Wir sind am Schlusse unserer Betrachtungen angelangt. Vielleicht kein Gebiet ist gerade in den letzten Jahren so oft Gegenstand der öffentlichen Diskussion gewesen, als die Kleinhandelsfragen, sei es nun, dass sie im Zusammenhang mit der Warenhausentwicklung oder anderen Erscheinungen des modernen Wirtschaftslebens aufgetreten sind. Vielfach wird man aber gerade in wissenschaftlichen Kreisen der Ansicht gewesen sein, dass auf diesem Gebiete noch sehr viel Vorarbeit zu leisten ist, ehe wir zu einem Urteil kommen können, und dass wir uns vor allgemeinen, oft von einseitigen Gesichtspunkten ausgehenden Beurteilungen hüten müssen. Der vorliegende Versuch der Monographie einer bestimmten Art des Kleinhandels wird seinen Zweck erfüllt haben, wenn er einen Stein zu dem Bau dieser Vorarbeiten geliefert hat.
[26] Es geht dies u. a. auch aus der verhältnismässig sehr verschiedenen Anzahl derjenigen Geschäfte hervor, welche Fernsprechanschluss haben. Unter den 97 Bier-Engrosgeschäften sind dies 49 (nach Abzug der Fassbierhandlungen von 75 Biergrosshandlungen 27), von den 367 Bierverlegern dagegen nur 21. Auch die im Handelsregister eingetragenen Firmen finden sich nur unter der ersteren Rubrik.
[27] Vielfach gehen sie zur Flaschenbierabteilung einer Brauerei, da dort der Naturallohn und das Wohnen beim Brotherrn natürlich längst abgeschafft ist.
[28] Doch wird in allen Fällen der sogenannte Haustrunk gewährt, d. h. die Arbeiter brauchen das im Betriebe getrunkene Bier nicht zu bezahlen.
[29] D. h. Ausschankstätten von Branntwein, welche nur nebenbei Bier führen.
[30] Vgl. in dieser Hinsicht die sehr interessanten Verhandlungen des Verbands deutscher Bierhändler. Abgedruckt in dem Verbandsorgan. Der Bier-Verleger II. Jahrg. bes. S. 278 u. f.
[31] D. h. es wurden im Sommer 4, im Winter nur 2 Arbeiter beschäftigt. Die Lohnsumme ist nach den Buchungen angegeben.
[32] Aus begreiflichen Gründen habe ich die wirklichen Anfangsbuchstaben der betr. Namen durch fingierte ersetzt.
[33] Wie sie u. a. auch auf dem Vertretertage des V. D. B. vorgeschlagen wurde.
Ich, Gustav Stresemann, evang. Konfession, wurde am 10. Mai 1878 als Sohn des Biergrosshändlers Ernst Stresemann zu Berlin geboren. Von Michaelis 1884 bis Ostern 1897 besuchte ich daselbst das Andreas-Realgymnasium, das ich mit dem Zeugnis der Reife verliess. Hierauf bezog ich die Universität Berlin und hörte während dreier Semester die Vorlesungen der Herren Professoren Boeckh, Bornhak, Gierke, Herrmann, Hintze, Jastrow, Lenz, Liesegang, Nandé, Pernice, Reinhold, Schmoller und Wagner. Im Winter-Semester 1898 setzte ich meine Studien in Leipzig fort und hörte während der folgenden vier Semester Vorlesungen bei den Herren Professoren Bücher, Fricker, Friedberg, Haepe, Pohle und Stieda. Ausserdem nahm ich an den Seminarübungen der Herren Professoren Bücher und Fricker, sowie des Herrn Oberlehrer Lambert teil. Allen meinen Lehrern fühle ich mich zu Danke verpflichtet für die mir zu Teil gewordene Förderung, insbesondere Herrn Professor Bücher dafür, dass ich in seinem Seminar zuerst systematisch arbeiten lernte.