Wendung des Krieges zugunsten der Römer. Hannibal, bei Nola von Marcellus zurückgeschlagen, geht nach Apulien und gibt den Angriffskrieg auf. Aus Karthago erhält er, mit Ausnahme einer Sendung von 4000 Mann, keine Unterstützung. Die Römer dagegen bringen ihre Kriegsmacht bald auf 21 Legionen; ihre Flotte beherrscht von Lilybaeum aus das Meer und macht öfters Landungen an der afrikanischen Küste. Hannibals Hoffnung auf Zuzug aus Spanien wird vereitelt durch den
Krieg der Römer gegen die Karthager in Spanien.
Die Feldherrn P. und Cn. Cornelius Scipio besiegen Hasdrubal, Hannibals Bruder, 216 am Ibērus (Ebro) und dringen bis in das Gebiet des Baetis (Guadalquivir) vor, wo sie sich unter wechselvollen Kämpfen bis 211 im ganzen siegreich behaupten. Zugleich bedrängen sie durch ihren Bundesgenossen Syphax, König von Westnumidien, die Karthager in Afrika. Das Bündnis mit Philipp von Makedonien bringt dem Unternehmen Hannibals ebenfalls keine Hilfe.
Erster Makedonischer Krieg,
von den Römern mit geringen Streitkräften glücklich geführt. Der unentschlossene König Philipp wagt nicht, die versprochene Landung in Italien auszuführen. Die Römer bringen gegen ihn ein Bündnis griechischer Staaten zustande (die Ätōler an der Spitze), dem sich illyrische und thrakische Häuptlinge, sowie König Attălos von Pergamon anschließen.
Krieg in Sicilien (Belagerung von Syrakus),
durch Marcellus zugunsten der Römer entschieden. Nach Vernichtung des karthagischen Entsatzheeres unter Himilko durch Niederlagen und Seuchen in den sumpfigen Niederungen des Anāpos wird trotz tapferer Verteidigung (Archimēdēs)
Syrakus erobert und geplündert.
In Italien nimmt Hannibal die Stadt Tarent ein, mit Ausnahme der Burg, und kämpft glücklich in Lukanien.
Unglück der Römer in Spanien. Beide Scipionen werden von den Karthagern und ihrem Verbündeten Massinissa, Sohn des Königs von Ostnumidien (selbst König 208), geschlagen und getötet; ihre Truppen weichen nach Norden über den Ebro zurück.
Hannibal greift das römische Belagerungsheer vor Capua an, wird aber zurückgeschlagen. Um die Römer zur Aufhebung der Belagerung zu bewegen, rückt er gerade auf Rom los und schlägt am Anio ein Lager auf (Hannibal ad portas!), geht aber nach Verwüstung der Umgegend, da die Römer zur Verteidigung bereit sind, nach Unter-Italien zurück, ohne seinen Zweck erreicht zu haben.
Capua muss sich den Römern ergeben, welche über die Stadt ein furchtbares Strafgericht ergehen lassen (viele Bürger als Sklaven verkauft, 53 Senatoren enthauptet, die Selbstständigkeit der Gemeinde vernichtet). Hannibals Angriff auf Rhegium und auf die Burg von Tarent mißlingt; seine italischen Bundesgenossen beginnen ihn zu verlassen.
Der junge P. Cornelius Scipio (Sohn und Neffe der in Spanien gefallenen Brüder) wird als Prokonsul nach Spanien geschickt; er geht 209 über den Ebro und erobert Neukarthago, während in Italien Q. Fabius Maximus Tarent wiedergewinnt.
Marcellus fällt in einem Reitertreffen bei Venusia. Ausharren der Römer trotz der durch die Dauer des Krieges sich fühlbar machenden Erschöpfung der Kräfte. Zwölf latinische Kolonien erklären sich außer stande, fernerhin Geld und Mannschaften zu liefern, 18 andere dagegen halten treu zu Rom.
In Spanien dringt Scipio siegreich bis zum Süden vor, kämpft aber bei Baecula ohne Entscheidung mit Hasdrubal und kann ihn nicht hindern, über die (westlichen) Pyrenäen zu gehen, um seinem Bruder Hannibal Hilfe zuzuführen.
Hasdrubal, in Ober-Italien angelangt, ruft die cisalpinischen Gallier aufs neue zu den Waffen. Große Rüstungen in Rom (23 Legionen auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen), um die Gefahr abzuwehren. Gegen Hasdrubal wird der Konsul M. Livius Salinator, gegen Hannibal der Konsul C. Claudius Nero gesendet. Dieser entschließt sich, während Hannibal ihm gegenüber in Apulien lagert, zu einem Eilmarsch mit 7000 Mann auserlesener Truppen und vereinigt sich mit seinem Amtsgenossen. Beide Konsuln siegen in der
Schlacht bei Sena Gallica, nicht weit vom Flusse Metaurus. Hasdrubal fällt. Auf die Nachricht von dieser Niederlage (die Römer werfen den karthagischen Vorposten den Kopf des Hasdrubal zu) zieht Hannibal nach dem Bruttierlande zurück.
Die Karthager räumen Gades (Cadix), ihre letzte Besitzung in Spanien.
Scipio, zum Konsul erwählt, bereitet in Sicilien einen Zug nach Afrika vor. Mago, Hannibals jüngster Bruder, landet mit den Trümmern des spanischen Heeres der Karthager bei Genua und ruft die Ligurer zu den Waffen. Sofort werden drei römische Heere gegen ihn aufgeboten.
