Universität und Kantonalhochschulen,« Basel 1874, auf das Ueberzeugendste den unberechenbaren Vortheil des Vorhandenseins zahlreicher Hochschulen in der Schweiz gegenüber den problematischen Vorzügen einer Centralhochschule darzulegen.

Einen schönen Beweis für die Werthschätzung, deren sich die Universität beim Publikum erfreut, gab bald darauf eine Petition von sechshundert hiesigen Bürgern und Einwohnern um eventuelle Verlegung der Universität in das Kasernenareal im Klingenthal. Durch Grossrathsbeschluss vom 26. Juni 1876 wurde dieselbe dem Regierungsrathe zur Berichterstattung überwiesen. Die Voraussetzung, unter welcher die Petenten diese Verlegung ins Auge gefasst hatten, trat ein, als durch Schreiben des Bundesrathes vom 26. September 1877 der Verzicht der Eidgenossenschaft auf Anlegung eines Waffenplatzes an hiesigem Orte mitgetheilt wurde. Durch die von verschiedenen Behörden, auch von der Regenz, eingezogenen Berichte und Gutachten überzeugte man sich, dass die Räumlichkeiten der Kaserne wenig geeignet seien für diejenigen Anstalten, deren Unterbringung in neuen Räumen zumeist zu wünschen war, während für Vorlesungen die Hörsäle des Universitätsgebäudes wohl noch hinreichten. Dies wurde des Näheren in dem am 11. November 1878 dem Grossen Rathe vorgelegten Rathschlage ausgeführt, dessen weitere Behandlung hier nicht interessiert, da sehr bald in anderer Form für die dringendsten Bedürfnisse gesorgt wurde. Nach Vereinbarung des Pflegamtes, der Akademischen Gesellschaft und des Staates konnte nämlich der Bau eines pathologisch-anatomischen Institutes in Angriff genommen und diese Anstalt schon im Herbst 1880 bezogen werden. Durch noch grössere Beteiligung jener Gesellschaft wurde sodann die Errichtung einer trefflich eingerichteten Anstalt für normale Anatomie und Physiologie ermöglicht und diese Anstalt, das sogen. »Vesalianum«, am 28. Mai 1885 eingeweiht. Die bei dieser Gelegenheit veröffentlichte Festschrift wurde mehrfach erwähnt.

Durch mehrere Grossrathsbeschlüsse wurden in den Jahren 1873-85 die Kredite für die Bedürfnisse aller dieser neuen Anstalten festgesetzt, bezw. wesentlich erhöht.

Immer inniger gestalteten sich die Beziehungen zu den Hochschulen des Auslandes, wie dies u.A. der rasch gewachsene Tauschverkehr der Universitätsbibliothek erweist. Bei grösseren Ausstellungen, wie 1873 in Wien und 1883 in Zürich, auch bei anderen Anlässen, war die Universität bestrebt, durch Einsendung von Berichten über ihre Institute und die Leistungen der Lehrerschaft, durch Aufstellung statistischer Tabellen und graphischer Tableaux, durch Herstellung eines Albums mit den Photographien der berühmtesten Basler Universitätslehrer u.s.w. — für welche mühevolle Arbeiten sie sich namentlich den Herren Prof. Kinkelin und Dr. Balmer zu Dank verpflichtet weiss — ein Zeugniss ihrer Fortschritte abzulegen.

Auch während dieses Zeitraums ergingen zahlreiche Einladungen von Seiten anderer Hochschulen und entsprach die Universität, in dieser oder jener Form, den Einladungen zu den Festen von Wien (1865), Halle-Wittenberg (1867), Lund und Bonn (1868), Strassburg und München (1872), Leiden und Czernowitz (1875), Tübingen und Upsala (1877), Würzburg (1882), Zürich (1883), Edinburgh und Bern (1884), auch zur Hallerfeier in Bern am 12. December 1877.

