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   english
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                                     THE Q PUBLIC LICENSE Version 1.0
                     Nutzungserlaubnis fuer offengelegte und frei verfuegbare Software
                                 Copyright (C) 1999 Trolltech AS, Norway.
                   Es is jedermann gestattet, diesen Text zu copieren und weiterzugeben.
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   Worte:
     * Lizenz:
       Nutzungserlaubnis.
     * Patch:
       Maschinenlesbarer Klartext zur Veraenderung von Programmen zur Rechnersteuerung in Quellen- 
       oder Binaerform.
     * Quelltext, Quelle:
       Maschinenlesbarer Klartext zur Erzeugung von Programmen zur Rechnersteuerung.
     * Software:
       Programm zur Rechnersteuerung in direkt maschinenlesbarer Form ("Binaerform"), im hier
       vorgelegten Test einschliesslich zugehoeriger Beschreibungen, der Quellen und anderer Texte.
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   Die Uebertragung in's Deutsche ist seitens Trolltech nicht autorisiert, sie betrifft nur die "lib4th"
   und "f8" Softwaresammlung des Uebersetzers, der zugleich auch hierauf Urheberrechte derselben Art wie
   im Original geltend macht:
   
                              Copyright (C) 2000 h-peter recktenwald, Berlin

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   Zweck dieser Lizenz ist Sicherung der Rechte auf Aenderungen und Weitergabe von Programmen und
   zugehoeriger Software rsp. Texte nach der "Open Source"-Idee, d.h. vollstaendig offengelegt und frei
   von Miet-, Leih- oder Lizenzgebuehren oder Erhebung eines Kaufpreises.
   
   Diese Lizenz gilt, sofern der betr. Urheber oder Copyright-Inhaber einen Hinweis in die Software
   aufgenommen hat, demgemaess jene zu den Bedingungen der "Q Public License version 1.0" verteilt wird.
   Solchermassen lizensierte Software wird im folgenden kurz Software genannt. Dieser Lizenz unterliegen
   Aenderung und Weitergabe der hierdurch lizensierten Software, ebenso die auf der hierdurch
   lizensierten Software basierende Nutzung durch Dritte und Entwicklung freier Software.
   
   Wo die genannten Bedingungen nicht vollstndig anwendbar sind oder deren uneingeschrnkte Gltigkeit 
   bestritten wird, ist die Lizenz in Gesamtheit nicht gewaehrt.

                                            Zugesicherte Rechte
                                                     
     * 1. Zustimmung zu der Lizenz und Einhaltung derselben vorausgesetzt, werden Ihnen die im folgenden
       aufgefuehrten Rechte uebertragbar zugesichert. Weitergabe der lizensierten Software in
       beliebiger Form und auf beliebigem Wege ganz oder teilweise oder von Software, die diese nutzt,
       gilt als Anerkennung dieser Lizenz.
       
     * 2. Es ist Ihnen gestattet, die Software in unveraenderter Form zu copieren und weiterzugeben,
       sofern das vollstaendig und insbes. unter Einschluss der unveraenderten Vermerke betreffs
       Urheber- und sonstiger Rechte in demselben Zustand geschieht, wie sie vom urspruenglichen
       Entwickler veroeffentlicht wurde.
       
     * 3. Unter den folgend genannten Einschraenkungen duerfen Sie Aenderungen an der Software vornehmen
       und jene in einer vom Original getrennten Form weitergeben, etwa in Gestalt von "patches":
          + a) Jegliche Notizen betreffs rechtlichen Vorbehalts, "Copyright" etc, muessen unveraendert
            erhalten bleiben.
          + b) Gleichartig lizensierte Weiterverwendung vorausgesetzt, hat der urspruengliche Entwickler
            unwiderruflich und frei von irgendwelchen Abgaben das uebertragbare Recht, Ihre Aenderungen
            ohne ueber die eigenen Kosten der Datenuebermittlung hinausgehende Aufwendungen zugestellt
            zu bekommen und sie in kuenftige Versionen der Software aufzunehmen.
       
     * 4. Unter den folgend genannten Einschraenkungen duerfen Sie die Software in einer im Rechner
       unmittelbar ausfuehrbaren Form - in "Binaerform" - weitergeben:
          + a) Diese Lizenz ist der Sammlung in leicht auffindbarer Form beizufuegen.
          + b) Sie muessen sicherstellen, dass jedem Empfaenger der Binaerform auch der vollstaendige
            Quelltext dazu einschliesslich aller Aenderungen ohne ueber die Datenuebertragung
            hinausgehende Kosten zur Verfuegung steht, und eine leicht auffindbare betreffende Notiz
            beifuegen.
          + c) Sie muessen sicherstellen, dass alle in der Binaerform vorhandenen Aenderungen dieser
            Lizenz untergeordnet sind.
       
     * 5. Sie duerfen beliebige Versionen der Software compilieren und mit Programmen verbinden
       ("linken"), sofern nicht andere Rechte letzterem entgegenstehen, und rechtmaessig entwickelte
       Software damit betreiben.
       
     * 6. Sie duerfen Programme und mehrfach verwendbare Teilprogramme entwickeln, die von der hierdurch
       lizensierten Software gebrauch machen, wobei deren Weitergabe unter folgenden Voraussetzungen
       gestattet ist:
          + a) Sie stellen sicher, dass jedem Empfaenger solcher Software in Binaerform auch der
            vollstaendige Quelltext dazu ohne ueber die reine Datenuebertragung hinausgehende Kosten zur
            Verfuegung steht.
          + b) Jedem Empfaenger wird in jeder mit dieser Lizenz uebereinstimmenden Form ausdruecklich
            und kostenlos Verwendung, Aenderung und Weitergabe der Originale sowie geaenderter Versionen
            sowohl in Binaerform als auch als Quelltext samt Dokumentation nach deren eigener Wahl
            gestattet und gegenueber niemandem eingeschraenkt.
          + c) Wenn das Betreffende nicht allgemein frei zugaenglich ist, machen Sie dem Entwickler der
            urspruenglichen Software davon Mitteilung und stellen ihm auf Anforderung eine Copie zur
            Verfuegung.
       
                                            Haftungsausschluss
                                                     
       Keinesfalls sind die urspruenglichen Entwickler der Software oder Inhaber von Rechten darauf fuer
       Folgen beliebiger Verwendung verantwortlich zu machen, einschliesslich mittelbarer und
       unmittelbarer Schaeden oder Folgeschaeden, auch wenn zuvor auf deren Moeglichkeit hingewiesen
       wurde. Wo diese Bedingung nicht anwendbar ist oder bestritten wird, ist die Lizenz in Gesamtheit
       nicht gewaehrt.
       
                                      Ausschluss der Gewaehrleistung
                                                     
       Software und Lizenz existieren in jeweils der vorliegenden Form OHNE JEDE GEWAeHRLEISTUNG, AUCH
       AUF ENTWURF, AUSSEHEN, HANDELSTAUGLICHKEIT ODER BRAUCHBARKEIT FUeR IRGENDEINEN ZWECK.

                                     Rechtsgrundlage und Gerichtsstand
                                                     
       Es gelten die Rechtsbestimmungen der Bunderepublik Deutschland und der Europaeischen
       Gemeinschaft. Gerichtsstand ist Berlin.
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                           Copyright (c) 2000 Trolltech AS. All rights reserved.
                       Uebertragung: Copyright (c) 2000 h-peter recktenwald, Berlin.