Scipios Landung in Afrika. Den Kern seines Heeres bilden die Reste des einst bei Cannae besiegten Heeres (2 Legionen). Mit ihm vereinigt sich Massinissa, der von den Karthagern und dem jetzt mit ihnen verbündeten Syphax (Gemahl der Karthagerin Sophonĭba) aus seinem Reiche vertrieben war.
Scipio schlägt die Karthager und Numider durch nächtlichen Überfall (das Lager in Brand gesteckt) und bedroht Karthago. Syphax wird in der Nähe seiner Hauptstadt Cirta (Constantine) von einer römischen Heeresabteilung unter C. Laelius und den numidischen Reitern unter Massinissa besiegt und gefangen. Friedensunterhandlungen ohne Ergebnis. Die Karthager rufen Hannibal und Mago nach Afrika zurück; Mago stirbt auf der Überfahrt. Hannibal schifft sich in Kroton ein, nachdem er die italischen Soldaten, die ihm nicht folgen wollen, hat niedermachen lassen, und landet bei Leptis. Nach einer fruchtlosen persönlichen Unterhandlung zwischen Scipio und Hannibal kommt es zur
Entscheidungsschlacht bei Zama,
in der das karthagische Heer geschlagen und vernichtet wird. Hannibal flüchtet nach Hadrumētum.
Scipio gewährt den Karthagern Frieden unter folgenden Bedingungen: 1. Abtretung der spanischen Besitzungen und der Inseln des Mittelmeeres. 2. Übergabe des numidischen Reiches an Massinissa. 3. Zahlung eines jährlichen Tributs von 200 Talenten (etwa 1 Mill. Mark) fünfzig Jahre lang. 4. Auslieferung und Verbrennung aller Kriegsschiffe bis auf 10. 5. Verbot, ohne Erlaubnis der Römer irgendwo Krieg zu führen. — P. Cornelius Scipio, der den Beinamen Africanus erhält, feiert in Rom einen glänzenden Triumph (Syphax).
Die italischen Bundesgenossen Hannibals werden zu bedeutenden Gebietsabtretungen verurteilt: in diesen Gebieten werden Kolonien gegründet (Puteoli, Salernum, Croton, Vibo); das Gebiet von Capua bleibt ager publicus. Nach einer nochmaligen Erhebung der cisalpinischen Gallier und der Ligurer wird
Ober-Italien nach schwerem Kampfe wieder unterworfen. Wiederherstellung der Kolonien Placentia, Cremona, Mutina; Via Aemilia von Ariminum bis Placentia; Kolonie Aquileia an der Nordostgrenze.
Folgen des zweiten Punischen Krieges: 1. Durch den glücklichen Ausgang des Kampfes, bei welchem der Bestand des römischen Staats gefährdet war, ist die nationale Einigung und Unabhängigkeit Italiens unter Roms Herrschaft sichergestellt. 2. Rom gewinnt außeritalische Provinzen und beschreitet, durch keinen ebenbürtigen Gegner mehr gehindert, die Bahn zur Weltherrschaft.
In Spanien werden 197 zwei Provinzen eingerichtet: Hispania citerior (Tarraconensis) und Hispania ulterior (Baetica). Doch bedarf es noch oft wiederholter Feldzüge (195 der Konsul M. Porcius Cato), um die römische Herrschaft zu befestigen.
Durch Unterwerfung der griechischen Länder des Ostens entsteht ein mächtiges, zweisprachiges Reich, welches die Mittelmeerländer zu einer großen Einheit zusammenschließt.
Zweiter Makedonischer Krieg.
Veranlassung: Makedonische Söldner hatten bei Zama gegen die Römer gekämpft. Außerdem bitten König Attălos von Pergămon und die Städte Rhodos und Athen die Römer um Hilfe gegen Philipp, der im Bunde mit Antiochos III. von Syrien Ägypten bekriegt und auch sie schwer bedrängt.
Zwei römische Legionen unter P. Sulpicius Galba landen in Illyrien bei Apollonia. Die römische Flotte schützt den Peiraieus und bedroht Euböa. Philipp, vor Athen zurückgeschlagen, wird gezwungen, Mittel-Griechenland zu verlassen. Erfolglose Kriegführung der Römer in Illyrien; die Flotte versucht vergebens eine Landung auf der Halbinsel Chalkidike. Aber der Konsul T. Quinctius Flamininus (198) gewinnt, nach Umgehung der festen Stellung Philipps, Epirus, besetzt dann Phokis und Böotien und siegt endlich in der
Schlacht bei Kynoskephălae in Thessalien.
Friede: Philipp muß die Hegemonie über Griechenland sowie überhaupt alle Besitzungen außerhalb des eigentlichen Makedoniens aufgeben und in 10 Jahren 1000 Talente zahlen; ferner darf er nur 5000 Soldaten und 5 Kriegsschiffe halten und nur mit römischer Erlaubnis Krieg führen. — Bei den Isthmischen Spielen läßt Flamininus den Senatsbeschluß verkünden, welcher die bisher Philipp untertänigen griechischen Staaten für frei erklärt. Die meisten treten in den Achäischen Bund; die Römer beschränken die Herrschaft des Tyrannen Nabis von Sparta, lassen sie aber als Gegengewicht gegen den Achäischen Bund bestehen (s. S. 69).
Die oligarchische Partei in Karthago, wo auf Hannibals Anregung eine demokratische Reform der Verfassung stattgefunden hat, verdächtigt diesen beim römischen Senat, der seine Auslieferung verlangt. Hannibal flüchtet nach Tyrus, von da zum König Antiochos.
