510. (?)

Vertreibung der Tarquinier.

An die Spitze des Staates treten 2 consŭles, auf ein Jahr gewählt; die ersten waren L. Iunius Brutus und L. Tarquinius Collatinus. Der letztere, als Verwandter der vertriebenen Königsfamilie beim Volke unbeliebt, wird bald ersetzt durch P. Valerius Poplicŏla, den ersten consul suffectus, der sich durch die lex Valeria de provocatione die Gunst des Volkes sicherte.

Die consŭles üben während ihres Amtsjahres die früher den Königen zustehende Gewalt aus: imperium und auspicia publica, d. h. Befragung der Götter von Staats wegen. Für gewisse Opfer, welche früher die Könige dargebracht hatten, wird ein Priester als rex sacrificulus bestellt und dem pontĭfex maximus untergeordnet. Jeder Konsul kann die Maßnahmen des andern durch das ius intercedendi unwirksam machen. Gehilfen der Konsuln für Kriminalgerichtsbarkeit und Verwaltung des Staatsschatzes (aerarium) sind die 2 quaestores. Die Konsuln haben als äußere Zeichen ihrer Amtsgewalt den Amtssessel (sella curulis) und das Obergewand mit Purpurstreif (toga praetexta); ihnen schreiten vorauf 12 lictores, welche in Rutenbündeln (fasces) Beile (secures) tragen, doch nicht im Stadtgebiet, weil in Friedenszeit die obrigkeitliche Gewalt der Konsuln durch das Berufungsrecht beschränkt ist. Nach der lex Valeria de provocatione[21] steht es dem zum Tode oder zu körperlicher Züchtigung verurteilten Bürger frei, die Entscheidung der Volksversammlung, der comitia centuriata, anzurufen.

Hauptrechte dieser Volksversammlung sind die Beamtenwahl, die Gesetzgebung und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Bei der Abstimmung haben die 6 alten, vorwiegend patrizischen Rittercenturien das Vorstimmrecht (centuriae praerogativae). Sind die Centurien der ersten Klasse (S. 74 f.) mit den Rittern einig, so werden die übrigen Klassen nicht befragt. Die comitia curiata verlieren ihre frühere Bedeutung, doch bleibt ihnen das Recht, die gewählten Konsuln zu bestätigen (lex curiata de imperio).

Der Senat, früher nur aus Patriziern bestehend, wird durch zugeschriebene Plebejer (daher die Formel: patres (et) conscripti) ergänzt, und zwar aus den Rittern, d. h. den Reichen. Der Senatsbeschluß (senatūs consultum) ist für die Konsuln maßgebend, hat aber nicht Gesetzeskraft. Zur Zeit besonderer Gefahr tritt an die Spitze des Staates ein Dictator, ohne Mitwirkung der Bürgerschaft, aber mit Beirat des Senats von einem der Konsuln ernannt (dictatorem dicere). Die Konsuln sind ihm untergeordnet; er ernennt seinen Gehilfen, den magister equitum; beide dürfen ihr Amt nicht länger als sechs Monate führen.

509.

Verschwörung junger Patrizier zur Herstellung des Königtums. Der Konsul L. Junius Brutus läßt seine eigenen Söhne als Teilnehmer an der Verschwörung hinrichten. Darauf Krieg mit den Etruskern von Veii und Tarquinii; Brutus fällt im Zweikampf mit Aruns Tarquinius vor der Schlacht am Walde Arsia. An seine Stelle wird zuerst Sp. Lucretius, nach dessen Tode M. Horatius gewählt, welcher den in der Königszeit erbauten Tempel des Juppiter Capitolinus weiht.

508.

Unglücklicher Krieg der Römer gegen den etruskischen König Porsenna von Clusium; sie müssen den Frieden durch Gebietsabtretung und Entwaffnung erkaufen. Römische Sagen von Horatius Cocles, dem tapferen Verteidiger der Tiberbrücke, von dem Heldenmute des Mucius Scaevola und der Cloelia. Die weiter in Latium vorrückenden Etrusker werden vor Aricia von den Latinern und ihren Bundesgenossen, den Griechen aus Cumae (unter Aristodemos), geschlagen und können sich auf dem linken Tiberufer nicht behaupten. Rom erlangt bald seine frühere Machtstellung wieder. König Tarquinius stirbt in Cumae.

Vielleicht in dieser Zeit schon Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago. Die Küstenstädte bis Terracina unter Roms Oberhoheit (S. 82).

496.

Sagenhafter Sieg der Römer über die Latiner und Tarquinius am See Regillus (bei Tusculum); der Dictator Aulus Postumius siegt mit Hilfe der Dioskuren (Kastor und Pollux), denen alsbald ein Tempel in Rom errichtet wird.

494.

Auswanderung der Plebejer auf den Heiligen Berg (secessio plebis in Montem sacrum).

