„Seht wie von Osten hin nach West
So hell die Flamme loht;
Wir halten treu, wir halten fest,
Denn unsre Fahn' ist rot.“
Stürmischer, langanhaltender Beifall folgte seinen Worten. Dann ließ ich über die Resolution abstimmen, die lautete:
„Der Kongreß erklärt seine volle Zustimmung zu der Haltung des Parteiorgans ‚Volksstaat‘ gegenüber den politischen und sozialen Fragen des vergangenen Jahres. Insbesondere billigt der Kongreß den durch den ‚Volksstaat‘ unterhaltenen geistigen Zusammenhang der deutschen Sozialdemokratie mit der Internationalen Arbeiterassoziation.“
Die Resolution fand einmütige Zustimmung. Die weiteren Verhandlungen des Kongresses beschäftigten sich mit den inneren Angelegenheiten der Partei: Bericht des provisorischen Parteiausschusses und der Kontrollkommission, Anträge über Statutenänderung usw. Der Bericht über den „Volksstaat“ ergab, daß derselbe 4020 Abonnenten und eine Schuld von 1675 Taler hatte. Hierbei ist zu beachten, daß die Gründung der Lokalblätter an den Orten mit der besten Parteiorganisation notwendig der Verbreitung des „Volksstaat“ sehr hinderlich war. Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet war der Stand des Blattes ein erfreulicher. Heinrich Scheu, der in Stuttgart seinen Wohnsitz genommen hatte, dann aber aus ganz Württemberg ausgewiesen worden war, tadelte scharf die Liebäugelei unserer Parteigenossen in Württemberg mit der Volkspartei, was den schlechten Ausfall der Reichstagswahlen für unsere Partei dort verschuldet habe und überhaupt die Unklarheit in der Partei fördere. Es wurde ein Antrag der Ronsdorfer Parteigenossen angenommen, lautend: „Bei den Reichstagswahlen sind nur solche Kandidaten zu unterstützen, die als Mitglieder unserer Partei eventuell den anderen sozialdemokratischen Parteien angehören.“ Weiter wurde auf Antrag Metzner und Josewicz beschlossen: Der Pariser Kommune unsere Anerkennung ohne Debatte durch Erheben von den Plätzen auszusprechen. Schließlich beschäftigte man sich mit der Frage, wie am zweckmäßigsten die Agitation und Organisation unter den Landarbeitern betrieben werden könne. Auf meinen Antrag beschloß der Kongreß die Gründung einer Genossenschaftsdruckerei in Leipzig auf Grund des sächsischen Genossenschaftsgesetzes, das die beschränkte Hast zuließ. Als Sitz des Parteiausschusses wurde Hamburg, als Sitz der Kontrollkommission Berlin, als nächster Kongreßort Mainz gewählt. Nach einem Dank an das Bureau des Kongresses und das Dresdner Lokalkomitee wurde der in höchst befriedigender Weise verlaufene Kongreß geschlossen.
Kurz nach dem Dresdener Kongreß wurden die ersten Frauenversammlungen in Leipzig, Chemnitz usw. abgehalten und bildete sich in Chemnitz die erste Frauenorganisation. In Berlin gingen Anhänger des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in der gleichen Richtung vor.
Die zweite Session des deutschen Reichstags.
Die Session begann im Oktober 1871. Ende desselben stand die erste Lesung über den Etat für 1872 auf der Tagesordnung. Das Etatsjahr begann damals mit dem 1. Januar. Die Abgeordneten Lasker und Richter hatten vor mir gesprochen. Ich polemisierte gegen beide. Der Abgeordnete Lasker habe früher einmal gegen mich ausgeführt, eine starke Regierung brauche nicht notwendig reaktionär zu sein. Der Beweis dafür sei aber in Deutschland geliefert, wo die Regierung stark, das Parlament aber schwach sei. Alle Beschlüsse des Reichstags, die dem Reichskanzler nicht paßten, wanderten in den Papierkorb, und seien diese Beschlüsse auch noch so berechtigt. So werde es auch mit dem Verlangen des Abgeordneten Richter gehen, der die Abschaffung der Salzsteuer fordere, sobald Frankreich seine letzte halbe Milliarde Kriegskosten bezahlt habe. Das werde nach dem Friedensvertrag in zwei Jahren der Fall sein. Mittlerweile werde aber der Reichskanzler wieder aufs neue dilatorische Verhandlungen begonnen haben und wir stünden vor einem neuen Kriege. — Tatsächlich standen wir 1875 nahe vor einem solchen. — Die Salzsteuer werde nicht abgeschafft werden, weder jetzt noch in zwei Jahren. Auch werde die gewünschte Ermäßigung des Militäretats nicht eintreten. Der Abgeordnete Lasker habe unrecht, dem Abgeordneten Greil vorzuwerfen, es sei eine falsche Auffassung seinerseits, daß man im Volke geglaubt habe, nach der Gründung des Reiches würden die Militärlasten vermindert werden. Dieser Glaube sei allerdings vorhanden gewesen und er sei durch die Liberalen vertreten worden. Diesen Glauben hätte ich allerdings nie geteilt. Schon die wachsenden Klassengegensätze, die aus der zunehmenden kapitalistischen Entwicklung resultierten, würden es verhindern, die stehende Armee zu vermindern, und darüber hätten auch die Ausführungen des Abgeordneten Lasker keinen Zweifel gelassen. Es sei aber irrig, wenn Lasker glaube, die stehende Armee unter allen Umständen als Stütze der bestehenden Ordnung der Dinge ansehen zu können. Frankreich habe auch eine große Armee gehabt, aber die Entstehung der Kommune habe diese nicht verhindert. Außerdem vermehre sich das Proletariat weit rascher, als die stehende Armee vermehrt werden könne, und außerdem steige mit der Vermehrung der Armee auch das sozialistische Element in derselben, da das industrielle Proletariat einen immer größeren Bruchteil derselben bilde. Trotz alledem würden die Liberalen ihre Hoffnung auf die Armee setzen und jede Forderung für dieselbe bewilligen.
Am 8. November wurde über einen Antrag Büsing in dritter Lesung verhandelt, der verlangte, daß in jedem Bundesstaat eine aus Wahlen hervorgegangene Volksvertretung bestehen müsse. Dieser Antrag war in zweiter Lesung angenommen worden. Ich erklärte zu demselben, daß ich heute mit den Konservativen und dem Zentrum gegen den Antrag stimmen würde, auf die Gefahr hin, daß man wieder von einer Kooperation der Schwarzen mit den Roten spreche. Früher hätten wir uns gegen Kompetenzerweiterungen des Bundes ausgesprochen, in der Hoffnung, in den Mittel- und Kleinstaaten werde man sich etwas freier bewegen können. Das sei eine Täuschung gewesen, was man zum Beispiel gegen uns in Sachsen leiste, könnte nicht leicht überboten werden. Wenn daher der Reichskanzler die gesamten Mittel- und Kleinstaaten in die Tasche stecken wollte, hätten wir nichts dagegen, mit dem einen würden wir nachher auch fertig. (Gelächter.) Ich stimmte gegen den Antrag, weil er inhaltlos sei. Was heiße das: in jedem Bundesstaat müsse eine aus Wahlen hervorgegangene Vertretung bestehen. Aus welchen Wahlen? Etwa nach dem Dreiklassenwahlsystem in Preußen? Von den heutigen einzelstaatlichen Vertretungen als Volksvertretungen zu reden, sei Schwindel. (Gelächter und große Unruhe.) Man habe davon gesprochen, der Reichskanzler sei seit 1866 konstitutioneller geworden. Das sei nicht wahr. Die liberalen Parteien seien nachgiebiger geworden, das sei des Pudels Kern. (Große Unruhe.) Man habe eine Reichsverfassung geschaffen, wie sie reaktionärer nicht sein könne. (Gelächter.) Das sei Scheinkonstitutionalismus, nackter Cäsarismus. Der Präsident Simson, der schon lange nervös geworden war, unterbrach mich und drohte, wenn ich so fortfahren würde, sich vom Hause autorisieren zu lassen, daß er mir die Fortsetzung der Rede untersage. (Lebhafte Zustimmung.) Dazu hatte er nach der Geschäftsordnung keinen Funken Recht. Ich protestierte also gegen seine Drohung und fuhr fort, auszuführen, daß wenn die mecklenburgische Verfassung etwa ebenso schlecht sein sollte…. Abermalige Unterbrechung durch den Präsidenten. Er habe die Grenzen der Redefreiheit weit gezogen, aber gegen eine Verfassung, unter der wir lebten, so zu reden wie ich, überschreite alle Grenzen. Er drohte abermals mit der Wortentziehung. Ich protestierte aufs neue und berief mich darauf, daß die Opposition — zu der damals auch Simson gehörte — in der preußischen Konfliktszeit viel schärfer geredet habe als ich heute. Der Präsident erwiderte, was damals geschehen sei, gehe ihn nichts an, was jetzt gesagt werden dürfe, bestimme er.
Abermaliger Protest von meiner Seite. Ich charakterisierte dann den Humbug des Scheinkonstitutionalismus, was eine solche Verfassung für einen Wert habe? Ich hätte keine Neigung, den paar Dutzend Verfassungen in Deutschland, die nicht das Papier wert wären, auf dem sie geschrieben ständen, noch eine neue hinzuzufügen.
Der Präsident geriet abermals in Aufregung. Ob ich mit dieser Charakterisierung auch die Reichsverfassung gemeint habe? Ich hätte nicht nötig gehabt, auf diese Frage zu antworten, dennoch erklärte ich, daß ich allerdings auch die Reichsverfassung mit darunter verstanden habe. (Große Unruhe.) Darauf erbat sich der Präsident die Ermächtigung vom Hause, mir das Wort zu entziehen. Die Mehrheit stimmte zu.
Nach mir kam die Parlamentsanstandsdame, der Abgeordnete Lasker, zum Worte. Ihm zufolge hatten wir im Reichstag und im Reiche das denkbar höchste Maß von Rede- und Preßfreiheit. Das sei uns alles nicht genug, wir wollten mit roher Gewalt alles durchsetzen und uns über die Gesetze stellen. (Ich unterbrach den Redner durch Zurufe, der Präsident verwies mich zur Ordnung.) Ich sollte nur nicht glauben, daß man eine Armee von 400000 Mann hielte, um meine Bestrebungen zurückzuweisen. Das würden die Bürger allein besorgen. Er hatte hier hinzugefügt: indem sie uns mit Knüppeln totschlügen. Diesen Satz hatte er nachher im Stenogramm gestrichen. Der deutsche Bürger sei weit mutiger als der französische, ich sei ein Phantast, zu glauben, daß wir unser Ziel erreichen könnten.