Krieg mit Antiochos III. von Syrien.
Antiochos, herbeigerufen von den mit Roms Schutzherrschaft unzufriedenen Ätōlern, eröffnet den Krieg mit einer Landung in Thessalien. Von da geht er nach Euböa. Die meisten Griechen, namentlich der Achäische Bund, bleiben den Römern treu, mit denen sich auch Philipp von Makedonien, Eumĕnes von Pergamon und Rhodos verbinden. Landung des Konsuls M’. Acilius Glabrio in Epirus und Marsch nach Thessalien.
Schlacht bei Thermopylae. Der Konsular und Besieger der Spanier, M. Porcius Cato, welcher als Kriegstribun im römischen Heere dient, überrumpelt die Ätoler auf dem Bergpfade des Ephialtes (S. 40), der Konsul Acilius nimmt den Hauptpaß und zersprengt das Heer des Antiochos, der mit wenigen Truppen nach Chalkis entkommt und sich dort nach Ephĕsus einschifft.
Eine rhodische Flotte besiegt die von Hannibal geführte Flotte des Königs an der Mündung des Eurymedon (s. S. 43), die römische Flotte siegt am Vorgebirge Myonnesos unweit Ephesus. Das römische Landheer unter L. Cornelius Scipio, welchen sein Bruder Scipio Africanus als Legat begleitet, marschiert durch Makedonien und Thrakien, setzt über den Hellespont und schlägt den Antiochos bei Magnesia am Sipy̆los, nicht weit von Smyrna.
Friedensschluß: Antiochos tritt Kleinasien bis zum Taurusgebirge ab, zahlt in zwölf Jahren 15000 Talente (über 70 Mill. Mark) Kriegskosten, liefert seine Kriegsschiffe bis auf zehn aus. Hannibal entflieht nach Bithynien zum Könige Prusias, tötet sich dort 183 durch Gift.
In Rom glänzender Triumph des L. Cornelius Scipio, der den Beinamen Asiaticus annimmt. Der Senat beschließt, vor der Hand keine unmittelbaren Besitzungen in Asien zu erwerben, verteilt die abgetretenen Länder an die Bundesgenossen, namentlich an Eumĕnes von Pergamon und die Rhodier, und nimmt die griechischen Städte Asiens in Schutz gegen die Galăter (189 Zug des Konsuls Cn. Manlius Volso von Ephĕsus aus). In Griechenland werden die Ätōler besiegt und unterworfen, die übrigen Staaten behalten vorläufig ihre Selbständigkeit. Die inneren Zwistigkeiten dauern unter den Griechen fort, der römische Senat wird als Schiedsrichter angerufen,
Senatus consultum de bacchanalibus gegen die Ausartung griechischer Götterdienste.
M. Porcius Cato (234–149) strenger Censor in Rom, bekämpft als Vertreter altrömischer Sittenstrenge die zugleich mit der griechischen Bildung sich ausbreitenden Laster der Nobilität (ambitio, avaritia, luxuria), erbaut nach griechischem Vorbilde die erste Säulenhalle am Forum, Basilica Porcia. P. Cornelius Scipio Africanus, mit seinem Bruder L. Scipio von zwei Volkstribunen angeklagt wegen willkürlicher Verwendung der von Antiochos gezahlten Gelder, schlägt durch sein Ansehen den Prozeß nieder, verläßt dann Rom und stirbt 183 auf seinem Landgute zu Liternum in Campanien.
Lex Villia annalis, beantragt von dem Tribunen L. Villius, zur Beschränkung der Ämtersucht (ambitio). Sie setzt ein bestimmtes Alter für die kurulischen Ämter fest: nach zehnjährigem Kriegsdienst Ädilität im 37. Lebensjahre, Prätur im 40., Konsulat im 43. Von der Bewerbung um die Ädilität waren Unvermögende schon dadurch ausgeschlossen, daß die Kosten für die öffentlichen Spiele (ludi Romani, ludi plebei, Megalesia, Cerealia, Floralia) größtenteils von den Ädilen selbst getragen wurden.
Dritter Makedonischer Krieg.
Philipps V. Sohn Perseus will Makedoniens Macht über Griechenland herstellen; König Eumĕnes von Pergamon verklagt ihn in Rom. Die römische Kriegführung in Thessalien anfangs erfolglos, so daß unter den Griechen sich Neigung zum Abfall zeigt; dann aber dringt L. Aemilius Paullus, Sohn des bei Cannae gefallenen Konsuls, nachdem er die Mannszucht im Heere hergestellt hat, in Makedonien ein und gewinnt die entscheidende
Schlacht bei Pydna.
Perseus entflieht zu Schiff, ergibt sich dann auf der Insel Samothrake den Römern. Glänzender Triumph des Aemilius Paullus. Die nach Rom gebrachte Beute ist so bedeutend, daß fortan den Bürgern das Tributum (s. S. 75) erlassen werden kann.
