Übergabe von Belfort. Selbst während der Schlacht an der Lisaine waren die Angriffsarbeiten nicht unterbrochen worden. Den tapferen Verteidigern (Oberst Denfert) wird freier Abzug gewährt.
Starke Befestigungen: Ringmauer von 34 km Umfang mit Umwallung, davor ein Gürtel von Forts, namentlich auf der Ost- und Südseite; im Westen der stark befestigte Mont Valérien, im Norden der befestigte Vorort St. Denis, im Osten der steile Mont Avron, »der Schlüssel von Paris«. Besatzung 72000 M. Linien- und Marinetruppen, 115000 M. Mobilgarden aus der Provinz, über 130000 M. Nationalgarde.
Einschließung durch die III. und IV. deutsche Armee (S. 385) in einem Gürtel von 82 km Umfang, anfangs nur 130000 M., bald auf 240000 M. verstärkt. Hauptquartier König Wilhelms in Versailles. Alle Entsatzversuche der französischen Loire- und Nordarmee werden vereitelt, ebenso die zahlreichen Ausfälle der Belagerten.
Ausfallgefecht bei La Malmaison (im Westen), General Ducrot wird zurückgeschlagen.
Erstürmung von Le Bourget (im Nordosten) durch die preußische Garde. Dies Dorf lag unter den Geschützen von 5 Forts und war am 28. Okt. (deutscherseits schwach besetzt) von den Franzosen genommen. Fernere Gefechte bei Le Bourget am 21. Dez. und 13. Jan.
Der ernstlichste Versuch zur Befreiung beginnt am 30. Nov. General Ducrot geht mit 40000 M. auf das linke Marne-Ufer und erobert, unterstützt durch Scheinangriffe anderer Abteilungen im Norden (Epinay) und Südosten (Mont Mesly), die östlich gelegenen Dörfer Brie und Champigny.
Schlacht b. Champigny-Yilliers. Ducrots Truppen, die auf den Anmarsch der Loire-Armee gehofft hatten (S. 386), werden in heftigem Kampfe zurückgeworfen (Württemberger und Sachsen unter dem preußischen General v. Fransecky).
Nachdem sich die Erwartung, Paris durch Hunger zu bezwingen, als falsch erwiesen hat, beginnt am
die Beschießung von Paris, zunächst gegen die Ostfront aus verschanzter Stellung, dem Mont Avron gegenüber, der von den Franzosen bald geräumt wird, sodann seit Anfang Januar auch gegen die Südfront, die Nordforts und St. Denis. Infolge des Eingreifens der schweren Artillerie gestaltet sich die Lage der Deutschen erheblich günstiger, weil die Verteidiger die Stellungen im Vor- und Zwischengelände räumen müssen.
Erneuerung der deutschen Kaiserwürde im Spiegelsaal des Schlosses zu Versailles, nachdem die süddeutschen Staaten sich zu dauernder Vereinigung mit dem Norddeutschen Bunde bereit erklärt haben und König Ludwig II. von Bayern, der Aufforderung Bismarcks entsprechend, im Namen der Fürsten und freien Städte Deutschlands dem König Wilhelm I. von Preußen die Kaiserwürde angetragen hat.
Schlacht am Mont Valérien (im Westen). Letzter großer Ausfall, bei dem auch die bisher geschonten Nationalgarden Verwendung finden. Die Franzosen nehmen St. Cloud, aber ihr Angriff (90000 M. unter General Trochu) scheitert, bevor er die Hauptstellung der Deutschen erreicht. Die tapferen Verteidiger von St. Cloud, beim Rückzug vergessen, ergeben sich am nächsten Tage.
Da jede Hoffnung auf Entsatz geschwunden ist und die Not der Bevölkerung von Paris bedenklich steigt, wird durch Unterhandlungen zwischen Favre und Bismarck die
Übergabe von Paris zum Abschluß gebracht. Bedingungen: 1. Übergabe sämtlicher Forts mit dem Kriegsmaterial an die deutschen Truppen, Entwaffnung der Ringmauer. 2. Alle französischen Soldaten in Paris gelten als Kriegsgefangene und werden entwaffnet, mit Ausnahme von 12000 Mann, welche mit der Nationalgarde die Ordnung aufrecht erhalten; für die Verproviantierung sorgen die französischen Behörden. 3. Die Stadt Paris zahlt 200 Millionen Francs Kriegssteuer. 4. Waffenstillstand auf allen Kriegsschauplätzen, mit Ausnahme der Departements Doubs, Jura und Côte d’or, auf drei Wochen, um die Wahlen zu einer französischen Nationalversammlung zu ermöglichen, welche in Bordeaux zusammentreten und über Krieg und Frieden entscheiden soll.
Gambettas Widerstand gegen diese Übereinkunft wird bald gebrochen; er legt sein Amt als Mitglied der Regierung nieder (6. Febr.). Thiers, von der Nationalversammlung in Bordeaux an die Spitze der französischen Regierung gestellt, führt die Unterhandlungen mit Graf Bismarck.
Friedenspräliminarien zu Versailles: 1. Frankreich tritt an Deutschland ab: das Elsaß außer Belfort, ferner Deutsch-Lothringen mit Metz und Diedenhofen (Thionville), zusammen 14500 qkm mit 1½ Mill. Einwohnern; 2. Frankreich zahlt in drei Jahren 5 Milliarden Francs Kriegsentschädigung; zur Sicherstellung der Zahlung bleiben die östlichen Départements besetzt.