Ich nahm am Schlusse der Sitzung zu einer persönlichen Bemerkung das Wort, um darauf hinzuweisen, daß der Präsident die Beleidigung, ich sei ein Phantast, nicht gerügt habe. Ich glaubte, der Abgeordnete Lasker sei mehr Phantast als ich. Geprahlt hätte ich auch nicht, daß das deutsche Volk hinter uns stehe. Ich wüßte, daß wir noch eine kleine Minderheit seien, stünde das Volk hinter uns, dann säßen der Abgeordnete Lasker und seine Freunde nicht in diesem Hause. (Große Heiterkeit.) Des weiteren habe der Abgeordnete Lasker sich gegen meine Partei Denunziationen erlaubt. Was er über die Kommune gesagt, darüber würde ich mich mit ihm ein anderes Mal auseinandersetzen. Der Abgeordnete Wiggers hatte ebenfalls gegen mich polemisiert. Mit meiner Ablehnung ihres Antrags spräche ich mich für den bestehenden Zustand in Mecklenburg aus. Ich antwortete, das sei ein Irrtum, er habe überhört, daß ich mich für die Annexion von Mecklenburg an Preußen ausgesprochen habe, da sei doch ihm und seinen Mecklenburger Parteigenossen auf einmal geholfen. (Heiterkeit.)
Am folgenden Tage nahm ich vor Eintritt in die Tagesordnung zu einer Erklärung das Wort. Das Haus habe mir gestern auf Verlangen des Präsidenten im Namen der Ordnung das Wort entzogen. Das Haus habe aber selbst die Ordnung aufs schwerste verletzt. Ich wies dieses an dem Wortlaut der Geschäftsordnung nach. Mir hätte nur das Wort entzogen werden können, nachdem der Präsident mich ausdrücklich zweimal zur Ordnung gerufen habe. Das sei nicht geschehen. Die vorgekommenen Unterbrechungen meiner Rede durch den Präsidenten seien keine Ordnungsrufe gewesen. Er hätte mir deutlich sagen müssen: Ich rufe Sie zur Ordnung! Nachdem der Präsident die vorgeschriebene Regel nicht beobachtet habe, sei auch der Beschluß des Hauses vollständig unberechtigt und deshalb nichtig.
Den Präsidenten brachte mein Einspruch aus dem Gleichgewicht, er wußte genau, daß er und das Haus ein Unrecht an mir begangen hatten. Er spitzte jetzt die Frage darauf zu, ob er bei einem Ordnungsruf die Formel gebrauchen müsse: Ich rufe den Redner zur Ordnung. Er sei nicht dieser Meinung; sei ich anderer Ansicht, so wolle er den Fall der Geschäftsordnungskommission überweisen.
Darauf erklärte ich, daß ich meine Auffassung über das Verfahren des
Präsidenten und des Hauses aufrechterhalten müsse. Es läge kein
Ordnungsruf vor, da eine bloße Unterbrechung des Redners durch den
Präsidenten nie als Ordnungsruf gegolten habe. Er möchte die Frage der
Geschäftsordnungskommission überweisen. Dazu erklärte sich Simson
bereit.
Diese Vorgänge hatten großes Aufsehen hervorgerufen und fast die gesamte Presse trat auf meine Seite. Der Präsident und der Reichstag hätten mir unrecht getan. Der Reichstag werde nervös und verliere die sachliche Urteilsfähigkeit, sobald ich spräche, äußerte ein liberales Blatt. Die „Elberfelder Zeitung“ hatte einige Tage vorher geschrieben: Der Vertretungskörper des deutschen Volks habe bei all seinen Vorzügen doch die Schwäche, den fremden Tropfen Blut in seinen Adern mit allzu wenig Geduld zu ertragen. Man solle die Spektakelsucht einzelner Reichstagsmitglieder durch die engsten gesetzlichen Schranken eindämmen, aber über die Grenzlinie des gesetzlich Erlaubten soll man nicht ein Haar breit gehen…. Am Mittwoch seien aber die gesetzlichen Formen ohne allen Zweifel vom Präsidenten und vom Hause selbst verletzt worden, und auch heute sei Lasker im Unrecht gewesen.
Als dann der stenographische Bericht über die Sitzung vom 8. November vorlag, nahm ich abermals vor der Tagesordnung das Wort. Der Abgeordnete Lasker wollte laut stenographischem Bericht in jener Sitzung gesagt haben, so würde der redliche und besitzende Bürger mit eigener Macht sie (uns) niederschlagen. Diese Stelle sei eine Fälschung der Rede; er habe gesagt: mit Knüppeln sie totschlagen. Er, Lasker, werde sich zwar sehr hüten, an die Spitze der redlichen Bürger, mit einem Knüppel bewaffnet, sich zu stellen, aber die Aeußerung sei gerade für ihn interessant, der sich mir gegenüber stets, und auch wieder in der erwähnten Sitzung, als Vertreter von Anstand und Sitte hingestellt und im Namen der Zivilisation gegen mich gesprochen habe. Da der Vizepräsident, der Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst — der spätere Reichskanzler —, mich unterbrach und mich nicht weiterreden lassen wollte, kam ich auch mit diesem in Konflikt.
Lasker nahm alsdann das Wort, um in einer Rede voll sittlicher Entrüstung mich als Ausbund alles Schlechten hinzustellen, gab aber zu, daß es ihm darum zu tun gewesen sei, seine Worte abzuschwächen. Ich antwortete, es komme nicht darauf an, was er (Lasker) habe sagen wollen, sondern was er gesagt habe, und das müsse unter allen Umständen in den stenographischen Bericht. Ich wandte mich dann gegen seine Ausführungen über die Kommune, auf die er wieder zu sprechen gekommen war. Ich verteidigte die Kommune und wies darauf hin, daß jetzt selbst die liberale Presse eine ganze Reihe angeblicher Schandtaten habe richtig stellen müssen, deren sie vorher die Kommune beschuldigt habe. Das Haus wurde wieder nervös, man unterbrach mich und gebrauchte die stärksten Schimpfworte gegen mich, ohne daß der Präsident ein Wort des Tadels hatte.
Am 22. November war endlich der große Tag, an dem die Streitfrage zwischen dem Präsidenten und mir ihre Erledigung finden sollte. Die Geschäftsordnungskommission hatte sich ihre Aufgabe sehr leicht gemacht. Der Präsident hatte ihr die Frage unterbreitet, ob er bei einem Ordnungsruf sagen müsse: ich rufe den Redner zur Ordnung. Der Präsident hatte auch mich für diese Formel einfangen wollen, indem er mir seinen Antrag zur Mitunterschrift unterbreiten ließ. Ich verweigerte die Unterschrift. Die Fragestellung war eine total falsche und ebenso die Antwort der Kommission, denn der Präsident brauchte nicht gerade die erwähnte Formel zu gebrauchen, um einen Redner zur Ordnung zu rufen. Das Mitglied der Fortschrittspartei Klotz-Berlin war Berichterstatter der Kommission. Gegen die grundfalsche Stellung derselben nahm zunächst der Zentrumsabgeordnete Greil-Passau das Wort und stellte sich auf meine Seite. Nach ihm kam der sächsische Generalstaatsanwalt Dr. v. Schwarze und verteidigte den Beschluß der Kommission. Alsdann kam ich zum Wort. Ich zerpflückte unbarmherzig den Kommissionsbeschluß. Ich hätte nicht behauptet, der Präsident müsse unter allen Umständen bei einem Ordnungsruf die Worte gebrauchen: Ich rufe den Redner zur Ordnung! Er könne auch sagen: Ich sehe mich genötigt, den Abgeordneten Soundso zur Ordnung zu rufen! Und so gebe es noch viele Formen. Entscheidend sei, daß der Redner und das Haus wisse, daß der Ordnungsruf erteilt wurde. Das sei bei mir nicht der Fall gewesen. Dann zitierte ich aus einer Rede Simsons vom 10. Februar 1866. Er habe damals geäußert: daß die Freiheit der Rede gemißbraucht werden könne und häufig gemißbraucht werde, daß vielleicht nicht viele unter uns seien, die sich von einem solchen Vorwurf freisprechen könnten — was ändere das? Habe nicht Niebuhr die Wahrheit ausgesprochen: Was nicht gemißbraucht werden kann, das taugt nichts? Simson habe in jener Rede die Regierung also angeklagt: Die Regierung sei schlechterdings unverträglich mit allem, was der Freiheit auch nur entfernt ähnlich sehe; sie könnte nicht mit einer freien Presse regieren; sie könnte nicht regieren ohne Einfluß auf die Zusammensetzung der Gerichte und sollte dadurch das Ansehen der Justiz im Lande untergraben werden; sie könnte nicht regieren ohne Beeinflussung der Wahlen und sollte das Wahlresultat das Gegenteil von dem sein, was im Volke an Ueberzeugungen lebe; sie könnte nicht regieren mit einer freien Kommunalverwaltung; sie könnte schließlich nicht regieren mit einem Hause, in dem durch den Artikel 84 die Redefreiheit walte!
Ich fragte, wie der Präsident sein Verhalten mir gegenüber mit seiner Rede vom 10. Februar 1866 in Einklang bringen wolle. Bismarck habe einmal geäußert: Man muß den Parlamentarismus durch den Parlamentarismus tot machen. Das Haus sei auf dem besten Wege, durch sein Verhalten mir gegenüber dieses Wort wahr zu machen. Nach mir kam der Diplomat Windthorst zum Wort, der einen seiner berühmten Eiertänze aufführte. Die Geschäftsordnung sei angeblich nicht klar genug; schließlich beantragte er die Zurückweisung der Angelegenheit an die Kommission, um die betreffenden Vorschriften einer Revision zu unterziehen. Er schloß: Ich stimme weder für noch gegen Simson, noch für oder gegen Bebel. Auch die Redner der Fortschrittspartei, Freiherr v. Hoverbeck und Franz Duncker, waren weder warm noch kalt. Duncker sprach sich für den Windthorstschen Antrag aus, Hoverbeck dagegen; er glaubte nichts Besseres tun zu können, als Steine auf mich zu werfen. Der Antrag Windthorst wurde schließlich angenommen. Der alte Ziegler war tief ergrimmt über das Schauspiel, das der Reichstag und speziell seine Partei bot. Sobald der Beschluß gefaßt worden war, kam Ziegler bebend vor Zorn zu mir an meinen Platz und sagte: „Hören Sie, Bebel, wir sind allesamt Sch——, bekommen Sie die Gewalt in die Hand, so hängen Sie uns samt und sonders an die Laterne.“ Ich versprach ihm mit lachendem Munde, gegebenen Falles seinen freundlichen Rat zu befolgen. Den Beschluß des Reichstags faßte Simson als ein Mißtrauensvotum auf. Er legte das Präsidium nieder. Natürlich wurde er wiedergewählt.