Makedonien wird noch nicht zur Provinz gemacht, sondern in 4 von Rom abhängige Bezirke aufgelöst, die untereinander weder commercium noch conubium haben; ebenso Illyrien nach Besiegung des Königs Genthios, eines Bundesgenossen des Perseus, in 3 Bezirke. Über Epirus wird ein grausames Strafgericht verhängt (70 Städte zerstört, die Einwohner als Sklaven verkauft); die griechischen Staaten werden in das Verhältnis der Untertänigkeit herabgedrückt. 1000 vornehme Achäer werden zur Untersuchung nach Rom geführt (unter ihnen der Geschichtschreiber Polybios) und dann 16 Jahre in italischen Städten in Gewahrsam gehalten. Die alten Bundesgenossen der Römer, Eumĕnes von Pergamon und die Rhodier, welche im Kriege eine vermittelnde Stellung hatten einnehmen wollen, werden gedemütigt und den letzteren ihre Besitzungen auf dem Festlande abgenommen. In einem zwischen Syrien und Ägypten ausgebrochenen Kriege schreitet der Senat zum Schutze der Ptolemäer ein. Der römische Gesandte C. Popillius Laenas (168) befiehlt dem König Antiochus IV. von Syrien vor Alexandrīa in herrischer Weise den Rückzug.
Dritter Punischer Krieg.
Veranlassung: Streitigkeiten der Karthager mit König Massinissa, der ihr Gebiet schmälert; sie bekämpfen ihn ohne römische Erlaubnis. Der Senat beschließt Krieg auf Betreiben des greisen M. Porcius Cato: Ceterum censeo Carthaginem esse delendam († 149).
Zwei konsularische Heere landen bei Utĭca; die Karthager unterwerfen sich, liefern Schiffe und Waffen aus. Als aber gefordert wird, daß sie ihre Stadt verlassen und sich 2 Meilen vom Meere neu anbauen sollen, entschließen sie sich zu verzweifeltem Widerstande. Mit äußerster Anstrengung aller Bewohner Karthagos wird eine neue Kriegsrüstung zustande gebracht, Tag und Nacht werden Waffen geschmiedet, im inneren Hafen wird eine neue Flotte gebaut. Ein Sturm der Römer wird zurückgeschlagen. Belagerung Karthagos.
P. Cornelius Scipio Aemilianus, Sohn des L. Aemilius Paullus, durch Adoption Enkel des Scipio Africanus[24] erhält den Oberbefehl. Er schließt die Stadt von der Land- und Seeseite vollständig ein.
Einnahme und Zerstörung Karthagos.
Sechstägiger Straßenkampf und 17tägiger Brand. Die überlebenden Einwohner werden als Sklaven verkauft.
Das Land vom Tuscafluß, gegenüber der Insel Galatha, bis zur kleinen Syrte wird unter dem Namen Africa römische Provinz (Hauptstadt Utĭca). Das übrige Land kommt an das verbündete Königreich Numidien. Glänzender Triumph Scipios, der den Beinamen Africanus (minor) erhält.
Makedonien wird römische Provinz
nach Besiegung des Andriskos, der sich für einen Sohn des Perseus ausgibt, durch Q. Caecilius Metellus.
Einnahme und Zerstörung von Korinth
nach einem kurzen Kriege des Achäischen Bundes gegen die Römer. Der Konsul L. Mummius siegt bei Leukopetra, besetzt Korinth und zerstört es auf Befehl des Senats. Die Kunstschätze werden nach Rom geschickt, sämtliche Einwohner als Sklaven verkauft. Das Gebiet der Stadt wird teils an Sikyon gegeben, teils für römisches Gemeindeland erklärt.
Die anderen griechischen Städte werden im allgemeinen mit Milde behandelt, doch sind sie dem in Thessalonike residierenden Statthalter von Makedonien untergeordnet (s. S. 69).
Die ersten vier Provinzen (Sicilia, Sardinia nebst Corsica, Hispania citerior und ulterior) wurden anfänglich von Prätoren verwaltet, so daß es mit dem Praetor urbanus und dem Praetor inter peregrinos (seit 241), welche stets in Rom blieben, 6 jährlich erwählte Prätoren gab. Später wird es üblich, daß alle Prätoren während des Amtsjahres in Rom bleiben als Vorsitzende der aus Senatoren gebildeten Gerichtshöfe (quaestiones perpetuae). Im nächsten Jahre gehen dann die Prätoren als Proprätoren, begleitet von Quästoren als Finanzbeamten, in die ihnen durch das Los zugefallenen Provinzen; doch werden in solche Provinzen, wo noch Krieg zu führen ist, in der Regel die Prokonsuln gesandt. Neben der Verwaltung steht den Prokonsuln und Proprätoren die höchste Militär- und Justizgewalt zu.
Einsetzung des Gerichtshofs über Erpressungen (de repetundis) zur Abstellung der aus den Provinzen kommenden Klagen.
Im Jahre 146 bestanden acht Provinzen, außer den vier oben genannten noch Gallia cisalpina, Illyricum, Africa, Macedonia. Die Einrichtung einer Provinz wird in der Regel von dem erobernden Feldherrn und einer Kommission von 10 Senatoren vorgenommen. Die Provinzen sind im Gegensatz zu Italien steuerpflichtige Gebiete. Doch behalten einige Städte auf Grund eines Vertrages (civitates foederatae), andere auf Grund eines Senats- oder Volksbeschlusses (civitates liberae et immunes) Steuerfreiheit, eigene Gerichtsbarkeit und Verwaltung durch selbstgewählte Behörden (divide et impera!).[25] Die Abgaben der Provinz [Grundsteuer (tributum); Pacht- und Weidegelder von Staatsländereien (vectigal, scriptura); Hafenzölle (portoria)] werden an Abgabenpächter (publicani) verpachtet, meist Gesellschaften von römischen Bürgern aus dem Ritterstande (ordo equester, S. 102), von denen viele auch als Bankiers (negotiatores) und Großkaufleute (mercatores) in der Provinz Handelsgeschäfte trieben. Dem Amtsadel (ordo senatorius) waren Geld und Handelsgeschäfte untersagt; er legte sein Geld in Ländereien an, die durch Sklaven bearbeitet wurden.