Die Plebejer waren durch häufigen Kriegsdienst, durch das strenge Schuldrecht, welches auch die Person des Schuldners in die Gewalt des Gläubigers gab, und durch Verweigerung eines Anteils am Gemeindelande (ager publicus) in Not geraten. Sie wollen eine neue Stadt gründen, werden aber durch Vermittelung des Patriziers Menenius Agrippa zur Rückkehr bewogen. Darauf Erlaß der drückendsten Schulden, Einsetzung besonderer plebejischer Beamter: Die Volkstribunen (tribuni plebis, anfangs 2, dann 5, endlich 10) sind unverletzlich (sacro-sancti) und haben das Recht des Schutzes (ius auxilii) für jeden Plebejer gegen Unbill eines Beamten. Daraus entwickelt sich ein Verbietungsrecht (Veto, ius intercedendi) gegen Senatsbeschlüsse und Befehle der Beamten; nur gegen das imperium militare, also gegen den Dictator und gegen die Konsuln außerhalb der Stadt gilt der tribunicische Einspruch nicht. Ferner haben sie das Recht, Widerstrebende zu verhaften (ius prensionis) und das Recht, mit der von ihnen vertretenen Gemeinde zu verhandeln (ius agendi cum plebe). Damit hängt die Einrichtung der comitia tributa zusammen: Versammlungen der Plebejer nach den Wohnbezirken (tribus). Man unterschied 4 tribus urbanae, 17 rusticae; bei wachsendem Gebiet wurde die Zahl bis auf 35 erhöht. Jede Tribus hat in den Komitien eine Stimme, innerhalb der Tribus wird nach Köpfen (virītim) gestimmt.

Als Gehilfen stehen den Tribunen 2 Volksädilen (aediles plebis) zur Seite; sie üben Polizeigerichtsbarkeit, namentlich über den Marktverkehr, und verwahren die schriftlich aufgezeichneten Volksbeschlüsse (plebiscīta) im Tempel der Ceres am Abhang des Aventin.

493.

Der Konsul Spurius Cassius erneuert das Bündnis zwischen Rom und den latinischen Städten auf Grund der Gleichberechtigung (foedus aequum). Erst allmählich gewinnt Rom die Hegemonie über die Latiner wieder. Fortwährende Fehden mit Etruskern, Sabinern, Äquern, Volskern.

Im Innern dauern die Kämpfe zwischen Patriziern und Plebejern fort; letztere streben auch nach politischer Gleichberechtigung. Einen Versuch zur Beseitigung des Tribunats macht der Patrizier

491.

Cn. Marcius Coriolanus, der während einer Hungersnot vorschlägt, den Plebejern Getreide aus Staatsmitteln nur gegen Verzichtleistung auf das Tribunat zu bewilligen. Von den Tribunen vor die comitia tributa gefordert, erscheint Coriolan nicht, wird abwesend verbannt, geht zu den Volskern, führt sie gegen Rom, gibt aber auf das ernste Wort seiner Mutter Veturia und auf die Bitten seiner Gemahlin Volumnia den Kampf gegen die Vaterstadt auf.

486.

Spurius Cassius, zum dritten Male Konsul, beantragt das erste Ackergesetz (lex agraria): Verteilung von Gemeindeland an bedürftige Plebejer und latinische Bundesgenossen. Die Patrizier und die reichen Plebejer vereinigen sich gegen ihn; er wird nach Ablauf seines Amtsjahres verurteilt und hingerichtet.

479.

Das Geschlecht der Fabier (gens Fabia), aus welchem mehrere Jahre nacheinander immer ein Konsul erwählt war, zerfällt mit den anderen patrizischen Geschlechtern; der Konsul Kaeso Fabius befürwortet die Ackerverteilung an die Plebejer. Auszug der Fabier mit ihren Klienten (zusammen 306), um den Krieg gegen die Etrusker zu führen; sie werden am Bache Cremĕra überfallen und fast sämtlich vernichtet.

471.

Die Plebejer erhalten durch den Gesetzvorschlag des Volkstribunen Volĕro Publilius das Recht, ihre Beamten fortan in den Tributkomitien zu wählen (lex Publilia: ut plebei magistratus tributis comitiis fierent).

462.

Antrag des Volkstribunen C. Terentilius Arsa auf Ernennung einer Kommission zur schriftlichen Aufzeichnung der Gesetze. Heftiger Widerstand der Patrizier. L. Quinctius Cincinnatus, 458 zum Dictator gewählt, befreit ein von den Äquern am Berge Algidus eingeschlossenes römisches Heer und zwingt die Feinde, unter dem Joch durchzugehen.

451.

Decemvirn zur Aufzeichnung der Gesetze.

(Decemviri consulari potestate legibus scribundis), mit zeitweiliger Aufhebung des Konsulats, des Tribunats und des Provocationsrechts. Die Gesetze werden vom Volke angenommen, in zehn Erztafeln eingegraben und auf dem Forum aufgestellt. Da noch ein Nachtrag nötig erscheint, so werden 450 noch einmal Decemvirn (davon drei Plebejer) ernannt, welche noch zwei Tafeln hinzufügen. Die in den Zwölftafelgesetzen enthaltenen Bestimmungen über Familienrecht, Erbrecht, Schuldrecht usw. sind bleibende Grundlagen des römischen Rechts geworden (Liv. III, 34: fons omnis publici privatique iuris).

449.

Zweite secessio plebis,

veranlaßt durch Gewalttaten der Decemvirn, die nach Vollendung der Gesetzgebung ihr Amt nicht sogleich niederlegten. Ungerechter Richterspruch des Appius Claudius über Virginia, die infolgedessen von ihrem Vater auf dem Forum getötet wird. Neugewählte Konsuln, L. Valerius und M. Horatius, vermitteln den Ausgleich durch drei Gesetze (leges Valeriae Horatiae): 1. Gleichstellung der Beschlüsse der Tributkomitien (plebiscita) mit denen der Centuriatkomitien (ut quod tributim plebs iussisset, populum teneret). 2. Herstellung des Provocationsrechts. 3. Herstellung der Unverletzlichkeit des Volkstribunen, welche auch auf die Ädilen und die Richter über Privatklagen (decemviri litibus iudicandis) ausgedehnt wird.

445.