Diese Vorgänge wie überhaupt mein Verhalten in den letzten drei Sessionen hatten mir eine große Popularität in den Arbeiter- und den demokratischen Bürgerkreisen verschafft. Letztere gab es damals noch. Es war zum Beispiel in Berlin eine ziemlich starke Gruppe meist gut gestellter Bürger, die in Johann Jacoby ihr Ideal sahen und mit uns sympathisierten. Sie gruppierten sich um Dr. Guido Weiß, den Redakteur der von ihm vorzüglich geleiteten „Zukunft“, eines großen demokratischen Tageblatts, das die vermögenden Jakobyten — wie wir die speziellen Anhänger Jacobys kurz nannten — im Jahre 1867 gegründet hatten, aber wegen zu großer Opfer, die das Blatt erforderte, im Frühjahr 1871 eingehen lassen mußten. Zugehörige dieser Gruppe waren William Spindler, der Sohn des Gründers des großen Färbereigeschäfts W. Spindler, van der Leeden, Dr. G. Friedländer, Morten Levy, Dr. Meierstein, Boas, Dr. Stephani, später Chefredakteur der „Vossischen Zeitung“, und andere. Auch der damals noch sehr junge Franz Mehring, den ich durch Robert Schweichel hatte kennen gelernt, gehörte zu diesem Kreis. Blieben Liebknecht und ich über Sonntag in Berlin, so trafen wir in der Regel mit mehreren der Genannten, unter denen sich auch öfter Paul Singer befand, in einer Weinstube zusammen. Nach stillschweigender Uebereinkunft tranken alle einen billigen Moselwein, sogenannten Kutscher, den Schoppen zu 50 Pfennig. Nachher ging es nicht selten noch in ein Bierhaus. Meine Leistung im Trinken war allezeit eine minimale, aber Schweichel, Liebknecht, Guido Weiß, Mehring waren trinkfeste Mannen. Mehr als einmal gingen wir, doch stets aufrechten Hauptes, nach Hause, als schon die Sonne hell leuchtend am Himmel stand.
Eine Folge meiner Popularität war, daß ich hofiert und fetiert wurde und öfter Einladungen zu solennen Mittag- oder Abendessen bei Familien der Bekannten erhielt. Aber ich war kein großer Freund solcher Einladungen und ging ihnen so viel als möglich aus dem Wege. So schrieb ich unter dem 19. November 1871 an meine Frau:
„Für heute Sonntag habe ich mir alle Einladungen vom Halse geschafft, indem ich rund heraus erklärte, ich sei schon eingeladen, obgleich es nicht wahr war. Man ist froh, ein paar Stunden wieder Mensch sein zu können, indem man sich selbst angehört…. Uebrigens hoffe ich, hier bald loskommen zu können, ich habe das Leben hier sehr satt und sehne mich zu Euch und nach meiner Häuslichkeit…. Wenn vom Essen und Trinken das menschliche Glück abhinge, müßte ich hier sehr glücklich sein, aber ich bin es nicht.“ —
Die Vorgänge im Reichstag schlugen noch längere Zeit in der Presse ihre
Wellen. So veröffentlichte die „Augsburger Allgemeine Zeitung“
Uebersichten über die Verhandlungen, in denen es in bezug auf meine
Stellung zum Antrag Büsing sehr wohlwollend hieß:
„Bebel gab wieder Proben seines glänzenden Rednertalents und davon, daß er ein ganzer Mann ist. Schon weil es wenig bekannt ist, verdient hervorgehoben zu werden, daß der junge Drechslermeister von Leipzig sich, obgleich er völlig allein steht, und seine weitgehenden Ansichten fast einstimmig verdammt und bedauert werden, im Reichstag eine ganz exzeptionelle Stellung, und bei der Mehrzahl, namentlich auch bei den Hochkonservativen, achtungsvolle Anerkennung erworben hat, welche dadurch, daß er seine Mußestunden in Berlin dazu benutzt, durch Arbeit bei einem Handwerksgenossen den Unterhalt für seine Familie zu verdienen, nur vermehrt und durch die teilweise ungerechten Angriffe Laskers nicht beeinträchtigt werden konnte. Bebel bietet zugleich ein Beispiel der wunderbaren Fügungen der Vorsehung. Wäre er nicht als Knabe überaus schwächlich gewesen, so würde er als Sohn eines preußischen Unteroffiziers unzweifelhaft in einem preußischen Militärwaisenhause erzogen worden und jetzt voraussichtlich wohldisziplinierter Wachtmeister sein. Nun aber erhielt er seine Erziehung durch die Wincklersche Stiftung in Wetzlar, und seine angeborene Begabung und eigener Fleiß machten ihn zum Führer einer, trotz ihrer beschränkten Zahl nicht ungefährlichen Volkspartei und zu einem hervorragenden Redner im deutschen Parlament.“
Es war selbstverständlich eine Legende, wenn der Berichterstatter mich in Berlin bei einem Handwerksgenossen den Unterhalt für meine Familie verdienen ließ. Das war denn doch ein Ding der Unmöglichkeit. Aber diese Legende machte Schule; ich begegnete ihr eine Reihe Jahre später wieder in einem Buche über die Sozialdemokratie. So wird oft Geschichte gemacht. Ich erhielt später noch ähnliche Proben.
* * * * *
In der Partei ging in dieser Periode die Entwicklung ganz nach Wunsch. Die gegen die Partei inszenierten Verfolgungen, die schon kräftig eingesetzt hatten, schadeten ihr nicht, sie nützten ihr. Für jeden, der im Kampfe unfähig gemacht wurde, traten drei andere an seine Stelle. Zu den Wundern jener Zeit muß es gerechnet werden, daß die Leipziger Kreishauptmannschaft die Ausweisung Mosts durch die Leipziger Polizei aufhob, weil die Begründung für diese Maßregel nicht genüge. Keine angenehme Sache war es für mich, in den Versammlungen, die ich während meiner Anwesenheit in Berlin abhielt, in der Regel mich mit einer Anzahl Agitatoren des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins herumzuschlagen. Das Verhältnis zwischen uns war trotz des Rücktritts Schweitzers vom Präsidium unter dessen Nachfolger Hasenclever nicht besser geworden. Namentlich schlug Hasselmann im „Neuen Sozialdemokrat“ einen sehr rohen Ton an. Als ich im November im Streikverein der Sattler einen Vortrag hielt, wobei ich zum erstenmal Ignaz Auer kennen lernte, trat unter Führung Hasselmanns eine ganze Kolonne Redner gegen mich auf, um mich moralisch zu vernichten. Der Versuch bekam ihnen übel. Als ich dann nach Schluß der Versammlung mehreren meiner Gegner im Privatgespräch Vorwürfe machte wegen ihrer perfiden Kampfweise, gaben zwei derselben, Zielowsky und Finn, wie aus einem Munde zur Antwort: Sie müßten uns bekämpfen; denn werde heute eine Einigung der Sozialdemokratie hergestellt, schreite morgen die Regierung mit aller Macht ein, um die Partei zu unterdrücken! Die beiden waren ahnungsvolle Engel, denn so ungefähr kam es nachher, als die Einigung verwirklicht wurde. Hasenclever gefiel sich anfangs als Präsident auch in der Pose Schweitzers. So ließ er sich in Altona in einer mit zwei Schimmeln bespannten Kutsche eine Ovation bringen. Er fand aber bald, daß er kein Schweitzer war und zu einer solchen Rolle nicht paßte.
Im Dezember löste der Polizeidirektor Rüder den sozialdemokratischen Arbeiterverein in Leipzig wegen Verletzung des Verbindungsverbots auf. Das Verbot fand anderwärts Nachahmung. Um dieselbe Zeit veröffentlichten unsere Nürnberger Parteigenossen unter Führung Anton Memmingers einen Aufruf zur Unterstützung des Philosophen Feuerbach, der in großer Notlage in der Nähe Nürnbergs lebte. Memminger, der infolge lokaler Streitigkeiten in Nürnberg unmöglich wurde, ist später ganz nach rechts marschiert; er wurde eine Leuchte des bayerischen Bauernbundes und einer seiner fanatischsten und geschicktesten Vertreter in der Presse und im bayerischen Landtag. —
In Sachsen hatten die polizeilichen und gerichtlichen Verfolgungen, die mit der Gründung bes Deutschen Reiches eine nie vorher gekannte Schärfe erlangte, eine ganz vortreffliche Stimmung in der Partei hervorgerufen. Als wir am 9. Januar 1872 in Chemnitz in einer Landesversammlung zusammentraten, musterten wir 120 Delegierte. Das ganze Land war bis in die letzten Bezirke vertreten. Ich führte den Vorsitz, Most war Schriftführer. Beschlossen wurde, für eine gründliche Umgestaltung des Vereins- und Versammlungsrechtes zu wirken; das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht solle für die Landtags- und Gemeindewahlen gefordert werden; die Armenunterstützung solle reichsgesetzlich geordnet und die Kosten durch eine progressive Einkommensteuer aufgebracht werden. Den gemaßregelten Vereinen und Gewerkschaften wurde empfohlen, ihre Beschwerden bis in die letzte Instanz zu verfolgen und, falls diese resultatlos seien, Lokalvereine zu gründen. Ferner wurde die Aufhebung der Dienstbotenordnung verlangt und den Parteigenossen, die mit religiösen Ueberzeugungen gebrochen hätten, der Austritt aus der Landeskirche empfohlen. —
Am 1. Februar 1872 trat Vahlteich seine Festungshaft in Hubertusburg an; später folgte ihm Karl Hirsch. Mittlerweile wurden aber auch die übrigen Gefängnisse mit verurteilten Sozialdemokraten besetzt. Einzelne Genossen waren mit sehr harten Gefängnisstrafen bedacht worden.
Der Leipziger Hochverratsprozeß.
