(SZ)Früher gab es noch Schlagersänger, die drangen mit ihren Liedern tief in die Grundfragen der menschlichen Existenz vor, und so einer war Ivo Robic. "Mit 17 fängt das Leben erst an", belehrte er uns, aber als Teenager glaubt man ja nicht, was die Erwachsenen singen, zumal sich der entscheidende Widerspruch aufdrängte: Wie mit 17 leben, wenn man erst mit 18 den Führerschein kriegt? Nein, wirklich, das war unmöglich, fand doch das richtige Leben im offenen Cabrio statt, Vollgas, den sommerwarmen Fahrtwind im Haar, und im Radio sang Chuck Berry: "Riding along in my automobile, my baby beside me at the wheel..." So würde es sein mit 18, aber bis dahin musste Baby auf dem Gepäckträger des Mofas Platz nehmen. Unter solchen Umständen kann man das Jahr vor dem 18.Geburtstag gleich abhaken. Nichts geht voran, gar nichts, ein einziges Warten auf den Eintritt ins Leben, auf die Führerscheinprüfung. Doch jetzt keimt Hoffnung auf: Heute prüft der Verkehrsgerichtstag in Goslar die Vorschläge der Projektgruppe "Begleitetes Fahren ab 17", was beim ersten Hinhören verheißungsvoll nach Chuck Berry und seiner Beifahrerin klingt. Demnach macht einer mit 17 den Führerschein, springt anschließend ins Cabrio, daneben sitzt bereits...nein, nicht die Schöne vom Pausenhof, sondern ihr Herr Papa oder eine andere gereifte Persönlichkeit. Siebzehnjährige, so der Vorschlag, dürfen nur mit einer Begleitperson ans Steuer, und auch die muss von erlesenem Zuschnitt sein: mehr als dreißig Jahre alt, mindestens fünf Jahre im Besitz eines Führerscheins, nicht mehr als sieben Punkte in Flensburg. Haarfarbe, Schuhgröße und Religionszugehörigkeit sind bis auf weiteres egal, obwohl es zum Beispiel schwarzhaarigen, kleinfüßigen Katholiken nach unseren Erfahrungen häufig an sittlicher Reife fehlt. Ansonsten aber enthält das vorgesehene Reglement viele lobenswerte Details, die belegen, dass die Deutschen im Entwerfen phantasievoller Vorschriften keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Wenn demnächst die Regel gilt, dass Jugendliche erst nach 5000 Kilometern Fahrpraxis allein fahren dürfen, wird man um den Einbau von Fahrtenschreibern nicht herumkommen. Eigentlich sollte das Gesetz gleich spezielle Anfängerautos vorschreiben, die nicht nur Stützräder wie ein Kinderfahrrad haben, sondern auch sechs Sitze. Oder will man einen Siebzehnjährigen tatsächlich mit nur einer Begleitperson auf die Straße lassen? Wenigstens der Vertrauenslehrer sollte dabei sein, dazu ein anonymer Alkoholiker, ein Sanitäter sowie ein Pfarrer, der gegebenenfalls die letzte Ölung vornehmen könnte. Auf dem sechsten Platz könnte die Schöne vom Pausenhof sitzen - sofern die nicht mit einem schwarzhaarigen Katholiken mit Schuhgröße 39 unterwegs ist.