Gesetz des Tribunen Canuleius, welches die Ehen zwischen Patriziern und Plebejern für gültig erklärt (lex Canuleia de conubio): die Kinder folgen fortan dem Stande des Vaters (nicht mehr der pars deterior). Dagegen wird der zweite Antrag der Tribunen, daß auch Plebejer zu Konsuln gewählt werden dürfen, abgelehnt. Es findet ein Vergleich statt: an Stelle der Konsuln können einige der jährlich erwählten Legionsanführer (in der Regel 6) mit konsularischer Gewalt ausgestattet werden (tribuni militum consulari potestate): hierzu sind auch Plebejer berechtigt.

443.

Einsetzung der Censur, eines neuen patrizischen Amtes. Die zwei Censoren werden in den Centuriatkomitien erwählt, alle 4 oder 5 Jahre; doch wird ihre Amtsdauer auf 18 Monate beschränkt, so daß das Amt in der Zwischenzeit ruht. Befugnisse der Censoren: 1. Abhaltung des Census; die Bürger werden in die Klassen und Centurien eingeordnet (discriptio classium et centuriarum), die Ritter gemustert (recognitio equitum), die Senatsliste wird von ihnen aufgestellt (lectio senatus): 2. Verwaltung des Staatseigentums; die Abgaben vom Gemeindelande (vectigalia) und die Zölle (portoria) werden verpachtet, die Ausführung von Bauten (Tempeln, Heerstraßen (via Appia des Ap. Claudius Caecus), Wasserleitungen) an Unternehmer verdungen; 3. in Verbindung mit dem Census Aufsicht über die Sitten (regimen morum: senatu movere, equum adimere, tribu movere et aerarium facere; nota censoria). Durch diese letztere Befugnis gelangt das Amt der Censur zu einer hohen moralischen und politischen Bedeutung.

439.

Spurius Maelius, ein reicher Plebejer, der während einer Teuerung Getreide zu geringem Preise abgibt, wird beschuldigt, nach der Königsherrschaft zu streben, und von C. Servilius Ahāla, dem Magister equitum des achtzigjährigen Dictators L. Quinctius Cincinnātus, auf der Straße erschlagen.

421.

Die Zahl der Quästoren, denen die Verwaltung der Staatskasse (aerarium) obliegt, auf 4 vermehrt; die Plebejer erhalten Zutritt zu diesem Amte.

396.

Ein erster großer Erfolg in den Nachbarfehden ist die Eroberung der Etruskerstadt Veii durch den Dictator M. Furius Camillus. Er wird aber wegen ungerechten Verfahrens bei Verteilung der Beute angeklagt und geht in die Verbannung. Die Macht der Etrusker, durch den Einbruch der Gallier (Kelten) und den Seesieg der Syrakusaner unter Hieron I. (S. 50) bei Cumae schon 474 geschwächt, ist seitdem gebrochen.

Einfall der Gallier (Senonen) in Latium,

veranlaßt durch Teilnahme römischer Gesandter an dem Kampfe der Etrusker von Clusium gegen dieselben.

388. (18. Juli.)

Schlacht an der Allia,

einem Bache, der 15 km nördlich von Rom in den Tiber fließt. Niederlage und Flucht der Römer auf das rechte Tiberufer, wodurch die Stadt preisgegeben wird.

Das von den Einwohnern verlassene Rom (nur der Mons Capitolinus bleibt besetzt) wird von den Galliern (unter Brennus) eingenommen, geplündert und niedergebrannt. Vergeblich versuchen sie, das Kapitol zu ersteigen, die Gänse der Juno; M. Manlius Capitolinus. Nach 7monatiger Einschließung des Burgfelsens wird der Abzug der Gallier durch Gold erkauft. Nach der römischen Sage verbietet der aus der Verbannung zurückgerufene Camillus als Dictator das Abwägen des Goldes (Vae victis!) und vertreibt die Feinde. — Rückkehr der Bewohner. Der Plan, nach Veii auszuwandern, wird von Camillus vereitelt. Rascher, aber unregelmäßiger Aufbau der Stadt, die bald wieder in ihrer alten gebietenden Machtstellung dasteht, nachdem Camillus die Äquer, Volsker, Etrusker besiegt hat.

Ausgleich der Stände, Entstehung der Nobilität.

Der Ständekampf beginnt aufs neue; die reicheren Plebejer streben nach Gleichberechtigung und Zutritt zu den Staatsämtern, die ärmeren nach Erleichterung des Schuldrechts und Anteil am Gemeindeland.

384.

Der Patrizier M. Manlius Capitolinus, der mit seinem Vermögen plebejische Schuldner löst, wird beschuldigt, nach der Königswürde zu streben, als Hochverräter verurteilt und vom Tarpejischen Felsen herabgestürzt.

366.

L. Sextius Lateranus, erster plebejischer Konsul, nach zehnjährigem Kampfe um die von ihm und C. Licinius Stolo als Volkstribunen beantragten Gesetze (leges Liciniae Sextiae), welche anordnen: 1. Erleichterung der Schuldner durch Abzug der gezahlten Zinsen vom Kapital, dessen Rest dann binnen drei Jahren in gleichen Raten zu zahlen ist; 2. Niemand soll mehr als 500 Morgen Gemeindeland in Besitz haben; 3. Aufhebung der tribuni militum consulari potestate; einer der Konsuln soll unbedingt Plebejer sein.

Als neues patrizisches Amt wird die Prätur eingerichtet zur Leitung der Rechtspflege, die bisher den Konsuln oblag. Der Prätor, von 6 Liktoren begleitet, ist auch Stellvertreter der Konsuln, wenn sie von Rom abwesend sind. Später außer dem praetor urbanus ein praetor inter peregrinos (für die Ausländer) eingesetzt. Ferner treten den plebejischen Ädilen zwei kurulische Ädilen zur Seite; sie üben gemeinsam mit ihnen die Markt- und Straßenpolizei und veranstalten die öffentlichen Festspiele, namentlich die ludi Romani alljährlich im September (cura annonae, cura urbis, cura ludorum); in der Führung dieses Amtes wechseln Patrizier und Plebejer Jahr um Jahr ab.