Mehrfach ehrte die Regenz die grossen Verdienste von Peter Merian (1865, 1869, 1875, 1876, 1883), beging mit den Mitgliedern des Pädagogiums das 50jährige Amtsjubiläum von Professor Gerlach (1870), feierte am 9. September 1873 das 50jährige gemeinsame Jubiläum der Professoren K.R. Hagenbach und J.J. Stähelin, sowie am 17. Juli 1876 das 25jährige Jubiläum des Herrn Johannes Riggenbach als ordentlichen Professors und zugleich des Herrn Antistes Immanuel Stockmeyer, der an diesem Tage nach 25jähriger Wirksamkeit als Docent zum ordentlichen Professor ernannt wurde; sie anerkannte die grossen Verdienste, welche sich Herr Rathsherr Vischer in seiner Stellung als Präsident des Erziehungskollegiums um die Universität erworben hatte, als derselbe aus dieser Stellung austrat (Juni 1874), beglückwünschte zum 50jährigen Jubiläum die naturforschende Gesellschaft (1869), erliess an die leider scheidenden Professoren Herrn Schnell (1878) und Herrn von Wyss (1880) Dankadressen und veranstaltete am 21. November 1868 eine Säcularfeier für Schleiermacher und am 12. Januar 1880 eine solche für de Wette. Am 16. Mai 1882 wurde das 25jährige Bestehen der mittelalterlichen Sammlung festlich begangen.

Verlor die Universität während des letzten Zeitraums durch Tod und Austritt viele jener Männer, die bisher ihrem Namen im In- und Auslande Glanz verliehen hatten, so sah sie mit Freuden nach und nach diese Lücken sich ergänzen und ist heute stolz darauf, dass mehrere Basler Gelehrtenfamilien jetzt durch Nachkommen ehrenvoll vertreten sind und, wie anzunehmen, auch in weiteren Generationen vertreten sein werden.

Trägt man selbst gewissen Zeitrichtungen, welche anderwärts sich gleichfalls geltend machen, Rechnung, so darf man immerhin die wesentliche Steigerung der Frequenz auf über 300 Studierende in den letzten Jahren zum grossen Theile als die Frucht der Jahrzehnte hindurch unermüdet fortgesetzten Bestrebungen erachten, den Anforderungen der Jetztzeit immer mehr zu entsprechen.

Gestützt und gefördert durch die treue Fürsorge der hohen Behörden, die auch in Zukunft ihr zu Theil werden möge — und vertrauend auf die heranwachsende Generation, welche den Verdiensten der Vorfahren nachzueifern und gleichzukommen für ihre Ehrenpflicht halten wird, hofft die Universität, nunmehr ausgestattet mit notwendigen Instituten und Anstalten, einen ehrenvollen Platz in der Reihe älterer und jüngerer, oft vielfach begünstigterer Schwestern behaupten zu können, wenn sie ihren schönsten und edelsten Aufgaben — der Fortentwicklung der Wissenschaft, der Verbreitung der Bildung und der Pflege echt vaterländischer Tugenden — wie bisher in gewissenhafter Pflichterfüllung ihre ganze Kraft widmet.

Dieser ernsten Geistesarbeit sei reicher Segen beschieden!

A. Teichmann.

FUSSNOTEN:

[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.

[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.

[3] Dr. A. Heusler (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.

[4] Vgl. Tscharner, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).

[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834, Nr. 49, 50, 51, 55, 59).

[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. Heusler in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. Tscharner, Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.

[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von 1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d. Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.

[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag. 19-21.

[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.

[10] Dieser »senatus academicus« — eine Versammlung der Mitglieder der Curatel und der Regentialen — war bestimmt zur feierlichen Einführung neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er, obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.

[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.

[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und Versendung.

[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge, in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben, bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.

[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865 Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. — Dieses Amt wurde verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von Scholer, 1849-55 von Bürgy, 1855-77 von Em. Beck, seitdem von V. Hofer.

[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem Mitgliede der Regenz verfasste Programm.

[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. Vischer (Vater) bis 1871, Ed. Hagenbach 1871 bis 1874, Vischer (Sohn) 1874-1876, 1878-1881, C.E.E. Hoffmann 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.

[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30. Januar 1866.

[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).

[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die Bibliothek und das Münzkabinet — 2. Die Kunstsammlung. — 3. Das naturwissenschaftliche Museum. — 4. Das anatomische Museum. — 5. Die botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische Kabinet hinzu; sodann die von Professor Wackernagel 1855-57 angelegte mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des Münsters fand.

[20] Herr Rathsherr Christ in der Schrift: »Schulen und Universität in Basel« — Aufklärungen — Motto: »Behalte, was du hast« (Basel, Schweighauser 1851).

[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) — (Prof. W. Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.

[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum.« Lpz. 1885.

[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.

[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat 1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.

[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.

[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. Eduard Hagenbach und Julius Piccard verfasste Festschrift.