Einzug von 30000 Mann deutscher Truppen in Paris und Besetzung eines Teils der großen Stadt. Nachdem die Friedensbedingungen noch an demselben Tage von der französischen Nationalversammlung angenommen worden sind, wird am 2. März Paris von den Deutschen geräumt. Kaiser Wilhelm verläßt das Hauptquartier Versailles am 7. März und kehrt nach Berlin zurück.
Die Friedensbedingungen werden bestätigt und im einzelnen näher bestimmt (Austausch eines französischen Bezirks bei Belfort gegen einen deutschen in Lothringen) in dem
Frieden zu Frankfurt a. M. Die drei großen Ergebnisse des blutigen Krieges sind: 1. Das Aufhören der vorherrschenden Machtstellung Frankreichs. 2. Deutschland gewinnt eine sichere Westgrenze. 3. Die seit langen Jahren erstrebte Einigung Deutschlands ist verwirklicht.
Der nach Berlin berufene Reichstag genehmigt fast einstimmig folgende Reichsverfassung: 1. An der Spitze des Reiches steht als Deutscher Kaiser der König von Preußen; die Kaiserwürde ist mit der Krone Preußens fortan erblich verbunden. Der Kaiser vertritt das Reich völkerrechtlich, erklärt Krieg und Frieden (mit Zustimmung des Bundesrats), schließt Bündnisse und Verträge, führt den Oberbefehl über die gesamte deutsche Land- und Seemacht. 2. Die Vertretung der 25 Staaten bildet der Bundesrat (im ganzen 58, seit 1911 61 Stimmen: Preußen 17, Bayern 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen je 3, Mecklenburg-Schwerin und Braunschweig je 2, die übrigen je 1); den Vorsitz führt der Reichskanzler (der erste: Fürst Bismarck). 3. Die Vertretung der Bevölkerung bildet der zum 21. März 1871 zum erstenmal nach Berlin berufene deutsche Reichstag, bestehend aus 382 (seit Hinzutreten der Elsaß-Lothringischen 397) Abgeordneten, die aus allgemeinen und direkten geheimen Wahlen hervorgehen. Einheitliches Heerwesen mit allgemeiner Wehrpflicht: Im stehenden Heere 7 Jahre; hiervon aktiv bei Kavallerie und reitender Feldartillerie 3 Jahre, sonst seit 1893 2 Jahre; die übrige Zeit in der Reserve. Landwehrpflicht (I. und II. Aufgebot) bis zum vollendeten 39. und Landsturmpflicht bis zum vollendeten 45. Lebensjahre. Das Reich bildet ein Zollgebiet (S. 351). Gemeinsames Post- und Telegraphenwesen, gleichmäßige Verwaltung der Eisenbahnen. Einheitliches Dezimal-, Münz-, Maß- und Gewichtssystem; Einheit des Rechts. Bayern und Württemberg haben sich Sonderrechte, namentlich in der Heeres- und Postverwaltung, vorbehalten.
Das Gebiet des neuen Deutschen Reiches umfaßt 544000 qkm; 1871: 41 Millionen, 1910: rund 65 Millionen (Preußen 40 Mill.) Einwohner. Das Reichsland Elsaß-Lothringen wird seit 1879 von einem Statthalter des Kaisers regiert (Gen. v. Manteuffel bis 1885, Fürst Hohenlohe-Schillingsfürst bis 1894, Fürst Hohenlohe-Langenburg bis 1907, seitdem Graf v. Wedel). Anfangs im Bundesrat nicht vertreten, erhält es 1911 als 26. selbständiger Bundesstaat 3 Stimmen eingeräumt (S. 397).
Ihre Einkünfte erhalten die Einzelstaaten hauptsächlich aus direkten Steuern und aus der Verwaltung der Eisenbahnen, das Reich aus den Zöllen und indirekten Steuern, sowie aus Beiträgen der Einzelstaaten, soweit erforderlich (Matrikularbeiträge). Das Reich bestreitet die Ausgaben für Heer und Kriegsflotte. Grundlagen der Reichseinheit sind das deutsche Handelsgesetzbuch, schon 1861–65 in den meisten Staaten des Deutschen Bundes eingeführt, das deutsche Strafgesetzbuch von 1870, die Gesetze des Norddeutschen Bundes über Freizügigkeit 1867, die Gewerbeordnung 1869, das Bürgerliche Gesetzbuch (B.G.B.) 1900 u. a. (s. S. 394 ff.).
Herrschaft der sozialistischen Kommune in Paris. Nach der Kapitulation hatten sich die als Nationalgarde bewaffneten Arbeiter vieler Kanonen bemächtigt und die nordöstlichen Teile der Stadt (namentlich Montmartre und Belleville) fast in Festungen verwandelt. Der Versuch der Linientruppen, ihnen die Kanonen wieder abzunehmen, führt zu einem Aufstand; die Linientruppen räumen die Stadt und die Forts der Südseite. Der von den Aufständischen erwählte Gemeinderat (la Commune) verfügt Erpressungen und Gewaltmaßregeln. Schreckensherrschaft der Sozialisten unter Mitwirkung eines Ausschusses der »Internationale« (s. S. 394). Plünderung der Kirchen, Verhaftung des Erzbischofs Darboy und anderer »Geiseln«; fast alle werden schließlich ermordet. Ein Angriff auf die zum Schutze der jetzt in Versailles tagenden französischen Nationalversammlung vereinigten Truppen mißlingt, hauptsächlich infolge des Geschützfeuers vom Mont Valérien.