Nach und nach werden alle Ämter den Plebejern zugänglich, die Censur 351, die Prätur 337. Auch zu den Priesterkollegien der Pontifices und Augures erhalten die Plebejer Zutritt (300 lex Ogulnia).

Nach diesem Ausgleich entwickelt sich allmählich ein neuer Gegensatz zwischen dem Amtsadel (Optimates, Nobiles), der die Patrizier und reicheren Plebejer umfaßt, und dem Bürgerstande (Plebs im späteren Sinne). Doch kann sich der Amtsadel (ius imaginum) nicht so schroff wie der bisher geltende Geburtsadel gegen den Bürgerstand abschließen, sondern ergänzt sich fortwährend durch Aufnahme neuer Mitglieder (homines novi). Durch Volkswahl gelangt der Bewerber (candidatus) zu den Ämtern, durch das Vertrauen der Censoren in den Senat. Reihenfolge der Ämter: Quästor, Ädil, Prätor, Konsul, Censor. Über das gesetzmäßige Alter s. S. 96.

Der Senat leitet namentlich die auswärtige Politik und die Finanzverwaltung. Die oberste Entscheidung in der Gesetzgebung und bei Kriminalprozessen steht nach wie vor bei den Komitien, und zwar sowohl bei den Centuriat- wie bei den Tribut-Komitien, welche alle Bürger, Patrizier und Plebejer, jedoch mit verschiedener Abstimmungsordnung, umfassen. Hinsichtlich des Wahlrechts bleibt der Unterschied, daß die magistratus maiores (Konsuln, Prätoren, Censoren) in den Centuriat-Komitien, die magistratus minores (Ädilen und Quästoren) sowie die Volkstribunen in den Tribut-Komitien gewählt werden.

Die Volkstribunen erscheinen fortan nicht mehr in so scharfem Gegensatz zum Senat wie während des Ständekampfes; sie nehmen an seinen Sitzungen teil, berufen ihn auch bisweilen.

Der Not der armen Plebejer, die auch nach den Licinischen Gesetzen wiederkehrt, wird durch Ackerverteilungen und Gründung von Bürgerkolonien nach glücklich geführten Kriegen abgeholfen. Aufhebung der Schuldknechtschaft durch das Gesetz des Konsuls C. Poetelius 326.

Im Jahre 287 secessio plebis auf den Janiculus. Durch die lex Hortensia werden die plebiscita (S. 77) der concilia plebis den populiscita der Centuriat-Komitien gleichgestellt.

Umgestaltung der Heeresverfassung, hauptsächlich von Camillus veranlaßt. Die Legion wird in 30 Manipel zu je 2 Centurien eingeteilt, ihre Aufstellung in drei Treffen (hastati, principes, triarii) gegliedert. Die so zusammengesetzte Schlachtordnung übertrifft die alte Phalanx bedeutend an Beweglichkeit. Die Bewaffnung gleichmäßiger als nach der servianischen Ordnung. Die Stoßlanze (hasta) wird bald auf das dritte Treffen (triarii) beschränkt; die beiden vorderen Treffen erhalten einen kürzeren Wurfspeer (pilum); gemeinsam für alle Schwerbewaffneten sind Schwert, Schild, Helm und Panzer. Die Legion zählt in der Regel 4200 Mann, darunter 1200 Leichtbewaffnete (velĭtes) ohne Panzer, mit leichtem Schild, Lederhelm und leichten Wurfspeeren; dazu kommen 300 Reiter. Zwei Legionen, begleitet von Truppen der Bundesgenossen, bilden gewöhnlich ein konsularisches Heer.

367–349.

Wiederholte Kämpfe mit den Galliern, welche sich in Ober-Italien (Gallia cisalpina) bleibend niedergelassen haben und von dort häufig Einfälle in Mittel-Italien machen. Zweikämpfe des T. Manlius Torquatus und M. Valerius Corvus mit gallischen Kriegern.

348.

Erster Handelsvertrag zwischen Rom und Karthago,[22]

in welchem Rom als Vorort der mittelitalischen Westküste erscheint.

§ 3. Unterwerfung Italiens.

343–341.

Erster Samnitenkrieg.

Veranlassung: Die Sidicīner in Teānum und die Campāner in Capua, beide Nachkommen ausgewanderter samnitischer Volksstämme, suchen Schutz bei den Römern gegen ihre eigenen Stammgenossen, die Samniten des Gebirges, welche in dem eigentlichen Samnium eine Eidgenossenschaft bildeten und von dort aus in immer neuen Schwärmen die Ebene (Campania) brandschatzten.

Nach römischer Überlieferung erfechten die Römer drei Siege, doch wird ein Vergleich geschlossen, welcher den Römern Capua, den Samniten Teanum überliefert. Die Samniten werden zu diesem Vergleiche bestimmt durch einen Krieg mit Tarent, die Römer durch den

340–338.

Krieg der Latiner,

welche sich gegen Roms Hegemonie auflehnen und vollständige Gleichstellung mit den Römern verlangen: ein Konsul und der halbe Senat sollen Latiner sein. Capua und die Volsker mit den Latinern verbündet, die Samniten mit den Römern.

