(SZ) Jeder kennt sie, die Geschichten von den Verblichenen, die behördlicherseits mit Mahnbescheiden und Gebühren überzogen werden, als könne man ihnen noch im Jenseits das letzte Hemd ausziehen. In dieser Welt tritt der wirkliche Tod gelegentlich erst mit Aktenvermerk ein. Üblicherweise hält man sich aber an die Nachfahren, welche beim Studium der Friedhofssatzung lernen, wie die gebotene Pietät in der Sprache des Gesetzesvollzugs zum Ausdruck kommt. Daneben gibt es Fälle wie den des Berliner Milchhändlers Carl Bolle, der wegen einer letzten Ruhestätte schon zu Lebzeiten komplizierte Rechtsfragen aufwarf. Das zweigeschossige, vier mal zehn Meter umfassende Familiengrab war auch mit Sitzgelegenheiten für die trauernden Angehörigen ausgestattet, weshalb es von der Stadt Schöneberg als Wohngebäude eingestuft und mit schier überirdischen Erschließungskosten belegt wurde. Letztlich kam den Bolles das Argument zu Hilfe, dass kein Wasseranschluss vorgesehen sei. Wenn auch in vieler Hinsicht nicht vergleichbar, so verstört die vom Finanzamt verfügte Pfändung der Strauß'schen Familiengruft im bayerischen Rott am Inn in ähnlicher Weise. Es handelt sich hier immerhin um ein Pilgerziel von überregionaler Bedeutung. Als der Ministerpräsident im Herbst 1988 bestattet wurde, säumten Ehrenkompanien und Salutzüge der Gebirgsschützen das Mausoleum, Staatsmänner aus aller Welt fanden sich ein. Zu der sakralen Aura eines solchen Ortes kommt also noch das Fluidum der freistaatsbürgerlichen Weihestätte; in eine solche Sphäre mit Pfändungsbeschluss einzudringen, kommt nun für viele im Land einer Tempelschändung gleich, mag die Sache nach den Buchstaben des Gesetzes noch so rechtens sein. Immerhin: Auf das Anbringen des Kuckucks haben sie verzichtet. Dass und wie der Gruft-Miteigentümer Max Strauß gleichzeitig vor Gericht steht, gibt dem Ganzen vollends etwas Unwirkliches: ein einst vor Kraft strotzendes, nun sediert wirkendes Mannsbild, das irgendwann jedes Maß verloren und sich an seiner Maßlosigkeit furchtbar verschluckt haben muss - mit schweren Folgen. Es heißt, er habe kein Vermögen mehr, auch deshalb der vorsorgliche Zugriff auf das Familiengrab. Das wird auch "Kaisergruft" genannt, weil Straußens Gattin Marianne, geborene Zwicknagel, dem Brauergeschlecht der Kaiser entstammte, was die Sache erst recht mysteriös macht. Eine andere Grabstätte dieses Namens, auch Kapuzinergruft genannt, gibt es in Wien, nur dass dort zwölf Kaiser, neunzehn Kaiserinnen und Königinnen sowie an die hundert Erzherzöge bestattet wurden - allesamt vorher ihrer Herzen beraubt. Wie die Finanzbeamten? Vielleicht. Ein Trost könnte es aber sein, dass sie manchmal zu allen gleich herzlos sind.