Zweite Belagerung von Paris, unter Leitung Mac-Mahons, von Süden und Westen her, während die deutschen Truppen unter Beobachtung strenger Neutralität die nördlichen und östlichen Forts besetzt halten. Fort Issy genommen (9. Mai). Endlich dringen die Versailler Truppen in die Stadt ein; verzweifelter Barrikadenkampf (21.–28. Mai). Die Hauptgebäude der Stadt (Tuilerien, Finanzministerium, Polizeipräfektur, Stadthaus u. a.) werden von den Aufständischen in Brand gesteckt, die Vendômesäule (S. 317) zerstört. Blutige Niederwerfung des Aufstandes; gegen 17 000 getötet, 50 000 gefangen; viele später zur Verbannung nach Neu-Kaledonien verurteilt.
Die deutschen Truppen verlassen nach beschleunigter Abzahlung der Kriegsentschädigung das französische Gebiet.
Das Deutsche Reich, als Bundesstaat geeinigt, bewährt sich als Hort des Friedens in Europa. Durch die mächtige Entwickelung der Gewerbetätigkeit und des überseeischen Handels, sowie die Erwerbung von Kolonien (seit 1884, s. § 20) nimmt es den ihm gebührenden Platz unter den Weltmächten ein. Der Aufschwung des wirtschaftlichen Lebens vermehrt die Klassengegensätze und gibt Anlaß zu einer sozialen Gesetzgebung (S. 395), die in anderen Ländern Nachahmung findet.
Bedeutsame Einwirkungen ergeben sich aus Streitigkeiten mit der katholischen Kirche und durch das Anwachsen der Sozialdemokratie, welche mit Hilfe des allgemeinen Wahlrechts den Staat und die Eigentumsverhältnisse umgestalten will (Lassalles Allgemeiner deutscher Arbeiterverein 1863, Internationale Arbeitervereinigung 1864 in London von K. Marx begründet, Gothaer Programm 1875).
Das Dogma von der päpstlichen Unfehlbarkeit (S. 381) veranlaßt in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Bildung altkatholischer Gemeinden, die sich von der römisch-katholischen Kirche lossagen. Ausweisung des Jesuiten-Ordens aus dem Deutschen Reiche; in Preußen Schulaufsichtsgesetz.
Kirchengesetze in Preußen (Kultusminister Falk), welchen die katholische Geistlichkeit Widerstand leistet. Die Bischöfe werden nach und nach abgesetzt; erledigte Pfarrämter können nicht wieder besetzt werden. Papst Pius IX. geht auf Verhandlungen nicht ein; sein Nachfolger Leo XIII. (1878–1903) zeigt sich nachgiebiger, gesteht die Anzeigepflicht bei Besetzung der Bistümer und Pfarrämter zu. Fürst Bismarck bewirkt 1880 Milderung der Kirchengesetze, 1886 und 1887 weitere Zugeständnisse, doch bleibt das Aufsichtsrecht des Staates über kirchliche Angelegenheiten.
Dreikaiserbund, von den drei Kaisern Wilhelm I., Franz Joseph und Alexander II. bei einer Zusammenkunft in Berlin geschlossen zur Aufrechterhaltung des Friedens. Dies Bündnis löste sich infolge des russisch-türkischen Krieges und des Berliner Kongresses (s. S. 401).
Verwaltungsreform in Preußen; Kreisordnung und Provinzialordnung. Die Kreise und Provinzen erhalten in mancher Hinsicht Selbstverwaltung; den Regierungsbehörden treten Kreistag und Kreisausschuß, Provinziallandtag und Provinzialausschuß zur Seite. Landgemeindeordnung s. S. 396.
Synodal-Ordnung für die evangelische Kirche in Preußen; 1874 Einführung der bürgerlichen Eheschließung und der Standesregister in Preußen, 1875 im ganzen Deutschen Reiche, 1876 General-Synodalordnung.
Reichs-Militärgesetz; die Friedenspräsenzstärke festgesetzt auf 401659 Mann, eingeteilt in 18 Armeekorps (14 preußische, 2 bayrische, l sächsisches, l württembergisches). In der Folgezeit wird die Zahl mehrmals erhöht, entsprechend der Zunahme der Bevölkerung; sie beträgt 1911 über 600000 Mann, eingeteilt in 23 Armeekorps (17, 3, 2, 1).
Begründung des Weltpostvereins. Auf Anregung der deutschen Reichspostverwaltung (Staatssekretär v. Stephan) einigen sich die europäischen und die meisten außereuropäischen Staaten auf einem Kongreß zu Bern über gemeinsame, dem Verkehr günstige Grundsätze der Postverwaltung.
Gesetz gegen die Ausschreitungen der Sozialdemokratie, veranlaßt durch zwei Mordversuche auf Kaiser Wilhelm I. der bei dem zweiten schwer verwundet wird. Verbot sozialdemokratischer Vereine und Zeitungen; Ausweisung der Parteiführer und ihrer Agenten aus den größeren Städten. Das Gesetz, zunächst für 2½ Jahre erlassen, dann verlängert, wird 1890 aufgehoben.