Kampf in Campanien; der Konsul T. Manlius Torquatus läßt seinen Sohn hinrichten, weil er dem Verbot zuwider sich in einen Zweikampf eingelassen, und siegt, von den Samniten unterstützt, in einer Schlacht unweit des Vesuv; Opfertod des andern Konsuls P. Decius Mus. Entscheidungsschlacht bei Trifanum unweit Minturnae, Sieg des Manlius über die Latiner und Campaner.

Auflösung des latinischen Bundes. Den latinischen Städten wird gegenseitiges Commercium und Conubium untersagt, sie müssen einzeln mit Rom Verträge schließen und Land abtreten (so Tibur und Praeneste); einige erhalten römisches Bürgerrecht (so Lanuvium und Aricia). Die Volskerstadt Antium wird römische Kolonie; mit den Schnäbeln der erbeuteten Schiffe dieser Stadt wird die Rednerbühne auf dem Forum Romanum geziert (daher rostra genannt). Capua und andere Städte Campaniens erhalten römisches Bürgerrecht ohne Stimmrecht.

Bald jedoch wird den nunmehr abhängigen Latinern Anteil an den römischen Eroberungen gewährt; Cales und Fregellae werden als latinische Kolonien eingerichtet.

326–304.

Zweiter Samnitenkrieg.

Veranlassung: Übergriffe der Römer am Liris, namentlich die Einrichtung der Kolonie Fregellae; ferner die Besetzung der Griechenstadt Palaeapolis (neben Neapolis) durch Q. Publilius Philo (den ersten Prokonsul).

Bündnis der Römer mit den Apŭlern und Lukanern; zum erstenmal überschreiten römische Heere den Apennin. Die Römer sind zu Anfang des Krieges im Vorteil. Aber

321.

Niederlage in den Caudinischen Pässen. Die beiden Konsuln werden, als sie der apulischen Stadt Luceria von Campanien aus zu Hilfe eilen wollen, von dem samnitischen Heerführer Gavius Pontius in den furculae Caudinae eingeschlossen und zur Ergebung genötigt. Sie beschwören einen Friedensvertrag; 600 römische Ritter bleiben als Geiseln zurück, das Heer darf unter dem Joch abziehen. Der römische Senat verweigert die Anerkennung dieses Vertrages und liefert die Konsuln den Samniten aus, welche sie nicht annehmen.

Die Samniten erobern Luceria und Fregellae. Durch äußerste Kraftanstrengung gewinnen die Römer wieder die Oberhand. Im Jahre 319 soll der Konsul L. Papirius Cursor Luceria wiedererobert, die römischen Geiseln befreit und die samnitische Besatzung unter das Joch geschickt haben; 314 wird Luceria römische Kolonie.

312.

Bau der Via Appia, einer großen Heerstraße von Rom nach Capua durch die pomptinischen Sümpfe, begonnen von dem Censor Appius Claudius Caecus. Derselbe legt auch die erste Wasserleitung (aqua Appia) in Rom an.

310.

Sieg des Konsuls Q. Fabius Maximus Rullianus über die zu spät sich erhebenden Etrusker und Marser am Vadimonischen See.

309.

Erstes Erscheinen einer römischen Kriegsflotte bei der Belagerung der campanischen Stadt Nuceria.

305.

Bovianum, Hauptwaffenplatz der Samniten, eingenommen.

304.

Friede; die Samniten erlangen gleich ihren sabellischen Bundesgenossen Freiheit innerhalb ihrer Stammesgrenzen; Erneuerung der alten Verträge zu gleichem Recht (foedus aequum).

Zur Befestigung ihrer Herrschaft legen die Römer wiederum mehrere Kolonien und neue Heerstraßen an, so Narnia in Umbrien (spätere via Flaminia) und Alba Fucentia am Lacus Fucĭnus (spätere via Valeria).

298–290.

Dritter Samnitenkrieg.

Die Samniten schließen mit den Lukanern ein Bündnis, um einen letzten Kampf für Italiens Unabhängigkeit zu wagen. Neue Erhebung der Etrusker und Umbrer.

Der Konsul L. Cornelius Scipio[23] nötigt 298 die Lukaner, dem Bündnis mit Samnium zu entsagen. Die Samniten stellen mit äußerster Kraftanstrengung drei Heere ins Feld, eins zur Verteidigung ihres Gebiets, das zweite für Campanien; das dritte führt ihr Feldherr Gellius Egnatius durch das marsische und umbrische Gebiet nach Etrurien. Gallische Stämme schließen sich dem Bündnis der Italiker gegen Rom an. Große Rüstungen in Rom. Die Konsuln Q. Fabius Maximus Rullianus und P. Decius Mus rücken mit 60000 Mann nach Umbrien vor.

295.

Entscheidungsschlacht bei Sentinum, Todesweihe des jüngeren P. Decius Mus.

Die Umbrer unterwerfen sich, die Etrusker bitten um Frieden und werden Rom Untertan; die Samniten kämpfen weiter, werden aber 293 bei Aquilonia besiegt. Endlich erneuert der Konsul M’. Curius Dentatus das Bündnis mit ihnen; sie behalten ihr Gebiet, lassen aber fortan den Römern freie Hand, ihre Herrschaft im übrigen Italien zu befestigen.

Abermals Kolonien gegründet: Minturnae und Sinuessa im Gebiet der Aurunker (römische Bürgerkolonien), Hatria in Picenum, Venusia in Apulien (latinische Kolonien). Die Sabiner müssen römisches Bürgerrecht ohne Stimmrecht annehmen. Gegen die Gallier wird 283 die Bürgerkolonie Sena Gallica in Umbrien eingerichtet. Der Schutz, welchen Rom der von Lukanern und Bruttiern angegriffenen Griechenstadt Thurii gewährt, führt herbei den

282–272.