Bei der Eröffnungsfeier des ersten deutschen Reichstags am 23. März 1871 im sogenannten Weißen Saale des königlichen Schlosses zu Berlin trat Fürst Bismarck an den Abgeordneten v. Schwarze heran mit den Worten: „Nun, Herr Generalstaatsanwalt, was wird denn aus dem Prozeß Bebel und Genossen?“ Der Angeredete zuckte die Achseln und erwiderte: „Gar nichts wird.“, worauf Bismarck unwillig antwortete: „Dann hätte man die Leute auch nicht einstecken sollen; jetzt fällt das Odium des Prozesses auf uns.“ Wenige Augenblicke nach jenem Vorgang wandte sich der sächsische Finanzminister v. Friesen, der die Unterhaltung zwischen Bismarck und Schwarze angehört hatte, an den Abgeordneten Professor Birnbaum, Vertreter für Leipzig-Land, mit den Worten: „Da hat unser Schwarze eine große Dummheit gemacht!“
Herr v. Schwarze hatte aber keine Dummheit gemacht, er hatte nur gesagt, was er als Jurist nach genauer Kenntnis des Inhaltes der Akten sagen mußte. Schwarze hielt ebenso wie unser Untersuchungsrichter eine Verurteilung für unmöglich, und Bismarck hatte ganz vergessen, daß unsere Verhaftung am 17. Dezember 1870 nicht erfolgt war, weil man irgendwelche Beweise für unsere angebliche Vorbereitung zum Hochverrat hatte, sondern weil man die Tatsache der Beschlagnahme unserer Briefe bei dem Braunschweiger Ausschuß benutzen wollte, uns hinter Schloß und Riegel zu bringen. Uns war sogar mitgeteilt worden, daß Bismarck selbst vom Hauptquartier aus die Anregung zu unserer Verhaftung gegeben habe.
Die Frühjahrssession des Leipziger Schwurgerichtes war für unsere Aburteilung bestimmt worden. Der Prozeß sollte Montag den 11. März seinen Anfang nehmen. Die Aufregung in Leipzig war groß. Seitens der Behörden rechnete man mit Unruhen. Das veranlaßte uns, an der Spitze des „Volksstaat“ vom 6. und 9. März folgende Aufforderung zu veröffentlichen:
„An unsere Parteigenossen!
Wie Ihr wißt, beginnen Montag den 11. März die Schwurgerichtsverhandlungen in dem Hochverratsprozeß gegen uns. Viele von Euch werden denselben beiwohnen wollen. Dies veranlaßt uns, die dringende Aufforderung an Euch zu richten, weder durch Zeichen des Beifalls noch des Mißfallens die Verhandlungen zu unterbrechen. Geschehe was da wolle, verhaltet Euch ruhig. Mag unsere Gegnerschaft durch bübische Hetzartikel oder durch bezahlte Agents provocateurs Euch zu reizen suchen, macht diese perfiden Machinationen zuschanden. Die Abrechnung wird nicht ausbleiben.
Leipzig, den 3. März 1872.
Bebel, Liebknecht, Hepner.“
Diese Mahnung war nicht überflüssig. In der Furcht, es werde unsere Verurteilung mißlingen, hielten es die Brockhaussche „Deutsche Allgemeine Zeitung“, das „Leipziger Tageblatt“ und die von Dr. Hans Blum redigierten „Grenzboten“ für ihre vornehmste Aufgabe, durch Hetzartikel, die man den Geschworenen zustellte, diese gegen uns einzunehmen. Ebenso wurde in den verschiedensten Formen persönlich auf diese eingewirkt.
Es kann nicht meine Aufgabe sein, den Verlauf des Prozesses, der vierzehn Verhandlungstage in Anspruch nahm, in seinen Einzelheiten darzulegen. Das Anklagematerial bildete unsere gesamte agitatorische Tätigkeit in Vereinen, Versammlungen, Artikeln und Broschüren nebst einer Anzahl Briefe, die bei dem Braunschweiger Ausschuß gefunden worden waren. Außerdem wurde aber auch fast die ganze bis dahin in deutscher Sprache erschienene sozialistische Broschürenliteratur als belastend herangezogen, auch wenn wir an deren Verfasserschaft und Verbreitung gar nicht beteiligt waren, wie zum Beispiel bei dem Kommunistischen Manifest. Auch eine Broschüre des bürgerlichen Republikaners Karl Heinzen, betitelt: „Ein europäischer Soldat an seine Kameraden“, mußte als Belastungsmaterial dienen, obgleich bis zur Prozeßverhandlung keiner von uns von der Existenz der Broschüre etwas wußte. Dieselbe war im Archiv des Parteiausschusses in einem Exemplar gefunden worden. Das Belastungsmaterial ließ also an Quantität nichts zu wünschen übrig, um so schlimmer stand es mit der Qualität, wie wir das wiederholt während der Verhandlungen hervorhoben.
Unsere Reichstagsreden konnten auf Grund der Verfassung nicht unter Anklage gestellt werden, es sorgte aber die Leipziger liberale Presse dafür, daß die schärfsten Stellen aus denselben den Geschworenen bekannt wurden.
Als Belastungszeugen hatte die Staatsanwaltschaft eine Anzahl Herren aus Plauen im Vogtland geladen, die in den beiden Versammlungen anwesend gewesen waren, die ich Frühjahr 1870 dort gegen Dr. Max Hirsch abgehalten hatte. Der Inhalt jener Reden, die damals wegen Inkrafttreten des deutschen Strafgesetzbuchs nicht mehr verfolgt werden konnten, und ebenso die Liebknechtsche Rede „Ueber die politische Stellung der Sozialdemokratie“, wegen deren er 1869 in Berlin in contumaciam zu mehreren Monaten Gefängnis verurteilt worden war, wurden jetzt ebenfalls als Material für den Hochverratsprozeß verwendet. Die Belastungszeugen waren der Obergendarm aus Plauen, der meine Versammlungen überwacht hatte, ferner der Vorsitzende einer derselben, Rechtsanwalt Kirbach, ein Redakteur, ein Oberlehrer und der Einberufer der Versammlungen. Als Entlastungszeugen hatten wir Bracke und Spier laden lassen, die alsdann dem Prozeß bis zu seinem Schlußakt beiwohnten.
Präsident des Schwurgerichts war ein Herr v. Mücke, Bezirksgerichtsdirektor in Bautzen. Herr v. Mücke war im Gegensatz zu seinem Namen ein herkulisch gebauter Mann, der Hände wie ein Fleischer und eine so niedere Stirne besaß, daß man sich erstaunt fragte, wo in jenem Kopf das Gehirn sitze. Offenbar hatte der Justizminister Abeken sich als Präsident des Schwurgerichts den beschränktesten Kopf ausgesucht, den es unter den Gerichtsdirektoren in Sachsen gab. Will man in einem politischen Prozeß um jeden Preis eine Verurteilung herbeiführen, so empfiehlt sich, als Leiter eines solchen entweder einen gewissenlosen Streber — ein solcher scheint zu jener Zeit in Sachsen nicht vorhanden gewesen zu sein — oder einen beschränkten Kopf auszuwählen, der sich leicht beeinflussen läßt. Herr v. Mücke war seiner Aufgabe in keiner Weise gewachsen, weder beherrschte er das sehr umfängliche Aktenmaterial, noch besaß er das Maß von Unparteilichkeit und Ruhe, das erste Voraussetzung für den Leiter einer solchen Verhandlung ist. Auch war ihm bis dahin offenbar der Sozialismus ein mit sieben Siegeln verschlossenes Buch. Es stimmte oft sehr heiter und blamierte ihn gründlich, wenn er über unsere Ausführungen ganz aufgeregt wurde, Sinn und Tragweite derselben nicht verstehen konnte und dann in die Rolle fiel, uns widerlegen zu wollen, wozu er ganz und gar unfähig war und auch kein Recht hatte. Man konnte ihn naiv bis zur Bewußtlosigkeit nennen.
Unsere Verteidigung hatten die Rechtsanwälte Otto und Bernhard Freytag übernommen, die bei ihnen in den besten Händen lag. Beide machten durch ihre Kreuz- und Querfragen dem Präsidenten, der diese Fragen oft nicht verstand oder ihre Tragweite nicht übersah, das Leben sauer.
Unter den Geschworenen waren sechs Kaufleute, davon drei aus Leipzig, ein Rittergutsbesitzer, ein Oberförster und einige Gutsbesitzer. Die Verhandlungen waren für Leipzig eine Sensation. Tag für Tag war der geräumige Verhandlungssaal überfüllt mit Zuhörern aus allen Ständen. Mehrere Male waren auch der Justizminister und der Generalstaatsanwalt anwesend. Und da alle größeren Blätter Deutschlands ausführliche Berichte brachten und ihre Leser jetzt zum erstenmal zu hören bekamen, was der Sozialismus sei und was die Sozialisten erstrebten — soweit dies bei Zeitungsberichten möglich ist —, wirkten die Verhandlungen eminent agitatorisch. Dafür sorgten natürlich auch wir durch unsere Haltung, namentlich Liebknecht, der der eigentliche Führer des Prozesses wurde. An allerlei kleinen dramatischen Szenen fehlte es auch nicht. So wenn der Präsident durch ungeschickte Fragen und Bemerkungen von Liebknecht gehörig auf den Sand gesetzt wurde, oder ich bei der Frage, was ich zu dem Kommunistischen Manifest zu sagen habe, antwortete: ich sei damals, als dasselbe erschienen sei, kaum acht Jahre alt gewesen, oder Hepner wiederholt antworten mußte: er sei überhaupt noch nicht geboren gewesen, als dieses oder jenes Aktenstück erschien.
Die Beeinflussung der Geschworenen wurde Tag für Tag von unseren Gegnern dadurch versucht, daß sie dieselben in der Restauration aufsuchten, in der die meisten von ihnen allabendlich zusammenkamen. Alsdann wurden die Vorgänge des Tages besprochen und entsprechend auszunutzen versucht. So äußerte zum Beispiel eines Abends ein Appellationsgerichtsrat Müller: „Denken Sie sich, meine Herren, mir träumte verflossene Nacht, Bebel sei freigesprochen worden, da habe ich mich aber geärgert.“ Er schien anzunehmen, man wolle nur Liebknecht verurteilen. Für die Qualität einzelner Geschworener war auch folgender Vorgang bezeichnend: Eines Tages trifft einer unserer Rechtsanwälte einen der Geschworenen auf der Straße und fragt ihn, ob er sich wohl ein klares Bild von dem Inhalt der vorgetragenen Aktenstücke machen könne? Worauf dieser antwortete: „Herr Advokat, offen gesagt, wenn ich nicht zeitweilig eine Prise nähm', schlief' ich ein.“ Nun wurden wir schließlich mit acht gegen vier Stimmen verurteilt, mehr als sieben Stimmen verlangte das Gesetz für einen Schuldigspruch, und es war die Stimme dieses Herrn, die das Schuldig bewirkte.
Am dreizehnten Verhandlungstag begannen unter enormem Zudrang des Publikums die Plädoyers, nachdem die Fragen für die Geschworenen formuliert worden waren. Der öffentliche Ankläger schloß seine Rede mit den Worten: Wenn Sie die beiden Angeklagten nicht verurteilen — von Hepner sprach er nicht, er gab ihn preis —, dann sanktionieren Sie für immer den Hochverrat!
