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(DIR) Post #ArZnm11bFTdD5xXcdk by georg59@berlin.social
2025-02-28T11:56:39Z
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@ErikUdenHallo Erik, du hast ja Rechtsschutz über deine Gewerkschaft. Neben der Kündigungsschutzklage, die innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingehen muss, solltet ihr die Kündigung zusätzlich (unverzüglich, innerhalb einer Woche!) ZURÜCKWEISEN.Ich vermute, deiner Kündigung lag KEINE Vollmachtsurkunde bei? Dann lies bitte das hier:➡️ https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Kuendigung_Zurueckweisung_der_Kuendigung.html#tocitem13