Krieg mit Tarent.

Veranlassung: Ältere Verträge mit Tarent, der reichsten und mächtigsten Griechenstadt in Unter-Italien, untersagten den Römern, mit Kriegsschiffen über das Lacinische Vorgebirge bei Kroton hinauszufahren. Trotzdem erscheint eine nach der umbrischen Küste bestimmte römische Kriegsflotte im Hafen von Tarent. Die Tarentiner greifen sie an, nehmen fünf Schiffe, vertreiben die römische Besatzung aus Thurii. Römische Gesandte, welche Genugtuung verlangen, werden in Tarent beschimpft; darauf Kriegserklärung.

Die Tarentiner rufen den König Pyrrhos von Epirus zu Hilfe; dieser schickt zuerst seinen Feldherrn Milon mit 3000 Epiroten nach Tarent (281), im folgenden Jahre landet er selbst mit einem aus Epiroten, Makedonen, Griechen bestehenden Söldnerheere von 25000 Mann und 20 Elefanten in Italien. Strenges militärisches Auftreten des Königs in Tarent; die Bürger werden zum Kriegsdienst gezwungen.

280.

Schlacht bei Herakleia (am Meerbusen von Tarent); die römische Manipularordnung erliegt dem Angriff der makedonischen Phalanx und der Elefanten. Die Griechenstädte, die Bruttier, Lukaner und Samniten schließen sich Pyrrhos an. Er bietet den Römern Frieden an; sein Gesandter Kineas wird abgewiesen (Rede des blinden Konsulars Appius Claudius im Senat). Pyrrhos rückt durch Campanien bis Anagnia vor, kehrt aber um, da die Bundesgenossen der Römer diesen treu bleiben. C. Fabricius Gesandter an Pyrrhos wegen Auswechselung der Gefangenen.

279.

Schlacht bei Asculum in Apulien;

Pyrrhos siegt wiederum, doch mit großen Verlusten. Er folgt einem Hilferuf der von den Karthagern bedrängten Syrakusaner (S. 67), läßt nur eine Besatzung in Tarent zurück. Kriegsbündnis zwischen Rom und Karthago, doch lehnen die Römer die Landung einer karthagischen Flotte in Italien ab und bekämpfen allein die Griechenstädte. Pyrrhos kehrt 276 nach Tarent zurück. Als er den Samniten Hilfe bringen will, wird er von M’. Curius Dentatus in der

275.

Schlacht bei Beneventum

völlig geschlagen und kehrt nach Epirus zurück († 272 in Argos). Erst nach seinem Tode überliefert Milon Stadt und Burg von Tarent den Römern unter der Bedingung freien Abzugs. Die Tarentiner müssen Waffen und Schiffe ausliefern und die Mauern niederreißen, behalten aber ihre eigene Stadtverwaltung.

Nach Tarents Fall Unterwerfung der Samniten, Lukaner und Bruttier. Alle müssen Teile ihres Gebiets abtreten und Kolonien aufnehmen (Beneventum und Aesernia in Samnium). Im J. 270 Einnahme von Rhegium, welches 10 Jahre in den Händen aufständischer campanischer Soldaten gewesen war, die jetzt mit dem Tode bestraft werden. Italien (bis zum Apennin) geeinigt unter römischer Herrschaft. Verlängerung der Via Appia(S. 84) von Capua über Venusia und Tarent bis Brundisium. In bezug auf das Verhältnis der unterworfenen Gemeinden zu Rom sind zu unterscheiden:

1. Municipien (municipia), d. h. Gemeinden mit beschränktem römischem Bürgerrecht (civitas sine suffragio et iure honorum). Sie haben also commercium und conubium, römische Rechtsprechung und römischen Kriegsdienst.

2. Kolonien (coloniae), d. h. römische Festungen. Viele unterworfene Orte müssen einen Teil ihrer Ländereien abtreten. Dieses Land wird an römische Bürger verteilt, die ihr volles Bürgerrecht behalten und fortan in der Kolonie die herrschende Gemeinde, gleichsam die Patrizier, bilden, während die alten Einwohner zu Insassen ohne politische Rechte herabsinken. Die Rechtspflege wird in den Municipien wie in den Kolonien durch Präfekten (praefecti iure dicundo) ausgeübt, welche der praetor urbanus (s. S. 81) ernennt.

3. Verbündete (socii, civitates foederatae), deren Verhältnis zu Rom durch Verträge geordnet ist. Sie haben eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit und sind vom Dienst in der Legion befreit, müssen dagegen Hilfstruppen oder Schiffe stellen. Tribut wird nicht von ihnen gefordert. Am meisten begünstigt sind die Latiner, sie können unter gewissen Bedingungen römisches Bürgerrecht erwerben und werden zusammen mit römischen Bürgern in latinische Kolonien ausgesandt.

§ 4. Die Punischen Kriege.

264–241.

Erster Punischer Krieg. Kampf um Sicilien.

(Die frühere Geschichte der Karthager oder Punier siehe S. 131, 41, 67.)

Karthago mit seiner oligarchischen Verfassung, welche der Bürgergemeinde geringen Einfluß gewährt und die Untertanen durch Tributforderung drückt, und mit seinen Söldnerheeren ist trotz seines Reichtums im Nachteil gegen Rom, wo gleichmäßigere Verteilung der bürgerlichen Rechte und allgemeine Verpflichtung zum Kriegsdienst besteht.