Zunächst antwortete Rechtsanwalt Otto Freytag, der damit begann, zu erklären, er habe trotz einer dreiviertelstündigen Pause, die zwischen der Anklagerede des Staatsanwaltes und seiner Rede lag, sich noch immer nicht von dem Erstaunen erholt, das bei ihm die Begründung der Anklage hervorgerufen habe. Nach einer mehrstündigen vorzüglichen Rede, in der er die Anklage gründlich zerzauste, beantragte er unsere Freisprechung. Am nächsten Morgen nahm Rechtsanwalt Bernhard Freytag das Wort. Auch er blieb an oratorischer und juristischer Gewandtheit nicht hinter seinem Bruder zurück. Nach zirka drei Stunden schloß er mit den Worten an die Geschworenen: Bejahen Sie die Fragen, so schaffen und sanktionieren Sie in Sachsen einen rechtlosen Zustand. Wegen dieser Worte kam es zwischen ihm und dem Präsidenten zu einer heftigen Auseinandersetzung. Der Präsident hatte diese Worte gerügt.
Nach dem Schlußwort des Staatsanwaltes nahm noch einmal Otto Freytag das Wort, dagegen erklärte sein Bruder, daß, nachdem der Staatsanwalt auf seine Frage: worin „das bestimmte Unternehmen“ bestehe, dessen er uns anklage, nicht geantwortet habe, er bei der eigentümlichen Disziplin, die in diesem Saale herrsche, auf weitere Auseinandersetzungen verzichte. Eine Erklärung, der wir uns anschlossen. So ging die Verhandlung einen Tag früher zu Ende, als erwartet worden war. Bei der „Rechtsbelehrung“ der Geschworenen durch den Präsidenten kam es abermals zwischen diesem und unseren Verteidigern zu lebhaften Auseinandersetzungen; sie wollten die „Rechtsbelehrung“ desselben, weil von falschen Voraussetzungen ausgehend, nicht gelten lassen. Beide meldeten schon im voraus die Nichtigkeitsbeschwerde an.
Nach mehr als zweieinhalbstündiger Beratung verkündeten die
Geschworenen, daß sie Liebknecht und mich der Vorbereitung zum
Hochverrat schuldig befunden, Hepner freigesprochen hätten. Der
Staatsanwalt beantragte hierauf gegen uns eine Höchststrafe von zwei
Jahren Festung, weil die Vorbereitungshandlungen noch entfernte gewesen
seien, gegen Hepner beantragte er Freisprechung. Der Gerichtshof
erkannte demgemäß gegen Liebknecht und mich unter Anrechnung von zwei
Monaten Untersuchungshaft.
Unsere Parteigenossen waren über das Urteil höchst aufgebracht. Mich packte der Galgenhumor: „Wißt ihr was“, äußerte ich zu den Verteidigern und Mitangeklagten nach Schluß der Verhandlung, „wir gehen heute abend dem Urteil zum Trotz in Auerbachs Keller (berühmt geworden durch die Kellerszene in Goethes Faust) und trinken eine Flasche Wein.“ „Das tun wir“, erklärte Otto Freytag, „und wir (er und sein Bruder) bezahlen die Zeche.“
Unsere Frauen, die uns mit lautem Weinen empfingen, waren freilich von diesem Vorschlag sehr wenig erbaut. Es sei eine Frivolität, dergleichen zu tun, wir seien schreckliche Männer. Aber sie waren tapfer und gingen schließlich mit. Auch Bracke mit seiner jungen, liebenswürdigen Frau, die ihn nach Leipzig begleitet hatte, und Spier waren bei der Partie. Meine Frau war noch vor der Verurteilung durch unseren Hausarzt in etwas eigentümlicher Weise getröstet worden. „Frau Bebel“, hatte er zu ihr gesagt, „wird Ihr Mann zu einem Jahre Festung verurteilt, so seien Sie froh, er braucht sehr dringend Ruhe.“
Am 27. März, dem Tage, an dem wir die Entscheidungsgründe des
Gerichtshofs erhalten hatten, erließen Liebknecht und ich im
„Volksstaat“ eine kurze Ansprache „An die Parteigenossen“, in der wir
sie aufforderten, tapfer zur Sache zu stehen und namentlich für die
Verbreitung des „Volksstaat“ zu sorgen, der jetzt 5500 Abonnenten hatte.
An demselben Tage veröffentlichten wir eine zweite Erklärung im
„Volksstaat“ „Zu unserer Verurteilung“, in der es hieß:
„Der Wahrspruch der Herren Geschworenen ist nicht wahr. Was wir gewollt und getan, haben wir ohne Hehl bekannt; ein hochverräterisches Unternehmen im Sinne des Strafgesetzbuchs haben wir nicht vorbereitet. Wenn wir schuldig sind, ist jede Partei schuldig, die nicht gerade am Ruder ist. Indem man uns verurteilt, ächtet man die freie Meinungsäußerung.
Durch Ihren Wahrspruch, meine Herren Geschworenen, haben Sie im Namen der besitzenden Klasse die Gewalttat von Lötzen sanktioniert und der Reaktion einen Freibrief in blanco ausgestellt. Uns persönlich ist das Resultat gleichgültig. Dieser Prozeß hat so unendlich viel für die Verbreitung unserer Prinzipien gewirkt, daß wir gern die paar Jahre Gefängnis hinnehmen, die — falls Rechtskraft eintritt — über uns verhängt werden können. Die Sozialdemokratie steht über dem Bereich eines Schwurgerichtes. Unsere Partei wird leben, wachsen und siegen. Wohl aber haben Sie, meine Herren Geschworenen, durch Ihr Verdikt das Todesurteil gefällt über das Institut der heutigen Schwurgerichte, die, ausschließlich aus der besitzenden Klasse gebildet, nichts sind als Mittel der Klassenherrschaft und Klassenunterdrückung.“
Die ganze demokratische und linksliberale Presse, die damals noch Bedeutung hatte, stand auf unserer Seite, mit Ausnahme der „Berliner Volkszeitung“. Diese folgerte: Das Schwurgericht ist Volkesstimme, Volkesstimme ist Gottesstimme, ergo, … Auch der frühere Appellationsgerichtspräsident Temme, einer der aufrechtesten Männer, die der preußische Richterstand je gehabt hat, der aber der Reaktion im Anfang der fünfziger Jahre zum Opfer gefallen war, veröffentlichte in einem Wiener Blatte einen scharfen Artikel wegen unserer Verurteilung. Ich hatte das Glück, Temme noch kurz vor seinem Ableben 1882 in Zürich kennen zu lernen, wohin er sich zurückgezogen hatte; er war eine äußerst sympathische Persönlichkeit.
Herr v. Mücke und der Staatsanwalt Hoffmann wurden für ihre staatsretterische Tätigkeit durch Orden belohnt. Der Generalstaatsanwalt v. Schwarze, der bei der Anklage Geburtshelferdienste geleistet hatte, war schon zuvor belohnt worden. Als Antwort auf das Urteil erklärte Johann Jacoby am 2. April seinen Beitritt zur Sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Dem Vorgehen desselben schloß sich der Berliner Demokratische Verein — nicht zu verwechseln mit dem Demokratischen Arbeiterverein — insofern an, als er mit großer Mehrheit dem Eisenacher Programm zustimmte.
Unsere Parteigenossen legten in der Parteipresse und in zahlreichen Volksversammlungen schärfsten Protest gegen das Urteil ein, was freilich zur Folge hatte, daß eine ganze Anzahl derselben gerichtlich verurteilt wurde.
Kurz nach Schluß des Prozesses befiel mich eine sehr schmerzhafte Brustfellentzündung, die mich mehrere Wochen ans Bett fesselte. Auch hatten Agitation, parlamentarische Tätigkeit, Untersuchungshaft und Prozeß, wozu noch angestrengte Tätigkeit in meinem Geschäft kam, das meine Kräfte ebenfalls in hohem Grade in Anspruch nahm und mich zu Erweiterungen meines kleinen Betriebs nötigte, meine Nerven zerrüttet. Ich litt neben heftigen Schmerzen an großer Schlaflosigkeit. In den Nächten, in denen ich mich schlaflos im Bette wälzte, dachte ich öfter an Bismarck, der damals insofern mein Leidensgefährte war, als er nach den Berichten der Zeitungen ebenfalls an Schlaflosigkeit und neuralgischen Schmerzen litt. Geteilter Schmerz ist halber Schmerz.
Die dritte Generation des ersten deutschen Reichstags.
Ende April 1872 war der Reichstag wieder zusammengetreten. Eben genesen, reiste ich nach Berlin und hielt am 1. Mai eine Rede zu dem Antrag Hoverbeck und Genossen, betreffend die Abschaffung der Salzsteuer. Ich wendete mich in der Rede gegen die gesamten indirekten Steuern auf notwendige Lebensbedürfnisse. Die besitzenden Klassen suchten in ihrem Klasseninteresse dieses System aufrechtzuerhalten und weiter auszubauen; sie suchten sich den Staatslasten, wo sie könnten, zu entziehen, aber sie machten die direkten Steuern zum Maßstab der politischen Rechte. Ob das Haus glaube, daß solche Zustände die Versöhnung der verschiedenen Klassen herbeiführten? Das Gegenteil werde erreicht; da dürfe sich die Bourgeoisie nicht wundern, wenn ihr alsdann von uns gesagt werde, was Tell über Geßler sagte: Mach' deine Rechnung mit dem Himmel, Vogt, fort mußt du, deine Uhr ist abgelaufen. (Stürmisches Gelächter.) Eugen Richter erklärte: Er wolle mir nicht antworten, das hieße meiner Person und meiner Doktrin eine Bedeutung beimessen, die sie nicht habe. Ich polemisierte darauf gegen Richter in einer persönlichen Bemerkung; seine geringschätzende Bemerkung gegen mich solle nur verdecken, daß ihm die Gründe zu meiner Widerlegung fehlten. Richter antwortete: Er hielt mich durchaus nicht für so unbedeutend, daß es sich nicht lohne, mir zu antworten, aber er hielt mich, wenigstens zurzeit noch nicht, für so bedeutend wie den Reichskanzler (Heiterkeit), darum habe er keine Zeit gehabt, mir zu antworten. —
Im Jahre 1872 ging der „Kulturkampf“ seinem Höhepunkt entgegen, jener „Kulturkampf“, der der größte politische Fehler war, den Bismarck in der inneren Politik machte, und der der innerpolitischen Entwicklung Deutschlands eine höchst verderbliche Richtung gab. Bismarck hatte das Jesuitenausweisungsgesetz dem Reichstag vorgelegt, um das ein heftiger Kampf entbrannte. Bei der dritten Lesung am 19. Juni kam ich zum Worte. Ich führte aus: Der englische Kulturhistoriker Buckle bemesse den Kulturgrad eines Volkes nach der Bedeutung, die religiöse Streitigkeiten bei demselben fänden. An diesem Maßstab gemessen, müßten wir in Deutschland auf einem tiefen Kulturgrad stehen. Keiner Frage werde seit längerer Zeit so viel Aufmerksamkeit geschenkt als der religiösen Frage. Freilich, die religiösen Auffassungen stünden in inniger Verbindung mit dem sozialen und politischen Zustand eines Volkes. Sei das Zentrum im Hause so stark vertreten, so nicht etwa bloß seiner religiösen Anschauungen wegen, sondern namentlich auch wegen der sozialen und politischen Interessen, die es vertrete. Die rückständigen ökonomischen Schichten im katholischen Volke schlössen sich mit Vorliebe dem Zentrum an, die anderen kapitalistischen Schichten den Liberalen. Der Protestantismus, einfach, schlicht, hausbacken, gewissermaßen die Religion in Schlafrock und Pantoffeln, sei die Religion des modernen Bürgertums. Der ganze Kampf sei, soweit die Religion in Frage komme, nur ein Scheinkampf, in Wahrheit bedeute er den Kampf um die Herrschaft im Staate. Wolle die liberale Bourgeoisie ehrlich den Fortschritt, müsse sie mit der Kirche brechen, denn die Bourgeoisie habe in Wahrheit keine Religion. Für sie sei die Religion nur Mittel zum Zweck, um die Autorität zu stützen, die sie brauche, und um in den Arbeitern willige Ausbeutungsobjekte zu erziehen.