In Italien bleibt der Gegensatz zwischen römischen Bürgern und Bundesgenossen; die Municipien (S. 86) erhalten nach und nach römisches Bürgerrecht. Die Herrschaft der Nobilität mit ihrem regelmäßigen Ämterwechsel ist so befestigt, daß Ernennung von Dictatoren lange Zeit nicht mehr vorkommt. Seit 153 v. Chr. treten die Konsuln ihr Amt stets am 1. Januar an (früher am 1. März). In Zeiten der Gefahr überträgt der Senat ihnen diktatorische Gewalt durch den Beschluß: Videant consules, ne quid detrimenti respublica capiat.
Zunehmende Verweichlichung und Genußsucht in Rom seit dem Ende des zweiten Punischen Krieges. Beginn des Großkapitalismus und der Latifundienwirtschaft. Vergebliche Bestrebungen von Männern wie M. Porcius Cato Censorius (234–149).
Unterwerfung Spaniens.
Wiederholte Einfälle der freien Lusitaner (in Portugal) in die südliche Provinz. Ihr Feldherr Viriāthus, in mehreren Schlachten siegreich, wird 139 durch Verräter aus seiner Umgebung ermordet. In der nördlichen Provinz ist die Stadt Numantia (unweit Soria am oberen Duero) Mittelpunkt des Widerstandes. Endlich erhält den Oberbefehl P. Cornelius Scipio Aemilianus Africanus (minor), der die Mannszucht im Heere wiederherstellt und nach 15monatiger Einschließung die Stadt aushungert. Verzweifelte Verteidigung.
Übergabe und Zerstörung von Numantia.
Scipios Beiname Numantinus. Seit dem Fall von Numantia ist ganz Spanien, mit Ausnahme der nördlichen Bergvölker, der römischen Herrschaft unterworfen.
Erster Sklavenkrieg.
Aufstand der mißhandelten Sklaven in Sicilien unter dem Syrer Eunūs, der sich König Antiochos nennt, glücklich gegen mehrere römische Heere kämpft, endlich aber gefangen und mit einer großen Anzahl Aufständischer hingerichtet wird.
Gracchische Unruhen,
hervorgerufen durch die auf gewaltsame Weise betriebenen politischen und sozialen Reformen der Brüder Tiberius und Gaius Sempronius Gracchus.
Fortwährende Vermehrung der großen, durch Sklaven bewirtschafteten Güter (Latifundia). Billiges Getreide aus den Provinzen. Dadurch schmilzt der freie Bauernstand zusammen; viele arme Bürger ziehen nach Rom, gelockt durch die Aussicht auf Getreidespenden und Wahlbestechungen. Deshalb stellt
Tib. Sempronius Gracchus, durch seine Mutter Cornelia Enkel des Siegers von Zama, als Volkstribun den Antrag auf Erneuerung des in Vergessenheit geratenen Licinischen Ackergesetzes (S. 81), doch sollen außer den 500 Morgen für zwei Söhne noch je 250 vom Gemeindeland von den Besitzern behalten und für die auf dem zurückzugebenden Lande ausgeführten Bauten und Anlagen Entschädigungen gezahlt werden. Aus dem dadurch frei gewordenen Gemeindeland sollen unveräußerliche Bauerngüter von je 30 Morgen gebildet und zur Bewirtschaftung gegen einen mäßigen Erbzins an arme Bürger verteilt werden. Nachdem Tib. Gracchus den Volkstribunen M. Octavius, der dagegen beharrlich Einspruch erhebt, durch Volksbeschluß widerrechtlich hat absetzen lassen, wird das Gesetz vom Volke angenommen; mit seiner Ausführung werden beauftragt: Tib. Gracchus, sein Schwiegervater Appius Claudius und sein Bruder C. Gracchus (tresviri agris dandis assignandis).
Tod des Königs Attălos III. von Pergămon, der sein Reich (fortan römische Provinz Asia) und seine Schätze den Römern hinterläßt (S. 66).
Tib. Gracchus beantragt gegen das bestehende Herkommen, wonach der Senat über auswärtige Angelegenheiten entscheidet, beim Volke, den pergamenischen Schatz an die neuen Landbesitzer behufs Anschaffung des nötigen Inventars zu verteilen.
Vorbereitung weiterer volkstümlicher Gesetze (Abkürzung der Dienstzeit, Ausdehnung des Provokationsrechtes u. a.).
Tib. Gracchus will sich entgegen dem bestehenden Gesetz für das folgende Jahr wieder zum Tribunen wählen lassen, wird aber mit 300 seiner Anhänger von den Optimaten unter Führung des P. Cornelius Scipio Nasica auf dem Forum erschlagen. Die Konsuln des folgenden Jahres schreiten gegen die Volkspartei (populares) mit Hinrichtungen und Verbannungen ein, die beschlossene Ackerverteilung aber kommt zur Ausführung.
Der Volkstribun C. Papirius Carbo setzt, um den Einfluß der Optimaten auf die Tributkomitien zu brechen, schriftliche geheime Abstimmung in denselben durch (lex tabellaria), welche für die Wahlen schon seit 139 angeordnet war. Seinen weiteren Vorschlägen tritt P. Cornelius Scipio Aemilianus (Gemahl der Sempronia, Schwester der Gracchen, S. 98), entgegen; auch hemmt er die weitere Tätigkeit der tresviri agris dandis assignandis, indem er bewirkt, daß ihnen die richterliche Entscheidung über streitiges Land entzogen wird.