Veranlassung: Die Mamertiner, d. h. Marsmänner, ehemalige campanische Söldner des Agathŏkles (S. 67), hatten sich der Stadt Messana bemächtigt. Sie werden von König Hiero II. von Syrakus bekriegt. Ein Teil von ihnen ruft die Karthager, ein anderer die Römer zu Hilfe. Der römische Senat schwankt, die Bürgerschaft beschließt, den Mamertinern Hilfe zu gewähren. Eine römische Kriegsflotte, meist aus Schiffen der süditalischen Bundesgenossen bestehend, setzt Truppen von Rhegium nach Messana über; die karthagische Besatzung wird aus der Burg vertrieben.

264.

Die Karthager und Hiero von Syrakus belagern die Römer in Messana, müssen aber zurückweichen. Hiero schließt sich bald den vordringenden Römern an. Nach Eroberung der Stadt Agrigentum (Akrăgas, s. S. 32) 262 beschließen die Römer den Bau einer großen Kriegsflotte. Sie bauen Schiffe mit fünf Ruderreihen (Pentēren) nach dem Muster eines gestrandeten karthagischen Kriegsschiffs.

260.

Erster Seesieg der Römer unter C. Duilius bei Mylae, westlich von Messana, mit Hilfe der Enterbrücken. Zum Andenken an den Sieg die columna rostrata auf dem Forum errichtet.

256.

Nach einem zweiten Seesiege bei Eknomos an der Südküste Siciliens landen die Konsuln M. Atilius Regulus und L. Manlius Volso an der afrikanischen Küste. Die Karthager, durch Verwüstung ihres Gebiets erschreckt, bitten um Frieden; Regulus stellt zu hohe Forderungen, wird 255 bei Tunes geschlagen und gefangen.

Fortsetzung des Krieges in Sicilien; die Römer erobern Panormus und behaupten es durch einen Sieg des Konsuls L. Caecilius Metellus (251), der bei seinem Triumph in Rom über 100 Elefanten aufführt.

Friedensgesandtschaft der Karthager nach Rom. Nach der römischen Legende soll Regulus die Annahme des Friedens widerraten haben und in Karthago unter Martern getötet worden sein. Die Römer nehmen den Seekrieg wieder auf, belagern aber vergeblich die starke karthagische Seefestung Lilybaeum. Der Konsul P. Claudius Pulcher (die heiligen Hühner) wird in der

249.

Seeschlacht bei Drepăna

von den Karthagern geschlagen. Darauf in den nächsten Jahren nur Landkrieg auf der Westseite Siciliens. Der karthagische Feldherr Hamilkar, genannt Barkas (d. h. der Blitz), verteidigt sich 6 Jahre mit Erfolg gegen die Römer, erst auf dem Berge Eirkte (Monte Pellegrino bei Palermo), dann auf dem Eryx bei Drepana, beunruhigt auch durch Kaper die Küsten Italiens. Durch das Zusammentreten reicher Bürger in Rom wird endlich aus Privatmitteln eine neue Flotte gebaut. Mit dieser erringt der Konsul C. Lutatius Catulus den entscheidenden

241.

Seesieg bei den Agatischen Inseln

(gegenüber Lilybaeum) über die karthagische Flotte unter Hanno.

Friede: 1. Die Karthager verzichten auf ganz Sicilien. 2. Sie zahlen 3200 Talente (16½ Mill. Mark) Kriegsentschädigung in zehn Jahren. — Der größere, westliche Teil Siciliens wird die erste römische Provinz unter der Verwaltung eines Prätors; der kleinere südöstliche Teil bleibt unter der Hoheit des mit Rom verbündeten Königs Hiero von Syrakus.

238.

Karthago in großer Gefahr durch den Aufstand der Söldner und der libyschen Untertanen, welcher endlich von Hamilkar unterdrückt wird. Die Römer benutzen dies, um von den Karthagern die Abtretung von Sardinien und Zahlung von 1200 Talenten zu erzwingen. Die Insel wird mit dem früher etruskischen Korsika zu einer Provinz vereinigt. Doch besetzen die Römer nur die Küsten dieser Inseln; die Gebirgsbewohner im Inneren werden gelegentlich bekriegt, um Sklaven zu erbeuten.

236.

Hamilkar beginnt Eroberungen in Spanien, um neues Gebiet für Karthago zu gewinnen; sein Schwiegersohn Hasdrubal, Nachfolger im Oberbefehl, gründet 227 Neu-Karthago (Cartagena).

229–228.

Krieg der Römer gegen die seeräuberischen Illyrier von Skodra. Eine römische Flotte beschützt die Griechenstädte Kerkyra, Apollonia, Epidamnos; die Königin Teuta muß Tribut zahlen und Gebiet abtreten.

225–222.

Die Römer unterwerfen Nord-Italien, Gallia cisalpina, gereizt durch einen Einfall gallischer Stämme in Etrurien. Diese werden bei Telamon an der etruskischen Küste vernichtet. Der Konsul Cn. Cornelius Scipio besiegt die Bojer und Cenomanen und erobert 222 Mediolanum (Mailand), die Hauptstadt der Insŭbrer. Zur Sicherung des neuen Gebietes werden die latinischen Kolonien Placentia, Cremona, Mutĭna angelegt. Die schon früher gebaute Heerstraße nach Spoletium wird weiter geführt über den Apennin bis an das Adriatische Meer, dann die Küste entlang bis Arimĭnum (Via Flaminia). Weitere Maßregeln zur Befestigung ihrer Herrschaft im cisalpinischen Gallien unterbricht der

218–201.

Zweite Punische Krieg.

Ursachen: Eifersucht der Römer auf die durch Erwerbungen in Spanien neu aufblühende Macht Karthagos; Bestreben des Hauses Barkas, an Rom Rache zu nehmen.