Man sage, der Jesuitismus habe mit dem Katholizismus nichts zu tun. Das sei falsch. Der Jesuitismus sei die festeste Stütze des Katholizismus, und insofern habe das Zentrum recht, wenn es sage, der Kampf gegen den Jesuitismus sei ein Kampf gegen den Katholizismus. Die Verteidiger der Vorlage behaupteten, sie wollten durch dieselbe den Frieden herstellen; das Gegenteil werde erreicht; sie würden nicht den Frieden bekommen, sondern den Krieg.
Man sage ferner, das Dogma von der Unfehlbarkeit sei staatsgefährlich. Das könnte ich nicht einsehen. Schließlich ständen alle Dogmen mit der Wissenschaft und der gesunden Vernunft in Widerspruch und seien von diesem Gesichtspunkt aus ebenfalls staatsgefährlich. (Heiterkeit.) Je ungeheuerlicher ein Dogma ist, und das sei das von der Unfehlbarkeit des Papstes, um so mehr Widerspruch finde es bei allen Denkenden. Man behaupte auch, der Jesuitismus sei unmoralisch. Der Staat habe aber allezeit verdammt wenig nach der Moral gefragt, und der Reichskanzler sei der letzte, dem diese Sorge mache. Was den Reichskanzler ärgere, sei, daß man ihn in seiner Politik nicht für unfehlbar halte. (Heiterkeit.) Würden die Jesuiten und die Herren im Zentrum sich bereit erklären, seine Politik zu unterstützen, so könnten sie auf kirchlichem Gebiete tun, was sie wollten. (Sehr richtig.) Je reaktionärer dann der Jesuitismus sei, um so lieber würde es dem Reichskanzler sein. Er wolle nichts weiter, als daß die ultramontane Partei sein Werkzeug werde. Daß man es wage, dem Reichstag einen solchen Gesetzentwurf vorzulegen, sei ein Zeichen dafür, wie tief man ihn einschätze. (Unruhe.) Die Liberalen suchten durch den Kampf gegen den Jesuitismus nur wieder zu gewinnen, was sie an Kredit bei dem Volk durch Preisgabe aller Volksrechte eingebüßt hätten. Man bekämpfe den Jesuitismus mit einem Ausnahmegesetz, und die Folge werde sein, daß sein Anhang größer werde, als er je gewesen. Die Masse der Menschen sympathisiere mit dem Verfolgten. Es gehe nicht an, ein Gesetz zu erlassen, wonach man einen Menschen heimatlos machen und wie ein wildes Tier von einem Orte zum andern jagen könne. Wir hätten Unterdrückungsgesetze in Deutschland genug, wofür ich Beispiele anführte; wir brauchten keine neuen. Wer habe denn den Jesuitismus gezüchtet? Der Staat. Statt jährlich viele hundert Millionen für Mordwerkzeuge auszugeben, verwende man diese Mittel auf die Bildung des Volkes, das werde dem Jesuitismus mehr schaden als alle Ausnahmegesetze. Man errichte ein auf der Höhe der Zeit stehendes Bildungssystem, man trenne den Staat von der Kirche, man verweise die Kirche aus der Schule, und ehe zehn Jahre vergingen, würde es mit den pfäffischen Wühlereien zu Ende sein. Die Herren könnten dann in Gottes Namen in der Kirche predigen, hin gehe niemand mehr. (Heiterkeit.) Doch das wolle man nicht, sie alle brauchten Autoritäten, deren Hauptstütze die Kirche sei. Man wisse, höre die himmlische Autorität auf, dann falle auch die irdische. Man fürchte, es würde alsdann auf dem politischen Gebiet die Republik, auf dem sozialen der Sozialismus und auf dem religiösen der Atheismus zur Geltung kommen. Ich würde gegen das Gesetz stimmen, müßte aber die Behauptung, Ultramontanismus und Sozialismus seien Verbündete, als eine infame Verleumdung zurückweisen. Es würde dem Ultramontanismus und dem Liberalismus gleich schlecht gehen, wenn wir am Ruder wären. (Unruhe.)
Im Verlauf der Debatte sprach auch Graf Ballestrem, der spätere Präsident des Reichstags. Mit Hinweis auf meine Ausführungen meinte er, wohin man mit Annahme des Gesetzentwurfes steuere, habe meine Rede gezeigt. Verliere das Volk erst den Glauben an das Paradies im Himmel, dann werde es das Paradies auf der Erde verlangen, und das verspreche ihm die Internationale. Ich unterstrich diese Worte, indem ich kräftig „sehr richtig“ rief.
Kurze Zeit danach erzählte man sich im Reichstag einen amüsanten Vorgang. Einige Herren vom Zentrum unterhielten sich in einer Restauration über den katholischen Kirchengelehrten Döllinger und das neue Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes. Döllinger war heftiger Gegner der Unfehlbarkeitserklärung. Darauf äußerte ein geistlicher Herr, Abgeordneter für München: Glaubt der alte Esel an so viel Unsinn, konnte er auch an diesen glauben. Diese Aeußerung wurde im Reichstag bekannt und viel belacht.
Mein Majestätsbeleidigungsprozeß.
Die Anklage gegen Liebknecht auf Majestätsbeleidigung war auf Beschluß der Anklagekammer von der Anklage wegen Vorbereitung auf Hochverrat getrennt und vor das Leipziger Bezirksgericht verwiesen worden. Hier wurde Liebknecht Anfang April freigesprochen. Ende Mai 1872 verwarf das Oberappellationsgericht in Dresden unsere Nichtigkeitsbeschwerde, es war somit das Urteil des Schwurgerichtes rechtskräftig geworden. Liebknecht trat Mitte Juni seine Haft in Hubertusburg an. Ich hatte nach Schluß des Reichstags auch noch eine Anklage zu erledigen. Ich war ebenfalls auf Majestätsbeleidigung, begangen durch Reden in zwei Volksversammlungen im Bezirk der Leipziger Amtshauptmannschaft, angeklagt worden. Ich hatte anknüpfend an das Dankschreiben des Königs von Preußen vom 25. Juli 1870, das mit den Worten schloß: er hoffe, daß die Freiheit und Einheit Deutschlands das Ergebnis des Krieges sein werde, allerlei kritische Bemerkungen gemacht. Ich hatte ausgeführt, daß wir zwar die Einheit bekommen hätten, die Freiheit sei aber ausgeblieben; es sei in dieser Beziehung sogar schlimmer als früher, was ich durch Tatsachen bewies. Es sei eben die alte Geschichte. Seien die Könige in der Verlegenheit, so fehle es nicht an schönen Versprechungen, habe aber das Volk die Opfer gebracht und die Könige gerettet, dann würden die gemachten Versprechen vergessen und nicht eingelöst. In diesen Ausführungen sah die Staatsanwaltschaft eine Majestätsbeleidigung, und der Gerichtshof schloß sich ihr in der Verhandlung am 6. Juli 1872 an, in der ich mich selbst verteidigte. Der Staatsanwalt hatte eine Zusatzstrafe zu der bereits erkannten Festungshaft beantragt. Das Gericht ging über diesen Antrag hinaus und verurteilte mich zu neun Monaten Gefängnis. Da es sich um eine andere Strafart als die mir bereits zuerkannte handelte, fiel die Zusatzstrafe; sonst würden, wenn es bei neun Monaten Festung geblieben wäre, diese mit der schon erkannten Festungshaft wahrscheinlich auf achtundzwanzig Monate zusammengezogen worden sein. Außerdem ging der Gerichtshof noch in einem zweiten Punkte über den Antrag des Staatsanwaltes hinaus, er erkannte mir das Reichstagsmandat ab.
Dieser letztere Beschluß war ein großer politischer Fehler von seiner Seite, denn da er mir nicht auch die Wählbarkeit aberkennen konnte, mußte er sich sagen, sein Beschluß werde wirkungslos bleiben, indem meine Parteigenossen mich in meinem bisherigen Wahlkreis wieder aufstellen und mich sicher wählen würden. So geschah es. Meine Wiederwahl wurde für den Gerichtshof eine schallende Ohrfeige. Darüber später.
Unsere Festungshaft und was zwischenzeitlich passierte.
Hubertusburg.
Am 1. Juli 1872 schrieb mir Bracke einen Abschiedsbrief, dem er äußerte: „Wenn Eure Familien nicht wären, könnte ich fast triumphieren über die Einfalt unserer Feinde! Du zum Beispiel wirst Dich körperlich erholen und viel lernen; dann bist Du ein verdammt gefährlicher Kerl, und schließlich wird Deine liebe Frau auch, trotz des harten Loses der Trennung, zufrieden sein, wenn Du auf diese Weise eine Kurzeit durchmachst, die Dich wieder kräftigt fürs ganze Leben.“ Am 8. Juli, dem Tage meines Haftantritts, veröffentlichte ich folgende Erklärung:
„An meine Wähler im 17. sächsischen Wahlkreis!
Freunde und Gesinnungsgenossen! Das Königliche Bezirksgericht zu Leipzig hat die Gewogenheit gehabt, mir wegen ‚Majestätsbeleidigung‘ neben einer neunmonatigen Gefängnisstrafe auch ‚den Verlust der bekleideten öffentlichen Aemter sowie der aus Wahlen hervorgegangenen Rechte‘ abzuerkennen.