Am Tage nach einer aufgeregten Verhandlung wird Scipio in seinem Hause tot (ermordet?) gefunden.
Der Konsul M. Fulvius Flaccus, welcher im Sinne der gracchischen Partei beantragt, den italischen Bundesgenossen römisches Bürgerrecht zu gewähren, wird vom Senat der von gallischen Stämmen bedrängten Stadt Massilia (S. 66) zu Hilfe geschickt. Bald darauf werden, um den Landweg von Italien nach Spanien zu sichern, römische Kolonien in Aquae Sextiae und Narbo gegründet, zur Sicherung des Seeverkehrs werden die Balearischen Inseln besetzt.
Gallia Narbonensis römische Provinz (Massilia civitas foederata).
Gaius Sempronius Gracchus erneuert als Volkstribun das Ackergesetz seines Bruders und knüpft daran eine Reihe von Gesetzen, welche die Herrschaft der Optimaten zu stürzen bestimmt sind. Er gewinnt die Menge der ärmeren Bürger für sich, indem er die persönliche Freiheit sichert (lex Sempronia de civibus Romanis: ne de capite civium Romanorum iniussu populi iudicaretur), den Kriegsdienst erleichtert (lex militaris) und Getreideverkauf von Staats wegen an die Bürger zu billigem Preise anordnet (lex frumentaria). Für 122 wird er auf Grund eines Gesetzes, welches bei Mangel an Bewerbern um das Tribunat dem Volke freie Wahl gestattet, wieder zum Tribunen gewählt.
Durch die lex iudiciaria überträgt C. Gracchus die Besetzung der Geschworenengerichte (quaestiones perpetuae, S. 98) vom Senatorenstand (ordo senatorius) auf den Ritterstand (ordo equester). Dieser umfaßte die reicheren Bürger, welche als Besitzer eines Vermögens von mindestens 400 000 sestertii (70 000 Mark) zum Kriegsdienst zu Pferde eingeschätzt waren; die Senatoren aber waren seit 129 gesetzlich verpflichtet, mit ihrem Eintritt in den Senat aus den Rittercenturien auszuscheiden. Die einflußreichen Mitglieder der Geldaristokratie (publicani und negotiatores, S. 99) saßen also fortan auch über Senatoren zu Gericht.
Auch die Besetzung der Statthalterschaften in den Provinzen wird (durch die lex de provinciis) der freien Verfügung des Senats entzogen; die Provinz Asia wird durch die Anordnung, daß die Verpachtung der Abgaben in Rom durch die Censoren geschehen soll, der Habsucht der publicani aus dem Ritterstande ausgeliefert. Um die Ackerverteilung zu fördern, wird Aussendung von Kolonien durch Volksbeschluß angeordnet (lex de coloniis deducendis). Während Gracchus von Rom abwesend ist, um die Gründung der Kolonie Iunonia an der Stelle des zerstörten Karthago zu leiten, tritt der Tribun M. Livius Drusus mit Gegenvorschlägen, besonders die Gründung von Kolonien in Italien betreffend, auf und wird vom Senat unterstützt
Der Antrag des Gracchus, den Latinern volles Bürgerrecht, den übrigen Italikern latinisches Recht zu bewilligen (lex de civitate sociis danda), kommt bei dem vereinigten Widerstande der Optimaten und eines großen Teiles der Bürgerschaft nicht zur Annahme. Gracchus wird für das Jahr 121 nicht wieder zum Tribunen erwählt.
Bürgerkampf in der Stadt, veranlaßt durch einen von einem Anhänger des Gracchus verübten Mord. Die Volkspartei besetzt den Aventin, der Senat erteilt dem Konsul L. Opimius durch das Senatus consultum ultimum (S. 99) Vollmacht zu Gewaltmaßregeln. Der Aventin wird von Bewaffneten erstürmt, C. Gracchus und M. Fulvius werden auf der Flucht erschlagen. Gegen 3000 Anhänger des Gracchus werden bei der folgenden Untersuchung verhaftet und getötet.
Herstellung der Senatsherrschaft; die Kolonien (außer Narbo) kommen nicht zur Ausführung. Das verteilte Gemeindeland wird 111 durch Volksbeschluß in zinsfreies Eigentum umgewandelt, kann also von reicheren Bürgern wieder angekauft werden.
Die Behauptung des zu ansehnlicher Ausdehnung gelangten römischen Reiches macht immer wieder Kriege notwendig, deren Führung durch die inneren Parteikämpfe beeinflußt wird.
Jugurthinischer Krieg. Jugurtha, Enkel Massinissas, hatte seine Vettern und Miterben Adherbal und Hiempsal aus dem Besitz Numidiens vertrieben und getötet. Der Krieg gegen ihn wird anfangs von bestochenen Anführern nachlässig geführt; ein Sieg des Caecilius Metellus (Numidicus) am Flusse Muthul ist nicht entscheidend. C. Marius, Unterfeldherr des Q. Caecilius Metellus, aus niederem Stande, Sohn eines Bauern aus der Gegend von Arpinum, 107 zum Konsul erwählt, nötigt Jugurtha, zum Könige Bocchus von Mauretanien zu fliehen. Von diesem erlangt der optimatische Quästor L. Cornelius Sulla durch geschickte Unterhandlungen die Auslieferung des Feindes. Jugurtha wird in Rom im Triumph aufgeführt, dann im Gefängnis (Tullianum) getötet. Numidien wird zwischen Bocchus und Jugurthas Halbbruder Gauda, dem letzten noch lebenden Enkel Massinissas, geteilt.