Veranlassung: Die Eroberung der mit Rom verbündeten spanischen Stadt Saguntum (Murviedro, nördlich von Valencia) durch Hannibal, den Sohn Hamilkars, 219. Eine römische Gesandtschaft fordert in Karthago Hannibals Auslieferung; diese wird verweigert, obgleich ein großer Teil des karthagischen Senats der Machtstellung der Familie Barkas abgeneigt ist. Darauf Kriegserklärung der Römer.

Den römischen Kriegsplan, mit dem Hauptheere von Sicilien aus eine Landung in Afrika zu machen, während ein zweites Heer die karthagischen Truppen in Spanien beschäftigen soll, vereitelt

218.

Hannibals kühner Zug nach Italien auf dem Landwege. Er überschreitet nach Zurücklassung genügender Truppen in Spanien unter seinem Bruder Hasdrubal, die östlichen Pyrenäen mit 50000 Mann Fußvolk, 9000 Reitern, 37 Elefanten und durchzieht das südliche Gallien. Der römische Konsul P. Cornelius Scipio, welcher auf der Fahrt nach Spanien in Massilia angelegt hatte, kann Hannibals Übergang über den Rhodănus (Rhône) nicht hindern, kehrt nach Italien zurück, sendet aber seinen Bruder Cn. Scipio mit dem Hauptteil des Heeres nach Spanien. Hannibal zieht am Rhodanus aufwärts bis zum Nebenfluß Isăra (Isère), dann östlich durch die Gebiete der Allobrŏger und Ceutronen, überschreitet kämpfend die Alpen (Paß des Mont Genèvre oder des Kleinen St. Bernhard) und gelangt nach unsäglichen Mühen mit nur 26000 Mann und wenigen Elefanten nach Ober-Italien.

218. (Sept.)

Reitertreffen am Ticinus, linkem Nebenfluß des Po. Scipio verwundet, wird durch seinen 17jährigen Sohn, den späteren »Africanus«, gerettet. Verstärkt durch aufständische Gallier (S 89), schlägt Hannibal in der

218. (Dez.)

Schlacht an der Trebia (rechtem Nebenfluß des Po) den andern Konsul Tib. Sempronius Longus, der, aus Sicilien zurückberufen, die beiden vereinigten römischen Heere befehligte.

Hannibal befördert den nationalen Aufstand der cisalpinischen Gallier, entläßt alle gefangenen römischen Bundesgenossen, überschreitet den Apennin und vernichtet ein römisches Heer von 30000 Mann unter dem Konsul C. Flaminius in der

217.

Schlacht am Trasimenischen See. Schrecken in Rom; man rüstet sich aber zur Verteidigung der Stadt. Q. Fabius Maximus zum Dictator ernannt. Hannibal wendet sich nach Osten, um den Abfall der römischen Bundesgenossen allgemein zu machen, zieht durch Picenum nach Apulien. Fabius folgt ihm in gemessener Entfernung, eine Schlacht vermeidend (daher Cunctator, der Zauderer, genannt). Als Hannibal, wieder den Apennin überschreitend, nach Campanien vordringt, hindert Fabius ihn nicht an der Plünderung der reichen Landschaft, verlegt ihm aber den Rückweg bei Casilīnum am Volturnus. Hannibal gewinnt durch eine List freie Bahn und kehrt nach Apulien zurück.

Die römische Bürgerschaft, mit Fabius’ Kriegführung unzufrieden, gibt dem magister equitum M. Minucius, der bei Gerunium glückliche Gefechte gegen die Karthager besteht, als zweitem Dictator einen unabhängigen Oberbefehl über die Hälfte des Heeres. Er greift Hannibal an, wird geschlagen und nur durch Fabius vor vollständiger Vernichtung gerettet.

Zu Konsuln des Jahres 216 werden der als Feldherr bewährte L. Aemilius Paullus von der Optimatenpartei und der unfähige C. Terentius Varro von der Volkspartei erwählt, um mit einem Heere von 86000 Römern und Bundesgenossen Hannibal zu vernichten. Varro greift an dem Tage, wo er den Oberbefehl hat, unvorsichtig an.

216.

Schlacht bei Cannae (in Apulien, am Aufidus), furchtbare Niederlage der Römer; gegen 50000 werden getötet, darunter mehr als 80 Männer senatorischen Ranges und der Konsul L. Aemilius Paullus, die übrigen werden gefangen oder zersprengt. Varro rettet sich mit einer kleinen Schar nach Venusia und sammelt allmählich einen Rest von 10000 Mann.

In demselben Jahre wird auch eine nach dem cisalpinischen Gallien geschickte Legion vernichtet. Der Abfall von Capua, die Lossagung der Samniten, Lukaner, Bruttier und vieler unteritalischer Städte vom römischen Bündnis ist die unmittelbare Folge der Schlacht bei Cannae.

Bewundernswürdige Haltung des römischen Senats. Die Trauer um die Gefallenen wird auf 30 Tage beschränkt, Hannibals Gesandten, welche die Lösung der Gefangenen anbieten, der Eintritt in die Stadt verboten; mit Heranziehung aller irgend Waffenfähigen, selbst Sklaven, wird ein neues Heer gebildet und zum Teil mit alten Beutestücken aus den Tempeln bewaffnet. Der Prätor M. Claudius Marcellus, schon im gallischen Kriege erprobt, und der Dictator M. Junius Pera verteidigen die römischen Stellungen bei Neapolis, Cumae und Nola. Hannibal bezieht Winterquartiere in Capua. Karthago schließt Bündnis mit Philipp V. von Makedonien und Hieronymus, dem Enkel und Nachfolger des Königs Hiero in Syrakus (S. 88).