Durch dieses Erkenntnis bin ich des mir von euch verliehenen Mandats verlustig geworden.
Freunde und Gesinnungsgenossen! Der Schlag soll nicht nur mich, er soll auch euch, deren Vertreter ich bisher war, er soll die Partei treffen, der wir angehören. Zeigen wir, daß der geführte Schlag ein Schlag ins Wasser ist. Ihr seid vor die Alternative einer Neuwahl gestellt. Ich biete mich euch für dieselbe aufs neue als Kandidat an. Habe ich nach eurer Meinung das in mich gesetzte Vertrauen gerechtfertigt, dann wählt mich wieder.
Seid versichert, die erhaltenen ‚Strafen‘ machen mich nicht mürbe. Festung und Gefängnis sind nicht die Mittel, mir bessere Begriffe über unsere faulen Gesellschaftszustände beizubringen. Die Gesellschaft, die zu solchen Mitteln der Belehrung greifen muß, verdient, daß sie aufhört zu existieren.
Führen wir also den Krieg fort mit aller uns zu Gebote stehenden Kraft und mit aller Fähigkeit; gebt mir durch die Neuwahl das Mittel in die Hand, daß ich auch für die nächsten Jahre mich an diesem Kampfe beteiligen kann. Der Tag kommt, wo auch unsere Stunde schlägt.
Lebt wohl! Auf Wiedersehen zu neuem Kampf und Sieg!“
Am Nachmittag desselben Tages reiste ich nach Hubertusburg. Am Bahnhof hatten sich eine große Zahl Männer und Frauen eingefunden, um sich von mir zu verabschieden. Meine Frau hatte ich gebeten, mit unserem Töchterchen zu Hause zu bleiben. Unter dem Gepäck, das ich mitnahm, befand sich auch ein großer Vogelbauer mit einem prächtigen Kanarienhahn, den mir ein Dresdener Freund als Gesellschafter für meine Zelle geschickt hatte. Er wurde, nachdem ich ihm zu einem Weibchen verholfen, der Stammvater einer Kinder- und Enkelschar, die ich in Hubertusburg züchtete. An der Station Dahlen, an der ich ansteigen mußte, um von dort zu Wagen nach Hubertusburg zu fahren, brachte man mir eine eigenartige Ovation. Als ich ausstieg, standen sämtliche Schaffner an dem langen Personenzug vor ihren Wagen und salutierten, indem sie die Hand an die Mütze legten. Der Lokomotivführer schwenkte die Mütze, ebenso schwenkte ein großer Teil der Passagiere, der in den Fenstern lag, Hüte und Mützen und rief mir Lebewohl zu. Ich war sehr gerührt über diese Zeichen der Sympathie.
Als ich in Hubertusburg ankam und mit Liebknecht zusammentraf, lachte er mich aus, daß ich mir noch neun Monate Gefängnis geholt. Da sei er doch klüger gewesen. Er hatte gut lachen. Er hat nachher für die Artikel, die er heimlich aus Hubertusburg an den „Volksstaat“ schrieb, weit mehr als neun Monate Gefängnis den verantwortlichen Redakteuren aufbrummen helfen. Und wie vorsichtig glaubte er zu sein. Hatte er einen solchen Artikel auf der Pfanne und hegte er Bedenken gegen seine Fassung, so zog er mich zu Rate. Er las mir alsdann die betreffende Stelle vor. Warnte ich ihn, eine mir bedenklich scheinende Stelle im Artikel zu lassen, so versuchte er mir nachzuweisen, daß und warum sie nicht gefährlich sei. Er erhielt alsdann regelmäßig von mir die Antwort: Du würdest recht haben, dächten Staatsanwalt und Richter so wie du. Er kaute alsdann an einem Fingernagel und überlegte sich die neue Fassung. Manchmal war diese aber noch schärfer als die frühere. Er trennte sich sehr ungern von einem Gedanken, mit dessen Veröffentlichung er den Gegner ärgern konnte.
Außer Liebknecht war noch Karl Hirsch und ein Chemnitzer Parteigenosse in der Festungshaft. Vahlteichs Haft war bereits zu Ende, doch sorgten die Gerichte stets für Ersatz. Wir waren meist fünf bis sechs Genossen, darunter zeitweilig auch irgend ein Student, der wegen Duellgeschichten zu kurzer Festungshaft verurteilt worden war. Erst als meine Haft zu Ende ging, war ich der letzte der Mohikaner, den Hubertusburg beherbergt hatte.
Es fiel uns auf, daß wir unsere Haft auf Hubertusburg statt auf der sächsischen Festung Königstein zu verbüßen hatten. Der Grund war, daß auf Königstein sich keine Räume für Zivilgefangene befanden, diese mußten erst erstellt werden.
Hubertusburg ist weiteren Kreisen bekannt geworden durch den 1763 hier abgeschlossenen Friedensvertrag, der den siebenjährigen Krieg beendete. Das Schloß ist ein stattlicher Bau im Zopfstil. Vor demselben dehnt sich ein großer Hof aus, der durch pavillonartige ein- und zweistockige Gebäude eingeschlossen ist, die früher den Hofbeamten und Bediensteten zur Wohnung dienten. Zu unserer Zeit wohnten dort die Beamten der in Hubertusburg vereinigten Anstalten und hatten daselbst ihre Bureaus. Längere Zeit waren Teile der Gebäude als Landesgefängnis benutzt worden. Für uns Festungsgefangene war ein Flügel dieser Bauten reserviert, in dem man sieben oder acht Zellen eingerichtet hatte. Mit Hubertusburg verbunden war ein Siechenhaus und eine Irrenanstalt für Frauen, und eine Pflegeanstalt für blinde und blödsinnige Kinder. Die Insassen dieser Anstalten bekamen wir aber nicht zu sehen. Unsere Zellen besaßen hohe Fenster, die mit Eisenstäben versehen waren. Wir blickten aus den Fenstern in den großen Wirtschaftsgarten, in dem wir unsere Spaziergänge zu machen hatten, und über dessen Mauern hinaus auf Wald und Flur und das in der Ferne liegende kleine Städtchen Mutzschen.
Die Reinigung unserer Zellen besorgte ein sogenannter Kalfakter. Für deren Reinigung und Miete — der Staat gibt auch den Gefängnisraum nicht umsonst — hatten wir monatlich fünf Taler zu zahlen. Unser Essen bezogen wir aus einem Gasthaus des an Hubertusburg grenzenden Wermsdorf. Unsere Tagesordnung war folgende: Morgens 7 Uhr mußten wir angekleidet sein, alsdann wurden die Zellen zwecks der Reinigung geöffnet. Während dieser Zeit frühstückten wir auf dem breiten Korridor, der vor den Zellen hinlief. Diese Pause benutzte Karl Hirsch, um mit einem Zivilgefangenen eine Partie Schach zu spielen, wobei sich die beiden zu unserem größten Ergötzen regelmäßig in die Haare gerieten. Um 8 Uhr wurden wir wieder eingeschlossen bis 10 Uhr, zu welcher Zeit wir unseren Spaziermarsch im Garten unternahmen. Um 12 Uhr wieder Einschließung bis 3 Uhr im Winter, 4 Uhr im Sommer, dann zweiter Spaziergang, von 5 beziehungsweise 6 Uhr ab wieder Einschließung bis nächsten Morgen. Da wir das Recht hatten, bis 10 Uhr abends Licht brennen zu dürfen, waren diese Stunden meine Hauptarbeitszeit. Nach einigen Monaten erlangte ich, daß Liebknecht den Vormittag von 8 bis 10 Uhr in meine Zelle mit eingeschlossen wurde, um mir englischen und französischen Unterricht zu geben. Bei dieser Gelegenheit wurden dann auch die Interna der Partei und die politischen Vorgänge erörtert. Die Korrespondenz für mein Geschäft erledigte ich auf Grund der Unterlagen, die mir täglich meine Frau sandte.
Liebknecht und ich waren passionierte Teetrinker. Tee konnten wir aber nicht erhalten, und das Selbstkochen war der Feuersgefahr wegen verboten. Aber Verbote sind da, um übertreten zu werden. Ich verschaffte mir also heimlich eine Teemaschine und die nötigen Ingredienzien. Sobald am Abend der Aufseher die Zelle abgeschlossen und sich entfernt hatte, begann ich Tee zu brauen. Um aber auch Liebknecht den Genuß desselben zu ermöglichen, hatte ich mir im Garten einen etwa zwei Meter langen Stock zurechtgeschnitten. An dessen Ende befestigte ich eine Schnur, die mit einem von mir geflochtenen Netz versehen war, in das ich das gefüllte Glas stellen konnte. War der Tee fertig, klopfte ich Liebknecht, dessen Zelle neben der meinen lag, damit er ans Fenster trete. Alsdann streckte ich den Stock mit dem Teeglas zum Fenster hinaus, beschrieb mit demselben einen Bogen nach Liebknechts Fenster, worauf dieser, sobald er das Glas in Händen hatte, mit einem: „Ich hab's, danke!“ den Empfang anzeigte. Aehnlich machten wir's mit dem Austausch der Zeitungen, die jeder sobald als möglich lesen wollte. Wir hatten vor den Fenstern der Zellen, längs der Eisenstäbe, eine Schnur ohne Ende angebracht. Wer mit dem Lesen seiner Zeitung fertig war, befestigte diese mit einem Haken an die Schnur, darauf klopfte er dem Nachbar, der alsdann ans Fenster trat und das Zeitungspäckchen zu sich heranlotste.
Kaum hatte ich mich in meiner Zelle häuslich eingerichtet, als ich wie ein Taschenmesser zusammenklappte. Die großen Anstrengungen und Aufregungen der letzten Jahre hatten mir nicht zum Bewußtsein kommen lassen, wie sehr meine Kräfte heruntergekommen waren. Jetzt, wo ich gewaltsam zur Ruhe verwiesen worden war und die Spannung nachließ, brach ich zusammen. Die Erschöpfung war so groß, daß ich wochenlang keine ernste Arbeit vornehmen konnte. Aber absolute Ruhe und frische Luft brachten mich allmählich wieder auf die Füße. Mein Hausarzt hatte recht, als er meine Frau tröstete, ein Jahr Festung werde meiner Gesundheit nützlich sein. Später stellte sich bei einer genauen ärztlichen Untersuchung auch heraus, daß mein linker Lungenflügel stark tuberkulös angegriffen war und eine Kaverne aufwies, die auf der Festung ausheilte. Freunde, die das erfuhren, meinten lachend, da sei ich ja dem Staate Dank schuldig, daß er mich auf die Festung geschickt. Ich antwortete: Dank würde ich ihm schulden, hätte er mich zu meiner Gesundung zu Festung verurteilen lassen. Ich hatte wieder einmal, wie so oft im Leben, „Schwein“ gehabt. Was mein Verderben sein konnte, schlug zum Guten aus.