Neuer Zolltarif des Deutschen Reiches, vom Fürsten Bismarck veranlaßt, um durch Erschwerung der Einfuhr ausländischer Erzeugnisse die einheimische Produktion zu schützen und die Einkünfte des Reiches zu erhöhen (Schutzzollpolitik). Hamburg und Bremen, bisher Freihäfen, werden 1881 und 1885 zum Eintritt in die Zollgemeinschaft des Reiches (zum Okt. 1888), mit Vorbehalt eines beschränkten Freihafengebietes, veranlaßt. Seit dem Ende der 70er Jahre Verstaatlichung der Eisenbahnen in Preußen nach und nach durchgeführt (Minister Maybach). Später Betriebsgemeinschaft der preußischen und hessischen Bahnen eingerichtet.
Die neuen Justizgesetze für das ganze Deutsche Reich (Gerichts-Verfassung, Zivil-Prozeß, Strafprozeß) treten in Kraft. Oberstes Reichsgericht in Leipzig. Bürgerliches Gesetzbuch (S. 396).
Infolge der Spannung zwischen Deutschland und Rußland nach dem Berliner Kongreß (S. 401 f.) Schutzbündnis zwischen dem Deutschen Reich und Österreich nach einem Besuch des Fürsten Bismarck in Wien (Graf Andrassy). Italien, durch Eröffnung der Gotthardbahn 1882 mit den nördlichen Ländern besser verbunden, schließt sich 1883 an; Dreibund zur Erhaltung des europäischen Friedens.
1884 Zusammenkunft der 3 Kaiser: Wilhelms I., Franz Josephs und Alexanders III. in Skierniewice in Polen; Neutralitätsvertrag mit Rußland (nach Bismarcks Rücktritt 1890 nicht wieder erneuert).
Kaiserliche Botschaft an den Reichstag, betreffend die Gesetzgebung zur Förderung des Wohles der Arbeiter. Darauf 1883 Gesetz über Krankenversicherung, 1884–87 Gesetze über Unfallversicherung. (1908 waren 13 Mill. Reichsangehörige gegen Krankheit, 24 Mill. gegen Unfall versichert, S. 396).
Gründung deutscher Kolonien in Südwestafrika, Togo, Kamerun, 1885 in Ostafrika und auf den australischen Inseln (s. S. 423 ff.).
Kongo-Konferenz in Berlin unter dem Vorsitz des Fürsten Bismarck (s. S. 410).
Nach dem Tode des unvermählten Herzogs Wilhelm († 1884) ist 1885–1896 Prinz Albrecht von Preußen Regent des Herzogtums Braunschweig, da der erbberechtigte Herzog Ernst August von Cumberland, Sohn Georgs V. (S. 378), seine Ansprüche auf Hannover nicht aufgeben will. Sein Nachfolger 1907 Herzog Johann Albrecht von Mecklenburg.
Ansiedlungsgesetz für die Provinzen Posen und Westpreußen zur Stärkung des Deutschtums, erneuert und ergänzt 1898, 1902, zuletzt 1908 mit Einführung eines beschränkten staatlichen Enteignungsrechts. Bis Ende 1907 wurden für über 300 Mill. Mark 335383 ha angekauft und darauf 15751 Ansiedlerstellen angelegt.
Landwehr- und Landsturmgesetz veranlaßt durch die in Frankreich (Kriegsminister Boulanger) und Rußland stattfindenden Kriegsrüstungen. Fürst Bismarcks Rede im Reichstag 6. Februar: »Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts auf der Welt«. Der Friede bleibt erhalten.
Tod Kaiser Wilhelms des Großen. Sein Sohn, krank in San Remo, kommt nach Charlottenburg und übernimmt die Regierung.
Friedrich III., Deutscher Kaiser, König von Preußen †.
Fortsetzung der Reichsgesetzgebung zum Wohle der Arbeiter: 1889 Gesetz über Invaliditäts- und Altersversicherung, 1891 Arbeiterschutzgesetz (Sonntagsruhe, Arbeitszeit der Frauen und Kinder beschränkt).
Europäische Arbeiterschutz-Konferenz zu Berlin: Beratung über allgemeine Maßregeln zur Verbesserung der Lage des Arbeiterstandes.
Fürst Bismarck scheidet aus seinen Ämtern als Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident. Sein Nachfolger General v. Caprivi bis Okt. 1894, dann Fürst Hohenlohe (vorher Statthalter des Reichslandes); Okt. 1900 Graf Bülow (seit 1905 Fürst).
Grenzregulierung in Ostafrika zwischen Deutschland und England. Helgoland kommt an Preußen (Kreis Süder-Dithmarschen, s. S. 407). 1894 Abgrenzung des Hinterlandes von Kamerun durch Verträge mit Frankreich und England. Das deutsche Gebiet erreicht von Süden her den Schari und den Tsadsee.
Handelsverträge mit Österreich, Italien, Belgien, bald auch mit anderen Staaten; Herabsetzung der Zölle, wodurch eine schwierige Lage für die deutsche Landwirtschaft entsteht. In Preußen Fortsetzung der Verwaltungsreform: Landgemeinde-Ordnung (Minister Herrfurth); Reform der Steuern (Finanzminister Miquel).