Krieg gegen die Cimbern und Teutonen.
Der germanische Stamm der Cimbern, von Norden her aus der Chersonesus Cimbrica (Schleswig und Jütland) auswandernd, dringt in die Alpengegenden ein, schlägt 113 bei Noreja (in Kärnten) den Konsul Cn. Papirius Carbo, wendet sich darauf nach Westen dem Rhein zu, überschreitet diesen Strom und schlägt 109 in Gallien den Konsul M. Junius Silanus. Große Niederlage zweier römischer Heere 105 bei Arausio (Orange) an der Rhone. Schrecken in Rom; die Volkspartei setzt für 104 die Erwählung des Marius zum Konsul durch; er wird auch in den folgenden Jahren wiedergewählt und rüstet sich, während die Cimbern nach Spanien ziehen, in der Provinz Gallia Narbonensis zur Abwehr.
Die Cimbern, nach Gallien zurückgekehrt, vereinigen sich mit dem gleichfalls germanischen Volke der Teutonen und mit helvetischen (keltischen) Stämmen, namentlich den Tigurinern. Einbruch in Italien beschlossen; die Cimbern und Tiguriner ziehen nach Kärnten, um von Norden her die Alpen zu überschreiten; die Teutonen mit den Ambronen, der Kernschar der Cimbern, ziehen durch die römische Provinz an Marius’ Lager vorüber, um die Pässe der Westalpen zu erreichen.
Schlacht bei Aquae Sextiae (Aix in der Provence, s. S. 101); Marius vernichtet in gewaltigem Kampfe die Teutonen und Ambronen. Dann zieht er über die Alpen dem optimatischen Konsul Q. Lutatius Catulus zu Hilfe, der vor den Cimbern in die Gegend am oberen Po zurückgewichen war.
Schlacht bei Vercellae (nördlich am oberen Po), Sieg der beiden Konsuln; das Hauptverdienst gebührt Marius.
Man erwartet von ihm, daß er die Herrschaft der Optimaten stürze. Im Jahre 100 zum sechsten Male Konsul, tritt er in Verbindung mit den Führern der Volkspartei, dem Prätor C. Servilius Glaucia und dem Volkstribunen L. Saturninus, entzweit sich aber bald mit ihnen und unterdrückt schließlich, der Aufforderung des Senats Folge leistend, die von ihnen erregten Unruhen mit Waffengewalt, geht dann auf einige Zeit nach der Provinz Asia.
Zur Versöhnung der Parteien beantragt der Volkstribun M. Livius Drusus: 1. Rückgabe der Geschworenengerichte (S. 102) an den Senat, der aber durch 300 Mitglieder des Ritterstandes vermehrt werden soll; 2. Ackerverteilung und ein neues Getreidegesetz. Heftige Erörterungen darüber im Senat. Als er dann den Italikern die Erteilung des Bürgerrechts in Aussicht stellt, gilt er wie C. Gracchus als Aufrührer und wird durch Meuchelmord beseitigt. Die Italiker aber erheben sich nun zum Kriege gegen Rom.
Marsischer oder Bundesgenossenkrieg.
Corfinium im Gebirgslande, östlich vom Fucinus-See, wird zur Hauptstadt des neuen Staates bestimmt; dort soll ein Senat von 500 Mitgliedern aus allen italischen Stämmen tagen; zwei Konsuln treten an die Spitze. Aber die Latiner, Etrusker und Umbrer halten zu Rom; es kommt nicht zu großen Entscheidungskämpfen, da der Antrag des Konsuls L. Julius Caesar, den treu gebliebenen Bundesgenossen das Bürgerrecht zu verleihen, bald dahin erweitert wird, daß es allen Abgefallenen, die sich binnen 60 Tagen melden, gewährt werden soll (lex Plautia Papiria, von zwei Volkstribunen des Jahres 89 vorgeschlagen). Damit wird die Bevölkerung Italiens zur Teilnahme an der Weltherrschaft Roms zugelassen. Die nach Annahme dieser Anträge noch Widerstrebenden werden von Sulla und anderen Feldherrn nach und nach besiegt. Ein auswärtiger Feind erhebt sich, und durch neuen inneren Hader kommt der römische Staat in die größte Gefahr.
Erster Mithradatischer Krieg.
Gleichzeitig Bürgerkrieg zwischen Optimaten und Volkspartei.
Mithradates VI., König von Pontus (S. 66), hatte seine Herrschaft bis nach Kolchis und dem Kimmerischen Bosporus (Krim) ausgedehnt, den König von Bithynien vertrieben und war dann in der römischen Provinz Asia als Befreier aufgetreten. Auf seinen in Ephesus erlassenen Befehl werden alle in der Provinz sich aufhaltenden Italiker ermordet.
In Rom beantragt der Volkstribun P. Sulpicius Verteilung der Neubürger in alle 35 Tribus und Übertragung des Oberbefehls gegen Mithradates an Marius. Sulla, als Konsul des Jahres 88 entschlossen, sich den Oberbefehl nicht entreißen zu lassen, führt seine 6 Legionen von Nola aus gegen Rom und erstürmt die Stadt. Sulpicius auf der Flucht getötet, Marius entkommt über Minturnae nach Afrika. Sulla stellt die alte, um 241 abgeschaffte Stimmordnung der Servianischen Verfassung für die Centuriatkomitien wieder her und bestimmt, daß fortan in der Bürgerschaft über keinen Antrag ohne Vorbeschluß des Senats abgestimmt werden darf.