Nachdem unabänderlich feststand, daß ich für einunddreißig Monate meine
Freiheit eingebüßt hatte, entschloß ich mich, diese Zeit mit aller Kraft
zu verwenden, um die Lücken meines Wissens einigermaßen auszufüllen.
Sobald ich also wieder arbeitsfähig war, stürzte ich mich mit aller
Energie in die Arbeit, das beste Mittel, über eine unangenehme Situation
hinwegzukommen. Ich studierte hauptsächlich Nationalökonomie und
Geschichte. Zum zweitenmal studierte ich Marx' „Kapital“, dessen erster
Band damals nur vorlag, Engels' „Lage der arbeitenden Klassen in
England“, Lassalles „System der erworbenen Rechte“, Stuart Mills
„Politische Oekonomie“, Dührings und Careys Werke, Lavelayes
„Ureigentum“, Lorenz Steins „Geschichte des französischen Sozialismus
und Kommunismus“, Platos „Staat“, Aristoteles' „Politik“, Machiavellis
„Der Fürst“, Thomas Morus' „Utopia“, v. Thünens „Der isolierte Staat“.
Von den Geschichtswerken, die ich las, fesselten mich besonders Buckles
„Geschichte der englischen Zivilisation“ und Wilhelm Zimmermanns
„Geschichte des Deutschen Bauernkriegs“. Letztere gab mir die Anregung,
eine populäre Abhandlung zu schreiben unter dem Titel „Der Deutsche
Bauernkrieg mit Berücksichtigung der hauptsächlichsten sozialen
Bewegungen des Mittelalters“. Das Buch erschien bei W. Bracke in
Braunschweig; später, unter dem Sozialistengesetz, wurde seine
Verbreitung verboten. Eine zweite Auflage, die eine Neubearbeitung
erforderte, gab ich wegen Zeitmangel nicht mehr heraus. Auch die
Naturwissenschaften vernachlässigte ich nicht. Ich las Darwins „Die
Entstehung der Arten“, Häckels „Natürliche Schöpfungsgeschichte“, L.
Büchners „Kraft und Stoff“ und „Die Stellung des Menschen in der Natur“,
Liebigs „Chemische Briefe“ usw. Ebenso widmete ich dem Lesen der
Klassiker einen Teil meiner Zeit. Ich war von einer wahren Lern- und
Arbeitsgier befallen.
Ferner übersetzte ich während der Haft „Etude sur le doctrines sociales du Christianisme“ von Ives Guyot und Sigismond Lacroix, eine Uebersetzung, die unter dem Titel „Die wahre Gestalt des Christentums“ bis heute erscheint. Dazu verfaßte ich eine Gegenschrift unter dem Titel „Glossen zu Ives Guyots und Sigismond Lacroix' Die wahre Gestalt des Christentums, nebst einem Anhang über die gegenwärtige und zukünftige Stellung der Frau“. Der letztere Aufsatz war, glaube ich, die erste parteigenössische Abhandlung über die Stellung der Frau vom sozialistischen Standpunkt aus. Die Anregung zu dieser Abhandlung hatte mir das Studium der französischen sozialistischen und kommunistischen Utopisten gegeben. Auch machte ich während dieser Haft die Vorstudien zu meinem Buche „Die Frau“, das zuerst im Jahre 1879 unter dem Titel „Die Frau in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft“ erschien und trotz des Verbreitungsverbots unter dem Sozialistengesetz acht Auflagen erlebte. Im Jahre 1910 erschien die 50. und 51. Auflage.
Es war schön und nützlich, daß ich die Zeit meiner Gefangenschaft zu meinem eigenen Besten verwenden konnte, nichtsdestoweniger atmete ich auf und begrüßte den Tag, an dem ich meine Freiheit wieder erlangte. Da aber jeder Gefangene, der seiner baldigen Befreiung entgegensieht, von großer Unruhe und Ungeduld gepackt wird und Tage und Stunden zählt, suchte ich dieselbe dadurch zu meistern, daß ich mir vornahm, noch ein Pensum Arbeit zu erledigen, das nur unter äußerster Aufbietung der Kräfte bewältigt werden konnte. Nach dieser Methode verfuhr ich auch bei späteren Freiheitsentziehungen; ich fand sie probat.
Unsere Familien besuchten uns alle drei bis vier Wochen einmal. Wir setzten schließlich durch, daß sie die Gültigkeit der Rückfahrkarten — drei Tage — ausnutzen durften. Sie wohnten während der Zeit im Dorfe. Jede der Frauen brachte ein Kind mit; Frau Liebknecht ihren Aeltesten, der etwas jünger war als meine Tochter. Die Reise war beschwerlich, namentlich in der ungünstigen Jahreszeit. Die Frauen und Kinder mußten schon früh vor 7 Uhr von Hause fort; Geld für eine Droschke auszugeben, hätte jede der Frauen als ein Verbrechen angesehen. Von vormittags ½10 bis abends 7 Uhr durften sie in unserer Zelle bleiben, auch den Spaziergang im Garten mitmachen. Das war für uns eine große Erleichterung der Haft.
Ich hatte ein großes Bedürfnis zu körperlicher Arbeit. So kam ich auch auf den Gedanken, wir sollten uns zu diesem Zweck im Garten einige Beete anlegen. Unser Gesuch, uns dazu ein Stückchen Land zu überweisen, wurde abgelehnt, wir könnten aber von dem mehrere Meter breiten Rain, der sich längs der Gartenmauer hinziehe, in Betrieb nehmen, so viel wir wollten. So geschah es. Mit dem nötigen Werkzeug ausgerüstet, gingen wir an die Arbeit. Liebknecht, der damals seine Abhandlung über die Grund- und Bodenfrage schrieb, betrachtete sich als agrarischen Sachverständigen. Er versicherte, wir hätten an dem Rain einen vorzüglichen Humusboden zu bearbeiten. Als wir aber die Spaten in den Boden stießen, antwortete ein Mark und Bein durchdringendes Aechzen. Wir stießen bei jedem Spatenstich auf Steine. Liebknecht machte bei diesem Resultat ein langes Gesicht, wir lachten unbändig. Statt aus Humus bestand der Boden aus magerem Lehm, den wir, wie unser Aufseher versicherte, düngen müßten, wenn wir ernten wollten. Liebknecht und ich nahmen also einen großen Korb und zogen nach einem Komposthaufen, der in einer Ecke des Gartens angelegt war. Wer einen solchen Komposthaufen kennt, weiß, daß, wenn man ihn ansticht, ihm Düfte entströmen, die alle Wohlgerüche Indiens und Arabiens nicht überwinden können. Aber wir gingen mit wahrer Todesverachtung ans Werk, und nachdem wir den Korb gefüllt, steckten wir durch die Henkel zwei Stangen und trabten, Liebknecht vorn, ich hinten, nach unserem Beet. Die im Garten arbeitenden Frauen lachten aus vollem Halse, als sie unser Tun sahen. Ich habe damals und später öfter geäußert: Mutete der Staat uns eine solche Arbeit zu, wir hätten sie mit höchster Empörung zurückgewiesen. Das ist der Unterschied zwischen Zwang und freiem Willen.
Wir hatten unser Beet mit Radieschensamen bestellt und warteten sehnsüchtig auf die Ernte. Der Same ging prachtvoll auf, das Kraut schoß mächtig in die Höhe, aber die ersehnten Radieschen zeigten sich nicht. Jeden Vormittag, sobald wir unseren Spaziergang antraten, veranstalteten wir ein Wettrennen nach dem Radieschenbeet, denn jeder wollte die ersten Früchte ernten. Vergebens. Als wir nun eines Tages kopfschüttelnd um unser Beet standen und tiefsinnige Betrachtungen über die fehlgeschlagene Ernte anstellten, lachte unser Aufseher, der in einiger Entfernung unserer Unterhaltung zugehört hatte, und sagte: „Warum Sie keine Radieschen bekommen, meine Herren, das will ich Ihnen sagen, Sie haben zu fett gedüngt.“ Tableau! So war also alle unsere Mühe vergeblich gewesen.
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In den ersten Monaten des Jahres 1873 sollte wieder der Reichstag zusammentreten, und so mußte die sächsische Regierung wohl oder übel eine Neuwahl für den von mir innegehabten Wahlkreis anordnen. Der Wahltag wurde auf den 20. Januar festgesetzt. Die ganze Partei betrachtete es als eine Ehrensache, nicht bloß das Mandat für mich wiederzuerobern, sondern auch mit höherer Stimmenzahl. Was an agitatorischen Kräften zur Verfügung stand, eilte in den Wahlkreis. Auer, Motteler, Vahlteich, Wilhelm Stolle, Walster, York usw. gingen an die Arbeit. Als Gegenkandidat hatten die Gegner den Bezirksgerichtsdirektor Petzoldt in Glauchau aufgestellt, ein wegen seines leutseligen Wesens im Wahlkreis sehr beliebter Herr. Aber das half ihnen nichts. Am Abend des Wahltags wurden für mich 10740, für meinen Gegner 4240 Stimmen gezählt. Ich brauche nicht zu versichern, daß dieses Wahlresultat im Wahlkreis wie in der ganzen Partei stürmischen Jubel hervorrief. Das Resultat war eine klatschende Ohrfeige für den Gerichtshof, der mir das Mandat aberkannt hatte. Ich hatte fast 4000 Stimmen mehr erhalten als am 3. März 1871. Und damit nicht genug. Einige Tage nach der Wahl veröffentlichte mein besiegter Gegner in der Presse des Wahlkreises seinen Dank an die Partei, die den Wahlkampf gegen ihn in so anständiger Weise geführt habe.
Auer und York kamen nach der Wahl, nachdem sie zuvor meine Frau in Leipzig besucht und sie beglückwünscht hatten, zu mir nach Hubertusburg, um mir ebenfalls zu gratulieren. Es war ein fröhliches Wiedersehen.
Als dann die Session des Reichstags begann, machte ich den Versuch, von der sächsischen Regierung für die Teilnahme an dessen Sitzungen Urlaub zu erhalten. Wie ich vorausgesehen, ohne Erfolg. Nunmehr stellte Schraps, unterstützt von einer Anzahl liberaler Abgeordneter, den Antrag, mich für die Dauer der Session aus der Strafhaft zu entlassen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Der Abgeordnete v. Mallinckrodt erklärte, er bedauere, daß ich an den Sitzungen des Reichstags nicht teilnehmen könne, aber der § 31 der Reichsverfassung erstrecke die Immunität der Abgeordneten nicht auf die Strafhaft.