Vollendung des Nord-Ostseekanals (von Brunsbüttel an der Elbe nach Holtenau bei Kiel 97 km) nach achtjähriger Bauzeit (Baukosten 156 Mill. Mark). Es folgt 1899 der Dortmund-Ems-Kanal und der Ausbau des Hafens von Emden, 1900 der Elb-Trave-Kanal. Der preußische Landtag genehmigt außer anderem 1905 den Bau eines Kanals vom Rhein (bei Duisburg) zur Weser bis nach Hannover (Mittellandkanal) und eines Großschiffahrtsweges von Berlin nach Stettin. Von Bayern und Elsaß-Lothringen Kanalisierung des Main und der Mosel angeregt. Verbesserungen der Wasserstraßen im Oberlauf des Rheins, der Elbe und Oder von den anliegenden Staaten erwogen. — Für die seit 1907 ausgeführte Erweiterung und Vertiefung des Kaiser-Wilhelms-Kanals sind 223 Mill. Mark bewilligt.
Pachtvertrag mit China über Kiautschou auf 99 Jahre (s. S. 420, 426).
Fürst Bismarck † in Friedrichsruh.
Das Deutsche Reich erwirbt von Spanien die Karolinen, Marianen und Palau-Inseln, (S. 413).
Das Bürgerliche Gesetzbuch tritt für das Deutsche Reich in Kraft.
Erwerbung von Deutsch-Samoa (s. S. 407, 426). Deutschland, England, Frankreich, Rußland, Italien, Amerika, Japan treffen Abmachungen über die »Politik der offenen Tür« in China.
Flottengesetz zum Schutze des deutschen Welthandels (die Transportfähigkeit der deutschen Handelsflotte hat sich von 1876–1909 versiebenfacht). Bis 1917 soll die Kriegsflotte auf 38 Linienschiffe, 14 große, 38 kleine Kreuzer gebracht werden; dazu die Wacht- und Schulschiffe und die seit 1880 ansehnlich vermehrten Kanonen- und Torpedoboote.
Neuer Zolltarif als Grundlage für fernere Handelsverträge.
Erhöhung der Reichssteuern und beschleunigte Vermehrung der Kriegsflotte beschlossen.
Reichsfinanzreform. An die Stelle des Fürsten Bülow tritt 1909 (Juli) Reichskanzler v. Bethmann Hollweg.
Besuch des Kaisers Nikolaus II. in Potsdam.
Verständigung mit Rußland. Keine der beiden Mächte will sich einer Staatenvereinigung anschließen, die ihre Spitze gegen die andere richtet.
Verfassungs- und Wahlgesetz für Elsaß-Lothringen. Die Staatsgewalt übt der Kaiser durch einen von ihm ernannten Statthalter aus (s. S. 392). Zwei-Kammersystem eingeführt. Die 41 Mitglieder der ersten Kammer werden von dem Kaiser auf Vorschlag des Bundesrats ernannt; die zweite Kammer (60) geht aus allgemeinen direkten Wahlen (an einem Sonntag) mit geheimer Abstimmung hervor.
Vertrag mit Rußland über die Abgrenzung der Interessen der beiden Mächte in Persien. Deutschland verfolgt nur Handelsziele: Eisenbahn-, Wegebau-, Schiffahrts-, Telegraphenkonzessionen (s. S. 416, 419).
Abkommen mit Frankreich über Marokko und Äquatorialafrika (s. S. 405).
Schiffahrtsabgabengesetz. Privatbeamten-Versicherungsgesetz.
Die Reichsversicherungsordnung vom 19. Juli 1911 tritt in Kraft.
Nach dem unglücklichen Kriege mit Preußen und Italien von 1866 (S. 375 ff.) gelingt es dem Reichskanzler Graf Beust (1853–1866 Ministerpräsident in Sachsen), den Verfassungsstreit in Österreich (S. 357 f., 371) durch den Ausgleich mit Ungarn auf der Grundlage des Dualismus beizulegen. Ungarn, mit Siebenbürgen und Kroatien wieder vereinigt (S. 371), erhält einen besonderen Reichstag (in Pest) und ein eigenes Ministerium. Die ungarische Verfassung wird wiederhergestellt. Kaiser Franz Joseph am 8. Juni in Pest als König von Ungarn gekrönt. Die cisleithanischen Länder (nebst Galizien) im Reichsrat (in Wien) vertreten. Zur Beschlußfassung über die gemeinsamen Angelegenheiten (Heerwesen, Finanzen, auswärtige Politik) treten jährliche Abgesandte (Delegationen) aus beiden Reichstagen zusammen. Von den gemeinsamen Ausgaben, soweit sie nicht aus dem Ertrag der Zölle bestritten werden, trägt Österreich zunächst 70%, Ungarn 30%. Ministerpräsident in Österreich Graf Beust (bis 1871), in Ungarn Graf Andrassy (bis 1879).
Der Doppelstaat wird in seiner inneren Entwickelung vielfach gehemmt durch die widerstrebenden Interessen und durch Nationalhaß der Tschechen, Polen und Magyaren gegen die Deutschen. Bemühungen der Tschechen um die Selbständigkeit der böhmischen (Wenzels-) Krone und die Wiederherstellung des sog. Böhmischen Staatsrechts. 1874 Kirchengesetze an Stelle des Konkordats von 1855.
Besetzung der bis dahin türkischen Provinzen Bosnien und Herzegowina (S. 401) zum Teil nach blutigem Widerstande.