Nachdem Sulla zur Kriegführung gegen Mithradates abgereist ist, beruft der aus der Volkspartei erwählte Konsul L. Cornelius Cinna den flüchtigen Marius zurück und beginnt mit ihm eine revolutionäre Schreckensherrschaft in Rom. Viele Optimaten werden getötet, ihr Vermögen eingezogen. Marius, zum siebenten Male Konsul 86, stirbt zu Anfang des Jahres; Cinna führt seine Willkürherrschaft weiter, wird 84 in Ancona getötet, als er die Flotte gegen Sulla führen will.
Mithradates’ Feldherr Archelaos hat inzwischen einen großen Teil Griechenlands zum Abfall von der römischen Herrschaft gebracht. Sulla schlägt ihn in Böotien, nimmt 86 nach längerer Belagerung Athen ein, schlägt Mithradates’ Truppen nochmals bei Chaironeia und 85 bei Orchomenos, geht dann nach Asien hinüber.
Friede mit Mithradates zu Dardănos in Troas; er muß die besetzten Gebiete (die Provinz Asia, die Königreiche Bithynien und Paphlagonien) räumen, alle Kriegsschiffe ausliefern und 3000 Talente zahlen. Darauf wendet sich Sulla gegen das Heer der Volkspartei, welches 86 nach Asien gekommen war, aber nichts ausgerichtet hatte; die Soldaten fallen ihm zu, der Anführer C. Flavius Fimbria tötet sich selbst.
Sulla landet mit etwa 40000 Mann in Brundisium, sichert den Bundesgenossen das volle Bürgerrecht zu, schlägt in mehreren Treffen, unterstützt von dem jungen Cn. Pompeius, der ihm ein Heer von Freiwilligen zuführt, die Heere der Volkspartei.
Sulla nimmt Rom ohne Widerstand ein, schlägt die Samniten, welche noch immer das Bürgerrecht verschmähen, in einer Schlacht am Kollinischen Tor, verhängt über aufständische Städte ein Strafgericht. In Rom verfügt er als Dictator blutige Verfolgung der Marianischen Partei; es werden Proskriptionslisten aufgestellt; die Zahl der Geächteten steigt auf 4700. Ihre Güter werden eingezogen und die Sklaven freigelassen, ihre Kinder von allen Ämtern ausgeschlossen. Nach Beendigung des Bürgerkrieges folgen Landanweisungen an die Veteranen des Heeres; in die besiegten italischen Städte (Faesulae, Praeneste, Pompeii u. a.) werden ganze Kolonien geschickt. Seine Unterfeldherrn besiegen die Marianer in Spanien, Sicilien und Afrika. Pompeius, aus Afrika 81 zurückkehrend, zieht im Triumph in Rom ein und wird von Sulla mit dem Beinamen Magnus begrüßt.
Gesetzgebung Sullas (leges Corneliae) zur Befestigung der Optimatenherrschaft: 1. Der an Zahl sehr zusammengeschmolzene Senat wird durch 300 von den Tributkomitien erwählte Mitglieder ergänzt; für die Zukunft wird der Eintritt in den Senat gesetzlich an die Bekleidung der Quästur geknüpft. Die Zahl der jährlich von den Tributkomitien zu erwählenden Quästoren wird auf 20 erhöht. Das Amt der Censur mit seiner Befugnis, alle fünf Jahre die Senatsliste neu aufzustellen, hört tatsächlich auf. Die von C. Gracchus dem Ritterstande übertragenen Geschwornengerichte werden dem Senat zurückgegeben.
2. Die Komitien behalten das Recht, Gesetze zu bestätigen und Beamte zu wählen; den Priesterkollegien (S. 81) wird das Recht der Selbstergänzung zurückgegeben. Die im J. 88 versuchte Wiederherstellung der Servianischen Stimmordnung wird aufgegeben.
3. Das Recht der Volkstribunen, Gesetzvorschlage an die Komitien zu bringen, wird an die Genehmigung des Senats geknüpft; Mißbrauch ihres Einspruchsrechts wird mit schweren Geldbußen bedroht; wer das Tribunat bekleidet, ist zur Übernahme anderer Ämter unfähig.
4. Die Zahl der stehenden Gerichtshöfe (quaestiones perpetuae, S. 98) wird vermehrt, daran schließt sich die Vermehrung der Prätoren auf 8 und eine umfassende Kriminalgesetzgebung.
Sulla läßt Konsuln wählen, führt aber selbst als Dictator die Regierung weiter. Für das Jahr 80 läßt er sich selbst und seinen Waffengenossen Q. Metellus (Sohn des Numidicus, S. 103) zu Konsuln erwählen, und bahnt so den Übergang zur verfassungsmäßigen Ordnung an.
Sulla legt freiwillig die Dictatur nieder und tritt ins Privatleben zurück († 78).
Die Sullanische Staatsordnung gewinnt keinen festen Bestand, da der Senat auf die Dauer nicht imstande ist, den Ehrgeiz einzelner Machthaber zu zügeln.
Pompeius bekämpft 77–72 in Spanien den Marianer Q. Sertorius, der sich dort eine unabhängige Herrschaft gegründet hat, schließlich aber durch Verschworene ermordet wird. Bei der Rückkehr 71 vernichtet er flüchtige Scharen aufständischer Sklaven, die unter Führung des Thrakers Spartăcus seit 73 Italien stark beunruhigt hatten, aber von M. Licinius Crassus bereits besiegt worden waren (2. Sklavenkrieg, s. S. 100).