Das Sandschak Novipazar auf Grund eines Abkommens mit der Türkei besetzt.
Bündnis mit dem Deutschen Reich, 1883 auch mit Italien (S. 395).
Taaffes Sprachenverordnung für Böhmen zu Ungunsten des deutschen Elements. Die Universität Prag 1882 in eine deutsche und tschechische Hochschule geteilt.
Böhmischer Ausgleich. — 1883 magyarisches Schulgesetz in Ungarn. 1887 Kranken- und Unfallversicherung in Österreich. 1891 Krankenversicherung in Ungarn.
Das Wehrgesetz von 1879 durch ein neues ersetzt. Steigerung der Rekrutenzahl. 1892 Erhöhung der Friedenspräsenz. 1893 Ergänzung zum Landwehrgesetz von 1883. Neue Rekrutenvorlage 1909 bewilligt.
Tod des Kronprinzen Rudolf (geb. 1858).
Badenis Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren. Obstruktion der Deutschen im Reichsrat bei der Herstellung des Ausgleichs mit Ungarn.
Die Kaiserin Elisabeth in Genf ermordet.
Aufhebung der Sprachenverordnungen für Böhmen und Mähren.
Wasserstraßenvorlage zur Verbindung der Donau mit der Elbe und Oder genehmigt.
Bewilligung eines eigenen Zolltarifs für Ungarn. Damit sind nach heftigen parlamentarischen Kämpfen in beiden Reichshälften die Magyaren der angestrebten Auflösung der Gemeinschaft mit Österreich einen Schritt näher gekommen.
Reform des Wahlgesetzes für die cisleithanischen Länder.
Aufnahme Bosniens und der Herzegowina in den Staatsverband der österreichischen Monarchie. Zunächst bilden die beiden Provinzen (51110 qkm) ein Verwaltungsgebiet für sich. 1910 besondere Verfassung für Bosnien und Herzegowina erlassen. Das Sandschak Novipazar den Türken als Entschädigung zurückgegeben. Kriegsdrohungen in Serbien und Montenegro wegen Vernichtung der groß-serbischen Hoffnungen. Im Febr. 1909 Anerkennung der Annexion durch die Pforte gegen Zahlung von 2½ Mill. türkischen Pfund (60 Mill. Frs.) für die ehemals türkischen Staatsgüter. Infolge der energischen Unterstützung der österreichischen Politik durch das Deutsche Reich lassen die Mächte in Belgrad erklären, daß Serbien auf die Hilfe von Rußland, Frankreich und England nicht zu rechnen habe. Daraufhin stellt Serbien die Rüstungen ein (März 1909); Kronprinz Georg verzichtet zu Gunsten seines Bruders Alexander.
Stapellauf des ersten österreichisch-ungarischen Dreadnought: Viribus unitis.
In Rußland unter Kaiser Alexander II. manche Reformen der Verwaltung (vgl. S. 369); die auswärtige Politik bleibt auf die Balkanhalbinsel, wo das türkische Reich immer schwächer wird, und auf Asien gerichtet.
Russisch-türkischer Krieg.
Veranlassung: Die Fürsten Nikita von Montenegro und Milan von Serbien beginnen 1876 Krieg gegen die Türkei zur Unterstützung eines in der Herzegowina gegen die türkischen Grausamkeiten ausgebrochenen Aufstandes. Eine Erhebung der Bulgaren wird von den Türken blutig unterdrückt, die Serben werden an der Morawa zurückgeschlagen. Die Großmächte, namentlich Rußland und England, verhandeln mit der Türkei über Reformen der Regierung und Sicherung der christlichen Untertanen. Da die Verhandlungen erfolglos bleiben, erklärt Rußland den Krieg.
Nach Abschluß eines Vertrages mit Rumänien (Fürst Karl von Hohenzollern-Sigmaringen, s. S. 367) geht ein russisches Korps bei Galacz über die Donau und besetzt die Dobrudscha; das Hauptheer, bei welchem Kaiser Alexander II. sich befindet, erzwingt den
Übergang über die Donau bei Sistowa. Während ein fliegendes Korps unter General Gurko schnell auf einem unbesetzten Nebenpaß den Balkan überschreitet und durch einen Angriff von Süden her (17.–19. Juli) die türkische Besatzung von dem wichtigen Schipka-Paß vertreibt, macht der eine Hauptteil des Heeres unter dem Großfürsten-Thronfolger Alexander Front nach Osten und verhindert in monatelangen, schweren Kämpfen an den Flüssen Jantra und Lom den von dorther zu befürchtenden Durchbruch eines türkischen Heeres.
Der andere Teil des russischen Heeres nimmt Nikopoli (15. Juli), wird aber vor Plewna (südwestlich von Nikopoli), wo Osman Pascha türkische Streitkräfte gesammelt hat und starke Befestigungen anlegt, blutig zurückgewiesen (20. und 30. Juli) und muß Verstärkungen abwarten.
Währenddessen bestürmt Suleiman Pascha von Süden her mit überlegener Macht, aber vergeblich (Hauptkämpfe am 23. Aug. und 17. Sept.) den Schipka-Paß. Er erhält dann den Oberbefehl über die türkische Ost-Armee am Lom, kann aber Plewna nicht entsetzen.
Eintreffen der Truppen Rumäniens und russischer Verstärkungen vor Plewna. Nach dem Mißlingen eines neuen Gewaltangriffs (7.–12. Sept.) wird zur regelmäßigen Belagerung (Gen. Totleben) geschritten und
Plewna genommen durch General Skobeleff. Osman Pascha muß sich nach einem vergeblichen Durchbruchsversuch mit 44000 Mann ergeben. Rückkehr der Rumänen in ihr Land, des Kaisers Alexander II. nach Petersburg. Serbien erklärt von neuem den Krieg an die Pforte.
Die russischen Heere rücken vom Balkan aus vor bis nahe an Konstantinopel.
Auf dem asiatischen Kriegsschauplatz werden die Russen zuerst von Muchtar Pascha mehrfach geschlagen, dringen dann aber nach Erstürmung von Kars (18. Nov.) siegreich bis Erzerum vor.
Die Türkei ruft die Vermittelung Englands an, sieht sich aber durch die Bedrohung von Konstantinopel genötigt, sich mit Rußland zu verständigen.
Friede zu San Stefano (unweit Konstantinopel): 1. Montenegro und Serbien, beide durch türkisches Gebiet erheblich vergrößert, werden als unabhängig anerkannt, ebenso Rumänien. 2. Bulgarien, bis zum Ägäischen Meere vergrößert, bleibt der Pforte tributpflichtig, erhält aber einen christlichen Fürsten und eigene Verwaltung; ein russischer Kommissar mit 50000 Mann bleibt auf 2 Jahre im Lande. 3. Die Pforte führt in dem ihr verbleibenden geringen Rest ihrer europäischen Besitzungen (159000 qkm) gewisse Reformen ein. 4. Sie zahlt an Rußland 300 Millionen Rubel und tritt in Asien bedeutende Teile Armeniens, in Europa die Dobrudscha ab; letztere wird von Rußland als Ersatz für den von ihm 1856 abgetretenen und jetzt zurückzunehmenden Teil von Bessarabien (s. S. 367) an Rumänien gegeben.
Widerspruch Englands gegen diese Bedingungen; auch Österreich will Rußlands Übermacht auf der Balkanhalbinsel nicht zugeben. Die Türkei ruft den Schutz Englands an und gibt die Insel Cypern in englische Verwaltung.
Nachdem unter Deutschlands Vermittelung, um einen neuen Krieg zu verhüten, Rußland und England sich über die wichtigsten Streitpunkte vorläufig verständigt haben, tritt unter dem Vorsitz des Fürsten Bismarck zusammen der
Berliner Kongreß.
Hauptsächlichste Bestimmungen: 1. Montenegro, Serbien und Rumänien werden unabhängig, doch werden die an beide erstere Staaten zu machenden Abtretungen beschränkt, das von Rumänien für Bessarabien einzutauschende Gebiet etwas vergrößert. 2. Das Fürstentum Bulgarien wird auf das Land zwischen Donau und Balkan, jedoch einschließlich Sofia und Gebiet, beschränkt. 3. Der südliche Teil Bulgariens, jedoch nach Westen und Süden erheblich enger begrenzt, bleibt als Provinz Ostrumelien unter der Botmäßigkeit des Sultans, erhält aber eigene Verwaltung unter einem christlichen Generalgouverneur. 4. Die russischen Truppen sollen Ostrumelien und Bulgarien innerhalb 9 Monaten, Rumänien innerhalb eines Jahres räumen. 5. Österreich übernimmt die Besetzung und Verwaltung Bosniens und der Herzegowina. 6. Der Türkei wird die Abtretung eines Teils von Epirus und Thessalien an Griechenland empfohlen. 7. Rußland begnügt sich in Asien mit Batum (als Freihafen), Kars, Adaghan und einigen angrenzenden Gebieten. 8. In der Türkei und allen von ihr losgelösten Staaten soll politische Gleichberechtigung aller Konfessionen herrschen. 9. Der 1841 zwischen den 5 Großmächten und der Pforte abgeschlossene Vertrag (vgl. S. 353), wonach kein Kriegsschiff in die Dardanellen einlaufen darf (bestätigt im Pariser Frieden von 1856, S. 367), wird erneuert. Die Schließung der Dardanellen für fremde Kriegsschiffe wird der Pforte zur Pflicht gemacht.
hatte Rußland bereits seine asiatische Provinz Turkestan (Taschkent und Samarkand, S. 369) durch Unterwerfung des Chans von Khiwa, des Emirs von Bochara und des Chans von Kokand (Ferghana) erweitert, 1875 durch Vertrag mit Japan sich den Besitz der Insel Sachalin gesichert.
Nach dem Berliner Kongreß zeigt Rußland (Minister Fürst Gortschakow) feindselige Haltung gegen Deutschland, welches deshalb das bisherige engere Verhältnis zu Rußland (S. 393f.) löst und sich mit Österreich verbündet (S. 395). Kaiser Alexander II., im Begriff, eine Volksvertretung zu berufen, wird 1881 durch Verschwörer (Nihilisten) ermordet.
Alexander III. (Gem. Dagmar — Maria Feodorowna — von Dänemark) ordnet strenge Maßregeln an gegen das Deutschtum in den Ostseeprovinzen (Russifizierung der Universität Dorpat), schließt trotz des Neutralitätsvertrages mit Deutschland Freundschaft mit Frankreich (S. 395, 404). 1893 Zollkrieg gegen Deutschland, der aber 1894 durch Handelsvertrag beigelegt wird.
Vertrag mit England über die Nordgrenze von Afghanistan, nachdem Rußland 1884 das Gebiet von Merw besetzt hat. 1887 nimmt Rußland noch Pendschdeh. Bau der Transkaspischen Eisenbahn, 1888 bis Samarkand vollendet. Rußland nimmt dann 1892–1895 den größten Teil des Pamirhochlandes in Besitz, baut die Sibirische Eisenbahn, 1901 bis Wladiwostock vollendet.
Nikolaus II. (Gem. Alix — Alexandra Feodorowna — von Hessen), seit Nov. 1894, stellt bessere Beziehungen zu Deutschland her.
Kongreß im Haag; auf Rußlands Wunsch wird ein Schiedsgericht für internationale Streitigkeiten eingesetzt.
Nach dem unglücklichen Verlauf des Krieges gegen Japan (s. S. 422f.) bedrohliche Unruhen im russischen Reiche: Attentate auf Mitglieder der Zarenfamilie (Großfürst Sergius, Oheim des Zaren, † 1905) und andere einflußreiche Persönlichkeiten, Judenverfolgungen, Plünderungen. Der Zar verkündet (19. Aug. 1905) die Berufung einer Duma (Reichsversammlung). In Livland Aufstand der Letten gegen die deutschen Gutsbesitzer.
Verfassung eingeführt (Reichsrat und Duma). Die erste Duma wird nach stürmischen Verhandlungen aufgelöst, ebenso 1907 die zweite. Reformdekrete der Regierung (Minister Stolypin, 1911 ermordet), namentlich zur Besserung der Lage des Bauernstandes; strenge Maßregeln gegen Polen und Livland. Die dritte Duma 1908 bewilligt eine bedeutende Anleihe.
Abkommen mit Deutschland über Persien (S. 397).
Neues Abkommen mit Japan über die Mandschurei (vgl. S. 422f.).
Verständigung (Entente) mit Japan und endgültiger Ausgleich aller durch den Krieg von 1904–1905 bedingten Ansprüche ohne Hilfe eines Schiedsgerichts. — Rußland, das mit England noch 1907 die Unantastbarkeit und Unabhängigkeit Persiens verkündet, aber bereits 1909 ein gemeinsames Einschreiten gegen die Regierung des Schah und eine Teilung des Landes in eine russische (Norden) und englische (Süden) Interessenzone vereinbart hat, greift 1911 in die persischen Wirren ein (s. S. 419).
Abschluß einer Militärkonvention mit Bulgarien.
Rußland erkennt die Unabhängigkeit der Mongolei (s. S. 422) an und gesteht der Regierung in China nur die Aufsicht zu über die auswärtigen Beziehungen des Landes.
Frankreich Republik seit 1871; ein Versuch, den Grafen Chambord (S. 349) als König einzusetzen, scheitert an dessen Weigerung, bestimmte Versprechungen zu geben und die Tricolore anzunehmen (1873, Okt.) Gesetz über allgemeine Wehrpflicht 1872. Organisationsgesetz 1873. Frankreich in 18 Regionen eingeteilt, denen je ein Armeekorps entspricht; das 19. in Algier. (1897 Einteilung in 19 Regionen; daher 20. Armeekorps eingerichtet.)
Präsident Mac-Mahon, Nachfolger von Thiers. Marschall Bazaine, vom Kriegsgericht wegen der Übergabe von Metz zum Tode verurteilt, vom Präsidenten zu zwanzigjähriger Haft begnadigt, entkommt 1874 nach Spanien, stirbt dort 1888. Feststellung der Verfassung 1875: Präsident auf 7 Jahre, Senat, Deputiertenkammer. — Napoleon III. stirbt im Januar 1873 zu Chislehurst in England; sein Sohn fällt 1879 im Kriege der Engländer gegen die Zulukaffern, als Freiwilliger kämpfend.
Präsident Grévy, 1885 wiedergewählt. Unterrichtsgesetz 1880 zur Beschränkung des Einflusses der Geistlichkeit; Ausweisung der Jesuiten, doch nicht streng durchgeführt. Gambetta Nov. 1881 Ministerpräsident, tritt aber nach zwei Monaten zurück, da die von ihm vorgeschlagene Änderung des Wahlgesetzes (Listenwahl statt Einzelwahl) abgelehnt wird. Starke Heeresrüstung, doch wird der Rachekrieg gegen Deutschland vertagt; der Kriegsminister Boulanger tritt zurück (Mai 1887), Frankreich wendet sich einer weitgreifenden Kolonialpolitik zu. Grévy dankt 1. Dez. 1887 ab.
Brazza legt die Station Brazzaville am Stanley Pool an und stellt eine Verbindung der Küste mit dem Kongo her. Auf der Kongo-Konferenz 1885 setzt Frankreich die Ausdehnung der bisherigen Kolonie Gabun bis zum rechten Ufer des Kongo durch. Von hier — »Französisch-Kongo« — aus dringen die Franzosen bis zum Tsadsee vor und gewinnen durch Vertrag mit dem Deutschen Reich 1894 das Hinterland von Kamerun bis über den Schari hinaus (Äquatorial-Afrika, S. 396). 1908 die Grenze zwischen Französisch-Kongo, Kamerun und dem Kongostaat endgültig festgelegt.